JAHRESFINANZBERICHT 2020
DIE REGIONAL
NACHHALTIGE HAUSBANK.
KENNZAHLEN DER VOLKSBANK WIEN AG
Werte in EUR Mio. 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
Konzernbilanz
Bilanzsumme 14.281 12.704 11.505
Forderungen an Kunden 5.372 5.471 5.366
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 6.637 6.439 6.344
Verbriefte Verbindlichkeiten 1.464 1.453 467
Nachrangige Verbindlichkeiten 407 418 418
Eigenmittel nach Basel III für den VOLKSBANK WIEN AG Konzern
Hartes Kernkapital (CET1) 656 625 594
Zusätzliches Kernkapital (AT1) 220 220 0
Kernkapital 876 845 594
Ergänzungskapital (T2) 401 406 406
Eigenmittel 1.277 1.251 1.000
Risikogewichtete Beträge Kreditrisiko 3.288 3.538 3.189
Gesamtrisikobetrag Marktrisiko 38 85 86
Gesamtrisikobetrag operationelle Risiken 533 530 552
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung 50 44 55
Sonstige Risikopositionsbeträge 0 0 279
Gesamtrisikobetrag 3.909 4.196 4.161
Harte Kernkapitalquote 16,8 % 14,9 % 14,3 %
Kernkapitalquote 22,4 % 20,1 % 14,3 %
Eigenmittelquote 32,7 % 29,8 % 24,0 %
Ergebnisse 1-12/2020 1-12/2019 1-12/2018
Zinsüberschuss 116,2 120,0 124,7
Risikovorsorge -26,6 -7,2 4,8
Provisionsüberschuss 57,3 55,8 53,8
Handelsergebnis -1,3 -2,3 1,0
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties 3,6 17,9 9,2
Sonstiges betriebliches Ergebnis 107,5 97,5 100,2
Verwaltungsaufwand -206,4 -213,5 -222,3
Restrukturierungsergebnis 0,0 0,0 -4,0
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen -0,1 -0,5 4,5
Jahresergebnis vor Steuern 50,3 67,8 72,0
Steuern vom Einkommen und Ertrag -19,5 -10,8 -1,5
Jahresergebnis nach Steuern 30,8 57,0 70,5
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Jahresergebnis 0,0 0,0 0,0
Konzern-Jahresergebnis 30,8 57,0 70,5
Ratios 1-12/2020 1-12/2019 1-12/2018
Operative Cost-Income-Ratio 73,2 % 78,2 % 78,8 %
ROE vor Steuern 5,6 % 8,4 % 12,1 %
ROE nach Steuern 3,4 % 7,1 % 11,9 %
ROE Konzern 3,4 % 7,1 % 12,0 %
Net Interest Margin 0,8 % 0,9 % 1,1 %
NPL Ratio 2,0 % 2,2 % 2,0 %
Leverage Ratio 5,7 % 5,9 % 4,7 %
Net Stable Funding Ratio 146,2 % 130,5 % 124,2 %
Liquidity Coverage Ratio 206,0 % 153,2 % 130,4 %
Loan Deposit Ratio 67,8 % 71,5 % 82,7 %
Coverage Ratio I 37,4 % 30,5 % 29,8 %
Coverage Ratio III 105,6 % 100,1 % 104,7 %
Ressourcen 1-12/2020 1-12/2019 1-12/2018
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter 1.272 1.279 1.299
Hievon Inland 1.272 1.279 1.299
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
Ultimo-Anzahl Mitarbeiter 1.302 1.268 1.290
Hievon Inland 1.302 1.268 1.290
Anzahl Vertriebsstellen 58 63 70
Hievon Inland 58 63 70
Kundenanzahl 333.382 344.202 360.545
Die Kapitalquoten sind jeweils bezogen auf das Gesamtrisiko dargestellt. Die operative Cost-Income-Ratio errechnet sich aus Betriebsertrag im Verhältnis zum
Betriebsaufwand. Der Betriebsertrag besteht aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis sowie wenn positiv sonstiges betriebliches Ergebnis und
Ergebnis einer Veräußerungsgruppe. Der Betriebsaufwand enthält den Verwaltungsaufwand sowie wenn negativ sonstiges betriebliches Ergebnis und Ergebnis einer
Veräußerungsgruppe. Das sonstige betriebliche Ergebnis und das Ergebnis einer Veräußerungsgruppe werden um sonstige Steuern, Entkonsolidierungsergebnis
und Bewertungsergebnis IFRS 5 bereinigt. Der ROE vor Steuern zeigt das Ergebnis vor Steuern in Verhältnis zum ø-Eigenkapital inkl. nicht beherrschende
Anteile. Der ROE nach Steuern zeigt das Ergebnis nach Steuern in Verhältnis zum ø-Eigenkapital inkl. nicht beherrschende Anteile. Der ROE Konzern zeigt
das Konzernergebnis in Verhältnis zum ø-Eigenkapital ohne nicht beherrschende Anteile. Die Net Interest Margin zeigt den Zinsüberschuss im Verhältnis zur
Bilanzsumme. Die NPL Ratio zeigt den Bestand der non-performing loans im Verhältnis zum Gesamtrahmen aller Kundenforderungen. Die Leverage Ratio zeigt das
Geschäftsvolumen (CCF-gewichtete off-balance Positionen sowie Add-on Derivate, Wiederbeschaffungswert Derivate, Forderungsanrechnung bei Derivatgeschäften
und bilanzielles Volumen) im Verhältnis zum Kernkapital Tier 1 (CET1 + AT1). Die Net Stable Funding Ratio zeigt die verfügbare stabile Renanzierung im Verhältnis
zu der erforderlichen stabilen Renanzierung. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beschreibt das Verhältnis der hochliquiden Aktiva zum Nettoabuss der nächsten
30 Tage unter Annahme eines Stress-Szenarios. Die Loan Deposit Ratio zeigt die Summe aus Darlehenskrediten, Kontokorrentkrediten abzüglich Konsortialkrediten
im Verhältnis zu der Summe aus Spareinlagen, Sichteinlagen, Festgeldern und verbrieften Verbindlichkeiten. Die Coverage Ratio I zeigt die Deckungsquote der
ausgefallenen Kredite (NPL) durch Risikovorsorgen. Die Coverage Ratio III zeigt die Deckungsquote der ausgefallenen Kredite (NPL) durch Risikovorsorgen und
Sicherheiten. Die Anzahl Mitarbeiter wird auf Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt.
2 Jahresnanzbericht 2020
INHALT
VOLKSBANK WIEN AG
4 Vorwort des Generaldirektors
6 Bericht des Aufsichtsrates
10 Der Vorstand
12 Der Aufsichtsrat
KONZERNLAGEBERICHT
16 Bericht über den Geschäftsverlauf
und die wirtschaftliche Lage
16 Geschäftsverlauf
21 Bericht über
Zweigniederlassungen
21 Finanzielle
Leistungsindikatoren
22 Geschäfte mit
nahestehenden Personen
22 Nichtnanzielle
Leistungsindikatoren
22 Bericht über die voraussichtliche
Entwicklung und die Risiken des
Unternehmens
22 Wirtschaftliches Umfeld
23 Voraussichtliche Entwicklung
des Unternehmens
24 Wesentliche Risiken und
Ungewissheiten
24 Bericht über Forschung
und Entwicklung
24 Berichterstattung über wesentliche
Merkmale des internen Kontroll-
und des Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
Jahresnanzbericht 2020 32 Jahresnanzbericht 2020
KONZERNABSCHLUSS
28 Konzerngesamtergebnisrechnung
29 Konzernbilanz zum
31. Dezember 2020
30 Entwicklung des
Konzerneigenkapitals
31 Konzerngeldussrechnung
32 Inhaltsverzeichnis Notes
34 Anhang (Notes)
zum Konzernabschluss
166 Bestätigungsvermerk
171 Bilanzeid
EINZELABSCHLUSS
174 Bilanz zum 31. Dezember 2020
176 Gewinn- und Verlustrechnung
178 Anhang
212 Lagebericht
246 Bestätigungsvermerk
251 Bilanzeid
PERSONEN UND ADRESSEN
254 VOLKSBANK WIEN AG
255 Terminologie
256 Impressum
4 Jahresnanzbericht 2020
Die VOLKSBANK WIEN AG hat 2020 sowohl als größte Regionalbank unter den österreichischen Volksbanken als auch in der
Funktion als Zentralorganisation für den gesamten Volksbanken-Verbund in Österreich sehr große Fortschritte gemacht.
Nach Abschluss der im Rahmen der Neuordnung des Verbundes vereinbarten regionalen Fusionen, umfasst das Einzugsge-
biet der VOLKSBANK WIEN AG sowohl ganz Wien, als auch das gesamte Burgenland und die Osthälfte Niederösterreichs. Un-
ter der Marke SPARDA-Bank bearbeitet die VOLKSBANK WIEN AG die Zielgruppe der ArbeitnehmerInnen in ganz Österreich.
Die größte Herausforderung im Jahr 2020 waren der Ausbruch der Corona-Pandemie und die daraus resultierenden organi-
satorischen und wirtschaftlichen Folgen. Der VOLKSBANK WIEN AG ist es gelungen, zu jeder Zeit den laufenden Betrieb stabil
aufrecht zu erhalten, alle Filialen blieben ständig geöffnet. Neben dem laufenden Betrieb wurden trotz der Einschränkungen
wichtige strategische Projekte, vor allem in der Verbundorganisation und der Digitalisierung, fortgesetzt.
Für die VOLKSBANK WIEN AG wie für die ganze Finanzbranche ergaben sich 2020 über die Pandemie hinaus große Heraus-
forderungen durch das Niedrigzinsumfeld und die umfassenden regulatorischen Aufwendungen. Durch die Vereinfachung des
Geschäftsmodells streben wir mittelfristig weitere Efzienzsteigerungen an. Die Bank konzentriert sich auf die Kernberei-
che Einlagen, Kredite und Zahlungsverkehr. Im Dienstleistungsgeschäft bei Konsumkrediten, Versicherungen, Wertpapieren,
Leasing, Bausparen und weiteren Geschäftsfeldern vertreibt die VOLKSBANK WIEN AG Produkte von Kooperationspartnern
wie etwa der TeamBank, der ERGO Versicherung und der Union Investment, die in diesen Bereichen höchste Expertise und
Qualität ausweisen.
Das Dienstleistungsgeschäft mit den Produktpartnern entwickelte sich sehr erfreulich. Im Rahmen der schon mehrjährigen
Zusammenarbeit mit der TeamBank in der Konsumnanzierung, erreichte die VOLKSBANK WIEN AG im vergangenen Jahr
erneut sehr gute Absatzzahlen von rund 60 Mio. Euro. Auch im Fondsbereich verlief das fünfte Jahr der Zusammenarbeit mit
der Union Investment sehr gut: die ausgezeichneten Produkte der internationalen Fondsgesellschaft wurden vom österrei-
chischen Markt äußerst positiv aufgenommen, allein in der VOLKSBANK WIEN AG lag der Absatz bei fast 240 Mio. Euro. Das
Niedrigzinsumfeld und die Unsicherheiten bezüglich der Pandemie und der wirtschaftlichen Folgen ließen die Kunden bei der
Veranlagung in Wertpapieren verstärkt die kompetente Beratung unserer Experten suchen.
Das Kreditgeschäft war 2020 geprägt von den Auswirkungen der Corona-Krise. Überbrückungsnanzierungen und Stundun-
gen prägten bei den Stückzahlen das Geschäftsfeld der Unternehmensnanzierung. Aufgrund der vielfachen staatlichen Maß-
nahmen gab es bei den Ausfällen im Jahr 2020 noch keine nennenswerten Auswirkungen der Pandemie. Die VOLKSBANK
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor und
Vorsitzender des Vorstandes
VORWORT DES GENERALDIREKTORS
Jahresnanzbericht 2020 54 Jahresnanzbericht 2020
WIEN AG hat aber frühzeitig gemeinsam mit den Kunden an der Bewältigung möglicher zukünftiger Szenarien gearbeitet.
Der einzige Wachstumsbereich des Kreditgeschäftes waren die Immobiliennanzierungen, da aufgrund der wirtschaftlichen
Unsicherheiten die Veranlagung in Immobilien stark gesucht war.
Die Filialen stellen in der VOLKSBANK WIEN AG weiterhin den zentralen Vertriebsweg dar. Die Zusammenlegung von einzel-
nen Geschäftsstellen stellt sicher, dass alle Standorte, sowohl im Privatkundengeschäft, als auch im Kommerzbereich, über
eine hohe Kompetenz verfügen. Alle Maßnahmen in der Filial- und der Vertriebsorganisation zielen darauf ab, den Kunden
und die Beratungsqualität noch stärker in den Fokus zu rücken. Dazu gehören selbstverständlich auch kontinuierliche Inves-
titionen in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Es zählt zu unseren klaren Zielen die Beratungsstandards weiter
zu erhöhen. Im Jahr 2020 haben wir mit „Hausbank der Zukunft“ in der VOLKSBANK WIEN AG ein neues Vertriebskonzept
eingesetzt, welches die Zuordnung der Kunden zum jeweils am besten geeigneten Berater maßgeblich unterstützt.
Einen weiteren wichtigen Vertriebsweg für alle Banken stellt die digitale Welt dar. Bereits im Jahr 2016 hat die VOLKSBANK
WIEN AG mit der Einführung eines neuen digitalen Auftritts auf diese Entwicklung reagiert. Im Jahr 2020 machte aufgrund
der Bewegungseinschränkungen die Digitalisierung im Kundengeschäft sehr große Fortschritte. Unter dem im Frühjahr
eingeführten Titel „hausbanking“ haben wir das Angebot deutlich ausgeweitet. Mit zahlreichen neuen Produkt- und Service-
aufträgen können die Kunden viele zusätzliche Aufgaben in ihren Finanzgeschäften digital umsetzen.
Dank der modernen digitalen Infrastruktur können Standardaufgaben im „hausbanking“ von den Kunden selbst durchge-
führt werden, während für komplexe Beratungsbedürfnisse die Berater in der „Hausbank“ für individuelle Gespräche zur
Verfügung stehen.
Nach der Stärkung der Liquidität und des Eigenkapitals durch drei Emissionen im Jahr 2019 haben wir auch 2020 eine weitere
Maßnahme zur Absicherung der Liquiditätssituation durch eine 1,5 Mrd. Euro-Renanzierung der EZB unternommen. Damit
können wir unsere Hauptaufgabe im Sinne unserer volkswirtschaftlichen Funktion – die Finanzierung von Privaten und Unter-
nehmen – gut wahrnehmen. Besonders die klein- und mittelständischen Unternehmen, eine wesentliche Säule der österrei-
chischen Wirtschaft, stehen bei der Volksbank im Fokus. Privatkunden schätzen die persönliche Beratung auf Augenhöhe und
die für ihren individuellen Bedarf passenden Leistungen.
Gemeinsam mit den Volksbanken haben wir auch im Vorjahr mehrere Projekte umgesetzt, die regulatorischen Aufgaben,
die Steuerung sowie interne Abwicklungsleistungen österreichweit zu bündeln. Dies dient dazu den Volksbanken als Kun-
denbanken mehr Freiraum zu schaffen, sodass sie sich noch intensiver um das Kundengeschäft kümmern können. Unsere
Grundwerte dafür sind Vertrauen, Regionalität und Kundenfokus. Die VOLKSBANK WIEN AG nimmt in dem neuen Verbund
drei Aufgaben wahr, einerseits als Kundenbank in unserem Einzugsgebiet, andererseits auch als Dienstleister und als zentrale
Steuerungseinheit für den gesamten Verbund.
Das Jahr 2020 war von Veränderungen geprägt, die eine chancenreiche Basis für die nächsten Jahre geschaffen haben. Für
den enormen Einsatz danke ich allen Mitarbeitern, Funktionären und Eigentümern. Besonderer Dank gilt unseren Kunden,
die der VOLKSBANK WIEN AG im letzten Jahr ihre große Treue bewiesen haben.
Wien, im April 2021
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor und Vorsitzender des Vorstandes
6 Jahresnanzbericht 2020
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 in vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen, weiteren Be-
sprechungen sowie in zahlreichen Ausschuss-Sitzungen über die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
der Geschäftsführung sowie über die Lage, die Entwicklung und die Geschäftspolitik des Unternehmens informiert. Ebenso
hat sich der Aufsichtsrat mit jenen Themen, für die die VOLKSBANK WIEN AG als Zentralorganisation des Kreditinstitu-
te-Verbundes der Volksbanken gemäß § 30a BWG zuständig ist, befasst.
Die entsprechenden Berichte des Vorstandes wurden eingehend diskutiert und zur Kenntnis genommen und die notwendigen
Beschlüsse gefasst.
Über die Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrates berichteten die Vorsitzenden der Ausschüsse regelmäßig im Aufsichtsrat.
Darüber hinaus wurden die Unterlagen aller Ausschüsse, mit Ausnahme des Personalausschusses, allen Aufsichtsratsmit-
gliedern zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hatte somit in ausreichendem Maße Gelegenheit, seiner Informations- und
Überwachungspicht zu entsprechen.
Der Aufsichtsrat hat derzeit folgende Ausschüsse gebildet: Arbeits- und Risikoausschuss, Prüfungsausschuss, Vergütungs-
ausschuss, Nominierungsausschuss und Personalausschuss.
Der Arbeits- und Risikoausschuss hielt im Jahr 2020 vier Sitzungen ab, in denen die in seine Kompetenz fallenden Veranlagun-
gen sowie die Risikothemen, die Risikostrategie und die aktuelle Risikolage der Gesellschaft und des Volksbanken-Verbundes
behandelt wurden, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Kreditentscheidungen wurden vom
Arbeits- und Risikoausschuss auch im Umlaufwege gefasst.
Der Prüfungsausschuss hielt im Jahr 2020 vier Sitzungen ab. In diesen Sitzungen wurden neben der Prüfung des Jahresab-
schlusses, des Konzernabschlusses und des Verbundabschlusses insbesondere das interne Kontrollsystem und das Risiko-
managementsystem behandelt und regelmäßig Bericht von der Internen Revision und vom Compliance Ofce erstattet.
Der Vergütungsausschuss befasste sich im Jahr 2020 in zwei Sitzungen mit den Grundsätzen der Vergütungspolitik sowie
dem Vergütungsbericht der VOLKSBANK WIEN AG und des Volksbanken-Verbundes.
Der Nominierungsausschuss hielt im Jahr 2020 zwei Sitzungen ab. Hierbei befasste er sich zunächst mit der Wiederbestellung
BERICHT DES AUFSICHTSRATES
gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2020
Mag. Heribert Donnerbauer
Vorsitzender
des Aufsichtsrates
Jahresnanzbericht 2020 76 Jahresnanzbericht 2020
von Generaldirektor-Stellvertreter Dr. Thomas Uher, zu der der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat seine Empfehlung
ausgesprochen hat. Weiters wurde dem Nominierungsausschuss vom Compliance Ofce über die Einhaltung der Fit & Proper
Bestimmungen der Aufsichtsräte berichtet. Schließlich nahm der Nominierungsausschuss die jährliche Evaluierung der
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vor und genehmigte die Aktualisierung der Fit & Proper Policy der Gesellschaft.
Die Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse waren weiterhin von einem hohen Anwesenheitsquorum der Mitglie-
der geprägt.
Das Geschäftsjahr 2020 war wesentlich von den Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie geprägt. Der Aufsichtsrat
konnte sich im Zuge der regelmäßigen Berichterstattung des Vorstandes davon überzeugen, dass diese Herausforderungen
gut gemeistert werden konnten. So konnte der ordentliche Bankbetrieb durch Fortschritte in der Digitalisierung und eine
große Flexibilität der Mitarbeiter weiterhin gut aufrechterhalten werden. Die Kunden der VOLKSBANK WIEN AG wurden
beratend und unterstützend durch diese Krise begleitet. Hier hat sich gezeigt, wie sehr sich das regionale Geschäftsmodell
der Volksbanken auch bei schwierigen Marktbedingungen bewährt. Nach der Bewältigung der pandemiebedingten Heraus-
forderungen wird der Fokus auf eine ebenso gute Bewältigung der Sanierungs- und Erholungsphase zu legen sein. Ebenso
werden die neuen, großen Herausforderungen für die Bankenbranche adressiert, nämlich die Betriebssicherheit (Schlagwort
Internetkriminalität) und die Nachhaltigkeit. Die Volksbanken haben beide Themen mit Projekten und Schulungen im Fokus.
Weiters wird das Programm der Optimierung und Bündelung von Prozessen und Services im Volksbanken-Verbund weiter-
geführt, um die Ertragskraft weiter zu stärken.
Der Aufsichtsrat der VOLKSBANK WIEN AG und seine Ausschüsse haben unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Erleich-
terungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie einige ihrer Sitzungen in virtueller Form abgehalten. Auch die ordentliche
Hauptversammlung am 15. Mai 2020 sowie die außerordentliche Hauptversammlung am 15. Dezember 2020 der VOLKS-
BANK WIEN AG fanden in virtueller Form statt. In dieser außerordentlichen Hauptversammlung wurde die Ermächtigung
des Vorstandes zur Annahme eines Angebotes auf Rückkauf von Partizipationsscheinen aus dem Jahr 2006 sowie deren
nachfolgende Konfudierung beschlossen, da dieses Partizipationskapital nicht die gesetzlichen Anforderungen für Kernkapital
erfüllt und mit Ende des Bestandschutzes nach dem 31.12.2021 die regulatorische Anrechenbarkeit verliert.
Nachdem der Aufsichtsrat im Jahr 2019 anlässlich der Behandlung der Wiederbestellung der Vorstandsmitglieder General-
direktor DI Gerald Fleischmann und Generaldirektor-Stellvertreter Dr. Rainer Borns für eine weitere Funktionsperiode von
fünf Jahren bereits festgestellt hat, dass das bestehende Vorstandsteam der VOLKSBANK WIEN AG hervorragende Arbeit
leistet, erfolgte im Jahr 2020 nun auch die Wiederbestellung von Generaldirektor-Stellvertreter Dr. Thomas Uher für eine
weitere Funktionsperiode von fünf Jahren. Die damit sichergestellte Kontinuität und Stabilität waren mitentscheidend für
die gute Bewältigung der Coronavirus-Pandemie.
Anlässlich der im November 2020 abgehaltenen Betriebsratswahl in der VOLKSBANK WIEN AG erfolgte eine Neukonsti-
tuierung des Betriebsrats, mit der auch eine Änderung der vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat der VOLKSBANK WIEN AG
entsandten Mitglieder einherging. So wurden mit 25. November 2020 anstelle der bisherigen Mitglieder Frau Andrea Mayer,
Frau Michaela Pokorny und Herr Rainer Obermayer nun der neue Betriebsratsvorsitzende Herr Christian Rudorfer sowie
Frau Mag. Elisabeth Sölkner, MBA und Frau Bettina Wicha in den Aufsichtsrat entsendet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Lagebericht wurde von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Konzernlagebericht wurde von der KPMG geprüft und ebenfalls mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ebenso wurde der Verbundabschluss zum 31. Dezember 2020 von der
KPMG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Bericht zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss samt Lage-
bericht und die Anlage zum Prüfbericht, den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht
sowie den Verbundabschluss samt Verbundlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht nach vorheriger Befassung des
8 Jahresnanzbericht 2020
Prüfungsausschusses gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz geprüft. Diese Prüfung durch den Aufsichtsrat hat keinen Anlass zu
Beanstandungen gegeben; insbesondere wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Verbundabschluss
durch den Aufsichtsrat als ordnungsgemäß aufgestellt befunden.
Der Aufsichtsrat billigt daher den Jahresabschluss samt Lagebericht, womit dieser gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festge-
stellt ist, den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht sowie den Verbundabschluss samt
Verbundlagebericht und die Anlage zum Prüfbericht. Der Aufsichtsrat geht auch mit den Ergebnissen der Abschlussprüfung,
welche im Prüfungsausschuss mit der KPMG eingehend besprochen wurden, konform und ist mit dem vom Vorstand vor-
gelegten Vorschlag für die Gewinnverwendung einverstanden.
Die VOLKSBANK WIEN AG ist gemäß § 243b UGB zur Abgabe einer nichtnanziellen Erklärung sowie gemäß § 267a UGB
zur Abgabe einer konsolidierten nichtnanziellen Erklärung verpichtet. Diese werden zusammengefasst und in einem
gesonderten nichtnanziellen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) veröffentlicht. Mit der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
wurde die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beauftragt und liegt der
diesbezügliche Prüfbericht dem Aufsichtsrat vor. Der dem Aufsichtsrat vorgelegte Nachhaltigkeitsbericht wurde von die-
sem unter Heranziehung des Prüfberichts der KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-
gesellschaft ebenfalls einer Prüfung unterzogen. Die Prüfungen des Aufsichtsrats und der KPMG Alpen-Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft haben keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben und geht der
Aufsichtsrat auch mit den Ergebnissen der Prüfung durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft konform.
Festgehalten wird, dass die VOLKSBANK WIEN AG auch im abgelaufenen Geschäftsjahr dem in § 3 der Satzung verankerten
und von den Gesellschaftern erteilten Förderungsauftrag nachgekommen ist.
Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihren
unermüdlichen Einsatz den erfolgreichen Abschluss dieses herausfordernden Geschäftsjahres 2020 ermöglicht haben.
Wien, im März 2021
Für den Aufsichtsrat der VOLKSBANK WIEN AG:
Mag. Heribert DONNERBAUER,
geb. 04.08.1965
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Jahresnanzbericht 2020 98 Jahresnanzbericht 2020
10 Jahresnanzbericht 2020
Vorsitzender:
DI Gerald Fleischmann
geb. am 27.02.1969
Generaldirektor
Zuständigkeitsbereich:
Filialen
Generalsekretariat
Immobiliennanzierungen
Kommunikation/Marketing
Organisation & IT
Personalmanagement
Private Banking/Treasury
Transition Adler & Strategie
Unternehmensnanzierungen
Vertriebsmanagement
DER VORSTAND
Vorsitzender-Stellvertreter:
Mag. Dr. Rainer Borns
geb. am 07.08.1970
Generaldirektor-Stellvertreter
Zuständigkeitsbereich:
– Controlling
Financial Data Steering
– Finanzen
Kapital- und Stakeholdermanagement
– Legal
VB Infrastruktur und Immobilien Facilitymanagement
VB Infrastruktur und Immobilien Immobilienmanagement
Jahresnanzbericht 2020 1110 Jahresnanzbericht 2020
Gesamtvorstand
Zuständigkeitsbereich:
– Compliance
– Revision
Vorsitzender-Stellvertreter:
Dr. Thomas Uher
geb. am 15.06.1965
Generaldirektor-Stellvertreter
Zuständigkeitsbereich:
Digitale Transformation
Kreditrisikomanagement, Sanierung & Betreibung
– Risikocontrolling
VB Services für Banken MSC Aktiv und Kreditsachbearbeitung
VB Services für Banken WP-/ZV-Abwicklung und MSC Passiv/KSC
12 Jahresnanzbericht 2020
DER AUFSICHTSRAT
Mag. Heribert Donnerbauer
Donnerbauer & Hübner Rechtsanwälte GmbH
Vorsitzender
Franz Gartner
Stadtgemeinde Traiskirchen
1. Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Robert Oelinger
Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater
2. Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Susanne Althaler
Mitglied
Mag. Anton Fuchs
Mitglied
Dr. Helmut Hegen, M.B.L.
HOSP, HEGEN Rechtsanwaltspartnerschaft
Mitglied
Mag. Eva Schütz
Rechtsanwaltskanzlei Hieblinger-Schütz
Mitglied
Dr. Christian Lind
Mitglied
Mag. Harald Nograsek
Mitglied
Dr. Monika Wildner, LL.M. (NYU)
Selbständige Rechtsanwältin
Mitglied
Jahresnanzbericht 2020 1312 Jahresnanzbericht 2020
Betriebsratsvorsitzender Christian Rudorfer ab 25.11.2020
Dipl.-BW (FH) Hermann Ehinger
Mag. Elisabeth Sölkner ab 25.11.2020
Bettina Wicha ab 25.11.2020
Manfred Worschischek
Andrea Mayer bis 24.11.2020
Rainer Obermayer bis 24.11.2020
Michaela Pokorny bis 24.11.2020
Vom Betriebsrat delegiert:
Ministerialrat Christian Friessnegg
Staatskommissär
Kommissärin Mag. Dr. Katharina Hafner
Staatskommissär-Stellvertreterin
Staatskommissäre:
14 Jahresnanzbericht 2020
KONZERNLAGEBERICHT
Jahresnanzbericht 2020 1514 Jahresnanzbericht 2020
16 Bericht über den Geschäftsverlauf
und die wirtschaftliche Lage
16 Geschäftsverlauf
21 Bericht über
Zweigniederlassungen
21 Finanzielle
Leistungsindikatoren
22 Geschäfte mit
nahestehenden Personen
22 Nichtnanzielle
Leistungsindikatoren
22 Bericht über die voraussichtliche
Entwicklung und die Risiken des
Unternehmens
22 Wirtschaftliches Umfeld
23 Voraussichtliche Entwicklung
des Unternehmens
24 Wesentliche Risiken und
Ungewissheiten
24 Bericht über Forschung
und Entwicklung
24 Berichterstattung über wesentliche
Merkmale des internen Kontroll-
und des Risikomanagementsystems
im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess
16 Jahresnanzbericht 2020
Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf in der VOLKSBANK WIEN AG (VBW) war im Geschäftsjahr 2020 vom COVID-19-Ausbruch signikant
beeinusst. In dieser sehr herausfordernden Zeit war die Leistungsfähigkeit des Bankbetriebes sowohl personell als auch
technisch und organisatorisch zu jeder Zeit sichergestellt. Weiters konnte die Kundenbetreuung auf allen Kanälen mit
exiblen und schnellen Lösungen gewährleistet werden. In einem sehr guten Zusammenspiel von Markt, Kunden- und
Kreditreferenten und VB Services für Banken Ges.m.b.H konnten schnell dringende Kundenanliegen bezüglich Stundungen
und Überbrückungsnanzierungen abgearbeitet werden. In diesen herausfordernden Zeiten lag der Schwerpunkt in erster
Linie auf der Betreuung unserer Bestandskunden. Um diese Kunden in den Jahren 2020 und 2021 durch die Krise zu begleiten,
wurde eine Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen in Form von Stundungen und Überbrückungsnanzierungen angeboten.
So wurden bis zum 31.12.2020 in Summe ca. 3.920 Finanzierungen von rd. 2.750 Kunden im Rahmen von COVID-19-Maßnah-
men an die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kunden angepasst, für 3.080 Konten wurden hierfür Stundungsmaßnahmen
vereinbart, während in rd. 840 Fällen auch Rahmenerhöhungen bzw. Überbrückungsnanzierungen ausgereicht wurden.
Die weitreichenden wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus‘ haben das wirt-
schaftliche Leben massiv negativ beeinusst. Gemildert wurden diese Auswirkungen auf die Realwirtschaft durch die von
der österreichischen Regierung ergriffenen Maßnahmen. Da zu erwarten ist, dass einige Kunden nach Ende der staatlichen
Hilfsprogramme, wie auch vom Kreditschutzverband prognostiziert, wirtschaftlich nicht lebensfähig sein werden, hat die
VBW unter Anwendung statistischer Verfahren und Prognoserechnungen Risikovorsorgen für die Folgen der Pandemie vor-
gesehen. Die Einschätzung und Bevorsorgung etwaiger Risiken aus dem Kreditgeschäft aufgrund der COVID-19-Pandemie
war Grund dafür, dass sich die Aufwendungen für Risikovorsorgen von EUR -7,2 Mio. im Vorjahr auf EUR -26,6 Mio. im ab-
gelaufenen Geschäftsjahr erhöhten. Die daraus resultierenden Modellanpassungen führten zu einer Erhöhung der Risiko-
vorsorgen im Lebendgeschäft (Stage 1 und 2) von EUR 5,7 Mio. und in der Stage 3 von EUR 2,4 Mio. Darüber hinaus wurden
Vorsorgen als Post-Model Adjustments für das Lebendgeschäft in Höhe von EUR 12,9 Mio. erfasst. Zu der Vorgehensweise
bei den Risikovorsorgen in Bezug auf COVID-19 verweisen wir auf den Risikobericht, Kapitel 51.
Operativ war 2020 für die VBW ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Die Servicierung der bestehenden Kunden und deren spezielle
Bedürfnisse stand während der Pandemie im Vordergrund für die VBW. Die Erfolge dieser Bemühungen sind bei den Dienst-
leistungserträgen, insbesondere bei den Provisionen aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft, ersichtlich, die sich in der
Berichtsperiode um EUR 2,1 Mio. gegenüber der Vergleichsperiode verbesserten.
In dieser herausfordernden Zeit war der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBW besonders wichtig. Dadurch
entstanden unter anderem vermehrt Aufwendungen für Mund-Nasen-Schutz-Masken, Plexiglasschilder, Desinfektionsmittel
und -ständer, Sonderreinigungen etc., aber auch Investitionen in digitale Ausstattung. Andererseits führten Reduktionen
von Reisekosten, Veranstaltungen, Werbeaktivitäten, Gebäudeverwaltungskosten etc. zu verminderten Aufwendungen.
Eine zusätzliche Belastung hat sich im Geschäftsjahr durch Insolvenzen österreichischer Kreditinstitute (insbesondere
der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG) ergeben. Die Rolle der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädi-
gungseinrichtung ist es dabei, im Sicherungsfall die sicherungspichtigen Einlagen der Kunden auszuzahlen. Der VBW als
Mitgliedsinstitut entsteht aus den erhöhten Beiträgen zum Zweck der Wiederauffüllung der Einlagensicherung 2020 und in
den nächsten 4 Jahren eine Mehrbelastung in Summe von rund EUR 11 Mio. Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich daraus ein
Mehraufwand von rund EUR 2,9 Mio.
Diese COVID-19-bedingten Sondereffekte sowie der Mehraufwand für die Einlagensicherung konnten durch die erfolgreiche
Steigerung der Betriebserträge sowie der Reduktion des Sachaufwandes nicht gänzlich kompensiert werden, weshalb sich
das Jahresergebnis vor Steuern der VBW im Vergleich zum Vorjahr um EUR 17,5 Mio. auf EUR 50,3 Mio. reduzierte.
Wesentlichste Kapitalmarkttransaktion in der Berichtsperiode war die Teilnahme an dem „targeted longer-term renancing
operations“-Programm („TLTRO III-Programm“) der Europäischen Zentralbank in einer Höhe von EUR 1,5 Mrd. Die Verzinsung
des Programmes hängt hierbei vom anrechenbaren Kreditwachstum im festgelegten Beobachtungszeitraum ab.
KONZERNLAGEBERICHT
Jahresnanzbericht 2020 1716 Jahresnanzbericht 2020
Wirtschaftliches Umfeld
Die COVID-19-Pandemie hat in der österreichischen Konjunktur tiefe Spuren hinterlassen. Nach negativen Wachstumsraten
des Bruttoinlandsprodukts von -2,8 % Q/Q im ersten und -11,6 % Q/Q im zweiten Quartal kam es von Juli bis September
mit +12 % Q/Q zu einem kräftigen Aufschwung. Auch im dritten Quartal wurde die Wirtschaftsleistung des Vorjahres aber
nicht annähernd erreicht, sie lag 4,2 % unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Im November und im Dezember wurden
zur Eindämmung der Pandemie erneute Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Infolge sank das BIP im vierten Quartal laut
Wirtschaftsforschungsinstitut um 4,3 % Q/Q, womit die Wirtschaftsleistung 7,8 % unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums
lag. Für das Gesamtjahr 2020 errechnete die Statistik Austria in einer Schätzung eine Wachstumsrate von -6,6 %. Die
BIP-Lücke der Eurozone war im dritten Quartal mit -4,3 % J/J nur unwesentlich größer als in Österreich. Im letzten Jahres-
viertel sank das BIP in der Währungsunion um 0,7 % Q/Q, womit sich der Abstand zur Wirtschaftsleistung im Vorjahreszeit-
raum auf 5,1 % vergrößerte. Im Gesamtjahr 2020 sank das Bruttoinlandsprodukt laut der Schnellschätzung von Eurostat um
6,8 %. Für den inländischen Konjunkturverlauf erwiesen sich – vor allem im zweiten Halbjahr – der produzierende Sektor,
die Warenexporte und der staatliche Konsum als Stütze, während der private Konsum, die Bruttoanlageinvestitionen und
die touristischen Exporte wesentlich zur Rezession beitrugen.
Die Krise hat sich auch am Arbeitsmarkt niedergeschlagen. Laut Eurostat erreichte die österreichische Arbeitslosenrate
ihren Höchstwert im Juni bei 6,0 %, ging über den Sommer leicht zurück und stieg im Herbst wieder an auf 5,8 %. Im Jahr
2019 war die Arbeitslosigkeit auf 4,5 % und somit auf den niedrigsten Wert seit 2008 gesunken. In der Eurozone war eine
ähnliche Entwicklung zu beobachten: Ausgehend von 7,5 % 2019, ebenso der tiefste Stand seit 2008, stieg die Arbeitslosen-
rate auf 8,6 % in den Sommermonaten und ging anschließend leicht zurück auf 8,3 % im Dezember 2020. Nach nationaler
Berechnungsmethode war die Arbeitslosenquote in Österreich deutlich höher als in den harmonisierten europäischen Daten
ablesbar, sie stieg auf 9,5 % im November und 11 % im Dezember. Zudem befanden sich in Österreich am 31. Dezember 2020
417.113 Personen in Kurzarbeit.
Wie schon in den Jahren davor gehörte Österreich zu den Ländern mit den höchsten Inationsraten der Eurozone. Laut
Harmonisiertem Verbraucherpreisindex schwankte die Inationsrate in Österreich von Jänner bis Dezember 2020 zwischen
0,6 % und 2,2 %, für das Gesamtjahr errechnete die Statistik Austria eine Ination von 1,4 %. Im gemeinsamen Währungsraum
lag die Teuerungsrate im vergangenen Jahr zwischen -0,3 % und 1,4 % mit -0,3 % zuletzt im Dezember.
Die Europäische Zentralbank hat mit einem Maßnahmenbündel auf die COVID-19-Krise reagiert. Im Frühjahr legte sie das
Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) auf, dessen Laufzeit in der Dezember-Sitzung bis zumindest März 2022
verlängert wurde. Das Volumen der Anleihenkäufe unter diesem Programm erhöhte die EZB dabei auf max. 1,85 Billionen
Euro, weitere 120 Mrd. Euro kaufte die EZB im Rahmen ihres schon 2019 wieder begonnenen „Asset Purchase Programme“
von 20 Mrd. Euro monatlich, die im März für 2020 um einen zusätzlichen Jahresrahmenbetrag (Envelope) von 120 Mrd. Euro
aufgestockt wurden. Zudem werden neue Tranchen an Langfristkrediten („TLTRO III“) aufgelegt, deren Konditionen die EZB
schon im Frühjahr gelockert hat. So liegt der Zinssatz für Banken, die die Ziele der Kreditvergabe erreichen, für 12 Monate
um 50 Basispunkte unter dem Einlagenzinssatz, was im Jahr 2020 -1 % entspricht. Ergänzt werden diese Kredite durch
langfristige Finanzierungen, deren Konditionen nicht an die Kreditvergabe gebunden sind, die „Pandemic emergency longer
term renancing operations“-Programme („PELTRO“). Der Zinssatz liegt hier 25 Basispunkte unter dem durchschnittlichen
Hauptrenanzierungssatz während der Laufzeit. Im Dezember wurden eine zusätzliche TLTRO III-Bonikationsperiode sowie
zusätzliche PELTROs beschlossen sowie einzelne Bestandteile der Konditionen gelockert.
Die Zinsen gingen am Geldmarkt 2020 weiter zurück. Der Dreimonatssatz begann das Jahr mit -0,38 % und sank im März
auf -0,39 %, um kurz darauf auf -0,16 % anzusteigen. Von April an ging der Zinssatz wieder zurück und sank bis auf -0,55 %
Ende Dezember. Ähnlich entwickelte sich am Kapitalmarkt die Rendite 10-jähriger österreichischer Staatsanleihen. Ausge-
hend von -0,02 % zu Jahresbeginn wurde ein Tief bei -0,47 % erreicht, auf das eine rasche Erholung in den positiven Bereich
auf 0,28 % folgte. Im weiteren Jahresverlauf sank die Rendite auf -0,43 % zu Jahresende. Deutsche Benchmarkanleihen
rentierten Anfang Jänner 2020 noch mit -0,23 %, im März sank die Rendite bis auf -0,86 % und stieg wenig später auf -0,2 %,
Ende Dezember lag die Benchmarkrendite bei -0,57 %.
Auch die Fed in den USA hat umfassend auf die COVID-19-Krise reagiert. Das Leitzinsband wurde um 150 Basispunkte auf
0,0 % bis 0,25 % gesenkt und Wertpapierkäufe wurden ohne Begrenzung ausgeweitet, die Fed verwies dabei auf die Erreichung
ihrer geldpolitischen Ziele und die normale Funktionsweise der Finanzmärkte. Zudem wurden mehrere Kreditfazilitäten
aufgelegt, die die Liquidität von Banken und anderen Akteuren an den Finanzmärkten sicherstellen sollen, und auch Kredite
für Unternehmen, Non-Prot Organisationen, Bundesstaaten und Kommunen bereitstellen. Im August 2020 gab die Fed
18 Jahresnanzbericht 2020
das Ergebnis der Überprüfung ihrer geldpolitischen Strategie bekannt. Das 2 %-Inationsziel wird nunmehr als längerfristiger
Durchschnitt betrachtet, nach Phasen zu niedriger Ination darf diese auch einige Zeit moderat über dem Zielwert liegen.
Zudem wurde die Denition des Beschäftigungsziels angepasst. Der Euro hat gegenüber dem Dollar im Jahresverlauf
aufgewertet, lag der Wechselkurs zu Jahresbeginn noch bei 1,12 USD/EUR, so stieg er bis Jahresende auf 1,22 USD/EUR.
Gegenüber dem Schweizer Franken beendete der Euro mit 1,08 CHF/EUR auf einem ähnlichen Niveau, wie er es mit 1,09 CHF/
EUR begonnen hat. Zwischendurch wertete der Franken auf, blieb aber oberhalb der Marke von 1,05 CHF/EUR.
Regionalentwicklung und Branchen
Wien ist das einzige Bundesland, in dem der Produktionswert der Sachgütererzeugung im ersten Halbjahr 2020 gestiegen
ist, der Aufwärtstrend setzte sich im dritten Quartal fort. Jedoch verzeichnete Wien im Gesamtjahr mit -74 % J/J den mit
Abstand stärksten Einbruch der Nächtigungszahlen im Tourismus. Der (weitaus moderatere) Rückgang des Produktionswerts
in der Bauwirtschaft und des Umsatzes im Einzelhandel waren in den ersten drei Quartalen ebenfalls stärker als im landes-
weiten Durchschnitt. Eine positive Entwicklung zeigt sich beim regionalen Außenhandel, hier hat Wien im ersten Halbjahr
ein Plus verzeichnet, während in allen anderen Bundesländern die Warenausfuhren zurückgingen. Positiv wich auch der
Wiener Arbeitsmarkt vom Trend ab, die Arbeitslosenzahlen stiegen (von überdurchschnittlichem Ausgangsniveau aus) in
der Bundeshauptstadt 2020 unterdurchschnittlich an.
In Niederösterreich war der Rückgang des Einzelhandelsumsatzes in der ersten Jahreshälfte am geringsten und die Erholung
im dritten Jahresviertel am stärksten. Im ersten Halbjahr teilte sich Niederösterreich den Spitzenplatz mit Oberösterreich.
Während das Minus in der Sachgüterproduktion deutlicher als im bundesweiten Schnitt ausel, entwickelte sich die Bau-
produktion in den ersten drei Quartalen besser. Im Gesamtjahr war das Nächtigungsminus das zweithöchste nach Wien, der
Anstieg der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer war aber unterdurchschnittlich. Während der Rückgang der Bruttowert-
schöpfung im ersten Halbjahr geringer war als im österreichweiten Mittel, el das Minus bei den Warenausfuhren größer aus.
Im Burgenland stach das Bauwesen hervor, das sich, wie auch in Vorarlberg, im ersten Halbjahr positiv und bundesweit am
stärksten entwickelte, im dritten Quartal aber hinter den bundesweiten Schnitt zurückel. Die Sachgüterproduktion blieb
die ersten neun Monate unterdurchschnittlich, der Einzelhandelsumsatz entwickelte sich jedoch dynamischer als im Mittel.
Das Burgenland verzeichnete im Gesamtjahr ein weniger stark ausgeprägtes Nächtigungsminus als der österreichweite
Tourismus, auch der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer blieb hinter dem bundesweiten Trend
zurück. Gering el im ersten Halbjahr auch der Rückgang der Warenexporte aus, ebenso war das Minus der Bruttowert-
schöpfung unterdurchschnittlich.
Die Steiermark verzeichnete in den ersten neun Monaten den stärksten Rückgang in der Sachgüterproduktion. Das Bauwesen
entwickelte sich im ersten Halbjahr besser, im dritten Quartal hingegen schlechter als im Durchschnitt. Die gesamten ersten
neun Monate dynamischer als im bundesweiten Schnitt war der Trend im Einzelhandel. Ebenfalls gut abgeschnitten hat die
Steiermark im Tourismus, wo der Rückgang der Nächtigungszahlen – u.a. dank des überdurchschnittlichen Anteils inlän-
discher Gäste – im Gesamtjahr mit -24,5 % J/J nach Kärnten am geringsten war. Dies konnte den Arbeitsmarkt aber kaum
stützen, die Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer stieg 2020 im Vergleich deutlich an. Die Dynamik in der Sachgü-
terproduktion spiegelte sich im ersten Halbjahr auch in den Warenexporten wider, die österreichweit den stärksten Rückgang
aufwiesen. Das Minus in der Bruttowertschöpfung war in der ersten Jahreshälfte größer als im bundesweiten Mittel.
In Kärnten war der Rückgang der Nächtigungen im Tourismus dank der Sommersaison österreichweit am geringsten, die
Nächtigungszahlen gingen mit -17 % J/J nur etwa halb so stark zurück wie in Österreich insgesamt. Auch der Anstieg an
Arbeitslosen und Schulungsteilnehmern blieb 2020 unterdurchschnittlich. Ebenso blieb das Minus im Einzelhandelsumsatz
und in der Sachgüterproduktion in den ersten neun Monaten unter dem bundesweiten Durchschnitt. Nur die Dynamik in
der Bauproduktion konnte in den ersten drei Quartalen mit dem österreichweiten Trend nicht mithalten. Auch die Brutto-
wertschöpfung im ersten Halbjahr sank stärker als im Durchschnitt. Die Warenexporte entwickelten sich aber ähnlich wie
im bundesweiten Mittel.
In Oberösterreich konnten die Sachgütererzeugung und das Bauwesen mit den anderen Bundesländern im ersten Halbjahr
nicht mithalten. Während die Sachgüterproduktion im dritten Quartal an Dynamik gewann, blieb diese im Baugewerbe
schwach. Die Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes war aber die gesamten ersten neun Monate überdurchschnittlich.
Im Gesamtjahr 2020 blieben sowohl der Anstieg der Personen in Arbeitslosigkeit oder Schulung als auch das Minus bei
den Nächtigungen im Tourismus nahe am bundesweiten Durchschnitt. Etwas größer als im Mittel war der Rückgang der
Warenausfuhren und der Bruttowertschöpfung im ersten Halbjahr.
Jahresnanzbericht 2020 1918 Jahresnanzbericht 2020
Salzburg verzeichnete 2020 einen leicht unterdurchschnittlichen Nächtigungsrückgang im Tourismus und eine im Bundes-
ländervergleich dynamische Entwicklung der Sachgüterproduktion und des Bauwesens in den ersten neun Monaten. Die
Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes blieb in diesem Zeitraum aber hinter dem bundesweiten Mittel zurück. Im ersten
Halbjahr elen sowohl der Rückgang der Warenexporte als auch der Bruttowertschöpfung unterdurchschnittlich aus. Die
Arbeitslosigkeit ist aber im Gesamtjahr stärker gestiegen als im bundesweiten Durchschnitt.
Die Sachgütererzeugung sank in Tirol in den ersten neun Monaten unterdurchschnittlich, im dritten Quartal el dann die
Bauproduktion hinter den bundesweiten Trend zurück. Die Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes blieb über die gesamten
ersten neun Monate unterdurchschnittlich. Während im Gesamtjahr 2020 auch der Rückgang der Nächtigungen im Touris-
mus geringer als im Mittel aller Bundesländer ausel, hatten die diesbezüglichen Einschränkungen doch überdurchschnitt-
liche Folgen. Der Tiroler Arbeitsmarkt erlitt 2020 den österreichweit höchsten Anstieg an Personen in Arbeitslosigkeit oder
Schulung. Im ersten Halbjahr erfuhr die Tiroler Wirtschaft auch den bundesweit stärksten Rückgang der Bruttowertschöp-
fung. Eine positivere Entwicklung war in der ersten Jahreshälfte bei den Warenausfuhren zu sehen, mit einem geringen
Minus belegte Tirol im Bundesländervergleich den zweiten Platz.
In Vorarlberg war 2020 der Rückgang der Nächtigungszahlen im Tourismus geringer als im Durchschnitt, die Zahl der Men-
schen in Arbeitslosigkeit oder Schulung stieg aber im Bundesländervergleich deutlich an. Sowohl die Sachgüterproduktion
als auch die Bauproduktion und die Umsätze im Einzelhandel zeigten in den ersten neun Monaten eine überdurchschnittliche
Dynamik. Im ersten Halbjahr ging die Bruttowertschöpfung dennoch etwas stärker zurück als im bundesweiten Mittel, die
Warenausfuhren sanken weniger stark als im Schnitt.
Die schon vor der Pandemie zu beobachtende Abachung der Baukonjunktur hat sich in der Krise beschleunigt. So gingen
die Wohnbauinvestitionen im ersten Halbjahr um 5,5 % J/J zurück, die Zahl der Baubewilligungen, die schon seit 2017 rück-
läug ist, sank um 18 %. Wenn die niedrigeren Baugenehmigungen auf die Fertigstellungen durchschlagen, dürfte auch das
Angebot niedriger ausfallen, was den Markt tendenziell stabilisiert. Dennoch wurde in Wien 2020 ein Fertigstellungsrekord
ausgewiesen. Die Preise wurden vom gestiegenen Angebot und den von der Rezession belasteten Einkommen aber kaum
beeinusst. Der österreichische Wohnimmobilienmarkt zeigte in den ersten drei Quartalen laut Immobilienpreisindex der
Oesterreichischen Nationalbank eine starke Dynamik. Die Preissteigerungen waren im ersten Quartal besonders bei Ein-
familienhäusern in Wien mit 10,4 % J/J beachtlich, im zweiten und dritten Quartal verzeichneten Einfamilienhäuser sowohl in
Wien als auch in Österreich ohne Wien zweistellige Jahreswachstumsraten. Auch bei Eigentumswohnungen beschleunigten
sich die Preiszuwächse und lagen im dritten Quartal bei 9,1 % in Wien und bei 8,3 % im Aggregat Österreich ohne Wien.
In Wien, wo die Entwicklung zu 93 % vom Markt für Eigentumswohnungen bestimmt wird (Österreich ohne Wien: 70 %),
verteuerten sich Immobilien somit im ersten Quartal um 3,9 %, etwas schwächer als im Jahr 2019, und im zweiten und
dritten Quartal um 4,1 % und 9,4 %. Ein ähnlicher Trend ist in Österreich exkl. Wien zu erkennen, mit 2,8 % in den ersten
drei Monaten des Jahres verteuerten sich Immobilien schon etwas stärker als 2019, in den beiden folgenden Quartalen
beschleunigten sich die Wachstumsraten auf 6,8 % und 9,7 %. Eine Abschwächung zeichnete sich laut Maklern und Immo-
bilienunternehmen hingegen in einigen Segmenten des Gewerbeimmobilienmarktes ab.
Nach dem Rekordjahr 2019 startete der österreichische Tourismus mit weiteren Nächtigungszuwächsen in das Jahr 2020,
schon im März brachen aber die Übernachtungszahlen aufgrund der COVID-19-Pandemie ein. In den Sommermonaten
konnten die Beherbergungsbetriebe durch eine erhöhte Nachfrage von inländischen Gästen die Auswirkungen der Reisebe-
schränkungen etwas abfedern, aber das Vorjahresniveau wurde in keinem Monat erreicht. Der Start in die Wintersaison wurde
zuletzt von neuen „Lockdown“-Maßnahmen begleitet, wodurch es im November und Dezember in den Tourismusbetrieben
nahezu zu einem Totalausfall kam. Im Gesamtjahr 2020 sanken die Nächtigungszahlen laut vorläugen Daten der Statistik
Austria um 35,9 %.
Sowohl die Kredite von Nichtbanken als auch deren Einlagen wiesen im abgelaufenen Jahr überdurchschnittliche Wachs-
tumsraten auf. Die Wohnbaukredite widerspiegelten dabei hauptsächlich den robusten Wohnimmobilienmarkt, während
das Wachstum der Unternehmenskredite stärker von Stundungen und staatlich garantieren Überbrückungen getrieben
war. Das Vorhalten von Liquidität durch die Unternehmen und der teils technisch durch Lockdowns, teils sozial durch die
ökonomischen Unsicherheiten ausgelöste Konsumrückgang waren die Hauptmotive für die trotz niedriger Zinsen spürbar
wachsenden Einlagen.
20 Jahresnanzbericht 2020
Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2020
Das Konzernergebnis vor Steuern beträgt EUR 50,3 Mio. (2019: EUR 67,8 Mio.), das Konzernergebnis nach Steuern und
Minderheiten EUR 30,8 Mio. (2019: EUR 57,0 Mio.).
Die Zinsen und ähnliche Erträge verringerten sich von EUR 196,4 Mio. auf EUR 187,0 Mio. im Jahr 2020. Hauptgrund sind
die um EUR 5,2 Mio. geringeren Zinserträge gegenüber Kunden und die um EUR 3,6 Mio. verminderten Erträge aus Schuld-
verschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren.
Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 70,8 Mio. (Vorjahr: EUR 76,4 Mio.) haben sich die Zinsen
für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund des rückläugen Zinsniveaus um EUR 1,1 Mio. gegenüber dem
Vorjahr verringert. Des Weiteren haben sich die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von EUR 3,9 Mio.
in 2019 auf EUR 3,4 Mio. 2020 reduziert. Demgegenüber stehen positive Effekte aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe
von EUR 4,5 Mio.
Daraus ergibt sich ein Zinsüberschuss von EUR 116,2 Mio. und liegt damit um EUR 3,8 Mio. unter dem Ergebnis der Ver-
gleichsperiode (2019: EUR 120,0 Mio.).
Die Position Risikovorsorge hat sich 2020 mit EUR -26,6 Mio. gegenüber der Vergleichsperiode mit EUR -7,2 Mio. erhöht.
Die schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das beste-
hende hohe Maß an Unsicherheit, führt zu einem erhöhten Bedarf an Post-Model Adjustments (Adaptierung der systemseitig
verwendeten Standardmethodik) bei der Ermittlung erwarteter Kreditverluste.
Der Provisionsüberschuss beträgt in der Berichtsperiode EUR 57,3 Mio. und konnte im Vergleich zur Vorperiode (2019:
EUR 55,8 Mio.) gesteigert werden. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Wertpapiergeschäft.
Das Handelsergebnis beträgt für die Berichtsperiode EUR -1,3 Mio. und verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um
EUR 1 Mio. (2019: EUR -2,3 Mio.). Für den Anstieg sind Bewertungsergebnisse von Handelsbuchderivaten, die für Absicherun-
gen von Bankbuchpositionen verwendet werden, verantwortlich.
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties beträgt für den Berichtszeitraum EUR 3,6 Mio. und liegt
damit um EUR 14,3 Mio. unter der Vergleichsperiode (2019: EUR 17,9 Mio.). Die Reduktion ist im Wesentlichen auf verminderte
Gewinne aus Buchwertabgängen (EUR -7,9 Mio.) aufgrund von Einmaleffekten aus dem Vorjahr sowie verminderte Zuschrei-
bungen bei fair value bewerteten Forderungen an Kunden und Wertpapieren (EUR -5,9 Mio.) zurückzuführen. Demgegenüber
steht im Wesentlichen ein geringeres negatives Bewertungsergebnis von verbrieften Verbindlichkeiten, die zum fair value
bewertet werden (EUR +2,3 Mio.).
Das sonstige betriebliche Ergebnis in Höhe von EUR 107,5 Mio. weist im Vergleich zum Vorjahr (EUR 97,5 Mio.) einen Anstieg
auf. In dieser Position ist als Einmaleffekt der Erlös aus dem Verkauf der ehemaligen Zentrale in 1090 Wien, Kolingasse,
mit EUR 22,8 Mio. ausgewiesen. Die Erträge aus ZO-Weiterverrechnung gemäß Verbundvereinbarung sind dagegen 2020 im
Vergleich zur Vorperiode um EUR 11,1 Mio. gesunken.
Der Verwaltungsaufwand des Geschäftsjahres beläuft sich auf EUR 206,4 Mio. (2019: EUR 213,5 Mio.) und bestätigt damit
den Trend der letzten Jahre. Der Rückgang kommt vor allem im Bereich des Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwandes
sowie beim Sachaufwand für Geschäftsräume zustande.
Die Veränderung der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von EUR 8,7 Mio. resultiert im Wesentlichen aus der Er-
höhung der latenten Steueraufwandes. Aufgrund der Steuerplanung der nächsten vier Jahre konnten in der Berichtsperiode
aktive latente Steuern auf einen Teil der steuerlichen Verlustvorträge angesetzt werden. Auf die darüber hinaus bestehenden
steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von EUR 256 Mio. (2019: EUR 202 Mio.) werden keine aktiven latenten Steuern angesetzt.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 14,3 Mrd. und ist damit im Vergleich zum Ultimo 2019 mit EUR 12,7 Mrd.
um EUR 1,6 Mrd. höher. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Einlage bei der OeNB aufgrund der Teilnahme am TLTRO III
Tender zurückzuführen.
Jahresnanzbericht 2020 2120 Jahresnanzbericht 2020
Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 2,3 Mrd. sind im Vergleich zum Ultimo der Vorperiode (EUR 2,5 Mrd.)
moderat gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus einem geringeren Renanzierungsbedarf der Verbundbanken.
Die Forderungen an Kunden abzüglich Risikovorsorgen betragen zum 31. Dezember 2020 EUR 5,4 Mrd. und sind gegenüber
dem Vorjahr (EUR 5,5 Mrd.) vor allem wegen COVID-19-bedingter, rückläuger Ausnützungen von Kontokorrentrahmen
moderat gesunken.
Die Finanzinvestitionen mit EUR 2,3 Mrd. zum Berichtszeitpunkt steigen vor allem durch Investitionen in zu fortgeführte
Anschaffungskosten bewertete Schuldverschreibungen gegenüber dem Vorjahr (EUR 2,2 Mrd.).
In den Vermögenswerten zur Veräußerung bestimmt werden zum 31. Dezember 2020 Buchwerte von betrieblich genutzten
Immobilien und leerstehenden Objekten dargestellt, deren Verkauf zum 31. Dezember 2020 bereits vertraglich xiert bzw.
höchstwahrscheinlich ist. Im Jahr 2019 wird hier vor allem der Buchwert der ehemaligen Zentrale in 1090 Wien, Kolingasse,
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Vergleich zum Ultimo 2019 (EUR 2,8Mrd.) auf EUR 4,2 Mrd.
insbesondere aufgrund der Teilnahme am TLTRO III Programm der Europäischen Zentralbank in Höhe von EUR 1,5. Mrd. Der
Anstieg bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von EUR 6,4 Mrd. 2019 auf EUR 6,6 Mrd. 2020 resultiert im Wesentlichen
aus höheren sonstigen Einlagen.
Bericht über Zweigniederlassungen
Der VBW Konzern verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der VBW KI-Gruppe betragen zum 31. Dezember 2020 EUR 1,3 Mrd. (31.12.2019:
EUR 1,3 Mrd.). Der Gesamtrisikobetrag belief sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 3,9 Mrd. (31.12.2019: EUR 4,2 Mrd.).
Die CET1 Ratio bezogen auf das Gesamtrisiko beträgt 16,8 % (31.12.2019: 14,9 %), die Eigenmittelquote bezogen auf das
Gesamtrisiko liegt bei 32,7 % (31.12.2019: 29,8 %).
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, Gesamtrisikobetrag und daraus errechneter Kennzahlen wurden gemäß CRR (EU-Ver-
ordnung Nr. 575/2013) ermittelt. Zu näheren Ausführungen verweisen wir auf die Notes, Kapitel 36.
Kennzahlen 2020 2019 2018
Return on Equity vor Steuern 5,6 % 8,4 % 12,1 %
Return on Equity nach Steuern 3,4 % 7,1 % 11,9 %
Cost-Income-Ratio 73,2 % 78,2 % 78,8 %
Der ROE vor Steuern berechnet sich als Quotient von Ergebnis vor Steuern und dem Mittelwert des Eigenkapitals zum Bilanz-
stichtag und dem Bilanzstichtag des Vorjahres.
Der ROE nach Steuern berechnet sich als Quotient von Ergebnis nach Steuern und dem Mittelwert des Eigenkapitals zum
Bilanzstichtag und dem Bilanzstichtag des Vorjahres.
Die operative Cost-Income-Ratio errechnet sich aus Betriebsertrag im Verhältnis zum Betriebsaufwand. Der Betriebsertrag
besteht aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis sowie wenn positiv sonstiges betriebliches Ergebnis und
Ergebnis einer Veräußerungsgruppe. Der Betriebsaufwand enthält den Verwaltungsaufwand sowie wenn negativ das sonstige
betriebliche Ergebnis und das Ergebnis einer Veräußerungsgruppe. Das sonstige betriebliche Ergebnis und das Ergebnis
einer Veräußerungsgruppe werden um sonstige Steuern, Entkonsolidierungsergebnis und Bewertung IFRS 5 bereinigt.
Die dargestellten Kennzahlen werden als branchenüblich angesehen und tragen wesentlich zur Bonitätsbeurteilung von
Banken bei. Weiters wurde die Cost-Income-Ratio in der VBW als ein Frühwarnsanierungsindikator für das Sanierungs-
und Abwicklungsgesetz (BaSAG) deniert.
22 Jahresnanzbericht 2020
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Für Informationen zu Geschäften mit nahestehenden Personen verweisen wir auf die Angaben in den Notes, Kapitel 46.
Nichtnanzielle Leistungsindikatoren
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte, Korruption und Bestechung sowie Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
(NaDiVeG) in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Wirtschaftliches Umfeld
OeNB-Prognose und WIFO
Im Dezember 2020 prognostizierte das WIFO Wachstumsraten von 4,5 % 2021 und 3,5 % 2022, falls ein erneuter „Lockdown“
2021 vermieden werden kann. Sollte es zu einem vierwöchigen vollen und anschließenden ebenso lange andauernden teil-
weisen „Lockdown“ im ersten Quartal kommen, soll die Wachstumsrate im heurigen Jahr bei 2,5 % liegen. Die EZB erwartet
in den ebenfalls im Dezember veröffentlichten Projektionen für 2021 in der Eurozone eine Wachstumsrate von 3,9 % heuer
und 4,2 % sowie 2,1 % in den Folgejahren. Die darin enthaltene OeNB-Prognose sieht die Rate des Wirtschaftswachstums in
Österreich heuer bei 3,6 %, worauf 4,0 % und 2,2 % in den nächsten beiden Jahren folgen. Auch die OeNB gibt einen unteren
Wert für den Fall fortdauernder Einschränkungen an. Das „starke“ COVID-Szenario beziffert das BIP-Wachstum für das
laufende Jahr auf lediglich 0,4 %, gefolgt von 3,3 % J/J 2022. Die laut dem mittleren OeNB-Szenario größten Wachstumsbei-
träge sollen im heurigen Jahr vom privaten Konsum und den Exporten stammen. Das real verfügbare Haushaltseinkommen
steigt demnach 2021 um 0,2 % und legt in den nächsten beiden Jahren mit 2,3 % und 1,8 % deutlicher zu. Die Sparquote
der Haushalte sinkt heuer auf 10 %, womit sie noch klar über dem Wert von 2019 liegt, fällt aber mit 7,9 % und 7,7 % in den
nächsten beiden Jahren unter das Vorkrisenniveau.
Die OeNB geht davon aus, dass die Inationsrate heuer bei 1,4 % und in den nächsten beiden Jahren bei 1,7 % liegt. Die Pro-
jektionen der EZB für den Euroraum sehen deutlich niedrigere Inationsraten von 1,0 % heuer und 1,1 % sowie 1,4 % in den
beiden Folgejahren, womit die Ination im gesamten Prognosehorizont klar unterhalb des Zielwerts der EZB liegen dürfte.
Dies und die angekündigte weiterhin lockere Geldpolitik sprechen für ein weiterhin niedriges Zinsniveau im Jahr 2021. Zur
Jahresmitte wird das Ergebnis der Überprüfung der geldpolitischen Strategie erwartet. Diese könnte eine in Nuancen ver-
änderte Denition des Inationsziels bringen.
Gesteigerte Inationserwartungen, etwa durch höhere Energiepreise und die Rücknahme von preisdämpfenden Mehrwert-
steuersenkungen oder vermehrte Investitionsnachfrage, zu der etwa die von der Bundesregierung beschlossene Investi-
tionsprämie beitragen kann, führen aber möglicherweise zu wieder steigenden Renditen. Die prognostizierte Belebung der
Investitionen würde, ebenso wie die auch noch zum Jahreswechsel feststellbare solide Nachfrage nach Wohnimmobilien,
im laufenden Jahr ein weiteres Kreditwachstum erwarten lassen. Gedämpft bzw. kompensiert wird dies insbesondere bei
den Unternehmenskrediten aber durch das erhöhte Ausgangsniveau, die Rückführung von Überbrückungen und die in diesem
Jahr beginnende Tilgung gestundeter Beträge.
Das Hauptrisiko des skizzierten Ausblicks liegt im Fortgang der Pandemie. Rasche Fortschritte würden den Ausblick aufhellen,
Mutationen und/oder organisatorische Mängel bei der Impfstrategie können aber auch zu empndlichen Rückschlägen führen
und die Rücknahme der Beschränkungen, die zu Jahresbeginn auf dem Wirtschaftsleben lasteten, langsamer gestalten als
erhofft. Je länger die Pandemie andauert, desto mehr werden die nanziellen (und politischen) Möglichkeiten von Staaten
und Unternehmen überdehnt, was nicht nur die spätere Konjunkturerholung belastet, sondern auch ein wachsendes System-
risiko auf dem Finanzmarkt nach sich ziehen kann. Auch der Handelskonikt stellt weiterhin ein konjunkturelles Risiko dar.
Zudem könnte es zu erneuten Unterbrechungen oder Verzögerungen in internationalen Lieferketten kommen, die österrei-
chische Exporteure und Zulieferer betreffen können und in der Folge andere Unternehmen und die Beschäftigungssituation
Jahresnanzbericht 2020 2322 Jahresnanzbericht 2020
der privaten Haushalte belasten, was sich auch im Bankgeschäft niederschlagen würde. Verlängerte bzw. erneute Reise-
beschränkungen oder ein mangelndes Gefühl der persönlichen Sicherheit würden den Tourismus treffen. Spannungen
in der Europäischen Union, mitunter im Zusammenhang mit den andauernden Verhandlungen über die Beziehungen mit
Großbritannien oder eine wachsende politische Unsicherheit in den Mitgliedsländern, etwa nach Neuwahlen, stellen ein
Risiko für den Pfad der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region dar. Ein rascher Zinsanstieg wäre ebenfalls als Risiko
für Konjunktur und Immobilienmärkte einzustufen. Eine abrupte Änderung des makroökonomischen Umfelds könnte auch
dazu führen, dass Unternehmensanleihen mit dem niedrigsten Investment-Grade Rating BBB herabgestuft werden, sodass
Verkäufe in Folge von Ratingverschlechterungen zu Verwerfungen an den Finanzmärkten führen könnten. Zusätzlich haben
auch geopolitische Konikte das Potenzial, den wirtschaftlichen Ausblick zu trüben.
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die regional agierenden Volksbanken betreuen die Kundinnen und Kunden vor Ort und sind im Verbund Sprachrohr ihrer
Interessen und derer Bedürfnisse. Um als Hausbank der Österreicherinnen und Österreicher noch besser auf deren Be-
dürfnisse eingehen zu können, setzen die Volksbanken das Betreuungskonzept „Hausbank der Zukunft" konsequent im
Verbund um. Die Kunden in den Regionen werden in den Mittelpunkt gestellt. Ziel ist es zum erfolgreichsten dezentralen
Bankenverbund in Österreich zu werden.
Die Volksbanken haben zur Positionierung des Verbundes als „Hausbank der Zukunft“ die Umsetzung des Programmes
„Adler“ beschlossen. Die umfangreichen Maßnahmen aus „Adler“ werden im Volksbanken-Verbund seit 2019 konsequent
umgesetzt, berichtet und gesteuert. Bis Ende 2022 soll das Projekt vollumfänglich abgeschlossen sein.
Die konsequente Ausrichtung als Hausbank der Zukunft steht auf zwei Säulen. Auf einer hohen Abwicklungsqualität für die
regionale Kundenarbeit und auf der zentralen Säule „Steuerung und Dienstleistung“ mit der Bündelung von Zentralfunktionen
des Verbundes innerhalb der VBW.
Durch die konsequenten Weiterentwicklungen unseres „hausbanking“ sind die Volksbanken am Puls der Zeit und die Kunden
haben uns dafür in den aktuellen Kundenzufriedenheitsmessungen ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt.
Weiters arbeiten die Volksbanken efzienter nach einheitlichen Regeln und in einheitlichen Strukturen zusammen. Die
genossenschaftliche Arbeitsteilung ist mehrheitlich umgesetzt. Seit Mitte 2020 verfügen die Volksbanken über einheitliche
Organigramme und die neuen Stellenbeschreibungen und Leistungskataloge sind zu drei Viertel implementiert. Die Um-
setzungspläne in den Bereichen Risikocontrolling, Legal, Revision und Compliance sind mittlerweile verbundweit im Echt-
betrieb. Bei den Aufgaben im Facility Management und der Auslagerung ORG/IT sind die nalen Schritte schon gesetzt.
Die Einführung von MSC Passiv, MSC Aktiv und der Kreditsachbearbeitung in den Verbundbanken, sowie die laufende Un-
terstützung und Kooperation mit der Zentralorganisation der VBW macht sich bezahlt. Die neue, schlankere und efzientere
Zusammenarbeit schlägt sich günstig in der Kostenstruktur nieder.
Für 2021 stehen neben dem Kunden weiterhin die verbundweite Zusammenarbeit, die Verbesserung der Prozesse und die
Forcierung der Digitalisierung im Mittelpunkt.
In Summe werden diese strukturellen wie kulturellen Veränderungen dazu beitragen, die Volksbank als modernster Ban-
ken-Verbund in Österreich zu etablieren.
Der Volksbanken-Verbund hat sich im Zuge der Mittelfristplanung eine Reihe strategischer Ziele gesetzt, deren Erreichung,
Einhaltung bzw. Unter- oder Überschreitung über die nächsten Jahre im Fokus des Managements stehen wird. Dazu zählen
unter anderem eine Verbesserung der Cost-Income-Ratio, eine Kernkapitalquote (CET 1) von mindestens 10,9 %, eine Ge-
samtkapitalquote von mindestens 15,5 %, eine NPL Quote (Non-performing loans) von maximal 3,0 %, sowie einen Return
on Equity (RoE) von über 8,0 %.
Der Fokus der VBW als Retailbank soll in dieser herausfordernden Zeit weiterhin auf das Kundengeschäft gelegt werden,
insbesondere unterstützt durch die Verstärkung des Engagements bei der Digitalisierung des Vertriebs, eine der wesentlichs-
ten Chancen aus der COVID-19-Krise. Nicht zuletzt aufgrund des geänderten Kundenverhaltens und dessen Auswirkung auf
24 Jahresnanzbericht 2020
den Vertrieb liegt hier ein wesentlicher Fokus der VBW. Es besteht dadurch die Möglichkeit dem Kunden schnelleres Service
zu bieten und somit die Kundenbeziehung zu stärken. Erfreulich ist dabei die Tatsache, dass die VBW gerade jetzt mit der App
„hausbanking“ ein sehr wettbewerbsfähiges Produkt am Markt hat.
Die VBW hat mit den gebildeten Risikovorsorgen die zu erwartende Verschlechterung der Kreditqualität berücksichtigt. Da
nach derzeitiger Einschätzung davon auszugehen ist, dass mit den Risikovorsorgen im Abschluss 2020 alle der VBW derzeit
bekannten Risiken aus der COVID-19-Krise abgedeckt werden können, wird für das Geschäftsjahr 2021 trotz deutlich höher
geplanter Risikoaufwendungen mit einem positiven Jahresergebnis gerechnet.
Weiters verweisen wir auf Kapitel 49) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag in den Notes.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Hinsichtlich der gesetzlich geforderten Angaben zur Verwendung von Finanzinstrumenten, der Risikomanagementziele
und -methoden sowie der bestehenden Preisänderungs-, Ausfalls-, Liquiditäts- und cash ow Risiken verweisen wir auf die
Ausführungen in den Notes (insbesondere Risikobericht in Kapitel 51). Weiters sind nach Abschluss des Geschäftsjahres
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die auf den vorliegenden Konzernabschluss wesentliche Auswir-
kungen haben.
Bericht über Forschung und Entwicklung
Der VBW Konzern betreibt keine Forschung und Entwicklung.
Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und
des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Kontrollumfeld
Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist oberstes Ziel des VBW Konzerns im Rahmen der Finanzbe-
richterstattung. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines entsprechenden internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und gibt in der Konzernrichtlinie
IKS einen konzernweiten Rahmen für die Implementierung vor. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt im VBW Konzern
bei der Gruppe OPRISK und Risikogovernance in der VBW.
Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegt die Verantwortung beim jeweiligen Vorstand
bzw. der Geschäftsführung ein entsprechendes IKS für das jeweilige Unternehmen einzuführen und auszugestalten sowie
die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften zu gewährleisten. Um zu gewährleisten, dass die von den
Konzerntöchtern zugelieferten Daten richtig übernommen werden, erfolgt zuerst eine Plausibilisierung aller angelieferten
Daten. Danach werden die Daten in der Konsolidierungssoftware Tagetik weiterverarbeitet. Bei den Kontrollen wird auf das
4-Augen Prinzip sowie einer weiteren Durchsicht durch die Abteilungsleitung abgestellt.
Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenziellen Fehlern
vorgebeugt wird bzw. Abweichungen in der Finanzberichterstattung entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen
reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezischen Überleitung
von Konten und Positionen und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Konzernrechnungswesen. Dabei werden zwei
Arten von Kontrollen unterschieden.
Operative Kontrollen beinhalten manuelle Kontrollen durch bestimmte Arbeitsschritte von Mitarbeitern, automatische
Kontrollen durch den Einsatz von EDV-Systemen, sowie präventive Kontrollen, die zum Ziel haben, durch Funktionstrennungen,
Kompetenzregelungen und Zugriffsberechtigungen Fehler und Risiken im Vorhinein zu vermeiden.
Management Kontrollen dienen dazu, stichprobenartig die Einhaltung von operativen Kontrollen durch Führungskräfte
sicherzustellen. Die Periodizität der Überprüfungen wird in Abhängigkeit des Risikogehaltes von der jeweiligen Führungskraft
Jahresnanzbericht 2020 2524 Jahresnanzbericht 2020
(Bereichsleiter, Abteilungsleiter) festgelegt. Die Stichproben werden für Dritte nachvollziehbar im Kontrollplan dokumentiert
und die Ergebnisse halbjährlich im Zuge des Managementreportings berichtet.
Zusätzlich überprüft die interne Revision unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Einhaltung
interner Vorschriften. Die Revision ist als Stabstelle direkt dem Vorstand zugeordnet, berichtet direkt an den Vorstandsvorsit-
zenden und erstattet auch dem Aufsichtsrat quartalsweise Bericht.
Risikobeurteilung
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden mit dem Fokus auf Wesentlichkeit durch die Prozessverant-
wortlichen erhoben und überwacht.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente
Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden
Posten und Sachverhalte des Konzernabschlusses zu: Werthaltigkeit der nanziellen Vermögenswerte, Risiken des Bank-
geschäfts, Sozialkapital sowie Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Teilweise wird auf öffentlich zugängliche Quellen abge-
stellt oder es werden externe Experten zugezogen, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Management regelmäßig aktualisiert und an
alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Die Mitarbeiter des Konzernrechnungswesens werden laufend auf Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung
geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig zu erkennen. Weiters geben die Mitarbeiter
des Konzernrechnungswesens die erworbenen Informationen an die Mitarbeiter der Tochterunternehmen weiter.
Zwei Mal jährlich wird ein Managementreport erstellt, der Aussagen über Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, aktive
Durchführung und Effektivität des Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beinhaltet.
Überwachung
Das Topmanagement erhält regelmäßig zusammengefasste Finanzreportings wie z.B. quartalsweise Berichte über die
Entwicklung der jeweiligen Segmente und der wichtigsten Finanzkennzahlen. Zu veröffentlichende Abschlüsse werden von
leitenden Mitarbeitern des Rechnungswesens, der Bereichsleitung und des Vorstandes vor Weiterleitung an die zuständigen
Gremien einer abschließenden Kontrolle unterzogen. Das Ergebnis der Überwachungstätigkeit in Bezug auf die Rechnungs-
legungsprozesse wird im Rahmen des Managementreports berichtet, welcher eine Risikoeinschätzung der Prozesse auf
qualitativer Basis, sowie Aufzeichnungen über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen im Verhältnis zu den Kontrollvor-
gaben, enthält.
26 Jahresnanzbericht 2020
KONZERNABSCHLUSS
Jahresnanzbericht 2020 2726 Jahresnanzbericht 2020
28 Konzerngesamtergebnisrechnung
29 Konzernbilanz zum
31. Dezember 2020
30 Entwicklung des
Konzerneigenkapitals
31 Konzerngeldussrechnung
32 Inhaltsverzeichnis Notes
34 Anhang (Notes)
zum Konzernabschluss
166 Bestätigungsvermerk
171 Bilanzeid
Konzerngesamtergebnisrechnung
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1-12/2020 1-12/2019
EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. %
Zinsen und ähnliche Erträge 186.967 196.372 -9.405 -4,79 %
hievon mittels Effektivzinsmethode ermittelt 172.254 181.672 -9.418 -5,18 %
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -70.757 -76.367 5.610 -7,35 %
Zinsüberschuss
4
116.210 120.005 -3.795 -3,16 %
Risikovorsorge
5
-26.606 -7.178 -19.428 > 200,00 %
Provisionserträge 78.569 78.629 -60 -0,08 %
Provisionsaufwendungen -21.251 -22.836 1.584 -6,94 %
Provisionsüberschuss
6
57.318 55.793 1.525 2,73 %
Handelsergebnis
7
-1.283 -2.287 1.005 -43,93 %
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
8
3.587 17.885 -14.298 -79,94 %
Sonstiges betriebliches Ergebnis
9
107.478 97.527 9.951 10,20 %
Verwaltungsaufwand
10
-206.368 -213.460 7.093 -3,32 %
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen -81 -501 420 -83,91 %
Jahresergebnis vor Steuern 50.255 67.784 -17.529 -25,86 %
Steuern vom Einkommen und Ertrag
11
-19.480 -10.751 -8.729 81,19 %
Jahresergebnis nach Steuern 30.775 57.033 -26.257 -46,04 %
30.787 57.013 -26.225 -46,00 %
-12 20 -32 -158,67 %
hievon aus fortgeführtem Geschäftsbereich -12 20 -32 -158,67 %
Sonstiges Ergebnis
1-12/2020 1-12/2019
EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. %
Jahresergebnis nach Steuern 30.775 57.033 -26.257 -46,04 %
Sonstiges Ergebnis
3.895 -3.012 6.906 < -200,00 %
0 952 -952 -100,00 %
-3.191 496 -3.688 < -200,00 %
-106 -422 316 -74,84 %
597 -1.985 2.582 -130,07 %
Fair value Änderung 35 4.153 -4.118 -99,15 %
Umbuchung in Gewinn- und Verlustrechnung 0 1 -1 -100,00 %
Veränderungen latenter Steuern auf unversteuerte Rücklage 0 6.119 -6.119 -100,00 %
Veränderung aus Unternehmen bewertet at equity -423 1.852 -2.274 -122,82 %
-387 12.125 -12.512 -103,19 %
Summe sonstiges Ergebnis 210 10.140 -9.930 -97,93 %
Gesamtergebnis 30.985 67.172 -36.187 -53,87 %
30.990 67.153 -36.162 -53,85 %
hievon aus fortgeführtem Geschäftsbereich 30.990 67.153 -36.162 -53,85 %
-5 20 -25 -126,67 %
hievon aus fortgeführtem Geschäftsbereich -5 20 -25 -126,67 %
Den Anteilseignern des Mutterunternehmens
zurechenbares Gesamtergebnis
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares
Gesamtergebnis
Veränderung
Anhang
(Notes)
Posten, bei denen keine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Summe der Posten, bei denen keine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Posten, bei denen eine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Summe der Posten, bei denen eine Umgliederung in das
Jahresergebnis möglich ist
Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten
Plänen (inklusive latenter Steuern)
Neubewertungsrücklage (inklusive latenter Steuern)
Fair value Rücklage - Eigenkapitalinstrumente (inklusive
latenter Steuern)
Bewertung eigenes Kreditrisiko (inklusive latenter Steuern)
Fair value Rücklage - Fremdkapitalinstrumente (inklusive
latenter Steuern)
Veränderung
Den Anteilseignern des Mutterunternehmens
zurechenbares Jahresergebnis
(Konzernjahresergebnis)
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares
Jahresergebnis
Jahresfinanzbericht 2020
28
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020
31.12.2020 31.12.2019
EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. %
AKTIVA
Barreserve
12
3.798.482 1.913.513 1.884.969 98,51 %
Forderungen an Kreditinstitute
13, 14
2.286.014 2.466.415 -180.401 -7,31 %
Forderungen an Kunden
13, 14
5.372.333 5.471.336 -99.004 -1,81 %
Handelsaktiva
15
59.775 60.220 -444 -0,74 %
Finanzinvestitionen
14, 16
2.283.330 2.224.641 58.689 2,64 %
Investment property
17
30.186 33.059 -2.873 -8,69 %
Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
18
38.691 39.194 -503 -1,28 %
Beteiligungen
19
49.160 52.967 -3.807 -7,19 %
Immaterielle Vermögensgegenstände
20
20.671 22.597 -1.926 -8,52 %
Sachanlagen
21
139.519 167.453 -27.934 -16,68 %
Ertragsteueransprüche
22
43.538 63.035 -19.497 -30,93 %
Laufende Steuer 3.868 6.343 -2.475 -39,02 %
Latente Steuer 39.669 56.691 -17.022 -30,03 %
Sonstige Aktiva
23
158.436 132.939 25.496 19,18 %
Vermögenswerte zur Veräußerung bestimmt
24
942 56.482 -55.540 -98,33 %
SUMME AKTIVA
14.281.075 12.703.850 1.577.225 12,42 %
PASSIVA
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
25
4.165.780 2.802.911 1.362.869 48,62 %
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
26
6.636.565 6.438.600 197.965 3,07 %
Verbriefte Verbindlichkeiten
27
1.463.851 1.452.807 11.043 0,76 %
Leasingverbindlichkeiten
28
85.826 100.927 -15.102 -14,96 %
Handelspassiva
29
62.596 78.079 -15.483 -19,83 %
Rückstellungen
30, 31
69.318 78.771 -9.454 -12,00 %
Ertragsteuerverpflichtungen
22
2.035 1.757 278 15,79 %
Laufende Steuer 1.331 758 574 75,71 %
Latente Steuer 703 999 -296 -29,64 %
Sonstige Passiva
32
480.235 438.115 42.120 9,61 %
Nachrangige Verbindlichkeiten
33
406.879 417.783 -10.904 -2,61 %
Eigenkapital
35
907.990 894.098 13.892 1,55 %
Eigenanteil 904.161 890.230 13.930 1,56 %
Nicht beherrschende Anteile
35
3.830 3.867 -38 -0,98 %
SUMME PASSIVA 14.281.075 12.703.850 1.577.225 12,42 %
Veränderung
Anhang
(Notes)
Jahresfinanzbericht 2020
29
Entwicklung des Konzerneigenkapitals
EUR Tsd.
Stand 1. Jänner 2019 137.547 0 227.836 248.619 614.001 3.886 617.887
Konzernjahresergebnis 57.013 57.013 20 57.033
Sonstiges Ergebnis 10.140 10.140 10.140
Gesamtergebnis 0 0 0 67.153 67.153 20 67.172
Kapitalerhöhung 0 217.722 0 217.722 217.722
Ausschüttung -8.974 -8.974 -16 -8.990
Einzahlung Gesellschafter 422 422 422
Umbuchung Kapitalrücklage -422 422 0 0
-94 -94 -22 -116
Stand 31. Dezember 2019 137.547 217.722 227.836 307.126 890.230 3.867 894.098
Konzernjahresergebnis 30.787 30.787 -12 30.775
Sonstiges Ergebnis 203 203 7 210
Gesamtergebnis 0 0 0 30.990 30.990 -5 30.985
Ausschüttung -17.489 -17.489 -13 -17.502
Einzahlung Gesellschafter 414 414 414
-414 414 0 0
15 15 -19 -4
Stand 31. Dezember 2020 137.547 217.722 227.836 321.056 904.161 3.830 907.990
Umbuchung Kapitalrücklage
Für weitere Angaben zum Kapital verweisen wir auf Kapitel 35 in den Notes.
Eigenkapital ohne nicht
beherrschende Anteile
Nicht beherrschende
Anteile
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Veränderungen durch Verschiebung in
nicht beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
Zusätzliches Kernkapital
Gewinn- und Fair value
Rücklage
Eigenkapital
Veränderungen durch Verschiebung in
nicht beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
Jahresfinanzbericht 2020
30
Konzerngeldflussrechnung
EUR Tsd.
Anhang
(Notes) 1-12/2020 1-12/2019
Konzernjahresergebnis (vor nicht beherrschenden Anteilen) 30.775 57.033
4 -116.210 -120.005
8 -1.123 -1.221
8, 10 14.602 11.611
5, 10 28.069 12.548
8, 9 -21.077 -6.650
Steuern vom Einkommen 11 19.180 11.106
Forderungen an Kreditinstitute 13 179.985 -481.163
Forderungen an Kunden 13 83.242 -106.692
Handelsaktiva 15 -730 4.240
Finanzinvestitionen 16 98.428 219.250
Sonstige Aktiva 23 7.201 -8.944
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25 1.363.873 -255.209
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 26 198.593 93.894
Verbriefte Verbindlichkeiten 27 14.490 987.846
Derivate 15, 23, 29, 32 5.844 -7.057
Andere Passiva 32 -847 -2.463
151.649 164.126
-63.720 -59.123
1.123 1.221
322 -7.112
Cash flow aus operativer Geschäftstätigkeit 1.993.668 507.236
Mittelzufluss aus der Veräußerung bzw. Tilgung von
Wertpapieren zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
16
431 7.667
Beteiligungen
19
54 11
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
20, 21
84.039 5.000
Investment property
17
2.680 699
Mittelabfluss durch Investitionen in
Wertpapieren zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
16
-160.086 -360.346
Beteiligungen
19
-503 -3.962
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
20, 21
-3.617 -14.240
Investment property
17
-35 -17
Cash flow aus Investitionstätigkeit -77.037 -365.188
Einzahlung Gesellschafter 35 414 422
Zusätzliches Kernkapital 35 0 217.722
Dividendenzahlungen 35 -17.502 -8.990
Zahlungsabflüsse Leasingverbindlichkeiten 28 -3.422 -2.286
Zahlungszuflüsse nachrangige Verbindlichkeiten 33 0 0
Zahlungsabflüsse nachrangige Verbindlichkeiten 33 -11.147 -792
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 35 -4 -116
Cash flow aus Finanzierungstätigkeit -31.663 205.961
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode 12 1.908.612 1.560.603
Cash flow aus operativer Geschäftstätigkeit 1.993.668 507.236
Cash flow aus Investitionstätigkeit -77.037 -365.188
Cash flow aus Finanzierungstätigkeit -31.663 205.961
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode 12 3.793.581 1.908.612
Details zu der Berechnungsmethode zur Geldflussrechnung sind in Kapitel 3) ii) angeführt.
Die detailierte Darstellung der Ein- und Auszahlungen vom Nachrangkapital sind in Kapitel 33) dargestellt.
Im Jahresergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten
Abschreibungen und Zuschreibungen auf Finanz- und Sachanlagen
Dotierung und Auflösung von Rückstellungen und Risikovorsorgen
Ergebnis aus der Veräußerung von Finanz- und Sachanlagen
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit
Zinsüberschuss
Erhaltene Zinsen
Gezahlte Zinsen
Gezahlte Ertragsteuern
Erhaltene Dividenden
Erträge aus Beteiligungen
Jahresfinanzbericht 2020
31
32 Jahresfinanzbericht 2020
ANHANG (NOTES) ........................................................................................................................................................... 34
1) Allgemeine Angaben ......................................................................................................................................... 34
2) Darstellung und Veränderungen des Konsolidierungskreises ..................................................................... 34
3) Rechnungslegungsgrundsätze ........................................................................................................................ 36
a) Erstmalig angewendete Standards und Interpretationen ................................................................................. 37
b) Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen .............................................................................. 38
c) Anwendung von Schätzungen und Annahmen ............................................................................................... 39
d) Konsolidierungsgrundsätze ............................................................................................................................. 40
e) Währungsumrechnung .................................................................................................................................... 40
f) Zinsüberschuss ............................................................................................................................................... 41
g) Risikovorsorge ................................................................................................................................................. 41
h) Provisionsüberschuss ..................................................................................................................................... 41
i) Handelsergebnis ............................................................................................................................................. 42
j) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties ......................................................................... 42
k) Sonstiges betriebliches Ergebnis .................................................................................................................... 42
l) Verwaltungsaufwand ....................................................................................................................................... 42
m) Finanzielle Vermögenswerte undVerbindlichkeiten ........................................................................................ 43
n) Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden ............................................................................................... 46
o) Risikovorsorge ................................................................................................................................................. 46
p) Handelsaktiva und -passiva ............................................................................................................................ 48
q) Finanzinvestitionen .......................................................................................................................................... 48
r) Investment property ......................................................................................................................................... 49
s) Beteiligungen und Anteile an at equity bewerteten Unternehmen ................................................................... 50
t) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen ................................................................................ 51
u) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen .................................................................................................. 52
v) Sonstige Aktiva ................................................................................................................................................ 52
w) Verbindlichkeiten ............................................................................................................................................. 52
x) Sozialkapital .................................................................................................................................................... 53
y) Rückstellungen ................................................................................................................................................ 54
z) Sonstige Passiva ............................................................................................................................................. 55
aa) Nachrangige Verbindlichkeiten ........................................................................................................................ 55
bb) Eigenkapital ..................................................................................................................................................... 55
cc) Kapitalrücklagen .............................................................................................................................................. 55
dd) Gewinnrücklagen ............................................................................................................................................. 55
ee) Eigenmittel ...................................................................................................................................................... 56
ff) Treuhandgeschäfte ......................................................................................................................................... 57
gg) Pensionsgeschäfte .......................................................................................................................................... 57
hh) Eventualverpflichtungen .................................................................................................................................. 57
ii) Geldflussrechnung .......................................................................................................................................... 57
4) Zinsüberschuss ................................................................................................................................................. 59
5) Risikovorsorge .................................................................................................................................................. 59
6) Provisionsüberschuss ...................................................................................................................................... 60
7) Handelsergebnis ............................................................................................................................................... 60
8) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties ..................................................................... 61
9) Sonstiges betriebliches Ergebnis .................................................................................................................... 61
10) Verwaltungsaufwand ........................................................................................................................................ 62
11) Steuern vom Einkommen ................................................................................................................................. 63
12) Barreserve ......................................................................................................................................................... 65
13) Forderungen an Kreditinstitute und Kunden .................................................................................................. 66
14) Risikovorsorge .................................................................................................................................................. 67
15) Handelsaktiva .................................................................................................................................................... 70
16) Finanzinvestitionen ........................................................................................................................................... 71
17) Investment property .......................................................................................................................................... 72
18) Anteile an at equity bewerteten Unternehmen ............................................................................................... 74
19) Beteiligungen .................................................................................................................................................... 76
20) Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................................. 77
21) Sachanlagen ...................................................................................................................................................... 77
22) Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerverpflichtungen ............................................................................ 78
23) Sonstige Aktiva ................................................................................................................................................. 80
24) Vermögenswerte zur Veräußerung bestimmt ................................................................................................. 80
25) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ................................................................................................ 80
26) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ............................................................................................................. 81
27) Verbriefte Verbindlichkeiten............................................................................................................................. 81
28) Leasingverbindlichkeiten ................................................................................................................................. 82
29) Handelspassiva ................................................................................................................................................. 82
Jahresfinanzbericht 2020 33
30) Rückstellungen ................................................................................................................................................. 83
31) Sozialkapital ...................................................................................................................................................... 84
32) Sonstige Passiva ............................................................................................................................................... 85
33) Nachrangige Verbindlichkeiten ........................................................................................................................ 86
34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten ................................................................................................................. 87
35) Eigenkapital ....................................................................................................................................................... 87
36) Eigenmittel ......................................................................................................................................................... 90
37) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ...................................................................................... 94
38) Derivate ............................................................................................................................................................ 100
39) Hedging ............................................................................................................................................................ 102
40) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung ........................................................................ 107
41) Treuhandgeschäfte ......................................................................................................................................... 107
42) Nachrangige Vermögenswerte ....................................................................................................................... 107
43) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeiten ............................................................................... 107
44) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken ............................................................................................... 108
45) Pensionsgeschäfte und andere übertragene Vermögenswerte .................................................................. 109
46) Angaben über Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen....................... 109
47) Angaben zum Hypothekenbankgeschäft gemäß Pfandbriefgesetz einschließlich fundierter
Bankschuldverschreibungen ......................................................................................................................... 110
48) Vertriebsstellen ............................................................................................................................................... 110
49) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ............................................................................................................. 110
50) Segmentberichterstattung ............................................................................................................................. 111
51) Risikobericht ................................................................................................................................................... 113
a) Interner Kapitaladäquanzprozess .................................................................................................................. 116
b) Kreditrisiko .................................................................................................................................................... 119
c) Marktrisiko ..................................................................................................................................................... 154
d) Liquiditätsrisiko .............................................................................................................................................. 160
e) Operationelles Risiko .................................................................................................................................... 163
f) Sonstige Risiken ............................................................................................................................................ 164
52) Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen ................................................................................................ 165
53) Beteiligungsunternehmen bewertet at equity............................................................................................... 165
54) Nichtkonsolidierte verbundene Unternehmen .............................................................................................. 165
34 Jahresfinanzbericht 2020
ANHANG (NOTES)
1) Allgemeine Angaben
Die VOLKSBANK WIEN AG (VBW) mit Firmensitz in 1030 Wien, Dietrichgasse 25, ist das Mutterunternehmen von im
Inland agierenden Tochtergesellschaften und die Zentralorganisation (ZO) des österreichischen Volksbanken-Sektors.
Neben dem Sektorgeschäft mit den Volksbanken liegen die Schwerpunkte im Privat- und Firmenkundengeschäft in Öster-
reich.
Die VBW als ZO gemäß § 30a BWG ist Teil des Kreditinstitute-Verbundes (Haftungs- und Liquiditätsverbund). Die auf-
sichtsrechtlichen Bestimmungen der Teile 2 bis 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 39a BWG sind vom Volks-
banken-Verbund auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage zu erfüllen 30a Abs. 7 BWG). Die VBW hat weiterhin
sämtliche aufsichtsrechtlichen Bestimmungen auf Einzelbasis und KI-Gruppenebene zu erfüllen. Die Mitglieder des Volks-
banken-Verbundes haften untereinander unbeschränkt und es wurde vertraglich die anteilige Übernahme der Kosten und
Risiken der ZO vereinbart. Mit Schreiben vom 29. Juni 2016 wurde die unbefristete Genehmigung des Volksbanken-Ver-
bundes ohne Auflagen von der EZB erteilt.
Die Bilanzierung und Bewertung wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) vorgenommen.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da dies die funktionale Währung des Konzerns ist. Alle Daten sind in
Tausend EUR dargestellt, sofern nichts anderes angegeben ist. Rundungsdifferenzen sind in den nachstehenden Tabellen
möglich.
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbe-
lange, Menschenrechte, Korruption und Bestechung und Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs-
gesetz (NaDiVeG) im Rahmen der Konzern-Berichterstattung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 17. März 2021 vom Vorstand unterzeichnet und anschließend zur Weiter-
gabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
2) Darstellung und Veränderungen des Konsolidierungskreises
Im Geschäftsjahr gab es keine Veränderungen im Konsolidierungskreis des VBW Konzerns.
Bundes-Genussrecht
Das Bundes-Genussrecht wurde zur Erfüllung jener Zusagen begeben, die gegenüber dem Bund zur Erlangung der bei-
hilferechtlichen Genehmigung der Umstrukturierung durch die EU-Kommission abgegeben wurden. Die Genuss-
rechtsemission erfolgte durch die VB Rückzahlungsgesellschaft mbH (RZG) einer direkten Tochtergesellschaft der VBW.
Ausschüttungen der RZG auf das Bundes-Genussrecht liegen in der Disposition der VBW als Alleingesellschafterin der
RZG. Es besteht nach dem Bundes-Genussrecht kein Ergebnisanspruch. In diesem Zusammenhang wurden von Aktio-
nären der VBW Aktien an der VBW (im Ausmaß von 25 % des Grundkapitals plus 1 Aktie) an den Bund ohne Gegenleis-
tung übertragen. Die Übertragung der Aktien an den Bund erfolgte am 28. Jänner 2016. Der Bund ist verpflichtet, diese
Aktien ohne Gegenleistung an die jeweiligen Aktionäre rück zu übertragen, sobald die Summe der vom Bund erhaltenen
Ausschüttungen auf das Bundes-Genussrecht und weiteren bestimmten anrechenbaren Beträgen einen bestimmten Be-
trag erreicht. Sollten die vom Bund zu vertraglich fixierten Stichtagen erhaltenen Ausschüttungen auf das Bundes-Genuss-
recht unter Berücksichtigung bestimmter anrechenbarer Beträge (wie z.B. allfällige Ausschüttungen auf die vom Bund an
Jahresfinanzbericht 2020 35
der VBW gehaltenen Aktien) bestimmte festgelegte Mindestsummen nicht erreichen (Verfügungsfall), ist der Bund berech-
tigt, über diese Aktien ohne weitere Gegenleistung frei zu verfügen und weitere Stammaktien der VBW im Ausmaß von
8 % des Grundkapitals der VBW ohne weitere Gegenleistung von Aktionären der VBW einzufordern. Insgesamt können
daher im Verfügungsfall bis zu 33 % plus 1 Aktie der Aktien an der VBW in das (rechtliche und wirtschaftliche) Eigentum
des Bundes übergehen und der Bund könnte über diesen Aktienanteil frei verfügen (vorbehaltlich des eingeräumten Vor-
kaufsrechts). Für den Fall, dass das vom Bund eingeräumte Vorkaufsrecht durch einen von der VBW namhaft gemachten
Erwerber ausgeübt wird und neuerlich eine Mindestschwelle für die Summe der Ausschüttungen auf das Bundes-Genuss-
recht und der anrechenbaren Beträge verfehlt wird, haben sich Aktionäre der VBW verpflichtet, dem Bund weitere Stamm-
aktien der VBW im Ausmaß der dem Bund zuvor übertragenen und von dem von der VBW namhaft gemachten Käufer
erworbenen Aktien der VBW bei sofortiger freier Verfügungsbefugnis des Bundes zu übertragen.
Die VBW hat gemäß ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Bund bis 30. November eines jeden Jahres den
Volksbanken einen Vorschlag für den von der RZG im folgenden Kalenderjahr auf das Bundesgenussrecht auszuschüt-
tenden Gesamtbetrag und für den Gesamtbetrag der hierfür erforderlichen Beiträge der Primärbanken (Großmutterzu-
schüsse der Volksbanken und direkter Zuschuss der VBW in die RZG) zu erstatten. Die VBW wird gemäß dem Anteil ihres
Retailsegments am Volksbanken-Verbund (Bilanzsumme UGB/BWG) belastet. Von der dem Bund zugesagten Rückzah-
lungssumme von insgesamt EUR 300 Mio. sind zum 31. Dezember 2020 EUR 76 Mio. erfüllt. Der Schwellenwert zum
31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 75 Mio. war bereits vorzeitig erreicht. Der nächste Schwellenwert zum 31. Dezember
2021 beträgt EUR 200 Mio.
Anzahl der in den Konzern einbezogenen Unternehmen
31.12.2019
Inland
Gesamt
Inland
Ausland
Gesamt
Vollkonsolidierte Unternehmen
Kreditinstitute
1
1
1
0
1
Finanzinstitute
1
1
1
0
1
Sonstige Unternehmen
8
8
8
0
8
Gesamt
10
10
10
0
10
At equity einbezogene Unter-
nehmen
Kreditinstitute
1
1
1
0
1
Sonstige Unternehmen
1
1
1
0
1
Gesamt
2
2
2
0
2
Anzahl der in den Konzern nicht einbezogenen Unternehmen
31.12.2020
31.12.2019
Inland
Ausland
Gesamt
Inland
Ausland
Gesamt
Verbundene Unternehmen
5
0
5
5
0
5
Assoziierte Unternehmen
3
0
3
3
0
3
Unternehmen gesamt
8
0
8
8
0
8
Diese Unternehmen sind zusammen für die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit wird neben den quan-
titativen Merkmalen Bilanzsumme und Jahresergebnis nach Steuern, die Auswirkung einer Konsolidierung auf einzelne
Bilanzpositionen sowie auf den true and fair view im Konzernabschluss berücksichtigt. Für die Berechnung der quantitati-
ven Merkmale wurden die letzten verfügbaren Jahresabschlüsse der Gesellschaften sowie der Konzernabschluss des
Geschäftsjahres 2020 zugrunde gelegt.
36 Jahresfinanzbericht 2020
Die Liste der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der at equity bewerteten Unternehmen sowie der
nicht einbezogenen verbundenen Unternehmen mit Detailinformationen befindet sich am Ende des Anhangs (siehe No-
tes 52), 53) und 54)).
3) Rechnungslegungsgrundsätze
Die nachfolgenden Rechnungslegungsgrundsätze wurden bis auf eine Änderung in der Darstellung der Rücklagenbe-
standteile stetig angewendet. Die Anpassung erfolgte aufgrund einer Vereinheitlichung der Finanzberichterstattung im
Volksbanken-Verbund.
Weiters wurde folgende Umgliederung gemäß IAS 8.49 durchgeführt
EUR Tsd.
Gewinn-
rücklagen
Fair value
Rücklage
Fair value
Rücklage -
Eigenkapital-
instrumente
Fair value
Rücklage -
Fremdkapital-
instrumente
Stand 01.01.2019 berichtet
407.531
-162.266
-159.155
-3.111
Umgliederung
-174.153
174.153
174.153
0
Stand 01.01.2019
233.377
11.887
14.998
-3.111
Die Umgliederung resultiert im Wesentlichen daraus, dass bei der IFRS 9 Umstellung die PPA Effekte der Volksbanken
Holding eGen sowie der UVB-Holding GmbH (EUR 229 Mio.) und die darauf entfallenden Steuereffekte (EUR -54 Mio.)
aus 2015 nicht berücksichtigt wurden. Dadurch kam es zu einer Verschiebung zwischen der Fair Value Rücklage und der
Gewinnrücklage, die sich innerhalb des Eigenkapitals jedoch ausgleicht.
Der Konzernabschluss 2020 sowie die Vergleichswerte 2019 der VBW wurden nach den Bestimmungen der IFRS/IAS
erstellt und erfüllen die Voraussetzungen des § 245a UGB und des § 59a BWG über befreiende Konzernabschlüsse nach
international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit allen am Bilanzstichtag gültigen IFRS/IAS, die das International
Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht hat, sowie allen Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des Standing Interpretations Committee (SIC) erstellt, sofern diese auch von der
Europäischen Union (EU) im Endorsement-Verfahren übernommen wurden. Zurzeit gibt es keine Unterschiede zwischen
den von der EU übernommenen IFRS und den vom IASB veröffentlichten IFRS.
Der Konzernabschluss ist mit Ausnahme der folgenden Positionen auf Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
erstellt:
- Derivative Finanzinstrumente bewertet mit dem fair value
- Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie erfolgswirksam und erfolgsneutral zum fair value bewertet
- Investment property Vermögenswerte bewertet mit dem fair value
- Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Grundgeschäfte zu fair value hedges sind fortgeführte
Anschaffungskosten werden um die fair value Änderungen angepasst, die den gehedgten Risiken zuzuordnen sind
- Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value bewertet (fair value Option)
- Latente Steuern für temporäre Unterschiede zwischen steuerlichen und IFRS Werten werden jene Beträge an-
gesetzt, in deren Höhe sich voraussichtlich eine künftige Steuerbe- oder -entlastung im Zeitpunkt der Umkehrung
ergibt
- Sozialkapitalrückstellungen Ansatz erfolgt mit dem Barwert abzüglich des Barwertes des Planvermögens
Jahresfinanzbericht 2020 37
In den beiden nachfolgenden Kapiteln erfolgt eine Darstellung von geänderten und neuen Rechnungslegungsvorschriften,
die von Bedeutung für den Konzernabschluss der VBW sind.
Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf COVID-19 (Wertberichtigungen und Post-Model Adjust-
ments) wird auf Note 51) Risikobericht b) Kreditrisiko verwiesen.
Erstmalig angewendete Standards und Interpretationen
Standard
Verbindliche
Anwendung
Wesentliche
Auswirkungen
auf VBW
Änderungen zu Standards und Interpretationen
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards
01.01.2020
Nein
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von „wesentlich“
01.01.2020
Nein
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs
01.01.2020
Nein
Reform der Referenzzinssätze (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)
01.01.2020
Nein
Künftig anzuwendende Standards und Interpretationen
Standard
Verbindliche
Anwendung
Wesentliche
Auswirkungen
auf VBW
COVID-19-bezogene Mieterleichterungen (Änderungen zu IFRS 16)
01.06.2020
Nein
Reform der Referenzzinssätze Phase 2 (Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16)
01.01.2021
Nein
Belastende Verträge Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen zu IAS 37)
01.01.2022
Nein
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 20182020
01.01.2022
Nein
Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen zu IAS 16)
01.01.2022
Nein
Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen zu IFRS 3)
01.01.2022
Nein
Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig (Änderungen zu IAS 1)
01.01.2023
Nein
IFRS 17 Versicherungsverträge
01.01.2023
Nein
Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem
assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen zu IFRS
10 und IAS 28)
offen
Nein
a) Erstmalig angewendete Standards und Interpretationen
Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards
Im neuen Rahmenkonzept (Framework) sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue
Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben enthalten. Das neue Rahmenkonzept stellt keine grund-
legende Überarbeitung des Dokuments dar. Vielmehr hat sich der IASB auf jene Themengebiete beschränkt, die bis dato
ungeregelt waren oder erkennbare Defizite aufwiesen, die es abzustellen galt.
Änderung an IAS 1 und IAS 8 Definition von „wesentlich“
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat „Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)“
herausgegeben, um die Definition von „wesentlich“ zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept
und in den Standards selbst zu vereinheitlichen.
Änderung IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebes
Die eng umrissenen Änderungen an IFRS 3 zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unterneh-
men bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Probleme resul-
tieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latenten Steuern
beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten.
38 Jahresfinanzbericht 2020
Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)
Die Änderungen befassen sich mit Fragen der Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ersetzung eines bestehenden
Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz und adressieren die Auswirkungen auf bestimmte Hedge Ac-
counting-Vorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, die eine zu-
kunftsgerichtete Analyse erfordern. (IAS 39 wird ebenso wie IFRS 9 geändert, da Unternehmen bei der erstmaligen An-
wendung von IFRS 9 ein Wahlrecht in Bezug auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben, nach dem sie wei-
terhin die Vorschriften von IAS 39 bezüglich Hedge Accounting anwenden können.) Es gibt auch Änderungen an IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben im Hinblick auf zusätzliche Angaben zur Unsicherheit im Zusammenhang mit der IBOR-
Reform.
Änderungen
Die in der Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) enthaltenen Änderungen
sehen Folgendes vor:
Änderung bestimmter Hedge Accounting-Vorschriften, sodass Unternehmen diese Hedge Accounting-Vor-
schriften unter der Annahme anwenden, dass der Referenzzinssatz, auf dem die abgesicherten Cashflows und
die Cashflows aus dem Sicherungsinstrument basieren, durch die Reform des Referenzzinssatzes nicht verän-
dert wird;
verpflichtende Anwendung der Änderungen auf alle Sicherungsbeziehungen, die von der Reform des Referenz-
zinssatzes betroffen sind;
die Änderungen zielen nicht darauf ab, Erleichterung in Bezug auf andere Folgen der Reform des Referenz-
zinssatzes zu gewähren; wenn eine Sicherungsbeziehung aus anderen als den in den Änderungen genannten
Gründen die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt, ist die Aufgabe des Hedge
Accounting erforderlich; und
Vorschrift spezifischer Angaben darüber, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Än-
derungen betroffen sind.
Der Konzern hat die möglichen Auswirkungen eingehend analysiert. Der bei weitem größte Teil bestehender Sicherungs-
beziehungen in der VBW ist EUR-denominiert. Nachdem der Euribor weiterhin als benchmarkkonforme Referenz erhalten
bleibt, ergibt sich ein Umstellungseffekt bei diesen Geschäften lediglich indirekt über die zur Barwertermittlung verwendete
Diskontierungskurve. Hierbei ist je nach Verzinsungsmodalität im zugrunde liegenden Collateral Agreement die entspre-
chende Diskontierung anzuwenden (EONIA vs. ESTR). Für das geclearte Geschäft (LCH, Eurex) wurde die Umstellung
von EONIA auf ESTR bereits im abgelaufenen Jahr durchgeführt. Die verbleibenden bilateralen Sicherungsgeschäfte wer-
den im Lauf des aktuellen Jahres umgestellt. Die Umstellung der Diskontierung erfolgt dabei Zug um Zug mit der Umstel-
lung der Verzinsung des zugrunde liegenden Collateral Agreements. Der barwertige Effekt der Umstellung wurde simuliert
und ist (vor allem unter Berücksichtigung allfälliger Ausgleichszahlungen) als nicht signifikant einzustufen.
b) Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen
Belastende Verträge Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen an IAS 37)
Die Änderungen präzisieren, welche Kosten ein Unternehmen bei der Bestimmung der Kosten für die Erfüllung eines
Vertrags einbezieht, um zu beurteilen, ob der Vertrag belastend ist. Die Änderungen sind in Berichtsperioden, die am oder
nach dem 1. Januar 2022 beginnen, auf Verträge anzuwenden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Ände-
rungen bestehen. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wird der kumulative Effekt der Anwendung der Änderungen als An-
passung der Eröffnungsbilanzwerte in den Gewinnrücklagen oder gegebenenfalls in anderen Eigenkapitalbestandteilen
erfasst. Die Vergleichswerte werden nicht angepasst. Der Konzern hat ermittelt, dass alle zum 31. Dezember 2020 beste-
henden Verträge vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen erfüllt sein werden.
Jahresfinanzbericht 2020 39
Reform der Referenzzinssätze Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)
Die Änderungen befassen sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung infolge der Reform der Referenzzinssätze be-
einflussen könnten, einschließlich der Auswirkungen von Änderungen von vertraglichen Zahlungsströmen oder von Siche-
rungsbeziehungen, die sich aus dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzsatz ergeben.
Die Änderungen bieten praktische Erleichterungen in Bezug auf bestimmte Anforderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7,
IFRS 4 und IFRS 16.
In der VBW besteht bei den Sicherungsgeschäften abseits vom Euribor keine direkte Abhängigkeit von Ibor Zinssätzen
als Referenzzinssatz. Für ein nicht signifikantes Residualvolumen mit geringer Restlaufzeit besteht eine indirekte Abhän-
gigkeit über die Diskontierungskurve. Hier wird im Lauf des Jahres der Bewertungsansatz an die dann gegebenen Kapi-
talmarktkonventionen angepasst. Die aus dieser Umstellung zu erwartenden Effekte sind jedenfalls unwesentlich.
Änderungen der Basis zur Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme von finanziellen Vermögenswerten, finan-
ziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten
Durch die Änderungen wird ein Unternehmen verpflichtet, eine Änderung der Basis für die Bestimmung der ver-
traglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die durch
die Reform der Referenzzinssätze erforderlich wird, durch Aktualisierung des Effektivzinssatzes des finanziellen
Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit zu berücksichtigen.
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Die Änderung bietet Ausnahmeregelungen von den Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Unter
anderem ist es möglich die Designation einer Sicherungsbeziehung anzupassen, um Änderungen zu berücksichti-
gen, die durch die Reform notwendig werden.
Eine vorzeitige Anwendung dieser neuen Regelungen ist möglich; der Konzern hat jedoch diese Standards bei der
Erstellung des Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet.
c) Anwendung von Schätzungen und Annahmen
Informationen über Annahmen und Schätzunsicherheiten zum 31. Dezember 2020, durch die ein beträchtliches Risiko
entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewie-
senen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Anhangangabe (siehe Note 17): Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt
vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung
des fair values zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen.
Anhangangabe (siehe Notes 17) 20), 21): Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögensgegenstän-
den, Geschäfts- oder Firmenwerten, investment properties und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annah-
men.
Anhangangabe (siehe Note 51): Grundlage für die Bestimmung der erwarteten Kreditausfälle stellen Szenarien be-
züglich der erwarteten cash flows des Fremdkapitalinstruments dar. Somit sind zur Ermittlung der Wertminderungen
Annahmen und Prognosen bezüglich der noch zu erzielenden Zahlungseingänge vom Kreditnehmer bzw. aus der
Verwertung der Sicherheiten zu treffen und die Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Szenarios zu schätzen.
Anhangangabe (siehe Note 37): Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten An-
schaffungskosten oder erfolgsneutral zum fair value bewertet werden, basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen.
Anhangangabe (siehe Note 31): Für die Bewertung der bestehenden Sozialkapitalverpflichtungen werden Annahmen
für Zinssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung und künftige Bezugserhöhungen verwendet.
40 Jahresfinanzbericht 2020
Anhangangabe (siehe Note 22)11): Dem Ansatz der aktiven latenten Steuern liegt die Annahme zugrunde, dass in
Zukunft ausreichend steuerliche Einkünfte erwirtschaftet werden, um die bestehenden Verlustvorträge zu verwerten;
ggf. werden keine aktiven latenten Steuern angesetzt.
Anhangangabe (siehe Note 30): Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt auf Basis von Kostenschätzungen von
Vertragspartnern, Erfahrungswerten und finanzmathematischen Berechnungsmethoden.
d) Konsolidierungsgrundsätze
Grundlage des vorliegenden Konzernabschlusses bilden nach IFRS erstellte Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Un-
ternehmen. Im Rahmen der at equity Bewertung wurden die Wertansätze in den lokalen Abschlüssen assoziierter Unter-
nehmen an die konzerneinheitlichen Rechnungslegungsgrundsätze angepasst, sofern die Auswirkungen auf den Konzern-
abschluss wesentlich waren.
Die im Wege der Vollkonsolidierung und nach der Equity Methode einbezogenen Jahresabschlüsse wurden auf Basis des
Bilanzstichtages zum 31. Dezember 2020 erstellt.
Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 31. März 2004 werden gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode bilanziert.
Dabei werden alle zum Erwerbszeitpunkt identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihren fair
values angesetzt. Übersteigen die Anschaffungskosten den anteiligen Zeitwert des Nettovermögens, wird ein Geschäfts-
oder Firmenwert aktiviert. Die full goodwill Methode wird nicht angewendet. Der Firmenwert wird nicht planmäßig abge-
schrieben, sondern wird gemäß IAS 36 einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Passive Unterschiedsbeträge sind
gemäß IFRS 3 nach einer erneuten Überprüfung sofort erfolgswirksam zu erfassen. Anpassungen von bedingten Kauf-
preisbestandteilen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, werden erfolgswirksam er-
fasst. Transaktionen, bei denen der Konzern weiterhin die Beherrschung behält, werden erfolgsneutral im Eigenkapital
erfasst.
Sofern Unternehmen, die von der VBW direkt oder indirekt beherrscht werden, für die Vermittlung eines möglichst getreuen
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich sind, werden sie im Konzernabschluss vollkon-
solidiert. Unternehmen mit einem Kapitalanteil zwischen 20 % und 50 % ohne Beherrschungsvertrag werden nach der
Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sofern sie für die Darstellung nicht von untergeordneter Bedeutung
sind.
Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Eventualforderungen und
-verbindlichkeiten aus Beziehungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie
entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Zuge der Schuldenkonsolidierung aufgerechnet. Erträge und
Aufwendungen zwischen Konzernunternehmen werden im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischener-
gebnisse im Wege der Zwischenergebniseliminierung eliminiert.
e) Währungsumrechnung
Gemäß IAS 21 werden auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden, nicht monetäre zum fair
value bewertete Positionen sowie noch nicht abgewickelte Kassageschäfte zum Devisen-Kassa-Mittelkurs und noch nicht
abgewickelte Termingeschäfte zum Devisen-Termin-Mittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Nicht monetäre Ver-
mögenswerte und Schulden, die mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden mit dem Anschaffungs-
kurs angesetzt.
Die Umrechnung von Einzelabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in fremden Währungen erfolgt nach der mo-
difizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21 für die Bilanz mit dem Devisen-Kassa-Mittelkurs zum Bilanzstichtag und
Jahresfinanzbericht 2020 41
für das Eigenkapital mit den historischen Kursen. Differenzen, die sich aus dieser Umrechnung ergeben, werden erfolgs-
neutral in der Währungsrücklage verrechnet. Firmenwerte und aufgedeckte stille Reserven und Lasten aus der Erstkon-
solidierung von ausländischen Tochterunternehmen, die vor dem 1. Jänner 2005 entstanden sind, werden mit den histori-
schen Wechselkursen umgerechnet. Alle Firmenwerte und aufgedeckte stille Reserven und Lasten von Unternehmenszu-
sammenschlüssen nach dem 1. Jänner 2005 werden mit dem Devisen-Kassa-Mittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Zum 31. Dezember 2020 ist im Konsolidierungskreis der VBW kein ausländisches Tochterunternehmen in fremder Wäh-
rung enthalten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung werden die durchschnittlichen Devisen-Kassa-Mittelkurse, berechnet auf Basis von
Monatsultimoständen, für das Geschäftsjahr herangezogen. Währungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs in der Bi-
lanz und dem Durchschnittskurs in der Gewinn- und Verlustrechnung werden ergebnisneutral mit dem Eigenkapital in der
Währungsrücklage verrechnet.
f) Zinsüberschuss
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Laufende oder einmalige zinsähnliche Erträge und Aufwendungen wie Kreditprovisionen, Überziehungsprovisionen oder
Bearbeitungsgebühren werden im Zinsüberschuss nach der Effektivzinsmethode erfasst. Agien und Disagien werden mit
Hilfe der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des Finanzinstrumentes verteilt und im Zinsüberschuss dargestellt.
Der sich aus der Berechnung der Risikovorsorge ergebende Barwerteffekt wird im Zinsergebnis dargestellt.
Der Zinsüberschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- Zinsen und ähnlichen Erträgen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften (inklusive Barwerteffekt aus den Risikovorsor-
gen)
- Zinsen und ähnlichen Erträgen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
- Zinsen und ähnlichen Aufwendungen für Einlagen
- Zinsen und ähnlichen Aufwendungen für verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten
- Zinskomponenten von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuches
- Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen
- Modifizierungen von finanziellen Vermögenswerten, wenn es sich um marktinduzierte Vertragsanpassungen han-
delt
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Handelsaktiva und -passiva werden im Handelsergebnis dargestellt.
g) Risikovorsorge
Die Position Risikovorsorge enthält Veränderungen der erfassten Wertminderungen bzw. Risikorückstellungen auf finan-
zielle Vermögenswerte (zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet)
sowie auf außerbilanzielle Verpflichtungen (i.W. Kreditzusagen und Finanzgarantien) basierend auf dem IFRS 9 Wertmin-
derungsmodell der erwarteten Kreditverluste. Darüber hinaus werden Direktabschreibungen von Forderungen und Ein-
gänge aus bereits abgeschriebenen Forderungen in der Risikovorsorge ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus Modifi-
zierungen von finanziellen Vermögenswerten, bei denen es sich um bonitätsbedingte Modifizierungen handelt, werden
ebenfalls in dieser Position dargestellt.
h) Provisionsüberschuss
Im Provisionsüberschuss werden alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst-
leistungen entstehen, periodengerecht dargestellt. Bei Provisionen und Gebühren für Dienstleistungen, die über einen
42 Jahresfinanzbericht 2020
bestimmten Zeitraum erbracht werden, erfolgt die Vereinnahmung über den entsprechenden Zeitraum. Darin enthalten
sind Provisionen aus dem Kredit- und Girogeschäft, Haftungsprovisionen und Depot- und Verwaltungsgebühren. Handelt
es sich jedoch um Provisionen bzw. Gebühren von transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, werden diese bei voll-
ständiger Leistungserbringung vereinnahmt. Im Wesentlichen handelt es sich um Vermittlungen von Versicherungen, Bau-
sparverträgen und Krediten sowie Transaktionen von Wertpapieren. In den Fällen, in denen ein zugehöriges Finanzinstru-
ment existiert, werden Provisionen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, als Teil des Zinsertrages ausge-
wiesen.
i) Handelsergebnis
Im Handelsergebnis werden alle realisierten und unrealisierten Ergebnisse aus im Handelsbestand (Handelsaktiva und
Handelspassiva) gehaltenen Finanzinvestitionen, Devisen und derivativen Finanzinstrumenten erfasst. Diese umfassen
nicht nur die Ergebnisse aus Marktwertänderungen, sondern auch alle Zinserträge, Dividenden und Refinanzierungsauf-
wendungen der Handelsaktiva. Darüber hinaus werden Ergebnisse aus der täglichen Bewertung von Positionen in Fremd-
währungen ebenfalls im Handelsergebnis dargestellt.
j) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties setzt sich wie folgt zusammen:
- Realisierte Erträge oder Aufwendungen aus Buchwertabgängen von Finanzinstrumenten
- Zu- und Abschreibungen von Finanzinstrumenten
- Ergebnis aus hedge accounting
- Ergebnis aus sonstigen derivativen Finanzinstrumenten
- Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
- Beteiligungserträge aus verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen sowie Unternehmen mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht und sonstigen Beteiligungen
- Erträge aus operating lease und investment properties
In den realisierten Erträgen oder Aufwendungen aus Buchwertabgängen werden Veräußerungsergebnisse aus finanziel-
len Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, oder Fremdkapitalinstrumenten,
welche erfolgsneutral zum fair value bewertet (mit recycling) wurden, dargestellt. Beim Abgang von Fremdkapitalinstru-
menten erfolgsneutral zum fair value bewertet erfolgt eine Umgliederung von der fair value Rücklage - Fremdkapitalinstru-
ment in die Gewinn- und Verlustrechnung.
Die fair value Änderungen von finanziellen Vermögenswerten, welche erfolgswirksam zum fair value bewertet werden, und
finanziellen Verpflichtungen, bei denen das Wahlrecht zur Bewertung zum fair value angewendet wird, werden unter Zu-
und Abschreibungen von Finanzinstrumenten ausgewiesen.
k) Sonstiges betriebliches Ergebnis
In dieser Position werden unter anderem Abgänge von Anlagevermögen, Zuführungen und Auflösungen von Rückstellun-
gen, Wertminderungen von Firmenwerten, Bewertungen von IFRS 5 Veräußerungsgruppen, Entkonsolidierungsergeb-
nisse aus dem Abgang von Tochterunternehmen sowie Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft und alle übrigen
sonstigen betrieblichen Ergebnisse erfasst.
l) Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand enthält alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der in den Abschluss
einbezogenen Unternehmen.
Jahresfinanzbericht 2020 43
Dem Personalaufwand werden Löhne und Gehälter, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen, Zahlungen an die
Pensionskasse und Mitarbeitervorsorgekasse sowie alle Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen zugeordnet.
Im Sachaufwand sind alle Aufwendungen für Geschäftsräume, Büro und Kommunikation, Werbung und Marketing, Rechts-
beratung, Prüfung und sonstige Beratung, Schulungen, EDV-Aufwand sowie Beiträge zur Einlagensicherung enthalten.
Weiters werden im Verwaltungsaufwand die Abschreibungen sowie außerplanmäßigen Zuschreibungen auf immaterielles
und materielles Anlagevermögen außer Wertminderungen von Firmenwerten dargestellt.
m) Finanzielle Vermögenswerte undVerbindlichkeiten
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann in der Bilanz erfasst, wenn der VBW Kon-
zern Vertragspartei zu den vertraglichen Regelungen des Finanzinstrumentes wird und infolgedessen das Recht auf Emp-
fang oder die rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von flüssigen Mitteln hat. Finanzielle Vermögenswerte und Verpflich-
tungen werden am Handelstag erfasst oder ausgebucht. Als Handelstag gilt das Datum, an dem sich der Konzern dazu
verpflichtet, die betreffenden Vermögenswerte zu kaufen oder zu verkaufen respektive die finanziellen Verpflichtungen zu
begeben oder zurück zu erwerben.
Der Konzern teilt seine finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen in die nachstehenden Kategorien ein. Beim erst-
maligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem fair value zu bewerten. Für Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam
zum fair value bewertet werden, sind in den fair values als Anschaffungsnebenkosten auch einzeln zuordenbare Transak-
tionskosten einzubeziehen, die bei finanziellen Vermögenswerten den fair value erhöhen oder bei Begründung einer finan-
ziellen Verpflichtung diese vermindern. Gemäß IFRS 13 ist der fair value als Veräußerungspreis definiert. Hierbei handelt
es sich um den Preis, den Marktteilnehmer im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion beim Verkauf eines Vermögens-
wertes erhalten bzw. bei der Übertragung einer Schuld zahlen. Der fair value ist entweder ein an einem aktiven Markt
festgestellter Preis oder wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Die für das jeweilige Bewertungsmodell relevan-
ten Inputparameter können entweder direkt am Markt beobachtet oder, falls nicht am Markt beobachtbar, mittels Exper-
tenschätzung festgelegt werden. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit der jeweiligen Kate-
gorie entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum fair value in der Bilanz angesetzt.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effek-
tivzinsmethode, sofern nicht vom Wahlrecht der erfolgswirksamen Bewertung zum fair value (fair value Option) Gebrauch
gemacht wird. Die Inanspruchnahme des Wahlrechtes erfolgt beim erstmaligen Ansatz freiwillig und unwiderruflich in der
Bewertungskategorie erfolgswirksam zum fair value bewertet, wenn dadurch eine Bewertungs- oder Ansatzinkongruenz
vermieden oder erheblich verringert werden kann. Finanzielle Verbindlichkeiten können darüber hinaus in die Kategorie
erfolgswirksam zum fair value bewertet designiert werden, wenn eine Gruppe von finanziellen Verbindlichkeiten oder eine
Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten auf der Basis ihrer fair values gesteuert und
ihre Wertentwicklung anhand ihrer fair values beurteilt wird.
Ausbuchung und Modifikation
Grundsätzlich erfolgt die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes zum Zeitpunkt des Verlustes der vertraglichen
Rechte an den cash flows. Für uneinbringliche Forderungen ist die Regelung für die Ausbuchung in Note 3) n) Forderungen
an Kreditinstitute und an Kunden beschrieben. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann ausgebucht, wenn diese getilgt
wurde, das heißt wenn die im Vertrag festgelegten Verpflichtungen entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen
sind.
44 Jahresfinanzbericht 2020
Der VBW Konzern wickelt Transaktionen ab, bei denen finanzielle Vermögenswerte zwar übertragen werden, aber Chan-
cen oder Risiken, die mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbunden sind, im Konzern verbleiben. Werden alle oder
die wesentlichsten Chancen und Risiken im Konzern behalten, dann wird der finanzielle Vermögenswert nicht ausgebucht,
sondern weiterhin in der Bilanz erfasst. Unter solche Transaktionen fallen z.B. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte.
Ein finanzieller Vermögenswert gilt als modifiziert, wenn seine vertraglichen cash flows neu verhandelt oder anderweitig
angepasst werden. Eine Neuverhandlung oder Modifikation kann aufgrund marktgetriebener kommerzieller Gründe oder
zur Verhinderung eines Ausfalls durch einen in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kreditnehmer zustande kommen.
Vertragsanpassungen können, müssen aber nicht unbedingt, zur Ausbuchung des alten und dem Ansetzen des neuen
Finanzinstruments führen. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkung solcher ver-
traglichen Modifikationen wurden qualitative Ausbuchungskriterien Schuldnerwechsel, Währungswechsel, Änderung des
Zahlungsstromkriteriums und Sicherheitenwechsel definiert. Als quantitatives Kriterium für eine Ausbuchung wurde eine
Abweichung von mehr als 10 % vom Bruttobuchwert des Vermögenswertes unmittelbar vor Anpassung, zum Barwert der
modifizierten cash flows (abdiskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation), festgelegt. Eine Barwertänderung von
bis zu 10 % führt daher zu keiner Ausbuchung, ist jedoch im Ergebnis gesondert darzustellen.
Eine Vertragsänderung kann entweder bonitätsinduziert (z.B. ein Kreditnehmer gerät in finanzielle Schwierigkeiten) oder
marktinduziert (z.B. Wettbewerbsdruck) sein. Die Unterscheidung ist für die bilanzielle Behandlung relevant:
- bonitätsinduzierte Vertragsänderungen sind im Risikoergebnis zu erfassen
- marktinduzierte Vertragsänderungen sind im Zinsergebnis zu erfassen
Ein nicht abschließender Katalog hilft den Sachbearbeitern die Einordnung in bonitäts- und marktinduzierte Modifikatio-
nen vorzunehmen.
Saldierungen
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann miteinander verrechnet, wenn der Konzern ein ver-
tragliches Recht darauf hat und wenn der Konzern die verrechnete Verbindlichkeit auf einer Nettobasis tilgt oder gleich-
zeitig mit der Realisierung der Forderung die Verbindlichkeit begleicht.
Erträge und Aufwendungen werden nur dann netto dargestellt, wenn das von den Rechnungslegungsstandards erlaubt ist
oder die Gewinne und Verluste aus einer Gruppe gleichartiger Transaktionen, wie z.B. der Handelsaktivitäten des Kon-
zerns, entstehen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind jener Betrag, der sich
aus den ursprünglichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Tilgungsbeträgen, der Verteilung von Agien oder
Disagien nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit sowie von Wertberichtigungen oder Abschreibungen auf Grund
von Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit ergibt.
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
Der fair value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag
für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Für die Berechnung der fair values wird die folgende fair value Hierarchie herangezogen, welche die Bedeutung der ein-
zelnen Parameter widerspiegelt.
Jahresfinanzbericht 2020 45
Level 1: Ein auf einem aktiven Markt notierter Preis für identische Instrumente. Ein Markt wird als aktiv angesehen, wenn
notierte Preise leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle und regelmäßig auftretende Markttransakti-
onen wie unter unabhängigen Dritten darstellen.
Level 2: Bewertungsmethoden, die auf beobachtbaren Daten beruhen entweder direkt als Preise oder indirekt abgeleitet
von Preisen. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachver-
ständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern sowie der Vergleich mit dem aktuellen fair value eines
anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments. Bei der Analyse von diskontierten cash flows sowie Options-
preismodellen werden alle wesentlichen Parameter direkt oder indirekt von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Dabei
werden alle Faktoren berücksichtigt, die Marktteilnehmer bei einer Preisfeststellung beachten würden. Die Bewertung ist
mit anerkannten wirtschaftlichen Methoden für die Preisfindung von Finanzinstrumenten konsistent. Alle für diese Berech-
nungsmethoden angewandten Schätzungen spiegeln angemessene Markterwartungen wider und beachten alle Risikofak-
toren, die normalerweise in Finanzinstrumenten enthalten sind.
Level 3: Bewertungsmethoden, die zum Großteil nicht am Markt beobachtbare Parameter verwenden. Diese Parameter
haben einen wesentlichen Effekt auf die Ermittlung des fair values. In dieser Kategorie werden auch Instrumente ausge-
wiesen, bei denen die Bewertung durch Anpassung von nicht beobachtbaren Inputfaktoren erfolgt, sofern diese Anpassung
erheblich ist.
Die Bewertungsmethoden werden periodisch neu ausgerichtet und auf Validität überprüft, indem Preise von beobachtba-
ren aktuellen Markttransaktionen oder Preise, die auf verfügbaren, beobachtbaren Marktdaten beruhen, für dasselbe Fi-
nanzinstrument verwendet werden. Die fair value Bewertung der Darlehen erfolgt durch eine discounted cash flow method
bei der die mit forward Zinssätzen errechneten cash flows mit der risikolosen Zinskurve inkl. Aufschlag diskontiert werden.
Dieser Aufschlag besteht aus Risikokosten, Liquiditätskosten und einer Sammelposition für alle nicht berücksichtigten pri-
cing parameter (Epsilon). Die risikolose Zinskurve wird von Marktdaten bezogen. Die Liquiditätskostenkurve wird auf Basis
von Marktdaten modelliert. Die Risikokostenkurve wird vom Rating bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeit abgeleitet. Das kon-
stante Epsilon wird so kalibriert, dass ein Geschäft zum Abschlusszeitpunkt keinen fair value Gewinn/Verlust erzeugt.
Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Bankbuch, die der Kategorie erfolgswirksam zum fair value
bewertet zugeordnet sind, werden Zinsen, Dividenden sowie damit im Zusammenhang stehende Provisionserträge
und -aufwendungen in den jeweiligen GuV-Positionen separat ausgewiesen. Das Ergebnis aus der Bewertung zum fair
value wird getrennt davon im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties gezeigt.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich erfolgswirksam zum fair value bewertet.
Bei der Ermittlung des fair values wird auf credit value adjustments (CVA) bzw. debt value adjustments (DVA) Bedacht
genommen. Dem Kontrahentenrisiko für fair values aus unbesicherten Derivaten wird mittels CVA bzw. DVA - als Nähe-
rungsfunktion des potenziellen zukünftigen Verlustes in Bezug auf das Kontrahentenausfallrisiko - Rechnung getragen. Das
expected future exposure (EFE) wird hierbei mittels Monte Carlo Simulation ermittelt. Für jene Kontrahenten, für die keine
am Markt beobachtbaren credit spreads zur Verfügung stehen, basieren die Ausfallwahrscheinlichkeiten auf internen Ra-
tings des Konzerns.
Die Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die für einen fair value hedge verwendet werden, werden
sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties erfasst. Die
Marktwertänderung des Grundgeschäftes, die aus dem gesicherten Risiko resultiert, wird ebenfalls im Ergebnis aus Finan-
zinstrumenten und investment properties erfasst, unabhängig von ihrer Zuordnung zu den einzelnen Kategorien gemäß
46 Jahresfinanzbericht 2020
IFRS 9. Fair value hedges werden für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken bzw. Fremdwährungsrisiken aus festver-
zinslichen Finanzinvestitionen und -verbindlichkeiten sowie Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten verwendet.
Im Konzern werden derzeit nur fair value hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen.
Bei einem cash flow hedge wird die Marktwertänderung von derivativen Finanzinstrumenten direkt im sonstigen Ergebnis
unter Berücksichtigung von latenten Steuern in der hedging Rücklage erfasst. Der ineffektive Teil der Sicherungsbeziehung
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Bewertung des Grundgeschäftes erfolgt je nach dessen Zuordnung in
die einzelnen Kategorien. Cash flow hedges werden zurzeit im Konzern nicht verwendet.
In finanziellen Verbindlichkeiten eingebettete abspaltungspflichtige derivative Finanzinstrumente werden unabhängig von
dem Finanzinstrument, in das sie eingegliedert sind, bewertet, es sei denn, dass das strukturierte Finanzinstrument in die
Kategorie erfolgswirksam zum fair value bewertet designiert wird. Bei hybriden Finanzinstrumenten, die eingebettete deri-
vative Finanzinstrumente enthalten, muss auf Basis des gesamten hybriden Vertrages ohne Trennung von eingebetteten
derivativen Finanzinstrumenten und Basisvertrag die Zahlungsstrombedingung geprüft werden.
Eigene Eigenkapital- und Schuldinstrumente
Eigene Eigenkapitalinstrumente werden mit den Anschaffungskosten bewertet und passivseitig vom Eigenkapital abge-
setzt. Rückgekaufte eigene Emissionen werden passivseitig mit dem Rückzahlungsbetrag von den Emissionen abgesetzt.
Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und den Anschaffungskosten wird erfolgswirksam im sonstigen betrieb-
lichen Ergebnis erfasst.
n) Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden werden in der Bilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartei des
Finanzinstruments wird. Der Ansatz erfolgt mit dem Marktwert zuzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die Folgebewertung erfolgt prinzipiell mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter der Voraussetzung, dass die Zah-
lungsstrombedingung (Zahlungsströme des Finanzinstruments bestehen lediglich aus Zins- und Tilgungszahlungen des
ausstehenden Kapitalbetrages) erfüllt werden. Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode berechnet. Bei Verlet-
zung der Zahlungsstrombedingung wird das Finanzinstrument zum fair value erfasst.
Nach IFRS 9 wird der Bruttobuchwert einer Forderung verringert, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon
auszugehen ist, dass dieser realisierbar ist. Das maßgebliche Kriterium für die Ausbuchung einer Forderung ist daher
deren Uneinbringlichkeit. Eine Forderung ist in jedem Fall vollständig auszubuchen, wenn alle Voraussetzungen keine
werthaltigen Sicherheiten für die Forderung bestehen, keine sonstigen Vermögenswerte des Schuldners bekannt sind und
wenn alternativ der Schuldner trotz Verurteilung und einer Exekutionsführung nicht bezahlt hat, der Schuldner insolvent
ist, soweit keine klare Quotenaussicht besteht oder bei Aussichtslosigkeit der Exekution erfüllt sind.
o) Risikovorsorge
Für die besonderen Risiken des Bankgeschäftes werden Risikovorsorgen auf Basis von individueller und kollektiver Beur-
teilung gebildet. Die Risikovorsorge für außerbilanzielle Geschäfte ist in der Position Rückstellungen enthalten.
Wertminderungen
Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 ist auf statistisch berechneten Parametern wie zum Beispiel historischen Ausfall-
und Verlustquoten aufgebaut. Die verwendeten Methoden und Parameter werden regelmäßig einer Validierung unterzo-
gen, um die geschätzten und tatsächlichen Ausfälle und Verluste einander anzunähern. Der Prozess zur Ermittlung der
Wertberichtigung erfolgt EDV-unterstützt durch ein dafür entwickeltes impairment tool. Details zur Ermittlung der
Jahresfinanzbericht 2020 47
Wertminderungen sind in Note 3) m) Finanzielle Vermögenswerte undVerbindlichkeiten sowie in Note 51) Risikobericht b)
Kreditrisiko beschrieben.
Die Wertminderungen basieren auf den erwarteten Kreditverlusten (ECL, Expected Credit Loss) und werden anhand wahr-
scheinlichkeitsgewichteter zukünftiger cash flows ermittelt. Die wesentlichen Modellparameter für die Messung der ECL
sind laufzeitbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit (PD, probability of default), die laufzeitbasierte Verlustquote bei Ausfall
(LGD, Loss Given Default) und der ausfallgefährdete Betrag (EAD, Exposure at Default). Als Wertminderung wird die
Differenz aus den vertraglichen vereinbarten cash flows und den erwarteten cash flows erfasst.
Anwendungsbereich
Das Wertminderungsmodell ist auf folgende Finanzinstrumente anzuwenden:
- Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
- Finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend erfolgsneutral zum fair value bewertet werden.
- Für finanzielle Vermögenswerte, die bei Zugang einen objektiven Hinweis auf Wertminderung aufweisen, (POCI,
purchased or originated credit-impaired financial assets) und für die sich seit dem Zugang die Höhe der Verlustschät-
zung geändert hat, wird dies mittels kreditrisikoadjustiertem Effektivzinssatz in der Risikovorsorge ausgewiesen.
- Für unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien werden Wertminderungen als Rückstellungen ausgewie-
sen.
Wertminderungen für Schuldinstrumente, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden, sowie für Eigenkapitalinstru-
mente sind als Teil der Änderungen des fair value in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im sonstigen Ergebnis zu
erfassen.
Allgemeiner Ansatz
Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste werden die Finanzinstrumente in drei Stufen unterteilt.
In Stufe 1 sind alle Finanzinstrumente, die seit dem erstmaligen Ansatz (mit der Ausnahme von finanziellen Vermögens-
werten mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität) keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos
aufweisen. Die Wertminderung wird in Höhe des 12-Monats ECL bemessen.
In Stufe 2 sind alle Finanzinstrumente, die eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz
aufweisen. Die Wertminderung wird in Höhe der Gesamtlaufzeit ECL bemessen.
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird in erster Linie anhand einer Ratingverschlechterung gemessen. Zusätz-
lich wird ein Leistungsverzug von mindestens 30 Tagen, die Einstufung als forborne oder der Wechsel des Kunden in die
Intensivbetreuung als eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert.
In Stufe 3 sind Finanzinstrumente, die die Definition des Ausfalls erfüllen. Die Ausfalldefinition im Konzern entspricht den
Vorgaben des CRR I Art. 178. Die Wertminderung wird in Höhe der Gesamtlaufzeit ECL bemessen.
Wahlrechte
- Das Wahlrecht für low credit risk exemption also das Wahlrecht, bei Instrumenten mit niedrigem Risiko davon
auszugehen, dass sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat wird ausgeübt.
Zu den relevanten Instrumenten zählen Kundenforderungen und Wertpapiere mit einem Rating im investment
grade Bereich. Bei Wertpapieren mit mehreren externen Ratings wird das zweitbeste Rating herangezogen.
48 Jahresfinanzbericht 2020
Dadurch wird sichergestellt, dass mindestens zwei Ratingagenturen den Emittenten als investment grade einstu-
fen.
- Das Wahlrecht des vereinfachten Verfahrens auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche
Aktivposten gemäß IFRS 15 mit signifikanter Finanzierungskomponente sowie Leasingforderungen wurde nicht
ausgeübt, da derartige Forderungen im VBW Konzern unwesentlich sind.
Angaben zur Berechnungslogik
Die Berechnungslogik kann anhand der folgenden 6 Dimensionen beschrieben werden:
- Zeithorizont: die erwarteten Verluste werden entweder für einen 12-Monatszeitraum oder für die gesamte Rest-
laufzeit berechnet.
- Individuelle- bzw. kollektive Betrachtung: Die Berechnung der Wertminderung auf Einzelgeschäftsebene erfolgt
in der Regel für Kunden in Stufe 3 mit einer bestimmten Mindestobligogröße. Für alle anderen Positionen wird
die Berechnung zwar ebenfalls für jedes Geschäft einzeln durchgeführt, die dazu verwendeten Parameter (PD,
LGD, etc.) werden allerdings aus Portfolien/Gruppen mit denselben Risikocharakteristika abgeleitet.
- Szenarioanalyse: Die Wertminderung wird anhand von mindestens zwei wahrscheinlichkeitsgewichteten Szena-
rien für alle Stufen ermittelt.
- Erwartete cash flows: Die geschätzten erwarteten cash flows unterliegen bestimmten Vorgaben. (Ermittlung Si-
cherheiten cash flows, cash flows aus dem laufenden Betrieb, etc.)
- Zeitwert des Geldes: Der erwartete Verlust beinhaltet den Zeitwert des Geldes und stellt damit einen diskontierten
Wert dar.
- Berücksichtigung von verfügbaren Informationen: Für die Berechnung der Wertminderung werden schuldnerspe-
zifische, geschäftsspezifische und makroökonomische Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Be-
dingungen und Prognosen über die Zukunft im Rahmen der angewendeten PD-, LGD- und cash flow-Modelle
berücksichtigt.
Gemäß den Vorgaben im Konzern-Kreditrisikohandbuch werden Kunden mit einem internen Rating von 4C bis 4E
(watchlist loans) und alle anderen Kunden, bei denen sonstige Hinweise ausfallbedrohender Art bestehen, das heißt dass
die vertragskonforme Rückführung gefährdet erscheint, einer intensiveren Prüfung unterzogen.
Für detailliertere Angaben zum Wertminderungsmodell wird auf Note 51) Risikobericht b) Kreditrisiko verwiesen.
p) Handelsaktiva und -passiva
In der Position Handelsaktiva werden alle finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, die mit einer kurzfristigen Wieder-
veräußerungsabsicht erworben wurden, oder die Bestandteil eines Portfolios mit kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht
sind. Die Position Handelspassiva umfasst alle negativen Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten, die dem Handel
dienen. In diesen Positionen werden keine finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausgewiesen, die in die
Kategorie erfolgswirksam zum fair value bewertet fallen.
Sowohl der erstmalige Ansatz als auch die Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam zum fair value. Die Transaktionskosten
werden sofort erfolgswirksam erfasst. Alle Marktwertveränderungen sowie alle dem Handelsbestand zurechenbaren Zins-
erträge, Dividendenerträge und Refinanzierungskosten werden im Handelsergebnis dargestellt.
q) Finanzinvestitionen
Unter den Finanzinvestitionen werden alle verbrieften Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, sofern sie nicht unter den
Beteiligungen erfasst werden, ausgewiesen. Bei den Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich im Wesentlichen um Akti-
enanteile, die keine Kerngeschäftsrelevanz für den VBW Konzern haben, sondern bei denen die Renditeoptimierung im
Jahresfinanzbericht 2020 49
Vordergrund steht. Der erstmalige Ansatz der Finanzinvestitionen erfolgt mit den fair value zuzüglich direkt zurechenbarer
Transaktionskosten.
Klassifizierung von verbrieften Schuldinstrumenten
Verbriefte Schuldinstrumente werden in drei Bewertungskategorien klassifiziert: Zu fortgeführten Anschaffungskosten be-
wertet, erfolgswirksam und erfolgsneutral zum fair value bewertet. Die Klassifizierung erfolgt zum einen auf Basis des
Geschäftsmodellkriteriums und zum anderen auf Basis des Zahlungsstromkriteriums.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Die Gruppe der Finanzinvestitionen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten besteht aus solchen finanziellen Ver-
mögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen (Zah-
lungsstrombedingung) und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von
Vermögenswerten ist. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die Zinserträge nach der Effek-
tivzinsmethode berechnet werden.
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
Finanzinvestitionen, die nicht dem Geschäftsmodell Halten oder Halten und Verkaufen zuzuordnen sind, fallen in die Ka-
tegorie erfolgswirksam zum fair value bewertet. Darüber hinaus werden dieser Kategorie auch Finanzinvestitionen zuge-
rechnet, deren Vertragsbedingungen (vertraglichen cash flows) nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf das
ausstehende Kapital darstellen und daher die Risiken oder Schwankungen nicht unerheblich sind.
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
Finanzinvestitionen werden erfolgsneutral zum fair value bewertet, wenn der Vermögenswert dem Geschäftsmodell Halten
und Verkaufen zugeordnet wurde und die vertragliche Ausstattungsmerkmale des finanziellen Vermögenswerts nur Zins-
und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen (Zahlungsstromkriterium).
Klassifizierung von Eigenkapitalinstrumenten
Eigenkapitalinstrumente werden in der Regel erfolgswirksam zum fair value bewertet. Beim erstmaligen Ansatz kann je-
doch ein unwiderrufliches Wahlrecht (OCI-Option), für jedes einzelne Instrument individuell, ausgeübt werden. Diese Op-
tion gilt nur für Finanzinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und keine bedingte Gegenleistung dar-
stellen, die von einem Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3 erfasst werden. Bei
Ausübung des Wahlrechts werden alle Änderungen des fair values im sonstigen Ergebnis ausgewiesen (außer Dividen-
den, die erfolgswirksam erfasst werden). Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, können nie-
mals aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
r) Investment property
Sämtliche Grundstücke und Gebäude, welche die Definition von investment properties gemäß IAS 40 erfüllen, werden
zum fair value bilanziert. Die jährliche Bewertung erfolgt im Wesentlichen nach dem Standard der RICS (Royal Institution
of Chartered Surveyors). Das RICS definiert den Marktwert in Anlehnung an IFRS 13, als geschätzten Preis, zu welchem
eine Immobilie zum Bewertungsstichtag, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen einem transaktionswilligen Verkäu-
fer und einem transaktionswilligen Käufer, ver- bzw. gekauft wird, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne
Zwang handelt. Die Berechnungen sind kapitalwertorientierte Ertragswertrechnungen, die in der überwiegenden Anzahl
der Fälle anhand der discounted cash flow method auf Basis aktueller Mietzinslisten samt Mietauslaufprofil unter Zugrun-
delegung von Annahmen über Marktentwicklungen und Zinssätzen erstellt werden. Die verwendeten Renditen werden
vom Gutachter definiert und spiegeln die aktuelle Marktsituation und die Vor- und Nachteile des jeweiligen Objektes wider.
50 Jahresfinanzbericht 2020
Das Immobilien-Portfolio wird ausschließlich von externen Gutachtern bewertet, deren Auswahl unter anderem aufgrund
ausgewiesener professioneller Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich der jeweiligen Standorte und Kategorien der zu
bewertenden Objekte erfolgt. In Österreich wurden Gutachten von der IMMO-CONTRACT Maklerges.m.b.H. eingeholt.
Das Entgelt für den externen Gutachter ist ein fixer Betrag und hängt nicht vom festgestellten Marktwert des bewerteten
Objektes ab.
Da für die Bewertung der investment property Vermögenswerte Parameter herangezogen werden, welche nicht auf Markt-
daten basieren, erfolgt die Einstufung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Level 3 der fair value Hierarchie.
Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Bewertungsstichtag aktualisiert.
Die Mietverhältnisse bestehen gegenüber gewerblichen und privaten Bestandsnehmern und sind aufgrund des vielfältigen
Bestands unterschiedlich. In der Regel haben die Mietverhältnisse eine längerfristige Laufzeit von bis zu 10 Jahren und
sind mit Kautionen besichert. Es werden marktübliche Indexanpassungen berücksichtigt. Umsatzabhängige Mieten beste-
hen nicht. Für einige Objekte wurden Kaufoptionen eingeräumt.
Die Mieterträge werden linear entsprechend der Vertragslaufzeit erfolgswirksam vereinnahmt und im Ergebnis aus Finan-
zinstrumenten und investment properties dargestellt.
s) Beteiligungen und Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
Hierunter fallen Tochterunternehmen und Beteiligungen, die aus strategischen Gründen eingegangen wurden. Bei den
strategischen Beteiligungen handelt es sich um Gesellschaften, welche die Geschäftsfelder des Konzerns abdecken und
um Gesellschaften, die geschäftsunterstützend wirken. Tochterunternehmen werden, sofern sie für die Vermittlung eines
möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich sind, vollkonsolidiert.
Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, werden nach der equity Methode bewertet. Alle übrigen
Beteiligungen werden mit dem fair value angesetzt, außer es handelt sich um Beteiligungen mit Anschaffungskosten unter
EUR 50 Tsd. und solche bei denen das anteilige Eigenkapital den Buchwert um nicht mehr als EUR 100 Tsd. übersteigt.
Da diese Beteiligungen nicht börsenotiert sind und keine Marktpreise auf einem aktiven Markt vorhanden sind, werden sie
mit Hilfe von Bewertungsmethoden und teilweise nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet. Die Bewertungen werden
gemäß der discounted cash flow method und dem peer group Ansatz vorgenommen. Es kommen verschiedene Berech-
nungsmodelle zur Anwendung. Das Ertragswertverfahren wird verwendet, wenn die VBW Kontrolle über das Unternehmen
ausübt oder eine Organfunktion innehat und somit Planrechnungen verfügbar sind. Wird die Gesellschaft nicht kontrolliert,
erfolgt die fair value Berechnung auf Basis der geflossenen Dividende sowie der Jahresergebnisse der letzten fünf Jahre.
Bei Gesellschaften, deren Geschäftszweck keine regelmäßigen Einnahmen zulässt oder deren Ergebnis vom Mutterun-
ternehmen durch Verrechnungen gesteuert werden kann, wird als Bewertungsmaßstab das Nettovermögen herangezo-
gen. Handelt es sich um Beteiligungen an Genossenschaften wird als Marktwert das Geschäftsanteilskapital herangezo-
gen, sofern eine Zeichnung von neuen Anteilen sowie eine Kündigung von bestehenden Anteilen jederzeit möglich ist.
Werden bei Beteiligungen externe Bewertungsgutachten durchgeführt, so werden diese für die laufende Bewertung her-
angezogen.
Soweit discounted cash flow Verfahren zur Anwendung gelangen, beruhen die verwendeten Abzinsungssätze auf jeweils
aktuellen Empfehlungen des Fachsenats der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie internationalen
Finanzinformationsdienstleistungsunternehmen und liegen im Geschäftsjahr 2020 bei 7,0 9,8 % (2019: 6,3 9,0 %). Die
bei der Berechnung verwendete Marktrisikoprämie liegt bei 8,6 % (2019: 7,9 %), die herangezogenen Beta-Werte bei
0,8 1,2 (2019: 0,8 - 1,1). Zusätzliche Länderrisiken waren nicht zu berücksichtigen. Abschläge aufgrund von Handelbar-
keit und Kontrollausübung in Höhe von jeweils 10 % werden bei zwei Beteiligungen vorgenommen.
Jahresfinanzbericht 2020 51
Wertänderungen spiegeln sich in der fair value Rücklage wider. Fällt der Grund einer Wertminderung weg, erfolgt die
Zuschreibung ebenfalls erfolgsneutral unter Beachtung von latenten Steuern direkt im Eigenkapital.
Für die Berechnung der fair value Sensitivitäten wird grundsätzlich der Zinssatz mit +/- 0,5 Prozentpunkte angesetzt. Die
in die Berechnung einfließenden Ertragskomponenten werden jeweils mit +/- 10 % für die Sensitivitätsberechnung berück-
sichtigt. Bei Beteiligungen, deren Marktwert dem Nettovermögen entspricht, wird dieses mit +/- 10 % für die Angaben zur
Sensitivität berücksichtigt. Bei Marktwerten, die aus Bewertungsgutachten übernommen werden, wird jeweils eine untere
und eine obere Bandbreite für die Sensitivität erfasst. Entspricht der Marktwert dem Geschäftsanteilskapital wird keine
Sensitivität berechnet.
t) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Der Ausweis der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt mit den jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. um Wertminderungen. Diese Position umfasst vor allem entgelt-
lich erworbene Firmenwerte, Kundenbeziehungen und Software.
Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht linear abgeschrieben, sondern stattdessen gemäß IAS 36 einmal jährlich auf
Wertminderung geprüft oder, falls Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hinweisen, dass eine Wertminderung statt-
gefunden haben könnte, auch häufiger. Dieser impairment test wird für die jeweiligen cash generating units (CGUs), wel-
chen Firmenwerte zugerechnet sind, durchgeführt. Der Wertminderungsbedarf der CGU wird durch Gegenüberstellung
des Buchwertes mit deren erzielbarem Betrag ermittelt. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, ist in
Höhe dieser Differenz ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Eine Wertaufholung von Wertminderungen von Firmen-
werten ist grundsätzlich unzulässig. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
die soweit es sich um abnutzbare Vermögenswerte handelt um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der
erwarteten Nutzungsdauer vermindert werden.
Nutzungsrechte - Leasing
Die VBW als Leasingnehmer bilanziert am Bereitstellungsdatum des Leasingobjektes ein Nutzungsrecht. Die Anschaf-
fungskosten des Nutzungsrechtes setzten sich wie folgt zusammen:
- Leasingverbindlichkeit
- bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize
- anfängliche direkte Kosten
- eventueller Rückbauverpflichtungen
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte wird linear über
die Vertragslaufzeit vorgenommen. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse
(< 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear im Aufwand erfasst.
Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird im Bereich der Filialen
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten.
Bei bestehenden Leasingverhältnissen erfolgt laufend eine Beurteilung, ob sich wesentliche Parameter geändert haben
und es dadurch Auswirkungen auf die Höhe der Leasingzahlungen oder Laufzeiten gibt. In Fällen von beispielsweise
Mietindex-Anpassungen wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Der neu ermittelte Barwert erhöht bzw. reduziert die
ursprüngliche Verbindlichkeit. In der Regel sind diese Anpassungen beim Nutzungsrecht in gleicher Höhe vorzunehmen.
52 Jahresfinanzbericht 2020
Bei dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen, bei Wegfall dieses Abschreibungsgrundes
werden Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten durchgeführt.
Die Nutzungsdauer entspricht dem tatsächlichen Nutzungsverschleiß und beträgt für:
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Möbel)
max. 10 Jahre
EDV-Hardware (inkl. Rechenmaschinen, etc.)
max. 5 Jahre
EDV-Software
max. 4 Jahre
Fahrzeuge
max. 5 Jahre
Kundenbeziehungen
max. 20 Jahre
Tresoranlagen, Panzerschränke
max. 20 Jahre
Gebäude, Umbauten
max. 50 Jahre
Nutzungsrechte Leasing
max. 30 Jahre
u) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen
In diesen Positionen werden sowohl die laufenden als auch die latenten Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen aus-
gewiesen.
Gemäß IAS 12 wird die latente Steuerabgrenzung nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Dabei
wird eine Steuerabgrenzung auf alle temporären Unterschiede zwischen dem steuerlichen Wertansatz eines Vermögens-
wertes oder Schuldpostens und dem Wertansatz im IFRS Abschluss gebildet. Die Berechnung der latenten Steuern in den
einzelnen einbezogenen Unternehmen erfolgt mit den zum Bilanzstichtag gültigen oder bereits angekündigten landesspe-
zifischen Steuersätzen. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen wird je Un-
ternehmen vorgenommen.
Aktive latente Steuern werden unter anderem für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge gebildet und ausgewie-
sen, wenn es wahrscheinlich ist, dass in derselben Gesellschaft in Zukunft ausreichend zu versteuernde Gewinne vorhan-
den sein werden bzw. wenn in ausreichendem Umfang steuerpflichtige temporäre Differenzen vorhanden sind. Der Beur-
teilungszeitraum für den Ansatz von aktiven latenten Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge beträgt
vier Jahre. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge, andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, deren Verwertbar-
keit nicht ausreichend gesichert ist, werden nicht angesetzt. Eine Abzinsung für latente Steuern wird nicht vorgenommen.
v) Sonstige Aktiva
Zur periodenrichtigen Darstellung von Aufwendungen werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die gemein-
sam mit sonstigen Vermögenswerten in dieser Position ausgewiesen werden. Im Falle von Wertminderungen werden
Wertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus enthält diese Position auch alle positiven Marktwerte aus derivativen Finan-
zinstrumenten des Bankbuches, die mit dem fair value bewertet werden. Die Marktwertänderungen werden mit Aus-
nahme von Derivaten für cash flow hedges, die direkt im sonstigen Ergebnis erfasst werden im Ergebnis aus Finanzin-
strumenten und investment properties gezeigt.
w) Verbindlichkeiten
Der erstmalige Ansatz der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie der verbrieften Verbindlichkei-
ten erfolgt mit dem Marktwert zuzüglich aller direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt mit
den fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum fair value so-
fern die fair value Option gezogen wurde. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, bei welchen die fair value Option gezogen
wurde, sind Gewinne oder Verluste, die auf Änderung des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens zurückzuführen sind,
erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Verbleibende Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrech-
nung ausgewiesen.
Jahresfinanzbericht 2020 53
Leasingverbindlichkeit
Die Leasingverbindlichkeit wird am Bereitstellungsdatum mit dem Barwert bilanziell erfasst. Der Barwert wird aus den
vertraglichen Leasingzahlungen, den jeweiligen Restlaufzeiten und dem Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt. Die Leasing-
zahlungen beinhalten folgende Komponenten:
- feste Leasingzahlungen, abzüglich vom Leasinggeber zu leistende Leasinganreize
- variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind
- erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien
- den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird
- eventuelle Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist,
dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird
Bei der Einschätzung der Laufzeit der Leasingverhältnisse werden ökonomische Nachteile berücksichtigt, weshalb nicht
die erste Kündigungsmöglichkeit bei der Festlegung der Laufzeit herangezogen wird.
Die Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser
bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz.
Im Zuge der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand auf den ausstehenden Betrag erhöht
und um Leasingzahlungen reduziert.
Bei bestehenden Leasingverhältnissen erfolgt laufend eine Beurteilung, ob sich wesentliche Parameter geändert haben
und es dadurch Auswirkungen auf die Höhe der Leasingzahlungen oder Laufzeiten gibt. In Fällen von beispielsweise
Mietindex-Anpassungen wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Der neu ermittelte Barwert erhöht bzw. reduziert die
ursprüngliche Verbindlichkeit.
x) Sozialkapital
Bei beitragsorientierten Plänen (defined contribution plans) stellen die Beiträge an den Fonds einen Aufwand der laufenden
Periode dar. Ungleichmäßig verteilte Beitragszahlungen werden periodengerecht abgegrenzt.
Der VBW Konzern hat einzelnen Mitarbeitern leistungsorientierte Pläne (defined benefit plans) für die Höhe der späteren
Versorgungsleistung zugesagt. Diese Pläne sind teilweise unfunded, das heißt die zur Bedeckung benötigten Mittel ver-
bleiben im Unternehmen und die Bildung der Rückstellung erfolgt im VBW Konzern. Die Finanzierung dieser Pläne erfolgt
ausschließlich durch den Konzern. Arbeitnehmer müssen keine Beiträge leisten. Im VBW Konzern wurden Pensionsan-
sprüche von Mitarbeitern, die als ausgelagertes Vermögen Planvermögen dargestellt werden, auf die BONUS Pensi-
onskasse Aktiengesellschaft übertragen. Außergewöhnliche, unternehmens- oder planspezifische Risiken bzw. erhebliche
Risikokonzentration sind nicht zu erblicken.
Die Pensionskasse hat für jene Teile der Pensionsverpflichtungen, die auf sie ausgelagert sind, einen strukturierten, mehr-
stufigen und auf Risikomanagement-Überlegungen basierenden Investment-Prozess eingerichtet. Die Pensionskasse un-
terliegt hierbei den Vorgaben des Pensionskassengesetzes sowie der Risikomanagementverordnung der Finanzmarktauf-
sicht (FMA) und berichtet über die Veranlagung regelmäßig an verschiedene Gremien.
Die Risikotragfähigkeit, eine festgelegte strategische Asset Allokation (SAA) sowie ein Limitsystem bilden den Rahmen für
die Veranlagung. Die Investitionsentscheidungen basieren auf einer tiefgehenden Markt-, Anlageklassen- und Produktana-
lyse, wobei ein hoher Diversifikationsgrad angestrebt wird. Seitens des Risikomanagements erfolgen neben der
54 Jahresfinanzbericht 2020
Überwachung der Limitauslastung laufend Berechnungen unterschiedlicher Risikoindikatoren, wie Value-at-Risk (VaR)
oder Tracking Error. Zudem werden zwecks Evaluierung der Auswirkungen selten auftretender, extremer Marktbewegun-
gen regelmäßig Szenarioanalysen durchgeführt.
Die jeweiligen passivseitigen Verpflichtungen sowie die Bestandstruktur in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
(VRG) werden laufend überprüft, um Veränderungen sowie langfristige Abweichungen zu den verwendeten Rechnungs-
grundlagen rechtzeitig zu erkennen. Gleiches gilt für die Bewertung jener Verpflichtungen, die nicht ausgelagert wurden.
Die SAA wird standardisiert zumindest einmal jährlich oder bei Bedarf in einem kürzeren Intervall auf ihre Vereinbarkeit
mit der Risikotragfähigkeit überprüft. Im Rahmen dieses SAA-Reviews erfolgt ein Abgleich der Veranlagungsstruktur mit
der Passivseite, den Bestandsdaten und den jeweiligen Liquiditätserfordernissen. Dieser Review wird seitens des Bereichs
Risikomanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Veranlagungsteam durchgeführt. Im Rahmen von Sensitivitätsana-
lysen werden Schwankungsbandbreiten, die aus Schwankungen der einbezogenen Parameter resultieren, ermittelt und
überwacht, um die Auswirkungen allfälliger Schwankungen auf die Aktivseite der Bilanz rechtzeitig abschätzen zu können.
Für die Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß Anwartschaftsbarwertverfahren nach den allgemein
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik der Barwert der Gesamtverpflichtung sowie die in der Periode hinzu-
verdienten Ansprüche ermittelt. Bei der Abfertigungsverpflichtung werden sowohl ein Ausscheiden wegen des Erreichens
der Altersgrenze als auch wegen Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Ableben sowie die Hinterbliebenenanwartschaft be-
rücksichtigt.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Ein nachzuverrechnen-
der Dienstzeitaufwand wird im Zeitpunkt der Planänderung sofort erfolgswirksam erfasst. Alle Aufwendungen und Erträge
in Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen werden im Personalaufwand dargestellt.
Parameter zur Berechnung der Sozialkapitalverpflichtungen
2020
2019
2018
2017
Zinssatz Pensionsrückstellung
0,30 %
0,30 %
1,10 %
1,10 %
Zinssatz Abfertigungsrückstellung
0,40 %
0,40 %
1,10 %
1,10 %
Zinssatz Jubiläumsrückstellung
0,40 %
0,40 %
1,10 %
1,10 %
Zinssatz Planvermögen
0,30 %
0,30 %
1,10 %
1,10 %
Künftige Gehaltssteigerungen
2,50 %
3,00 %
3,00 %
3,00 %
Künftige Pensionssteigerungen
1,70 %
2,00 %
2,00 %
2,00 %
Fluktuationsabschläge
keine
keine
keine
keine
Als Rechnungsgrundlagen werden die biometrischen Grundwerte der aktuellsten österreichischen Pensionsversiche-
rungstafel AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung, Angestelltenbestand verwendet.
Bei der Berechnung wird generell auf die gültigen Alterspensionsgrenzen abgestellt und angenommen, dass die Mitarbeiter
das aktive Dienstverhältnis mit Erreichen des Regelpensionsalters beenden. Das beträgt bei Männern 65 Jahre und bei
Frauen zwischen 60 und 65 Jahren.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen beinhaltet anspruchsberechtigte Dienstnehmer, die am Bewertungsstichtag
in einem aktiven Dienstverhältnis stehen, sowie Bezieher laufender Pensionen. Die Ansprüche sind in Sonderverträgen
bzw. Statuten genannt, rechtsverbindlich und unwiderruflich zugesagt.
y) Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden und
es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist. Sie werden in Höhe
der wahrscheinlichsten voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei werden Kostenschätzungen von Vertragspart-
nern, Erfahrungswerte und finanzmathematische Berechnungsmethoden verwendet. Liegt nur eine mögliche Verpflichtung
Jahresfinanzbericht 2020 55
vor und kommt es wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss bzw. ist keine zuverlässige Schätzung der Verpflichtung
möglich, so wird eine Eventualverpflichtung ausgewiesen.
In den Risikorückstellungen werden Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten (insbesondere Finanzgarantien)
ausgewiesen. Die anderen Rückstellungen enthalten Vorsorgen für schwebende Rechtsverfahren, Zinsansprüche aus
Krediten mit Floors und Restrukturierungen. Die Dotierung und Auflösung von Risikorückstellungen werden in der Gewinn-
und Verlustrechnung in den Risikovorsorgen erfasst. Eine Abzinsung wird für die Risikorückstellungen vorgenommen.
z) Sonstige Passiva
Zur periodengerechten Darstellung von Erträgen werden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die gemeinsam
mit sonstigen Verbindlichkeiten in dieser Position ausgewiesen werden. Darüber hinaus enthält diese Position auch alle
negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuches, die mit den fair values bewertet werden. Die
Marktwertänderungen werden mit Ausnahme von Derivaten für cash flow hedges, die direkt mit dem Eigenkapital ver-
rechnet werden im Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties gezeigt.
aa) Nachrangige Verbindlichkeiten
Der erstmalige Ansatz der nachrangigen Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Marktwert zuzüglich aller direkt zurechenbaren
Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effek-
tivzinsmethode, außer diese Verbindlichkeiten wurden der Kategorie erfolgswirksam zum fair value zugeordnet.
Verbriefte oder unverbriefte finanzielle Verbindlichkeiten werden dann den nachrangigen Verbindlichkeiten zugeordnet,
wenn die Verbindlichkeit im Falle der Liquidation oder des Konkurses des Unternehmens erst nach den Verbindlichkeiten
der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden muss.
Ergänzungskapital beinhaltet in den Vertragsbedingungen zusätzlich zur Nachrangigkeit auch eine ergebnisabhängige
Zinszahlung. Zinsen dürfen nur soweit ausbezahlt werden, soweit sie im Jahresüberschuss vor Rücklagenbewegung des
emittierenden Unternehmens gedeckt sind. Des Weiteren nehmen Ergänzungskapitalanteile auch am Verlust teil. Der
Rückzahlungsbetrag wird durch laufende Verluste gemindert. Eine Tilgung zum Nominale kann erst dann wieder erfolgen,
wenn die evidenzmäßig erfassten Verluste durch Gewinne aufgefüllt wurden.
bb) Eigenkapital
Als Eigenkapital werden jene emittierten Finanzinstrumente ausgewiesen, die keine vertragliche Verpflichtung beinhalten,
flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben oder finanzielle
Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen zu potenziell nachteiligen Bedingun-
gen für den Emittenten auszutauschen.
cc) Kapitalrücklagen
Im Falle von Kapitalrücklagen werden gemäß IAS 32 die Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion unter Berück-
sichtigung latenter Steuern abgesetzt, sofern es sich dabei um zusätzliche, der Eigenkapitaltransaktion direkt zurechen-
bare Kosten handelt. Weiters wird hier auch der Unterschied zwischen Nominale und Rückkaufswert von eigenen Aktien
abgesetzt, sofern er in den Kapitalrücklagen Deckung findet. Sind nicht genügend Kapitalrücklagen vorhanden, wird der
Betrag von den Gewinnrücklagen abgesetzt.
dd) Gewinnrücklagen
In den Gewinnrücklagen werden alle gesetzlichen, satzungsmäßigen und freien Gewinnrücklagen i.e.S., die Haftrücklage
gemäß § 57 Abs. 5 BWG, die unversteuerten Rücklagen und alle sonstigen nicht ausgeschütteten Gewinne dargestellt.
56 Jahresfinanzbericht 2020
ee) Eigenmittel
Das Unternehmen unterliegt externen Kapitalanforderungen, die auf der CRD IV und der CRR der Europäischen Union
beruhen (Basel III). Die darin festgelegten Regeln für Kapitalquoten sind die zentrale Steuerungsgröße im Konzern. Mit
diesen Quoten wird das aufsichtsrechtliche Kapital ins Verhältnis zu Kredit-, Markt- und operationellem Risiko gesetzt.
Demgemäß orientiert sich die risk/return-Steuerung des Konzerns an einem Geschäft bzw. letztlich an dem einer organi-
satorischen Einheit zugeordneten Kapital und dem daraus zu erwirtschaftenden Ertrag unter Beachtung der entsprechen-
den Risikogesichtspunkte.
Das Kreditrisiko wird ermittelt, indem bilanzielle und außerbilanzielle Engagements entsprechend ihrem relativen Risiko-
gehalt mit dem einem Kontrahenten zuzuordnenden Risikogewicht multipliziert werden. Die Verfahren zur Ermittlung der
risikorelevanten Parameter (Obligo, Risikogewicht) orientieren sich an regulatorisch vorgegebenen Prozentsätzen (Stan-
dardansatz). Hinzu kommt ein Eigenkapitalbedarf für die Anpassung der Kreditbewertung bei Derivatgeschäften, der sich
aus regulatorisch vorgegebenen Werten ableitet und im Besonderen das Kontrahentenrisiko aus dem Derivatgeschäft
abbildet. Die Marktrisikokomponente des Konzerns wird ebenfalls nach dem Standardansatz gerechnet. Das Erfordernis
für das operationelle Risiko ergibt sich aus der Multiplikation der Betriebserträge mit den für die jeweiligen Geschäftsfelder
gültigen Prozentsätzen.
Das aufsichtsrechtliche Kapital ist in folgende drei Bestandteile aufgeteilt:
- Hartes Kernkapital Common Equity Tier I (CET1)
- Zusätzliches Kernkapital Additional Tier I (AT1)
- Ergänzungskapital Tier II (T2)
Die ersten beiden Komponenten bilden zusammen das Tier I-Kapital.
Das CET1 besteht aus dem Aktien- und Partizipationskapital, das die Anforderungen der CRR erfüllt. Diese sind: Bilan-
zierung und gesonderte Offenlegung als Eigenkapital, keine zeitliche Befristung, volle Verlusttragung, Verringerung nur
durch Liquidation oder Rückzahlung ohne besondere Anreizmechanismen, keine Ausschüttungspflichten und Ausschüt-
tungen sind nicht an das Nominale gekoppelt. Für bestehendes Partizipationskapital, das die Kriterien von CET1 nicht
erfüllt, gelten Übergangsbestimmungen, sodass bis zum Jahr 2021 jedes Jahr 10 Prozentpunkte weniger angerechnet
werden; ab dem Jahr 2022 kann dieses Kapital nicht mehr angerechnet werden. Weiters werden Kapital- und Gewinn-
rücklagen und sonstige Rücklagen sowie jene Minderheitenanteile, die zur Abdeckung des regulatorischen Kapitalerfor-
dernisses dienen, dem CET1 zugerechnet. Wesentliche Abzugsposten bilden immaterielle Vermögensgegenstände und
Firmenwerte, aktive latente Steuern und Beteiligungen an anderen Kreditinstituten.
Das AT1 Kapital steht so wie das harte Kernkapital auf laufender Basis zur Verlustdeckung zur Verfügung. Kernanforde-
rung ist die Nachrangigkeit, die Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung sowie das vollständige Ermessen des Emittenten,
ob Ausschüttungen geleistet werden oder nicht. Zudem muss die Möglichkeit gegeben sein, die Instrumente spätestens
dann in hartes Kernkapital zu wandeln oder abzuschreiben, wenn die Quote des harten Kernkapitals im Verhältnis zu den
Risikopositionen den Schwellwert von 5,125 % unterschreitet.
T2 bildet sich aus langfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten.
Die Mindesteigenmittelquote (Summe aus Tier I und II) beträgt 8 %. Als Mindestvorschrift für Kernkapital gilt eine Quote
von 4,5 % für CET1 und 6,0 % für Tier I. Diese aufsichtsrechtlich relevanten Grenzen wurden im VBW Konzern in der
gesamten Berichtsperiode eingehalten und übererfüllt.
Jahresfinanzbericht 2020 57
Neben den Mindesteigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäi-
schen Parlamentes und des Rates müssen für den Volksbanken-Verbund die kombinierten Kapitalpufferanforderungen im
Sinne der Definition von Artikel 128 Nummer 6 der Richtlinie 2013/36/EU sowie die Säule 2 Kapitalanforderungen und
Empfehlungen aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Pro-
cess SREP) berücksichtigt werden. Weitere Ausführungen zu den erwähnten Eigenmittel- und Pufferanforderungen sind
in Note 51) Risikobericht dargestellt.
ff) Treuhandgeschäfte
Geschäfte, in denen ein in den Abschluss einbezogenes Unternehmen als Treuhänder oder in anderer treuhändischer
Funktion agiert und somit Vermögenswerte auf fremde Rechnung verwaltet oder platziert, werden nicht in der Bilanz aus-
gewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss dargestellt.
gg) Pensionsgeschäfte
Im Rahmen echter Pensionsgeschäfte werden Vermögenswerte an einen Vertragspartner verkauft und gleichzeitig ver-
einbart, diese an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die Vermögenswerte verbleiben,
da keine Chancen und Risiken mit übertragen werden, in der Bilanz und werden nach den Regeln der jeweiligen Bilanz-
posten bewertet. Gleichzeitig wird eine Verpflichtung in Höhe der erhaltenen Zahlung passiviert.
hh) Eventualverpflichtungen
Unter den Eventualverpflichtungen werden mögliche Verpflichtungen ausgewiesen, bei denen es wahrscheinlich zu kei-
nem Vermögensabfluss kommen wird, oder bei denen keine zuverlässige Schätzung der Verpflichtung möglich ist. Für
Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln werden im Rahmen der Risikorückstellungen
Vorsorgen gebildet, wenn es voraussichtlich zu Inanspruchnahmen kommen wird.
Verpflichtungen aus Finanzgarantien werden erfasst, sobald der Konzern Vertragspartei wird, das heißt im Zeitpunkt der
Annahme des Garantieangebots. Der erstmalige Ansatz der Finanzgarantien erfolgt mit dem Marktwert. Grundsätzlich
entspricht der Marktwert dem Wert der vereinbarten Prämie.
Unter den sonstigen Eventualverpflichtungen werden die Haftsummenzuschläge bei Beteiligungen an Genossenschaften
ausgewiesen. Im Rahmen der Folgebewertung wird regelmäßig überprüft, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss
erforderlich ist.
ii) Geldflussrechnung
Die Ermittlung der Geldflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Hierbei wird der netto cash flow aus operativer
Geschäftstätigkeit ausgehend vom Jahresergebnis nach Steuern und vor Fremdanteilen ermittelt, wobei zunächst diejeni-
gen Aufwendungen zugerechnet und Erträge abgezogen werden, die im Geschäftsjahr nicht zahlungswirksam waren. Des
Weiteren werden alle Aufwendungen und Erträge eliminiert, die zwar zahlungswirksam waren, jedoch nicht der operativen
Geschäftstätigkeit zugeordnet werden. Diese Zahlungen werden bei den cash flows aus Investitionstätigkeit oder Finan-
zierungstätigkeit erfasst. Die in der Geldflussrechnung gesondert dargestellten Zins-, Dividenden-
und Steuerzahlungen betreffen ausschließlich das operative Geschäft.
Dem cash flow aus Investitionstätigkeit werden cash flows aus langfristigen Vermögenswerten wie zu Anschaffungskosten
bewertete Finanzinstrumente, Beteiligungen, Anlagevermögen und investment properties zugeordnet. Im cash flow aus
Finanzierungstätigkeit sind alle Zahlungsströme der Eigentümer sowie der Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten, die
Veränderungen in den nachrangigen Verbindlichkeiten und den Minderheitenanteilen erfasst. Als Zahlungsmittelbestand
wurde die Barreserve definiert, die neben dem Kassenbestand die Guthaben bei Zentralnotenbanken umfasst. Diese
58 Jahresfinanzbericht 2020
Guthaben setzen sich aus der gesetzlich zu haltender Mindestreserve und kurzfristigen Veranlagungen bei verschiedenen
Notenbanken zusammen.
Jahresfinanzbericht 2020 59
4) Zinsüberschuss
EUR Tsd.
2020
2019
Zinsen und ähnliche Erträge aus
186.967
196.372
Einlagen von Kreditinstituten (inkl. Zentralbanken)
3.958
0
Kredit- und Geldmarktgeschäften mit Kreditinstituten
10.649
12.205
Kredit- und Geldmarktgeschäften mit Kunden
127.884
133.105
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
36.037
39.618
Derivativen Finanzinstrumenten
8.438
11.443
Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
-70.757
-76.367
Barreserve
-5.239
-5.552
Einlagen von Kreditinstituten (inkl. Zentralbanken)
-3.954
-5.096
Einlagen von Kunden
-3.365
-3.876
Verbrieften Verbindlichkeiten
-16.028
-14.986
Nachrangigen Verbindlichkeiten
-11.250
-11.516
Derivativen Finanzinstrumenten
-25.815
-30.311
Leasingverbindlichkeiten
-1.741
-1.482
Bewertungsergebnis - Modifizierung
-3.370
-3.588
Bewertungsergebnis - Ausbuchung
5
41
Zinsüberschuss
116.210
120.005
Darstellung des Zinsüberschusses nach IFRS 9 Kategorien
EUR Tsd.
2020
2019
Zinsen und ähnliche Erträge aus
186.967
196.372
Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
174.839
176.713
Finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral zum fair value bewertet
1.373
4.959
Finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam zum fair value bewertet - verpflichtend
2.317
3.257
Derivativen Finanzinstrumenten
8.438
11.443
Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
-70.757
-76.367
Finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
-38.906
-39.393
Finanziellen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum fair value bewertet - designiert
-2.671
-3.115
Derivativen Finanzinstrumenten
-25.815
-30.311
Bewertungsergebnis - Modifizierung
-3.370
-3.588
Bewertungsergebnis - Ausbuchung
5
41
Zinsüberschuss
116.210
120.005
Aufgrund der Zinsentwicklung am Geldmarkt mit negativen Referenzsätzen wurden im Geschäftsjahr 2020 Zinserträge in
Höhe von EUR 10.261 Tsd. (2019: EUR 9.557 Tsd.) und Zinsaufwendungen von EUR -7.782 Tsd.
(2019: EUR -7.812 Tsd.) realisiert. Negative Zinserträge werden unter den Zinsaufwendungen und negative Zinsaufwen-
dungen unter den Zinserträgen ausgewiesen, sodass die Darstellung brutto erfolgt.
Der gesamte negative Zinsaufwand beträgt EUR -5.239 Tsd. (2019: EUR -5.552 Tsd.).
Zinsen und ähnliche Erträge aus finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral
zum fair value bewertet wurden in Höhe von EUR 172.254 Tsd. (2019: EUR 181.672 Tsd.) nach der Effektivzinsmethode
berechnet.
5) Risikovorsorge
EUR Tsd.
2020
2019
Veränderungen Risikovorsorgen
-27.185
-9.492
Veränderungen Risikorückstellungen
-1.365
-606
Direktabschreibungen von Forderungen
-798
-526
Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen
3.663
3.924
Bewertungsergebnis Modifizierung/Ausbuchung
-922
-479
Risikovorsorge
-26.606
-7.178
60 Jahresfinanzbericht 2020
6) Provisionsüberschuss
EUR Tsd.
2020
2019
Provisionserträge
78.569
78.629
Kreditgeschäft
4.962
5.238
Wertpapier- und Depotgeschäft
29.418
27.316
Girogeschäft und Zahlungsverkehr
32.849
34.750
Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft
109
57
Begebene Finanzgarantien
1.146
1.221
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft
10.085
10.047
Provisionsaufwendungen
-21.251
-22.836
Kreditgeschäft
-10.386
-11.367
Wertpapier- und Depotgeschäft
-6.111
-6.393
Girogeschäft und Zahlungsverkehr
-4.494
-4.857
Begebene Finanzgarantien
-235
-192
Sonstiges Dienstleistungsgeschäft
-26
-26
Provisionsüberschuss
57.318
55.793
Im Provisionsüberschuss sind Provisionserträge in Höhe von EUR 93 Tsd. (2019: EUR 178 Tsd.) aus der Verwaltung von
Treuhandverträgen erfasst.
7) Handelsergebnis
EUR Tsd.
2020
2019
Aktienbezogene Geschäfte
-12
25
Währungsbezogene Geschäfte
2.001
2.098
Zinsbezogene Geschäfte
-3.272
-4.411
Handelsergebnis
-1.283
-2.287
Jahresfinanzbericht 2020 61
8) Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
EUR Tsd.
2020
2019
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
532
15.213
Ergebnis aus Finanzinvestitionen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbind-
lichkeiten erfolgswirksam zum fair value bewertet
-1.405
2.569
Bewertung erfolgswirksam zum fair value bewertet - verpflichtend
-545
5.296
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
-1.044
1.552
Wertpapiere
499
3.744
Ergebnis aus sonstigen derivativen Finanzinstrumenten
1.711
8.876
Bewertung erfolgswirksam zum fair value bewertet - designiert
-872
-3.173
Verbriefte Verbindlichkeiten
-872
-3.173
Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
12
447
Ergebnis aus Finanzinvestitionen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbind-
lichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
83
7.828
Realisierte Gewinne aus Buchwertabgängen
243
7.828
Realisierte Verluste aus Buchwertabgängen
-159
0
Ergebnis aus Finanzinvestitionen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbind-
lichkeiten erfolgsneutral zum fair value bewertet
1.123
1.221
Realisierte Gewinne aus Buchwertabgängen
0
332
Realisierte Verluste aus Buchwertabgängen
0
-333
Erträge aus Beteiligungen
1.123
1.221
Ergebnis aus fair value hedge
-980
-5.280
Bewertung Grundgeschäfte
27.490
73.788
Bewertung Derivate
-28.470
-79.068
Ergebnis aus investment properties
3.055
2.672
Mieterträge aus investment property und operating lease
2.939
3.139
Bewertung investment properties
116
-467
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties
3.587
17.885
9) Sonstiges betriebliches Ergebnis
EUR Tsd.
2020
2019
Sonstige betriebliche Erträge
130.809
114.136
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-20.979
-14.677
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft
-2.352
-1.932
Sonstiges betriebliches Ergebnis
107.478
97.527
In den Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft ist die Bankenabgabe in Höhe von EUR -1.996 Tsd. (2019:
EUR -1.743 Tsd.) erfasst.
62 Jahresfinanzbericht 2020
Detaillierte Darstellung der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen
EUR Tsd.
2020
2019
Erträge aus Weiterverrechnungen
101.321
112.409
Realisierte Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen und Sicherungsliegenschaften
22.821
851
Sonstiges
6.667
876
Sonstige betriebliche Erträge
130.809
114.136
EUR Tsd.
2020
2019
Weiterverrechnungen von Kosten
-19.455
-14.962
Realisierte Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und Sicherungsliegenschaften
-1.534
-765
Aufwendungen Gebäude
-976
-296
Dotierung/Auflösung von Rückstellung für Negativzinsen
2.769
1.501
Dotierung/Auflösung von Rückstellung für Rechtsrisiken
-370
762
Verkaufsprovision Kolingasse
0
-831
Sonstiges
-1.413
-87
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-20.979
-14.677
10) Verwaltungsaufwand
EUR Tsd.
2020
2019
Personalaufwand
-118.393
-116.559
Löhne und Gehälter
-90.421
-87.703
Gesetzlich vorgeschriebener Sozialaufwand
-23.194
-22.833
Freiwilliger Sozialaufwand
-1.444
-944
Aufwand Altersvorsorge
-2.549
-2.682
Dotierung Abfertigungs- und Pensionsrückstellung
-785
-2.397
Sachaufwand
-74.537
-86.037
Sachaufwand für Geschäftsräume
-4.301
-7.440
Büro- und Kommunikationsaufwand
-1.666
-2.112
Werbe- und Repräsentationsaufwand
-2.928
-3.834
Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand
-12.950
-18.585
EDV-Aufwand
-39.988
-37.968
Beiträge zur Einlagensicherung
-6.661
-3.772
Beiträge zum Abwicklungsfonds (SRF)
-1.716
-1.445
Sonstiger Aufwand (inkl. Schulungsaufwand)
-4.327
-10.881
Zu- und Abschreibungen
-13.438
-10.865
Planmäßige Abschreibungen
-8.314
-7.604
Außerplanmäßige Abschreibungen/Zuschreibungen
-526
0
Nutzungsrechte - Leasing planmäßig
-4.597
-3.261
Nutzungsrechte - Leasing außerplanmäßig
0
0
Verwaltungsaufwand
-206.368
-213.460
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungspläne und Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe
von EUR 2.700 Tsd. (2019: EUR 2.757 Tsd.) enthalten.
Im Verwaltungsaufwand sind Aufwendungen für die Verwaltung von investment property Vermögenswerten in Höhe von
EUR 45 Tsd. (2019: EUR 50 Tsd.) ausgewiesen.
Im Sachaufwand sind Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von EUR 97 Tsd. (2019: EUR 603 Tsd.)
sowie für Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert in Höhe von EUR 716 Tsd. (2019: EUR 420 Tsd.)
enthalten.
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschafts-
prüfung und Steuerberatungsgesellschaft betragen inklusive Umsatzsteuer in Summe EUR 1.548 Tsd. Davon entfallen
EUR 1.081 Tsd. auf die Prüfung des Jahres-, Konzern- und Verbundabschlusses sowie von im Konzernabschluss enthal-
tenen Abschlüssen einzelner verbundener Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, EUR 422 Tsd. auf andere
Jahresfinanzbericht 2020 63
Bestätigungsleistungen und EUR 45 Tsd. auf sonstige Leistungen. Vom Konzernabschlussprüfer werden keine Steuerbe-
ratungsleistungen erbracht.
Angaben über Bezüge von Organen
EUR Tsd.
2020
2019
Gesamtbezüge
2.355
2.337
Mitglieder des Aufsichtsrates
288
290
Vorstandsmitglieder
1.686
1.578
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie ihrer Hinterbliebenen
381
470
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder
263
497
hievon für beitragsorientierte Versorgungspläne
150
154
Die Vorstände beziehen keine erfolgs- oder leistungsabhängigen Vergütungen. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglie-
der setzen sich aus einem fixen Grundgehalt und sonstigen Bezügen (z.B. Sachbezüge) zusammen. Für die Vorstands-
mitglieder existiert weder ein Stock-Option-Programm noch ein Aktienübertragungsprogramm.
Grundsätze der Altersversorgung und deren Voraussetzungen
Die Altersversorgung ist bei allen Vorstandsmitgliedern beitragsorientiert gestaltet. Der Pensionskassen-Kollektivvertrag
für gewerbliche Kreditgenossenschaften wurde für die Vorstandsmitglieder anwendbar gemacht. Teilnahmeberechtigt sind
alle in einem aufrechten Vertrags- und Mandatsverhältnis stehenden Vorstandsmitglieder der VBW.
Grundsätze für Anwartschaften und Ansprüche des Vorstandes im Falle der Beendigung der Funktion
Alle Vorstandsmitglieder unterliegen dem System der Abfertigung Neu. Zusätzlich besteht eine D&O-Versicherung
(Directors and Officers Versicherung).
Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter
Durchschnittlich
Beschäftigte Mitarbeiter
Mitarbeiteranzahl
zum Ultimo
1-12/2020
1-12/2019
31.12.2020
31.12.2019
Angestellte
1.267
1.273
1.297
1.262
Arbeiter
6
6
5
6
Mitarbeiter gesamt
1.272
1.279
1.302
1.268
Alle Mitarbeiter sind im Inland beschäftigt. Die Ermittlung der Werte erfolgt auf Basis von Vollzeitäquivalenten.
11) Steuern vom Einkommen
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Laufende Steuern
-3.191
-3.181
Latente Steuern
-16.515
-6.556
Steuern vom Einkommen und Ertrag der laufenden Periode
-19.706
-9.736
Steuern aus Vorperioden fortgeführter Geschäftsbereich
227
-1.015
Steuern vom Einkommen und Ertrag aus Vorperioden
227
-1.015
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-19.480
-10.751
64 Jahresfinanzbericht 2020
Die folgende Überleitungsrechnung zeigt den Zusammenhang zwischen errechnetem und ausgewiesenem Steuerauf-
wand
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Jahresergebnis vor Steuern - fortgeführter Geschäftsbereich
50.255
67.784
Jahresergebnis vor Steuern - Gesamt
50.255
67.784
Errechneter Steueraufwand 25 %
12.564
16.946
Steuereffekte aus
Steuerbefreiten Beteiligungserträgen
-336
-260
Sonstigen steuerbefreiten Erträgen
-25
-684
Ausschüttung auf AT1 Kapital
-4.326
-2.131
Beteiligungsbewertungen
-218
-7.500
Nicht Ansatz von aktiven latenten Steuern
15.112
1.594
Sonstigen Unterschieden
-3.065
1.772
Ertragsteuern der laufenden Periode
19.706
9.736
Ertragsteuern aus Vorperioden
-227
1.015
Ausgewiesene Ertragsteuern
19.480
10.751
Effektive Steuerquote - fortgeführter Geschäftsbereich
38,76 %
15,86 %
Die effektiven Steuerquoten weichen insbesondere aufgrund von nicht angesetzten aktiven latenten Steuern auf steuerli-
che Verlustvorträge von dem in Österreich geltenden gesetzlichen Steuersatz ab.
Folgende Effekte aus steuerlichen Latenzen finden sich im sonstigen Ergebnis
31.12.2020
31.12.2019
EUR Tsd.
Ergebnis
vor Steuern
Ertrag-
steuern
Ergebnis
nach Steuern
Ergebnis
vor Steuern
Ertrag-
steuern
Ergebnis
nach Steuern
Bewertung von Verpflichtungen aus
leistungsorientierten Plänen
5.193
-1.298
3.895
-4.016
1.004
-3.012
Neubewertungsreserve
0
0
0
1.270
-317
952
Fair value Rücklage -
Eigenkapitalinstrumente
-4.255
1.064
-3.191
662
-165
496
Bewertung eigenes Kreditrisiko
-142
35
-106
-563
141
-422
Fair value Rücklage -
Fremdkapitalinstrumente
47
-12
35
5.539
-1.385
4.154
Veränderung latenter Steuern
auf unversteuerte Rücklage
0
0
0
0
6.119
6.119
Veränderung aus Unternehmen
bewertet at equity
-563
141
-423
2.469
-617
1.852
Summe sonstiges Ergebnis
280
-70
210
5.360
4.779
10.140
Jahresfinanzbericht 2020 65
Angaben zur Konzernbilanz
12) Barreserve
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Kassenbestand
48.088
48.787
Guthaben bei Zentralbanken
3.750.394
1.864.726
Barreserve
3.798.482
1.913.513
Die VBW hat für den KI-Verbund an der Juni 2020 Tranche des TLTRO III Programms mit EUR 1,5 Mrd. teilgenommen.
Die Mittelaufnahme diente einerseits als Ersatz für eine geplante Covered Bond Emission im 1. Quartal 2021 zur Refinan-
zierung des Kreditgeschäfts und ermöglichte andererseits eine Verbesserung der Liquiditätsstruktur im Verbund. Durch
die Teilnahme konnte die Liquidity Coverage Ratio deutlich gesteigert werden (194 % per 31. Dezember 2020 im Vergleich
zu 142 % per 31. Dezember 2019).
Die tatsächlich zur Anwendung kommenden Kosten für diese Refinanzierung ist abhängig vom Erreichen eines Schwel-
lenwertes für einen von der EZB definierten Kreditbestand. Um den Sonderzinssatz von 50bp unter dem durchschnittlichen
Zinssatz für die Einlagefazilität für den Zeitraum von 24. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2022 zu erhalten ist der aushaftende
Saldo des definierten Kreditbestands per 29. Februar 2020 bzw. 31. Oktober 2020 per 31. März 2021 bzw. 31. Dezember
2021 zu überschreiten. Per 31. Dezember 2020 lag der aushaftende Saldo des definierten Kreditbestands im KI-Verbund
über diesen Schwellenwerten.
Überleitung Barreserve auf Zahlungsmittelbestand
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Barreserve
3.798.482
1.913.513
Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung
-4.901
-4.901
Zahlungsmittelbestand
3.793.581
1.908.612
Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen innerhalb des Volksbanken-Verbundes unterliegen Geldbestände einer Ver-
fügungsbeschränkung. Diese Geldbestände sind einem Leistungsfonds zugeordnet, der dazu dient, die Leistungen im
Rahmen des Haftungsverbundes gemäß Verbundvertrag zu erfüllen. Dieser Leistungsfonds wurde im Geschäftsjahr 2016
eingerichtet. Dabei wurde ein Zieldotationsbetrag festgelegt, der über einen Zeitraum von fünf Jahren zu
erreichen ist. Die VBW als ZO verwaltet diesen Leistungsfonds treuhändig. Der ausgewiesene Betrag entspricht dem Anteil
der VBW an dem Leistungsfonds.
66 Jahresfinanzbericht 2020
13) Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Forderungen an Kreditinstitute
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.285.932
2.466.343
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
118
119
Bruttobuchwert
2.286.050
2.466.462
Risikovorsorge
-36
-47
Nettobuchwert
2.286.014
2.466.415
Forderungen an Kunden
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.319.517
5.360.537
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
132.137
166.419
Bruttobuchwert
5.451.654
5.526.955
Risikovorsorge
-79.321
-55.619
Nettobuchwert
5.372.333
5.471.336
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
7.658.347
7.937.751
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Täglich fällig
532.390
265.663
Bis 3 Monate
655.786
800.201
Bis 1 Jahr
260.613
284.961
Bis 5 Jahre
807.668
1.012.264
Über 5 Jahre
29.593
103.373
Forderungen an Kreditinstitute (brutto)
2.286.050
2.466.462
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Täglich fällig
162.664
207.711
Bis 3 Monate
98.823
73.198
Bis 1 Jahr
165.163
216.803
Bis 5 Jahre
612.687
676.245
Über 5 Jahre
4.412.317
4.352.998
Forderungen an Kunden (brutto)
5.451.654
5.526.955
Sensitivitätsanalyse
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden
Die nachfolgende Tabelle stellt die Änderungen des fair values nach Anpassung der Inputfaktoren dar:
Forderungen an Kreditinstitute
31.12.2020
EUR Tsd.
Positive Änderung
des fair values
Negative Änderung
des fair values
Veränderung Risikoaufschlag +/- 10 BP
0
0
Veränderung Risikoaufschlag +/- 100 BP
1
-1
Rating Änderung 1 Stufe ab / auf
0
0
Rating Änderung 2 Stufen ab / auf
0
-1
Forderungen an Kreditinstitute
31.12.2019
EUR Tsd.
Positive Änderung
des fair values
Negative Änderung
des fair values
Veränderung Risikoaufschlag +/- 10 BP
0
0
Veränderung Risikoaufschlag +/- 100 BP
2
-2
Rating Änderung 1 Stufe ab / auf
0
0
Rating Änderung 2 Stufen ab / auf
0
-1
Jahresfinanzbericht 2020 67
Forderungen an Kunden
31.12.2020
EUR Tsd.
Positive Änderung des
fair values
Negative Änderung des
fair values
Veränderung Risikoaufschlag +/- 10 BP
614
-609
Veränderung Risikoaufschlag +/- 100 BP
6.401
-5.850
Rating Änderung 1 Stufe ab / auf
50
-60
Rating Änderung 2 Stufen ab / auf
82
-166
Forderungen an Kunden
31.12.2019
EUR Tsd.
Positive Änderung des
fair values
Negative Änderung des
fair values
Veränderung Risikoaufschlag +/- 10 BP
727
-721
Veränderung Risikoaufschlag +/- 100 BP
7.584
-6.923
Rating Änderung 1 Stufe ab / auf
154
-237
Rating Änderung 2 Stufen ab / auf
253
-578
14) Risikovorsorge
Risikovorsorge - Forderungen an Kreditinstitute
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand am 01.01.2019
67
0
0
67
Erhöhungen aufgrund von
Entstehung und Erwerb
1
0
0
1
Rückgänge aufgrund von
Ausbuchungen
-20
0
0
-20
Änderungen aufgrund eines
veränderten Ausfallrisikos
-1
1
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von
Anpassungen ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto
aufgrund von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand am 31.12.2019
46
1
0
47
Erhöhungen aufgrund von
Entstehung und Erwerb
0
0
0
0
Rückgänge aufgrund von
Ausbuchungen
-3
-1
0
-4
Änderungen aufgrund eines
veränderten Ausfallrisikos
-6
0
0
-6
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von
Anpassungen ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto
aufgrund von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
-1
0
0
-1
Stand am 31.12.2020
36
0
0
36
68 Jahresfinanzbericht 2020
Risikovorsorge Forderungen an Kunden
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand am 01.01.2019
4.404
6.906
39.172
50.482
Erhöhungen aufgrund von
Entstehung und Erwerb
886
384
1.666
2.936
Rückgänge aufgrund von
Ausbuchungen
-517
-1.122
-3.170
-4.809
Änderungen aufgrund eines
veränderten Ausfallrisikos
-27.308
16.612
22.113
11.417
Hievon Transfer zu Stufe 1
2.338
-2.334
-3
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-6.856
7.601
-744
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
-13.684
-2.424
16.107
0
Änderungen aufgrund von
Anpassungen ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto
aufgrund von Abschreibungen
0
0
-4.598
-4.598
Sonstige Anpassungen
26.287
-11.624
-14.471
192
Stand am 31.12.2019
3.752
11.156
40.712
55.619
Erhöhungen aufgrund von
Entstehung und Erwerb
62
34
831
927
Rückgänge aufgrund von
Ausbuchungen
-38
-140
-49
-227
Änderungen aufgrund eines
veränderten Ausfallrisikos
288
6.029
8.822
15.140
Hievon Transfer zu Stufe 1
1.206
-1.206
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-1.490
1.689
-198
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
-24
-710
734
0
Änderungen aufgrund von
Anpassungen ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
6.128
5.042
0
11.170
Rückgänge im Berichtigungskonto
aufgrund von Abschreibungen
0
0
-3.327
-3.327
Sonstige Anpassungen
664
-2.873
2.229
20
Stand am 31.12.2020
10.857
19.248
49.217
79.321
Jahresfinanzbericht 2020 69
Risikovorsorge - zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinvestitionen
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand am 01.01.2019
464
0
0
464
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
32
0
0
32
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-1
0
0
-1
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-52
0
0
-52
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen
ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand am 31.12.2019
442
0
0
442
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
23
0
0
23
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-5
0
0
-5
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
315
0
0
315
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen
ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand am 31.12.2020
775
0
0
775
70 Jahresfinanzbericht 2020
Risikovorsorge erfolgsneutral zum fair value bewertete Finanzinvestitionen
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand am 01.01.2019
26
0
0
26
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
0
0
0
0
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-2
0
0
-2
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-20
0
0
-20
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen
ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand am 31.12.2019
4
0
0
4
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und
Erwerb
0
0
0
0
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-3
0
0
-3
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
1
0
0
1
Hievon Transfer zu Stufe 1
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
0
0
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
0
0
0
0
Änderungen aufgrund von Anpassungen
ohne Ausbuchung
0
0
0
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund
von Abschreibungen
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand am 31.12.2020
2
0
0
2
15) Handelsaktiva
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
2.603
1.873
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
40
40
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
57.133
58.307
Währungsbezogene Geschäfte
28
28
Zinsbezogene Geschäfte
57.105
58.279
Handelsaktiva
59.775
60.220
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Bis 3 Monate
664
94
Bis 1 Jahr
0
685
Bis 5 Jahre
1.114
939
Über 5 Jahre
824
155
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
2.603
1.873
Die Gesellschaft führt seit Übernahme der ZO-Funktion ein Handelsbuch. Das Volumen des Handelsbuches beträgt zum
31. Dezember 2020 EUR 1.677.450 Tsd. (2019: EUR 3.048.018 Tsd.).
Jahresfinanzbericht 2020 71
16) Finanzinvestitionen
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Finanzinvestitionen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.227.387
2.067.451
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
17.193
118.232
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
39.525
39.400
Bruttobuchwert
2.284.105
2.225.083
Risikovorsorge
-775
-442
Nettobuchwert
2.283.330
2.224.641
Die Risikovorsorge für erfolgsneutral zum fair value bewertete Finanzinvestitionen ist Teil der fair value Rücklage für
Fremdkapitalinstrumente und wird daher nicht in dieser Tabelle in der Zeile Risikovorsorge dargestellt.
In den erfolgswirksam zum fair value bewerteten Finanzinvestitionen sind Eigenkapitalinstrumente in Höhe von
EUR 34.576 Tsd (2019: EUR 34.323 Tsd.) enthalten.
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Bis 3 Monate
16.745
47.329
Bis 1 Jahr
56.372
133.595
Bis 5 Jahre
814.073
714.417
Über 5 Jahre
1.362.340
1.295.419
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
2.249.529
2.190.760
Wertpapieraufgliederung gemäß BWG
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Börsennotierte Wertpapiere
1.857.935
1.847.203
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
1.857.336
1.846.518
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
599
685
Dem Anlagevermögen gewidmete Wertpapiere
1.911.831
1.849.523
Rediskontfähige Wertpapiere
1.804.015
1.792.104
In der Position dem Anlagevermögen gewidmete Wertpapiere werden alle Wertpapiere erfasst, die der Konzern
beabsichtigt länger als ein Jahr im Bestand zu halten.
72 Jahresfinanzbericht 2020
17) Investment property
EUR Tsd.
Investment
properties
Anschaffungswerte 01.01.2019
29.335
Umgliederung
694
Zugänge
17
Abgänge
-1.222
Vermögenswerte zur Veräußerung bestimmt
0
Anschaffungswerte 31.12.2019
28.824
Umgliederung
0
Zugänge
35
Abgänge
-1.915
Vermögenswerte zur Veräußerung bestimmt
-344
Anschaffungswerte 31.12.2020
26.600
EUR Tsd.
Investment
properties
Kumulierte Bewertungen 01.01.2019
2.994
Umgliederung
1.106
Abgänge
602
Wertminderungen
-681
Wertsteigerungen
214
Kumulierte Bewertungen 31.12.2019
4.235
Umgliederung
0
Abgänge
-765
Wertminderungen
-365
Wertsteigerungen
481
Kumulierte Bewertungen 31.12.2020
3.586
Die in der oben abgebildeten Tabelle dargestellten Bewertungen sind in der Position Ergebnis aus Finanzinstrumenten
und investment properties erfasst. Von diesen Bewertungen betrifft ein Betrag von EUR -254 Tsd. (2019: EUR -527 Tsd.)
die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen investment properties.
Im Geschäftsjahr 2020 ging bei den investment properties ein Buchwert in Höhe von EUR 2.680 Tsd. (2019:
EUR 620 Tsd.) ab.
Unter investment properties werden 11 fertiggestellte Objekte (2019: 12) mit einem Buchwert in Höhe von
EUR 18.154 Tsd. (2019: EUR 20.624 Tsd.) sowie unbebaute Grundstücke mit einem Buchwert in Höhe von
EUR 12.032 Tsd. (2019: EUR 12.435 Tsd.) ausgewiesen, die sich in Österreich befinden. Sämtliche investment properties
wurden zum Berichtsstichtag mit dem fair value bewertet.
Für die Bewertung der investment properties werden Parameter herangezogen, die nicht auf Marktdaten basieren, daher
erfolgt die Einstufung in Level 3 der fair value Hierarchie.
Die nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden von unabhängigen externen Gutachtern zur Verfügung gestellt und reflek-
tieren die aktuelle Markteinschätzung unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale jedes einzelnen Objektes. Im
Folgenden werden die wesentlichen Inputparameter dargestellt, wobei zwischen fertiggestellten Objekten und unbebauten
Grundstücken unterschieden wird. Für jeden einzelnen Inputparameter wird jeweils der niedrigste Wert (Minimum), der
höchste Wert (Maximum) und der mit dem Buchwert gewichtete Durchschnittswert (Durchschnitt) dargestellt. Der
EUR Tsd.
Investment
properties
Buchwert 01.01.2019
32.329
Buchwert 31.12.2019
33.059
Buchwert 31.12.2020
30.186
Jahresfinanzbericht 2020 73
Durchschnittswert in der Zeile Buchwert entspricht dem durchschnittlichen Wert je Objekt. Die Parameterausprägungen
beziehen sich daher in aller Regel nicht auf ein und dieselbe Immobilie.
Fertiggestellte Objekte
2020
2019
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Buchwert in EUR Tsd.
64
4.460
1.650
64
4.450
1.719
Vermietbare Fläche in m²
38
2.762
1.372
38
2.762
1.414
Vermietungsgrad
68 %
100 %
92 %
62 %
100 %
86 %
Diskontierungszinssatz
3,00 %
7,00 %
4,92 %
3,00 %
7,00 %
4,99 %
Sensitivitätsanalyse
Buchwertveränderung bei
EUR Tsd.
31.12.2020
Erhöhung der
Annahme
Minderung der
Annahme
Diskontierungszinssatz (0,25 % Veränderung)
-1.023
1.153
Diskontierungszinssatz (0,50 % Veränderung)
-1.936
2.462
31.12.2019
Diskontierungszinssatz (0,25 % Veränderung)
-983
1.087
Diskontierungszinssatz (0,50 % Veränderung)
-1.877
2.295
Unbebaute Grundstücke
2020
2019
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Minimum
Maximum
Durchschnitt
Buchwert in EUR Tsd.
26
2.850
952
25
2.850
957
Grundstücksgröße in m²
540
48.263
14.866
540
48.263
14.982
Wert pro m² in EUR
5
718
173
5
718
171
Sensitivitätsanalyse
Buchwertveränderung bei
EUR Tsd.
31.12.2020
Erhöhung der
Annahme
Minderung der
Annahme
Grundstückswert (10 % Veränderung)
1.238
-1.238
Grundstückswert (5 % Veränderung)
619
-619
31.12.2019
Grundstückswert (10 % Veränderung)
1.244
-1.244
Grundstückswert (5 % Veränderung)
622
-622
Der Konzern hat sich bei investment properties, die von Dritten refinanziert werden, diesen gegenüber zur Instandhaltung
der Objekte verpflichtet. Ansonsten bestehen keine weiteren Verpflichtungen investment properties zu kaufen, zu erstellen,
zu entwickeln oder zu erhalten.
74 Jahresfinanzbericht 2020
18) Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
EUR Tsd.
Assoziierte
Unternehmen
Buchwert 01.01.2019
37.835
Zugänge
8
Anteiliges Gesamtergebnis
3.193
Abschreibung
-1.843
Buchwert 31.12.2019
39.194
Zugänge
0
Anteiliges Gesamtergebnis
-956
Zuschreibung
453
Buchwert 31.12.2020
38.691
Assoziierte Unternehmen
Die VBW hält Anteile an folgenden assoziierten Unternehmen an der Volksbank Kärnten eG (VB Kärnten) und an der VB
Verbund-Beteiligung eG (VB Bet).
An der VB Kärnten mit Sitz in Klagenfurt hält die VBW 25,66 % (2019: 25,24 %). Der Hauptgeschäftszweck der Gesell-
schaft ist der Betrieb des Bankgeschäfts sowie das bankmäßige Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäft.
An der VB Bet mit Sitz in Wien hält die VBW 29,09 % (2019: 29,07 %). Der Hauptgeschäftszweck der Gesellschaft ist das
Halten von Beteiligungen im Volksbanken-Verbund.
Keine der Gesellschaften notiert an der Börse.
Jahresfinanzbericht 2020 75
Zusatzinformationen zu den assoziierten Unternehmen
VB Kärnten
VB Bet
EUR Tsd.
2020
2019
2020
2019
Aktiva
Barreserve
9.839
11.010
0
0
Forderungen an Kreditinstitute (netto)
248.110
189.896
37.986
36.347
Forderungen an Kunden (netto)
1.177.688
1.182.036
0
0
Finanzinvestitionen
19.730
20.683
0
0
Sonstige Aktiva
51.499
52.000
66.878
70.554
Summe Aktiva
1.506.866
1.455.624
104.864
106.901
hievon kurzfristige Aktiva
527.450
554.726
84.864
86.901
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
15.309
44.591
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1.347.880
1.256.958
0
0
Verbriefte Verbindlichkeiten
7
2.067
0
0
Leasingverbindlichkeiten
3.040
3.054
0
0
Nachrangige Verbindlichkeiten
20.314
23.384
0
0
Sonstige Passiva
14.198
15.907
2.236
2.457
Eigenkapital
106.119
109.662
102.629
104.444
Summe Passiva
1.506.866
1.455.624
104.864
106.901
hievon kurzfristige Verbindlichkeiten
77.875
246.196
2.236
2.457
Gesamtergebnisrechnung
Zinsen und ähnliche Erträge
22.459
28.123
337
272
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-2.132
-2.885
-125
-167
Zinsüberschuss
20.327
25.238
212
105
Risikovorsorge
-6.791
-1.451
0
0
Jahresergebnis vor Steuern
-4.495
5.058
-589
-237
Steuern vom Einkommen und Ertrag
1.124
-490
-13
-333
Jahresergebnis nach Steuern
-3.371
4.568
-601
-570
Sonstiges Ergebnis
392
1.202
-1.212
5.306
Gesamtergebnis
-2.980
5.770
-1.813
4.737
Überleitungsrechnung
EUR Tsd.
2020
2019
2020
2019
Eigenkapital
106.119
109.662
102.629
104.444
Anteilsquote
25,66 %
25,24 %
29,09 %
29,07 %
Anteiliges Eigenkapital
27.230
27.679
29.855
30.362
Kumulierte Ab- und Zuschreibungen
-9.179
-9.631
0
0
Bewertungen Vorjahre
-9.313
-9.313
97
97
Buchwert
8.738
8.734
29.953
30.460
In der Überleitungsrechnung wird vom anteiligen Eigenkapital auf den Buchwert übergeleitet. In der Zeile Bewertungen
Vorjahre ist die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aus der Einbringung des ZO Teilbetriebes enthalten.
Aufgrund von gesetzlichen Regelungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) erhält die VBW im Falle der Kündigung (nicht
bei Liquidation oder Veräußerung) der Geschäftsanteile an der VB Kärnten bzw. an der VB Bet nur die Einlage zurück.
Eine etwaige Dividende der VB Kärnten bzw. VB Bet ist insoweit limitiert, als die bankaufsichtlichen Regelungen zu be-
rücksichtigen sind und das Eigenkapital einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten darf.
76 Jahresfinanzbericht 2020
19) Beteiligungen
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
2.859
3.267
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4.020
3.972
Sonstige Beteiligungen
42.281
45.728
Beteiligungen
49.160
52.967
Eine Liste der verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen wird in Note 54) Nichtkonsolidierte verbundene Unterneh-
men ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden Beteiligungen mit einem Buchwert in Höhe von EUR 54 Tsd.
(2019: EUR 10 Tsd.) veräußert. Die wesentlichsten Beteiligungen in der Position sonstige Beteiligungen sind die Volks-
banken Holding eGen mit einem Buchwert von EUR 18.892 Tsd. (2019: EUR 18.892 Tsd.), die Volksbank Steiermark AG
mit einem Buchwert von EUR 5.263 Tsd. (2019: EUR 6.239 Tsd.) und die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
mit einem Buchwert von EUR 4.051 Tsd. (2019: EUR 4.129 Tsd.). Die Dividenden der Beteiligungen sind in der Gewinn-
und Verlustrechnung in der Position Ergebnis aus Finanzinstrumenten und investment properties enthalten.
Alle Beteiligungen werden erfolgsneutral zum fair value through OCI bewertet.
Sensitivitätsanalyse
Beteiligungen, die mit DCF Methode bewertet werden
Anteiliger Marktwert
EUR Tsd.
Zinssatz
31.12.2020
-0,50 %
IST
0,50 %
-10,00 %
10.823
10.297
9.825
Ertragskomponente
IST
11.914
11.135
10.805
10,00 %
13.005
12.362
11.785
31.12.2019
-10,00 %
13.026
12.335
11.719
Ertragskomponente
IST
14.367
13.600
12.915
10,00 %
15.708
14.864
14.111
Beteiligungen, die mit dem Nettovermögen bewertet werden
EUR Tsd.
Anteiliger Marktwert
31.12.2020
Minderung der
Annahme
IST
Erhöhung der
Annahme
Nettovermögen (10 % Veränderung)
4.223
4.649
5.162
31.12.2019
Nettovermögen (10 % Veränderung)
4.119
4.577
5.035
Beteiligungen, die auf Basis externer Gutachten bewertet werden
EUR Tsd.
31.12.2020
Untere
Bandbreite
IST
Obere
Bandbreite
Anteiliger Marktwert
18.927
29.087
23.351
31.12.2019
Anteiliger Marktwert
27.844
30.781
33.718
Jahresfinanzbericht 2020 77
20) Immaterielle Vermögensgegenstände
EUR Tsd.
Software
Firmenwerte
Sonstige
Gesamt
Anschaffungswerte 01.01.2019
31.095
13.772
24.824
69.691
Zugänge
2.561
0
0
2.561
Abgänge
-49
0
0
-49
Anschaffungswerte 31.12.2019
33.607
13.772
24.824
72.203
Zugänge
6
0
0
6
Abgänge
-22.273
0
0
-22.273
Anschaffungswerte 31.12.2020
11.339
13.772
24.824
49.935
EUR Tsd.
Software
Firmenwerte
Sonstige
Gesamt
Kumulierte Zu- und Abschreibungen 01.01.2019
-30.650
-13.772
-3.274
-47.696
Abgänge
49
0
0
49
Planmäßige Abschreibung
-667
0
-1.291
-1.959
Kumulierte Zu- und Abschreibungen 31.12.2019
-31.268
-13.772
-4.566
-49.606
Abgänge
22.273
0
0
22.273
Planmäßige Abschreibung
-640
0
-1.291
-1.932
Kumulierte Zu- und Abschreibungen 31.12.2020
-9.635
-13.772
-5.857
-29.264
EUR Tsd.
Software
Firmenwerte
Sonstige
Gesamt
Buchwert 01.01.2019
445
0
21.550
21.995
Buchwert 31.12.2019
2.339
0
20.258
22.597
Hievon mit beschränkter Nutzungsdauer
2.339
20.258
22.597
Buchwert 31.12.2020
1.704
0
18.967
20.671
Hievon mit beschränkter Nutzungsdauer
1.704
18.967
20.671
Bei den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Kundenbeziehungen, die im Zuge von Un-
ternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 aktiviert wurden und planmäßig über 20 Jahre abgeschrieben werden.
21) Sachanlagen
EUR Tsd.
Grundstücke
und Gebäude
EDV-
Ausstattung
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Sonstige
Gesamt
Anschaffungswerte 01.01.2019
118.079
8.104
52.863
0
179.046
Umgliederung
-485
-11
-198
0
-694
Zugänge
4.736
803
6.137
3
11.678
Abgänge
-7.248
-6.610
-4.332
-3
-18.193
Vermögenswerte zur Veräußerung
bestimmt
-116
0
-231
0
-347
Anschaffungswerte 31.12.2019
114.967
2.286
54.238
0
171.491
Umgliederung
94
-32
-62
0
0
Zugänge
659
91
2.861
1
3.612
Abgänge
-16.181
-329
-6.843
-1
-23.355
Vermögenswerte zur Veräußerung
bestimmt
-2.539
0
0
0
-2.539
Anschaffungswerte 31.12.2020
96.999
2.017
50.194
0
149.210
78 Jahresfinanzbericht 2020
EUR Tsd.
Grundstücke
und Gebäude
EDV-Ausstat-
tung
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Sonstige
Gesamt
Kumulierte Zu- und Abschreibungen
01.01.2019
-60.428
-7.799
-44.187
0
-112.414
Umgliederung
164
0
0
0
164
Abgänge
4.592
6.609
3.681
3
14.885
Vermögenswerte zur Veräußerung
bestimmt
61
0
0
0
61
Planmäßige Abschreibung
-2.641
-235
-2.767
-3
-5.646
Außerplanmäßige Abschreibung
0
0
0
0
0
Kumulierte Zu- und Abschreibungen
31.12.2019
-58.252
-1.425
-43.273
0
-102.950
Umgliederung
0
32
-32
0
0
Abgänge
9.444
329
6.112
1
15.885
Vermögenswerte zur Veräußerung
bestimmt
1.941
0
0
0
1.941
Planmäßige Abschreibung
-3.078
-249
-3.055
-1
-6.383
Außerplanmäßige Abschreibung
-526
0
0
0
-526
Kumulierte Zu- und Abschreibungen
31.12.2020
-50.471
-1.313
-40.248
0
-92.033
EUR Tsd.
Grundstücke
und Gebäude
EDV-
Ausstattung
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Sonstige
Gesamt
Buchwert 01.01.2019
57.651
305
8.676
0
66.632
Buchwert 31.12.2019
56.714
862
10.966
0
68.541
Buchwert 31.12.2020
46.528
703
9.946
0
57.177
Nutzungsrechte
EUR Tsd.
Filialen
Verwaltungs-
gebäude
Gesamt
31.12.2019
Anschaffungskosten
68.351
33.821
102.172
davon Zugänge
3.051
33.821
36.872
Abschreibung
-2.948
-313
-3.261
Buchwert
65.403
33.508
98.911
31.12.2020
Anschaffungskosten
58.993
31.207
90.200
davon Zugänge
6.596
0
6.596
Abschreibung
-2.731
-1.866
-4.597
Buchwert
53.314
29.028
82.342
In der VBW wurde ein Gebäude verkauft und die darin befindliche Vertriebsstelle anschließend wieder zurück gemietet.
Aus dieser Transaktion ergab sich nur eine unwesentliche Ergebnisauswirkung. Daraus resultierte ein Zahlungsmittelzu-
fluss in Höhe von EUR 4.039 Tsd. (2019: EUR 2.401 Tsd.).
22) Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerverpflichtungen
31.12.2020
31.12.2019
EUR Tsd.
Ertragsteuer-
ansprüche
Ertragsteuer-
verpflichtungen
Ertragsteuer-
ansprüche
Ertragsteuer-
verpflichtungen
Laufende Ertragsteuer
3.868
1.331
6.343
758
Latente Ertragsteuer
39.669
703
56.691
999
Ertragsteuer Gesamt
43.538
2.035
63.035
1.757
Die folgende Darstellung zeigt, aus welchen Abweichungen zwischen dem Bilanzansatz nach Steuerrecht und IFRS la-
tente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen entstehen.
Jahresfinanzbericht 2020 79
31.12.2020
31.12.2019
Nettoabweichung 2020
EUR Tsd.
Ertrag-
steuer-
ansprüche
Ertrag-
steuer-
verpflich-
tungen
Ertrag-
steuer-
ansprüche
Ertrag-
steuer-
verpflich-
tungen
Gesamt
Über
Gewinn-
und Verlust-
rechnung
Über
sonstiges
Ergebnis
Forderungen an Kreditinstitute
(netto)
407
0
377
0
30
30
0
Forderungen an Kunden (netto)
11.349
287
12.196
0
-1.133
-1.133
0
Handelsaktiva
20
0
40
0
-19
-19
0
Finanzinvestitionen (netto)
7.449
91.389
7.224
80.102
-11.062
-11.050
-12
Investment property
0
2.841
0
3.036
195
195
0
Beteiligungen
6.857
-2
7.896
-2
-1.039
-2.103
1.064
Immaterielle Vermögensgegen-
stände und Sachanlagen
0
26.493
0
34.075
7.582
7.582
0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
0
0
0
3
3
3
0
Verbriefte Verbindlichkeiten und
nachrangige Verbindllichkeiten
26.595
253
19.795
310
6.857
6.822
35
Leasingverbindlichkeiten
21.456
0
25.232
0
-3.775
-3.775
0
Handelspassiva
0
18
0
15
-3
-3
0
Pensions-, Abfertigungs- und
sonstige Rückstellungen
8.306
730
9.369
4.944
3.151
4.449
-1.298
Sonstige Aktiva und sonstige
Passiva
106.136
29.409
89.910
20.693
7.510
7.510
0
Verlustvorträge
1.807
0
26.830
0
-25.022
-25.022
0
Latente Steuern vor
Verrechnung
190.383
151.416
198.867
143.175
-16.726
-16.515
-211
Verrechnung zwischen aktiven
und passiven latenten Steuern
-150.713
-150.713
-142.176
-142.176
0
0
0
Ausgewiesene latente
Steuern
39.669
703
56.691
999
-16.726
-16.515
-211
Die Verrechnung zwischen latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt jeweils nur im gleichen Unter-
nehmen.
Aktive latente Steuern wurden in dem Ausmaß angesetzt, in dem ihre Verwertbarkeit in einem angemessenen Zeitraum
wahrscheinlich ist. Für die Prüfung der Verwertung der steuerlichen Verlustvorträge wurde ein Zeitraum von 4 Jahren,
entsprechend der Konzernsteuerplanung, zugrunde gelegt. Die Verwertungsmöglichkeit der anderen aktiven latenten
Steuern erfolgt auf Basis einer Langfristplanung mit einem angemessenen Planungszeitraum.
Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 255.592 Tsd. (2019: EUR 201.620 Tsd.) wurden keine latenten Steuern
gebildet. Von den nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen sind EUR 255.592 Tsd. (2019: EUR 201.620 Tsd.) un-
beschränkt vortragsfähig und betreffen vor allem die VBW selbst. Im Geschäftsjahr 2020 wurden aktive latente Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge (Steuerbemessungsgrundlage) in Höhe von EUR 60.449 Tsd. (2019: EUR 6.375 Tsd.) nicht
angesetzt.
In Übereinstimmung mit IAS 12.39 wurden passive latente Steuern auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit
Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von EUR 3.111 Tsd. (2019: EUR 11.634 Tsd.) sowie aktive latente Steuern
in Höhe von EUR 15.018 Tsd. (2019 EUR 14.688 Tsd.) nicht angesetzt, da nicht erwartet wird, dass sich diese in abseh-
barer Zeit umkehren.
80 Jahresfinanzbericht 2020
23) Sonstige Aktiva
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Rechnungsabgrenzungsposten
2.453
1.977
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
24.056
34.018
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
131.926
96.944
Sonstige Aktiva
158.436
132.939
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen aus offenen Ausgangsrechnungen
und Abgrenzungen in Höhe von EUR 4.302 Tsd. (2019: EUR 8.633 Tsd.), Liegenschaftsverkäufen in Höhe von
EUR 1.314 Tsd. (2019: EUR 4.323 Tsd.), Hilfskonten des Bankgeschäftes in Höhe von EUR 13.843 Tsd.
(2019: EUR 14.600 Tsd.) und Forderungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von EUR 3.254 Tsd. (2019: EUR 3.452 Tsd.)
zusammen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die in der Position Sonstige Aktiva enthaltenen Marktwerte der Derivate dargestellt, die
für das hedge accounting herangezogen werden:
31.12.2020
31.12.2019
EUR Tsd.
Fair value
hedge
Fair value
hedge
Zinsbezogene Geschäfte
68.839
46.559
Positive Marktwerte Derivate
68.839
46.559
24) Vermögenswerte zur Veräußerung bestimmt
In dieser Position werden Vermögenswerte, die zur Veräußerung gemäß IFRS 5 bestimmt sind, zusammengefasst. Der
ausgewiesene Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Investment property
344
0
Sachanlagen
598
56.482
Vermögenswerte zur Veräußerung bestimmt
942
56.482
In den Vermögenswerten zur Veräußerung bestimmt wurde zum 31. Dezember 2019 der Buchwert der ehemaligen Zent-
rale in 1090 Wien, Kolingasse, ausgewiesen. Die Liegenschaft wurde von der 3V-Immobilien Errichtungs-GmbH, einer
Tochtergesellschaft der VOLKSBANK WIEN AG, an die Kolingasse 14-16 Liegenschaftsverwaltung GmbH verkauft. Da
der Verkauf im Jänner 2020 wirksam wurde, wird das Ergebnis daraus nunmehr unter dem sonstigen betrieblichen Ergeb-
nis ausgewiesen.
25) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Zentralbanken
1.588.920
83.437
Sonstige Kreditinstitute
2.576.860
2.719.475
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
4.165.780
2.802.911
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Zentralbanken in Höhe von EUR 1,5 Mrd. resultiert aus der Teilnahme
am TLTRO III-Programm.
Jahresfinanzbericht 2020 81
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Täglich fällig
2.448.258
2.588.501
Bis 3 Monate
86.802
77.170
Bis 1 Jahr
1.506.948
59.405
Bis 5 Jahre
11.329
10.220
Über 5 Jahre
112.443
67.615
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
4.165.780
2.802.911
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten angeführt.
26) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Spareinlagen
1.814.626
1.982.268
Sonstige Einlagen
4.821.939
4.456.332
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.636.565
6.438.600
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Täglich fällig
6.024.252
5.590.690
Bis 3 Monate
293.788
226.700
Bis 1 Jahr
269.189
490.164
Bis 5 Jahre
49.279
130.081
Über 5 Jahre
56
965
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.636.565
6.438.600
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten angeführt.
27) Verbriefte Verbindlichkeiten
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Anleihen
1.463.851
1.452.807
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.373.976
1.342.499
Erfolgswirksam zum fair value bewertet - designiert
89.875
110.308
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.463.851
1.452.807
Zur Optimierung des Bestands an EZB-fähigen Sicherheiten hat die VBW im März 2020 einen 8-jährigen Covered Bond
mit einer variablen Verzinsung (Zinsbindung an 3-Monats-Euribor) und einem Moody’s Rating von Aaa emittiert. Das Vo-
lumen betrug EUR 250 Mio. und diente unter anderem dem Ersatz von 2 ebenfalls einbehaltenen Emissionen mit einem
Gesamtvolumen von EUR 120 Mio.
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Bis 1 Jahr
19.767
0
Bis 5 Jahre
302.308
281.727
Über 5 Jahre
1.141.776
1.171.081
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.463.851
1.452.807
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten angeführt.
82 Jahresfinanzbericht 2020
28) Leasingverbindlichkeiten
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Bis 3 Monate
1.108
438
Bis 1 Jahr
3.308
2.995
Bis 5 Jahre
18.072
19.588
Über 5 Jahre
63.337
77.907
Leasingverbindlichkeiten
85.826
100.927
Die Angaben zu den Fristigkeiten der zukünftigen cash flows sind in Note 34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten angeführt.
Darstellung der Ein- und Auszahlung der Leasingverbindlichkeiten
EUR Tsd
Leasing-
verbindlichkeiten
Stand 01.01.2019
73.786
Zahlungsabflüsse
-2.286
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Sonstige
29.427
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
29.427
Stand 31.12.2019
100.927
Zahlungsabflüsse
-3.422
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Sonstige
-11.679
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
-11.679
Stand 31.12.2020
85.826
29) Handelspassiva
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
Währungsbezogene Geschäfte
1
4
Zinsbezogene Geschäfte
62.595
78.076
Handelspassiva
62.596
78.079
Jahresfinanzbericht 2020 83
30) Rückstellungen
Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken
EUR Tsd.
Wert-
berichtigung -
Stufe 1
Wert-
berichtigung -
Stufe 2
Wert-
berichtigung -
Stufe 3
Gesamt
Stand am 01.01.2019
476
465
3.158
4.099
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und Erwerb
312
104
219
635
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-185
-230
-819
-1.233
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
-11.332
11.012
1.493
1.173
Hievon Transfer zu Stufe 1
246
-198
-48
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-651
657
-7
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
-1.064
-36
1.099
0
Post-Model Adjustment
0
0
0
0
Sonstige Anpassungen
11.352
-10.328
-1.023
0
Stand am 31.12.2019
623
1.024
3.027
4.674
Erhöhungen aufgrund von Entstehung und Erwerb
39
4
0
43
Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen
-18
-21
-35
-74
Änderungen aufgrund eines veränderten
Ausfallrisikos
149
285
-827
-392
Hievon Transfer zu Stufe 1
89
-89
0
0
Hievon Transfer zu Stufe 2
-108
108
-1
0
Hievon Transfer zu Stufe 3
-6
-20
26
0
Post-Model Adjustment
1.125
619
0
1.744
Sonstige Anpassungen
0
0
0
0
Stand am 31.12.2020
1.919
1.911
2.165
5.995
Andere Rückstellungen
EUR Tsd.
Restrukturierung
Zinsansprüche aus
Krediten mit Floors
Schwebende
Rechtsverfahren
Sonstige
Gesamt
Stand am 01.01.2019
6.494
4.629
2.231
2.055
15.409
Umgliederung
0
0
-9
9
0
Barwerteffekt
0
0
0
12
12
Verbrauch
-2.728
-17
-366
-51
-3.163
Auflösung
-992
-1.501
-862
-266
-3.620
Zuführung
1.316
1.181
359
105
2.961
Stand am 31.12.2019
4.090
4.292
1.353
1.864
11.600
Umgliederung
0
0
0
0
0
Barwerteffekt
0
0
0
3
3
Verbrauch
-936
-32
-344
-29
-1.341
Auflösung
-1.261
-2.770
-440
-1.007
-5.477
Zuführung
830
636
98
558
2.122
Stand am 31.12.2020
2.723
2.126
668
1.389
6.907
Bei der Höhe der Rückstellungen handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung der erwarteten Abflüsse von Ressour-
cen mit wirtschaftlichem Nutzen zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung der Risiken und Unsicherheiten, welche zur
Erfüllung der Verpflichtung zu erwarten sind. Risiken und Unsicherheiten wurden bei der Schätzung berücksichtigt.
Die Restrukturierungsrückstellungen betreffen das Programm Adler, das im 4. Quartal 2018 gestartet wurde und in den
Folgejahren zu Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen führen soll. Bis Ende 2022 soll das Projekt vollumfänglich
abgeschlossen sein.
84 Jahresfinanzbericht 2020
31) Sozialkapital
EUR Tsd.
Pensions-
rückstellung
Abfertigungs-
rückstellung
Jubiläums-
rückstellung
Summe
Sozialkapital
Barwert 01.01.2019
11.639
41.774
7.709
61.122
Dienstzeitaufwand
49
1.884
487
2.420
Zinsaufwand
129
480
80
688
Zahlungen
-824
-3.317
-295
-4.436
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aus Veränderung
finanzieller Annahmen
795
3.220
-342
3.674
Barwert 31.12.2019
11.788
44.042
7.639
63.469
Dienstzeitaufwand
60
1.955
516
2.531
Zinsaufwand
36
184
33
252
Zahlungen
-842
-1.930
-324
-3.097
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aus Veränderung
finanzieller Annahmen
-471
-4.721
-559
-5.751
Barwert 31.12.2020
10.570
39.530
7.304
57.404
Barwert des Planvermögens
EUR Tsd.
Pensionsrück-
stellung
Barwert des Planvermögens 01.01.2019
979
Ergebnis aus dem Planvermögen
-46
Beiträge zum Planvermögen
37
Barwert des Planvermögens 31.12.2019
971
Ergebnis aus dem Planvermögen
15
Beiträge zum Planvermögen
2
Barwert des Planvermögens 31.12.2020
987
Die Pensionsrückstellung wird saldiert mit dem Barwert des Planvermögens in dieser Position ausgewiesen.
Die zu erwartenden Beitragszahlungen an das Planvermögen für das Jahr 2021 beziffern sich auf EUR 4 Tsd.
(2019: EUR 4 Tsd.).
EUR Tsd.
Pensions-
rückstellung
Abfertigungs-
rückstellung
Jubiläums-
rückstellung
Summe
Sozialkapital
31.12.2019
Sozialkapitalverpflichtung
11.788
44.042
7.639
63.469
Barwert des Planvermögens
-971
0
0
-971
Bilanzierte Nettoschuld
10.817
44.042
7.639
62.498
31.12.2020
Sozialkapitalverpflichtung
10.570
39.530
7.304
57.404
Barwert des Planvermögens
-987
0
0
-987
Bilanzierte Nettoschuld
9.582
39.530
7.304
56.416
Historische Information
EUR Tsd.
2020
2019
2018
2017
2016
Barwert der Verpflichtungen
57.404
63.469
61.122
62.476
59.445
Barwert des Planvermögens
987
971
979
892
877
Jahresfinanzbericht 2020 85
Zusammensetzung Planvermögen
31.12.2020
31.12.2019
EUR Tsd.
Plan-
vermögen -
notiert
Plan-
vermögen -
unnotiert
Plan-
vermögen -
gesamt
Plan-
vermögen -
notiert
Plan-
vermögen -
unnotiert
Plan-
vermögen -
gesamt
Anleihen Gebietskörperschaften
155
0
155
285
0
285
Anleihen Kreditinstitute
48
0
48
44
0
44
Anleihen Sonstige
289
0
289
209
0
209
Aktien EU Länder
131
0
131
103
0
103
Aktien USA und Japan
99
0
99
120
0
120
Aktien Sonstige
82
0
82
73
0
73
Derivate
23
27
50
32
26
58
Immobilien
0
72
72
0
63
63
Festgeld
0
3
3
0
4
4
Kassenbestand
0
59
59
0
11
11
Gesamt
826
161
987
866
105
971
In der Spalte Planvermögen notiert werden alle Vermögenswerte im Planvermögen dargestellt, die einen Marktpreis
haben, der an einem aktiven Markt notiert.
Sensitivitätsanalyse
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich
gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte
Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.
Barwertveränderung bei
EUR Tsd.
Erhöhung der
Annahme
Minderung der
Annahme
31.12.2019
Abzinsungssatz (0,75 % Veränderung)
-5.039
5.777
Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen (0,50 % Veränderung)
3.100
-2.870
Zukünftige Pensionserhöhungen (0,25 % Veränderung)
325
-310
Zukünftige Sterblichkeit (1 Jahr Veränderung)
823
-788
31.12.2020
Abzinsungssatz (0,75 % Veränderung)
-4.122
5.113
Zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen (0,50 % Veränderung)
2.875
-2.300
Zukünftige Pensionserhöhungen (0,25 % Veränderung)
264
-252
Zukünftige Sterblichkeit (1 Jahr Veränderung)
675
-651
Zum 31. Dezember 2020 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen bei den
Pensionen bei 10,4 Jahren (2019: 10,6 Jahre) und bei der Abfertigung bei 12,5 Jahren (2019: 13,1 Jahre).
Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten cash flows nicht berücksichtigt, liefert sie
einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.
32) Sonstige Passiva
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Rechnungsabgrenzungsposten
731
51
Sonstige Verbindlichkeiten
36.540
50.235
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
442.964
387.829
Sonstige Passiva
480.235
438.115
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Eingangsrechnungen und Abgrenzungen in Höhe von
EUR 19.666 Tsd. (2019: EUR 22.209 Tsd.), Hilfskonten des Bankgeschäftes in Höhe von EUR 2.520 Tsd. (2019:
86 Jahresfinanzbericht 2020
EUR 3.535 Tsd.), Steuern und Abgabenverbindlichkeiten in Höhe von EUR 6.139 Tsd. (2019: EUR 7.239 Tsd.) sowie
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von 4.432 Tsd. (2019: EUR 4.992 Tsd.) zusammen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die in der Position Sonstige Passiva enthaltenen negativen Marktwerte der Derivate
dargestellt, die für das hedge accounting herangezogen werden.
31.12.2020
31.12.2019
EUR Tsd.
Fair value
hedge
Fair value
hedge
Währungsbezogene Geschäfte
1.732
11.646
Zinsbezogene Geschäfte
406.964
357.439
Negative Marktwerte Derivate
408.696
369.085
33) Nachrangige Verbindlichkeiten
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Nachrangkapital
402.879
402.636
Ergänzungskapital
4.000
15.147
Nachrangige Verbindlichkeiten
406.879
417.783
Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Restlaufzeitengliederung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Täglich fällig
0
0
Bis 3 Monate
4.000
0
Bis 1 Jahr
0
0
Bis 5 Jahre
2.879
18.225
Über 5 Jahre
400.000
399.558
Nachrangige Verbindlichkeiten
406.879
417.783
Darstellung der Ein- und Auszahlung der nachrangigen Verbindlichkeiten
EUR Tsd
Nachrangkapital
Stand 01.01.2019
418.355
Zahlungszuflüsse
0
Zahlungsabflüsse
-792
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0
Sonstige
220
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
220
Stand 31.12.2019
417.783
Zahlungszuflüsse
0
Zahlungsabflüsse
-11.147
Nicht zahlungswirksame Veränderungen
Veränderungen im Konsolidierungskreis
0
Sonstige
243
Summe nicht zahlungswirksame Veränderungen
243
Stand 31.12.2020
406.879
Jahresfinanzbericht 2020 87
34) Zahlungsströme Verbindlichkeiten
Darstellung der zukünftigen cash flows der Verbindlichkeiten gegliedert nach ihrer vertraglichen Fälligkeit
EUR Tsd.
Bis 3 Monate
Bis 1 Jahr
Bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Zahlungs-
abflüsse
gesamt
Buchwert
31.12.2020
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.535.182
1.507.312
14.437
114.316
4.171.248
4.165.780
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
6.435.843
294.136
49.754
1.775
6.781.507
6.636.565
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
36.155
349.791
1.424.465
1.810.411
1.463.851
Leasingverbindlichkeiten
0
0
0
0
0
85.826
Derivative Finanzinstrumente im
Handelsbuch
0
4.662
9.397
48.601
62.660
62.596
Nachrangige Verbindlichkeiten
4.000
11.181
47.046
419.438
481.665
406.879
Derivative Finanzinstrumente im
Bankbuch
0
26
20.524
420.548
441.098
442.964
EUR Tsd.
Bis 3 Monate
Bis 1 Jahr
Bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Zahlungs-
abflüsse
gesamt
Buchwert
31.12.2019
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2.665.818
59.826
12.439
70.199
2.808.282
2.802.911
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
5.891.678
512.531
130.956
1.478
6.536.642
6.438.600
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
17.532
342.634
1.209.414
1.569.580
1.452.807
Leasingverbindlichkeiten
899
4.367
27.769
93.799
126.834
100.927
Derivative Finanzinstrumente im
Handelsbuch
0
0
19.264
58.484
77.749
78.079
Nachrangige Verbindlichkeiten
0
11.181
62.573
430.027
503.780
417.783
Derivative Finanzinstrumente im
Bankbuch
0
0
30.587
355.776
386.362
387.829
Die Zahlungsströme der Eventualverbindlichkeiten werden in Note 44) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken darge-
stellt.
35) Eigenkapital
Das Grundkapital der VBW beträgt vor Abzug der eigenen Aktien am 31.12.2020 EUR 137.547 Tsd. (2019: EUR 137.547
Tsd.). Es setzt sich aus folgenden Stückaktien zusammen:
EUR Tsd.
1.467.163
Stückaktien
137.547
Entwicklung des gezeichneten Kapitals
In Stück
Aktien
Im Umlauf befindliche Aktien am 31.12.2019
1.467.163
Im Umlauf befindliche Aktien am 31.12.2020
1.467.163
Dividendenzahlung
EUR Tsd.
2020
2019
Dividende stimmberechtigtes Kapital
0
0
Dividende nicht stimmberechtigtes Kapital
17.489
8.974
Gesamt
17.489
8.974
88 Jahresfinanzbericht 2020
In der Dividendenzahlung für nicht stimmberechtigtes Kapital ist die Kuponzahlung auf die AT1-Emission in der VBW in
Höhe von EUR 17.050 Tsd. (2019: EUR 8.525 Tsd.) sowie die Schüttung an den Bund aus dem Genussrecht (Bundes-
Genussrecht) in der RZG in Höhe von EUR 439 Tsd. (2019: EUR 449 Tsd.) enthalten. Details zum Bundes-Genussrecht
sind in Note 2) näher ausgeführt.
Zusätzliches Kernkapital
Im April 2019 platzierte die VBW zusätzliches Kernkapital (AT1 Emission) mit unbegrenzter Laufzeit mit einem Volumen
von EUR 220 Mio. Der Kupon beträgt für die ersten 5 Jahre 7,75 % p.a. und wird danach alle 5 Jahre neu festgesetzt. Die
Kuponzahlungen erfolgen halbjährlich. Zudem gibt es ein Kündigungsrecht für die VBW nach 5 Jahren. Aufgrund der
Emissionsbedingungen wird das AT1 gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Vom Nominale wurden die direkt zure-
chenbaren Kosten in Höhe von EUR 2.278 Tsd. abgesetzt.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Aufgliederung und Entwicklung der Gewinn- und sonstigen Rücklagen
Sonstige Rücklagen
EUR Tsd.
Gewinnrücklagen
IAS 19 Rücklagen
Neubewertungsrücklagen
Rücklagen für eigenes
Kreditrisiko
Fair value
Rücklage
-
Eigenkapitalinstrumente
Fair value Rücklage
-
Fremdkapitalinstrumente
Gewinn
- und
sonstige Rücklagen
Stand 01.01.2019
233.377
411
422
2.523
14.998
-3.111
248.619
Konzernjahresergebnis
57.013
57.013
Sonstiges Ergebnis
5.889
-3.029
952
-422
2.596
4.154
10.140
Ausschüttung
-8.974
-8.974
Umbuchung
Kapitalrücklage
422
422
Veränderungen durch
Verschiebung in nicht
beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
-94
-94
Stand 31.12.2019
287.633
-2.618
1.374
2.100
17.594
1.042
307.126
Konzernjahresergebnis
30.787
30.787
Sonstiges Ergebnis
649
4.004
-106
-4.387
43
203
Ausschüttung
-17.489
-17.489
Umbuchung
Kapitalrücklage
414
414
Umbuchung
Fair value Rücklage
aufgrund von Abgängen
-186
186
Veränderungen durch
Verschiebung in nicht
beherrschende Anteile,
Kapitalerhöhungen und
Entkonsolidierungen
15
15
Stand 31.12.2020
301.823
1.386
1.374
1.994
13.394
1.085
321.056
Einzahlung Gesellschafter
Die von Aktionären der VBW an die RZG geleisteten Großmutterzuschüsse werden in der Entwicklung des Konzerneigen-
kapitals in der Zeile Einzahlung Gesellschafter ausgewiesen.
Jahresfinanzbericht 2020 89
Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität beträgt für das Geschäftsjahr 0,22 % (2019: 0,45 %) und errechnet sich als Quotient zwi-
schen Ergebnis nach Steuern und Bilanzsumme zum Bilanzstichtag.
Nicht beherrschende Anteile
Minderheitenanteil
Gesellschaftsname
2020
2019
Zuordnung
3V-Immobilien Errichtungs-GmbH; Wien
<0,001 %
<0,001 %
Übrige Unternehmen
Gärtnerbank Immobilien GmbH; Wien
<0,001 %
<0,001 %
Übrige Unternehmen
GB IMMOBILIEN Verwaltungs- und Verwertungs-GmbH; Wien
<0,001 %
<0,001 %
Übrige Unternehmen
VB Services für Banken Ges.m.b.H.; Wien
1,110 %
1,110 %
Übrige Unternehmen
VB Verbund-Beteiligung Region Wien eG in Liqu.; Wien
9,370 %
9,460 %
Übrige Unternehmen
VOBA Vermietungs- und Verpachtungsges.m.b.H.; Baden
1,000 %
1,000 %
Übrige Unternehmen
VVG Vermietung von Wirtschaftsgütern Gesellschaft m.b.H.; Wien
0,005 %
0,005 %
Übrige Unternehmen
In der folgenden Tabelle werden die Finanzinformationen der Gesellschaften gemeinsam dargestellt, da diese unwesent-
lich sind.
Zusatzinformation nicht beherrschende Anteile
Übrige Unternehmen
EUR Tsd.
2020
2019
Aktiva
Forderungen an Kreditinstitute (netto)
84.782
38.628
Forderungen an Kunden (netto)
314
335
Finanzinvestitionen
285
287
Sonstige Aktiva
19.605
76.079
Summe Aktiva
104.986
115.329
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
6.775
49.076
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
4
Sonstige Passiva
45.836
15.169
Eigenkapital
52.375
51.081
Summe Passiva
104.986
115.329
Gesamtergebnisrechnung
Zinsen und ähnliche Erträge
23
60
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-718
-1.793
Zinsüberschuss
-695
-1.733
Mieterträge aus investment property und operating lease
489
3.868
Jahresergebnis vor Steuern
33.175
426
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-2.066
647
Jahresergebnis nach Steuern
31.109
1.074
Sonstiges Ergebnis
592
-41
Gesamtergebnis
31.701
1.032
Da diese Gesellschaften keine Barreserve halten und die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen der operativen Geschäftstä-
tigkeit zugeordnet werden kann, wird auf die Darstellung einer Geldflussrechnung im Hinblick auf IAS 1.31 verzichtet.
90 Jahresfinanzbericht 2020
36) Eigenmittel
Die gemäß CRR ermittelten Eigenmittel der VBW Kreditinstitutsgruppe zeigen folgende Zusammensetzung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Hartes Kernkapital: Instrumente und Reserven
Kapitalinstrumente inklusive Agio
340.175
341.416
Einbehaltene Gewinne
423.612
409.962
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
-87.568
-87.957
Direkt begebenes Kapital, dessen Anrechnung an das harte Kernkapital ausläuft
0
6.272
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
676.220
669.693
Hartes Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Aufsichtliche Bewertungsanpassungen
0
0
Immaterielle Vermögensgegenstände (bereinigt um ev. Steuerschulden)
-20.671
-22.597
Wertberichtigung aufgrund der Anforderung für eine vorsichtige Bewertung
-1.023
-1.109
Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0
-606
Regulatorische Anpassungen - Übergangsbestimmungen
15.396
0
Aufgrund von Übergangsregelungen nach IFRS 9 vorzunehmende
Anpassungen
15.396
0
Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitenden Betrag
0
-6.381
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten,
die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
0
0
Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom
harten Kernkapital
-14.169
-14.169
Regulatorische Anpassungen Gesamt
-20.467
-44.862
Hartes Kernkapital - CET1
655.753
624.831
Zusätzliches Kernkapital: Instrumente
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als zusätzliches Kernkapital anrechenbar
220.000
220.000
Zusätzliches Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
220.000
220.000
Zusätzliches Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten,
die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
0
0
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Zusätzliches Kernkapital - AT1
220.000
220.000
Kernkapital - T1 (CET1 + AT1)
875.753
844.831
Ergänzungskapital - Instrumente und Wertberichtigungen
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als Ergänzungskapital anrechenbar
400.919
406.278
Ergänzungskapital vor regulatorischer Anpassung
400.919
406.278
Ergänzungskapital: Regulatorische Anpassung
Regulatorische Anpassungen - Übergangsbestimmungen
0
0
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Ergänzungskapital - T2
400.919
406.278
Eigenmittel insgesamt - TC (T1 + T2)
1.276.672
1.251.109
Harte Kernkapitalquote
16,78 %
14,89 %
Kernkapitalquote
22,40 %
20,13 %
Eigenmittelquote
32,66 %
29,82 %
jeweils bezogen auf das Gesamtrisiko
Die risikogewichteten Beträge gemäß CRR setzen sich wie folgt zusammen
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Risikogewichtete Beträge - Kreditrisiko
3.287.849
3.537.507
Gesamtrisikobetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
37.895
84.611
Gesamtrisikobetrag operationelle Risiken (OpR)
533.093
529.542
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassungen der Kreditbewertung (CVA)
49.981
44.462
Gesamtrisikobetrag
3.908.817
4.196.121
Jahresfinanzbericht 2020 91
Die nachfolgende Tabelle stellt die Eigenmittel der VBW Kreditinstitutsgruppe unter Vollanwendung der CRR dar (fully
loaded)
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Hartes Kernkapital: Instrumente und Reserven
Kapitalinstrumente inklusive Agio
340.175
341.416
Einbehaltene Gewinne
423.612
409.962
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen)
-87.568
-87.957
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
676.220
663.421
Hartes Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Immaterielle Vermögensgegenstände (bereinigt um ev. Steuerschulden)
-20.671
-22.597
Wertberichtigung aufgrund der Anforderung für eine vorsichtige Bewertung
-1.023
-1.109
Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0
-1.233
Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitenden Betrag
0
-6.972
Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom
harten Kernkapital
-14.169
-14.169
Regulatorische Anpassungen Gesamt
-35.863
-46.080
Hartes Kernkapital - CET1
640.357
617.341
Zusätzliches Kernkapital: Instrumente
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als zusätzliches Kernkapital anrechenbar
220.000
220.000
Zusätzliches Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen
220.000
220.000
Zusätzliches Kernkapital: Regulatorische Anpassungen
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten,
die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
0
0
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Zusätzliches Kernkapital - AT1
220.000
220.000
Kernkapital - T1 (CET1 + AT1)
860.357
837.341
Ergänzungskapital - Instrumente und Wertberichtigungen
Kapitalinstrumente inklusive Agio, als Ergänzungskapital anrechenbar
400.919
412.550
Ergänzungskapital vor regulatorischer Anpassung
400.919
412.550
Ergänzungskapital: Regulatorische Anpassung
Regulatorische Anpassungen Gesamt
0
0
Ergänzungskapital - T2
400.919
412.550
Eigenmittel insgesamt - TC (T1 + T2)
1.261.276
1.249.891
Harte Kernkapitalquote
16,44 %
14,72 %
Kernkapitalquote
22,09 %
19,97 %
Eigenmittelquote
32,38 %
29,81 %
jeweils bezogen auf das Gesamtrisiko
Die risikogewichteten Beträge gemäß CRR setzen sich wie folgt zusammen
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Risikogewichtete Beträge - Kreditrisiko
3.274.463
3.534.462
Gesamtrisikobetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
37.895
84.611
Gesamtrisikobetrag operationelle Risiken (OpR)
533.093
529.542
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassungen der Kreditbewertung (CVA)
49.981
44.462
Gesamtrisikobetrag
3.895.432
4.193.077
92 Jahresfinanzbericht 2020
Emissionen des Konzerns, die entweder in Tier I oder Tier II Kapital enthalten sind
31.12.2020
Rückzahlungs-
Nominale in
ISIN
Name
Ausweis IFRS
datum
Bedingungen
EUR Tsd.
AT1
AT000B121991
Zusätzliches Kernkapital
Zusätzliches Kernkapital
unbefristet
7,75 % p.a.; ab
9.4.2024 alle 5
Jahre zum 9.4.
mit 5 Y-CMS plus
788 Bp
220.000
Tier II Emission
QOXDBA032238
Nachrangkapital 12/22
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
01.12.2022
3,50 % p.a.
600
AT000B121967
Nachrangkapital 17/27
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
06.10.2027
2,75 % p.a.; ab
06.10.2023 5Y-
Mid Swap + 255
Bp p.a.
400.000
QOXDBA000383
Ergänzungskapital 12/22
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
01.12.2022
12 M Euribor +
62,5 Bp, max.
7,00 % p.a.,
mind. 4 % p.a.
4.000
Schuldscheindarlehen
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
20.03.2021
3 M Euribor + 75
Bp p.q.
4.000
31.12.2019
Rückzahlungs-
Nominale in
ISIN
Name
Ausweis IFRS
datum
Bedingungen
EUR Tsd.
CET1
QOXDB4409005
Partizipationsschein 2006
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
unbefristet
Durchschnittlicher
3M Euribor
+ 130 Bp
9.907
AT1
AT000B121991
Zusätzliches Kernkapital
Zusätzliches Kernkapital
unbefristet
7,75 % p.a.; ab
9.4.2024 alle 5
Jahre zum 9.4.
mit 5 Y-CMS plus
788 Bp
220.000
Tier II Emission
QOXDBA032238
Nachrangkapital 12/22
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
01.12.2022
3,50 % p.a.
600
AT000B121967
Nachrangkapital 17/27
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
06.10.2027
2,75 % p.a.; ab
06.10.2023 5Y-
Mid Swap + 255
Bp p.a.
400.000
QOXDBA000383
Ergänzungskapital 12/22
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
01.12.2022
12 M Euribor +
62,5 Bp, max.
7,00 % p.a.,
mind. 4 % p.a.
4.000
Schuldscheindarlehen
Nachrangige Verbindlichkei-
ten zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
20.03.2021
3 M Euribor + 75
Bp p.q.
4.000
Jahresfinanzbericht 2020 93
Der Konsolidierungskreis nach IFRS weicht vom Konsolidierungskreis nach CRR ab, da nach IFRS auch branchenfremde
sonstige Unternehmen einbezogen werden. Nach CRR werden Gesellschaften der Finanzbranche, die einer Beherrschung
unterliegen bzw. wo eine Kapitalmehrheit vorliegt, vollkonsolidiert. Institute, Finanzinstitute und Anbieter von Nebendienst-
leistungen, die der Beherrschung unterliegen, aber für die Darstellung der Kreditinstitutsgruppe gemäß Artikel 19 (1) CRR
nicht wesentlich sind, werden von den Eigenmitteln abgezogen. Bei gemeinsamer Leitung von Tochterunternehmen mit
Fremdgesellschaftern wird eine Quotenkonsolidierung vorgenommen. Anteile an Unternehmen der Finanzbranche mit ei-
nem Anteil zwischen 10 % und 50 %, bei denen keine gemeinsame Leitung gegeben ist, werden ebenfalls von den Eigen-
mitteln abgezogen, sofern sie nicht freiwillig anteilsmäßig einbezogen werden. Beteiligungen an Unternehmen der Finanz-
branche zu weniger als 10 % werden im Rahmen der Anrechenbarkeit gemäß Artikel 46 CRR von den Eigenmitteln abge-
zogen. Alle anderen Beteiligungen werden zu ihren Buchwerten in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Alle Kreditinstitute, die einer Beherrschung unterliegen oder bei denen eine Kapitalmehrheit vorliegt, werden in den Kon-
solidierungskreis nach CRR einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine substanziellen, praktischen oder rechtlichen Hindernisse bezüglich der Übertragung
von Eigenmitteln oder der Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen dem übergeordneten Institut und den ihm nach-
geordneten Instituten.
94 Jahresfinanzbericht 2020
37) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Die nachfolgende Tabelle stellt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den einzelnen Kategorien und
ihre fair values dar.
EUR Tsd.
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
Erfolgsneutral
zum fair value
bewertet
Erfolgswirksam
zum fair value
bewertet
Buchwert
gesamt
Fair value
31.12.2020
Barreserve
3.798.482
0
0
3.798.482
3.798.482
Forderungen an Kreditinstitute (brutto)
2.285.932
0
118
2.286.050
Einzelwertberichtigung
0
0
0
0
Forderungen an Kreditinstitute abzüglich
Einzelwertberichtigung
2.285.932
0
118
2.286.050
2.283.437
Forderungen an Kunden (brutto)
5.319.517
0
132.137
5.451.654
Einzelwertberichtigung
-49.217
0
0
-49.217
Forderungen an Kunden abzüglich
Einzelwertberichtigung
5.270.300
0
132.137
5.402.437
5.565.627
Handelsaktiva
0
0
59.775
59.775
59.775
Finanzinvestitionen (brutto)
2.227.387
17.193
39.525
2.284.105
Einzelwertberichtigung
0
0
0
0
Finanzinvestitionen abzüglich
Einzelwertberichtigung
2.227.387
17.193
39.525
2.284.105
2.343.758
Beteiligungen
0
49.160
0
49.160
49.160
Derivative Finanzinstrumente
0
0
131.926
131.926
131.926
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
13.582.101
66.353
363.482
14.011.936
14.232.165
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
4.165.780
0
0
4.165.780
4.165.809
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.636.565
0
0
6.636.565
6.649.303
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.373.976
0
89.875
1.463.851
1.474.488
Leasingverbindlichkeiten
85.826
0
0
85.826
85.826
Handelspassiva
0
0
62.596
62.596
62.596
Derivative Finanzinstrumente
0
0
442.964
442.964
442.964
Nachrangige Verbindlichkeiten
406.879
0
0
406.879
409.037
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
12.669.026
0
595.436
13.264.462
13.290.024
Jahresfinanzbericht 2020 95
EUR Tsd.
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
Erfolgsneutral
zum fair value
bewertet
Erfolgswirksam
zum fair value
bewertet
Buchwert
gesamt
Fair value
31.12.2019
Barreserve
1.913.513
0
0
1.913.513
1.913.513
Forderungen an Kreditinstitute (brutto)
2.466.343
0
119
2.466.462
Einzelwertberichtigung
0
0
0
0
Forderungen an Kreditinstitute abzüglich
Einzelwertberichtigung
2.466.343
0
119
2.466.462
2.462.935
Forderungen an Kunden (brutto)
5.360.537
0
166.419
5.526.955
Einzelwertberichtigung
-40.712
0
0
-40.712
Forderungen an Kunden abzüglich
Einzelwertberichtigung
5.319.825
0
166.419
5.486.244
5.278.507
Handelsaktiva
0
0
60.220
60.220
60.220
Finanzinvestitionen (brutto)
2.067.451
118.232
39.400
2.225.083
Einzelwertberichtigung
0
0
0
0
Finanzinvestitionen abzüglich
Einzelwertberichtigung
2.067.451
118.232
39.400
2.225.083
2.268.382
Beteiligungen
0
52.967
0
52.967
52.967
Derivative Finanzinstrumente
0
0
96.944
96.944
96.944
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
11.767.132
171.198
363.102
12.301.432
12.133.468
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2.802.911
0
0
2.802.911
2.802.946
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.438.600
0
0
6.438.600
6.418.938
Verbriefte Verbindlichkeiten
1.342.499
0
110.308
1.452.807
1.469.803
Leasingverbindlichkeiten
100.927
0
0
100.927
100.927
Handelspassiva
0
0
78.079
78.079
78.079
Derivative Finanzinstrumente
0
0
387.829
387.829
387.829
Nachrangige Verbindlichkeiten
417.783
0
0
417.783
436.597
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
11.102.721
0
576.216
11.678.938
11.695.119
96 Jahresfinanzbericht 2020
Die nachfolgende Tabelle ordnet alle zum fair value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten den
verschiedenen fair value Hierarchien zu
EUR Tsd.
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt
31.12.2020
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
118
118
Forderungen an Kunden
0
0
132.137
132.137
Handelsaktiva
1.697
58.078
0
59.775
Finanzinvestitionen
19.472
4.948
32.298
56.718
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
2.279
4.948
32.298
39.525
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
17.193
0
0
17.193
Beteiligungen
0
0
49.136
49.136
Erfolgsneutral zum fair value bewertet - designiert
0
0
49.136
49.136
Derivative Finanzinstrumente
0
131.926
0
131.926
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
21.169
194.952
213.690
429.811
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0
89.875
89.875
Handelspassiva
0
62.596
0
62.596
Derivative Finanzinstrumente
0
442.964
0
442.964
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
0
505.561
89.875
595.436
31.12.2019
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
119
119
Forderungen an Kunden
0
0
166.419
166.419
Handelsaktiva
597
59.623
0
60.220
Finanzinvestitionen
120.519
5.553
31.559
157.632
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
2.288
5.553
31.559
39.400
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
118.232
0
0
118.232
Beteiligungen
0
0
52.927
52.927
Erfolgsneutral zum fair value bewertet - designiert
0
0
52.927
52.927
Derivative Finanzinstrumente
0
96.944
0
96.944
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
121.116
162.120
251.024
534.260
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0
110.308
110.308
Handelspassiva
0
78.079
0
78.079
Derivative Finanzinstrumente
0
387.829
0
387.829
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
0
465.908
110.308
576.216
Für die Beschreibung der Bewertungsverfahren für Beteiligungen wird auf die Ausführungen in Note 3) s) Beteiligungen
und Anteile an at equity bewerteten Unternehmen verwiesen. Aufgrund von Unwesentlichkeit wurden Beteiligungen mit
einem Buchwert von EUR 24 Tsd. (2019: EUR 40 Tsd.) mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Bei der Berechnung der Marktwerte für Level 2 Finanzinvestitionen verwendet die VBW keine nicht auf beobachtbaren
Marktdaten basierenden Bewertungskurse. Systemseitig angelieferte Kursinformationen werden bei nicht aktiv gehandel-
ten Positionen auf Basis sekundär verfügbarer Marktdaten oder auf aktiven Märkten zustande gekommener Transaktionen
in vergleichbaren Produkten überprüft und bei Bedarf an diese angepasst. Level 2 Inputfaktoren sind vor allem Zinsraten
inklusive dazugehöriger Zinsvolatilitäten, FX Swap Points, Währungs-, Aktien- und Indexkurse inklusive dazugehöriger
Volatilitäten und Credit Spreads, die täglich direkt von Brokern bezogen werden. Anpassungen im Rahmen einer Markt-
bewertung erfolgen durch lineare Interpolationen der direkt bezogenen Brokerdaten. Die verwendeten Inputfaktoren durch-
laufen eine tägliche Qualitätssicherung und werden im Bewertungssystem historisiert.
Im Jahr 2020 gab es wie im Vorjahr keine Umgliederungen bei den Finanzinstrumenten zwischen den Levels 1 und 2.
Jahresfinanzbericht 2020 97
Darstellung der Entwicklung der Level 3 Marktwerte von finanziellen Vermögenswerten
EUR Tsd.
Forderungen
an Kreditin-
stitute
Forderungen
an Kunden
Finanzin-
vestitionen
Beteiligun-
gen
Finanzielle
Vermögens-
werte gesamt
Verbriefte
Verbind-
lichkeiten
Finanzielle
Verbindlich-
keiten
gesamt
Stand 01.01.2019
259
199.431
34.451
43.027
277.167
106.575
106.575
Umwidmung in
Level 3
0
0
0
-223
-223
0
0
Zugänge
0
1.141
131
3.954
5.227
0
0
Abgänge
-140
-35.706
-6.433
-8
-42.287
-3
-3
Bewertungen
Erfolgswirksam
0
1.552
3.410
0
4.962
3.173
3.173
Erfolgsneutral
0
0
0
6.178
6.178
563
563
Stand 31.12.2019
119
166.419
31.559
52.927
251.024
110.308
110.308
Umwidmung in
Level 3
0
0
0
0
0
0
0
Zugänge
0
89
40
504
634
0
0
Abgänge
0
-33.328
-412
-39
-33.779
-21.447
-21.447
Bewertungen
Erfolgswirksam
-1
-1.043
1.111
0
67
872
872
Erfolgsneutral
0
0
0
-4.255
-4.255
142
142
Stand 31.12.2020
118
132.137
32.298
49.136
213.690
89.875
89.875
Die in der oben abgebildeten Tabelle dargestellten Bewertungen sind in der Position Ergebnis aus Finanzinstrumenten
und investment properties (Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. in der fair value Rücklage (Sonstiges Ergebnis) erfasst.
Von den Bewertungen, die über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, betrifft ein Betrag von EUR 1.435 Tsd.
(2019: EUR 4.961 Tsd.) die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkei-
ten.
Bei der Bewertung der Forderungen werden die cash flows der Darlehen mit der risikolosen Swap-Kurve plus Aufschlag
abgezinst. Die Aufschläge, welche für die Diskontierung herangezogen werden, sind die Standardrisikokosten und die
Liquiditätskosten. Die Liquiditätskosten werden vom Markt abgeleitet (Spreads von Senior Unsecured Bank Emissionen
in Österreich und Deutschland; Spreads von Covered Bonds für Kredite im Deckungsstock und Credit-Claim fähige Kre-
dite). Die Standardrisikokosten werden nach einem Clustering der Darlehen anhand des Ratings verwendet. Die übrigen
Komponenten der Vorkalkulation werden bei Geschäftsabschluss in einem Faktor (Epsilon-Faktor) zusammengefasst und
für die Folgebewertung eingefroren.
In den Finanzinvestitionen sind zum 31. Dezember 2020 Partizipationsscheine mit einem Buchwert von
EUR 32.278 Tsd. (2019: EUR 31.127 Tsd.) dem Level 3 der fair value Hierarchie zugeordnet. Diese werden auf keinem
aktiven Markt gehandelt und lassen nur eine alternative Bewertung mittels am Markt nicht beobachtbaren Inputparametern
zu.
Die Bewertung erfolgt durch ein Hull-White 1 Faktor Zinsmodell im Rahmen einer Monte-Carlo Simulation, wobei das
Modell täglich auf das aktuelle Marktdatenumfeld (Zinssatz und Volatilität) kalibriert wird. Die in Zukunft zu leistende Ver-
zinsung dieser Anteile wird mittels eines variablen Kupons, bestehend aus dem 3-Monats-Euribor als Basiszinssatz sowie
einem Aufschlag gerechnet, der einen nicht beobachtbaren Inputfaktor darstellt. Weitere nicht beobachtbare Inputfaktoren,
die in die Bewertung einfließen, sind die Laufzeit sowie der erwartete Tilgungskurs der Partizipationsscheine.
Als geschätzte Endfälligkeit wird Ende Dezember 2021 angenommen. Die verlängerte Rücknahmeperiode resultiert aus
der Einschätzung des Vorstandes, dass eine Einziehung des Partizipationskapitals, welches die VB Regio
aktivseitig hält, seitens der Volksbanken genehmigungspflichtig durch die EZB ist. Erst danach kann die VB Regio ihr
eigenes PS einziehen. Für die Einziehung von PS ist darüber hinaus jeweils ein Bewertungsgutachten notwendig.
98 Jahresfinanzbericht 2020
Aufgrund der Liquiditätsbasis des Emittenten wird von einem Tilgungskurs von 100 ausgegangen. Diese Annahme wird
durch den durchgeführten impairment test der Aktiva gestützt. Die Abzinsung der Zahlungsflüsse erfolgt mit einem 3-
Monats-Euribor Basiszinssatz plus einem Aufschlag, der die Eigenkapitalkosten abbildet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Änderungen des fair values nach Anpassung dieser Inputfaktoren dar
31.12.2020
EUR Tsd.
Positive Änderung
des fair values
Negative Änderung
des fair values
Laufzeitveränderung + 1 Jahr
0
-1.585
Veränderung Aufschlag +/- 100 BP
287
-284
Veränderung Tilgungswert - 5 %
0
-1.601
31.12.2019
EUR Tsd.
Positive Änderung des
fair values
Negative Änderung des
fair values
Laufzeitveränderung + 1 Jahr
0
-1.367
Veränderung Aufschlag +/- 100 BP
614
-604
Veränderung Tilgungswert - 5 %
0
-1.508
Für die Berechnung der fair values der Emissionen fließen neben den vom Markt ableitbaren Bewertungsparametern und
den statischen Stammdaten (die sich aus dem Auszahlungsprofil laut Prospekt ergeben) lediglich die Funding Aufschläge
für Covered Bonds ein. Entsprechend werden lediglich diese Eingangsparameter einer Szenarioanalyse unterworfen. Da-
für wird die Funding Kurve einem Shift von 0,30 % unterworfen. Ein solcher Shift wird durch die entsprechenden Experten
in der VBW als realistisch erachtet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes nach Anpassung der oben beschriebenen
Inputfakoren
31.12.2020
EUR Tsd.
Positive Änderung
des fair values
Negative Änderung
des fair values
Veränderung Aufschlag +/- 30 BP
2.514
-2.422
31.12.2019
EUR Tsd.
Positive Änderung
des fair values
Negative Änderung
des fair values
Veränderung Aufschlag +/- 30 BP
2.684
-2.584
Die Entwicklung von Sensitivitätsanalysen für die fair values von Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind in
Note 13) Forderungen an Kreditinstitute und Kunden dargestellt.
Die Entwicklung von Sensitivitätsanalysen für die fair values von investment property (IAS 40) sind in Note 17) Investment
property dargestellt.
Die Entwicklung von Sensitivitätsanalysen für die fair values von Beteiligungen sind in Note 19) Beteiligungen dargestellt.
Für Finanzinstrumente, die nicht zum fair value bewertet werden, wird der fair value nur für die Zwecke der Anhangsangabe
berechnet und hat keinen Einfluss auf die Konzernbilanz und die Konzerngesamtergebnisrechnung.
Jahresfinanzbericht 2020 99
Die nachfolgende Tabelle ordnet die Marktwerte aller nicht zum fair value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten den verschiedenen fair value Hierarchien zu
EUR Tsd.
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt FV
Buchwerte
31.12.2020
Barreserve
0
3.798.482
0
3.798.482
3.798.482
Forderungen an Kreditinstitute (brutto)
2.285.932
Einzelwertberichtigung
0
Forderungen an Kreditinstitute abzüglich Einzel-
wertberichtigung
0
0
2.283.319
2.283.319
2.285.932
Forderungen an Kunden (brutto)
5.319.517
Einzelwertberichtigung
-49.217
Forderungen an Kunden abzüglich Einzelwertbe-
richtigung
0
0
5.433.490
5.433.490
5.270.300
Finanzinvestitionen (brutto)
2.227.387
Einzelwertberichtigung
0
Finanzinvestitionen abzüglich Einzelwertberichti-
gung
2.256.416
30.624
0
2.287.040
2.227.387
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
2.256.416
3.829.105
7.716.808
13.802.330
13.582.101
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
4.165.809
4.165.809
4.165.780
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
0
6.649.303
6.649.303
6.636.565
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0
1.384.613
1.384.613
1.373.976
Leasingverbindlichkeiten
0
0
85.826
85.826
85.826
Nachrangige Verbindlichkeiten
0
0
409.037
409.037
406.879
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
0
0
12.694.588
12.694.588
12.669.026
EUR Tsd.
Level 1
Level 2
Level 3
Gesamt FV
Buchwerte
31.12.2019
Barreserve
0
1.913.513
0
1.913.513
1.913.513
Forderungen an Kreditinstitute (brutto)
2.466.343
Einzelwertberichtigung
0
Forderungen an Kreditinstitute abzüglich Einzel-
wertberichtigung
0
0
2.462.816
2.462.816
2.466.343
Forderungen an Kunden (brutto)
5.360.537
Einzelwertberichtigung
-40.712
Forderungen an Kunden abzüglich Einzelwertbe-
richtigung
0
0
5.112.089
5.112.089
5.319.825
Finanzinvestitionen (brutto)
2.067.451
Einzelwertberichtigung
0
Finanzinvestitionen abzüglich Einzelwertberichti-
gung
2.098.966
11.785
0
2.110.750
2.067.451
Finanzielle Vermögenswerte gesamt
2.098.966
1.925.298
7.574.904
11.599.168
11.767.132
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
2.802.946
2.802.946
2.802.911
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
0
0
6.418.938
6.418.938
6.438.600
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0
1.359.495
1.359.495
1.342.499
Leasingverbindlichkeiten
0
0
100.927
100.927
100.927
Nachrangige Verbindlichkeiten
0
0
436.597
436.597
417.783
Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt
0
0
11.118.903
11.118.903
11.102.721
Für Finanzinstrumente, welche überwiegend kurzfristig sind, stellt der Buchwert eine angemessene Schätzung des fair
values dar.
Für langfristige Finanzinstrumente erfolgt die Berechnung des fair values durch Abzinsung der vertraglichen Zahlungs-
ströme. Für Aktiva werden Zinssätze verwendet, die für Aktiva mit ähnlichen Restlaufzeiten und Ausfallrisiken (insbeson-
dere geschätzte Ausfälle bei Forderungen aus dem Kreditgeschäft) hätten erzielt werden können. Im Fall der Passiva
werden Zinssätze zugrunde gelegt, mit denen entsprechende Verbindlichkeiten mit ähnlichen Restlaufzeiten am Bilanz-
stichtag aufgenommen oder emittiert hätten werden können.
100 Jahresfinanzbericht 2020
Hierarchie des fair values
Die zum fair value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden den drei Kategorien der IFRS fair value Hierarchie zugeord-
net.
Level 1 Mit notierten Preisen in aktiven Märkten bewertete Finanzinstrumente, deren fair value direkt von Preisen an
aktiven, liquiden Märkten abgeleitet werden kann und bei denen das im Markt beobachtbare Finanzinstrument repräsen-
tativ für das im Bestand des Konzerns zu bewertende Finanzinstrument ist.
Level 2 Mit Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren fair value
aus gleichartigen, an aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren, deren Ein-
gangsparameter beobachtbar sind, ermittelt werden kann.
Level 3 Mit Bewertungsverfahren auf Basis nicht beobachtbarer Parameter bewertete Finanzinstrumente, deren fair
value nicht aus am Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann. Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen
eine Wertkomponente auf, die nicht beobachtbar ist und die einen wesentlichen Einfluss auf den fair value hat.
38) Derivate
Derivative Finanzinstrumente
2020
Nominale
Marktwerte
EUR Tsd.
Bis
3 Monate
Bis
1 Jahr
Bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
Summe
31.12.2020
Zinsbezogene Geschäfte
243.945
243.491
1.099.595
4.317.637
5.904.668
-320.134
Caps & Floors
91.392
51.789
60.126
199.917
403.224
6
Futures - zinsbezogen
4.100
0
0
0
4.100
0
Interest rate swaps
148.453
191.702
1.039.469
4.117.720
5.497.344
-320.141
Währungsbezogene Geschäfte
488.994
90.534
455.571
186.230
1.221.329
5.469
Cross currency interest rate swaps
0
0
455.571
186.230
641.801
5.469
FX swaps
486.469
82.986
0
0
569.455
0
Devisentermingeschäfte
2.525
7.548
0
0
10.073
0
Sonstige Geschäfte
7.564
3.187
12.274
177.970
200.995
-1.836
Optionen
7.564
3.187
12.274
177.970
200.995
-1.836
Gesamt
740.503
337.212
1.567.440
4.681.837
7.326.992
-316.501
2019
Nominale
Marktwerte
EUR Tsd.
Bis
3 Monate
Bis
1 Jahr
Bis
5 Jahre
Über
5 Jahre
Summe
31.12.2019
Zinsbezogene Geschäfte
194.545
357.457
1.458.790
4.708.649
6.719.441
-293.665
Caps & Floors
62.207
61.207
247.790
228.189
599.393
0
Futures - zinsbezogen
1.300
35.000
0
0
36.300
0
Interest rate swaps
131.038
261.250
1.211.001
4.480.460
6.083.748
-293.665
Währungsbezogene Geschäfte
883.452
167.026
445.109
182.206
1.677.792
-16.349
Cross currency interest rate swaps
317.322
110.792
445.109
182.206
1.055.428
-16.349
FX swaps
565.237
45.313
0
0
610.550
0
Devisentermingeschäfte
893
10.922
0
0
11.814
0
Sonstige Geschäfte
10.855
2.385
15.825
213.267
242.333
-643
Optionen
10.855
2.385
15.825
213.267
242.333
-643
Gesamt
1.088.851
526.868
1.919.724
5.104.122
8.639.566
-310.657
Alle derivativen Finanzinstrumente ausgenommen Futures sind OTC-Produkte.
Jahresfinanzbericht 2020 101
Die folgende Tabelle zeigt die Marktwerte aufgeteilt auf Bilanzpositionen
31.12.2020
EUR Tsd.
Aktiva
Passiva
Gesamt
Zinsbezogene Geschäfte
57.105
62.595
-5.490
Währungsbezogene Geschäfte
28
1
27
Handelsbestand
57.133
62.596
-5.463
Zinsbezogene Geschäfte
112.979
427.623
-314.644
Währungsbezogene Geschäfte
9.041
3.599
5.442
Sonstige Geschäfte
9.907
11.743
-1.836
Sonstige Aktiva / Passiva
131.926
442.964
-311.038
Gesamt
189.059
505.561
-316.501
Summe zinsbezogene Geschäfte
170.084
490.218
-320.134
Summe währungsbezogene Geschäfte
9.069
3.600
5.469
Summe sonstige Geschäfte
9.907
11.743
-1.836
31.12.2019
EUR Tsd.
Aktiva
Passiva
Gesamt
Zinsbezogene Geschäfte
58.279
78.076
-19.797
Währungsbezogene Geschäfte
28
4
24
Handelsbestand
58.307
78.079
-19.773
Zinsbezogene Geschäfte
85.846
359.714
-273.868
Währungsbezogene Geschäfte
5.307
21.680
-16.373
Sonstige Geschäfte
5.792
6.435
-643
Sonstige Aktiva / Passiva
96.944
387.829
-290.884
Gesamt
155.251
465.908
-310.657
Summe zinsbezogene Geschäfte
144.125
437.790
-293.665
Summe währungsbezogene Geschäfte
5.334
21.683
-16.349
Summe sonstige Geschäfte
5.792
6.435
-643
102 Jahresfinanzbericht 2020
39) Hedging
Fair value hedge accounting zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos
Das Zinsrisiko wird mittels fair value hedge accounting abgesichert. Obwohl mit der Einführung von IFRS 9 die starren
Effektivitätsgrenzen 80 % - 125 % im hedge accounting abgeschafft wurden, finden diese im VBW Konzern weiterhin
Anwendung, um etwaige Ineffektivitäten zeitnah entdecken und gegebenenfalls mittels Rebalancing beseitigen zu können.
Ermittelt wird die Effektivität monatlich anhand der Dollar Off-Set Methode, welche die Marktwertänderungen vom Grund-
sowie Sicherungsgeschäft gegenüberstellt.
Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich in keiner hedge Beziehung die Notwendigkeit für ein Rebalancing.
Die im Ergebnis aus fair value hedge erfassten Ineffektivitäten aus den hedge Beziehungen betragen im Geschäftsjahr
2020 in der VBW EUR -980 Tsd. (2019: EUR -5.280 Tsd.), wohingegen sich das Nominale der abgesicherten Grundge-
schäfte zum 31. Dezember 2020 auf insgesamt EUR 3.005.105 Tsd. (2019: EUR 2.943.168 Tsd.) beläuft. Die Ineffektivität
entspricht somit lediglich 0,03 % (2019: 0,2 %) vom hedge Portfolio. Die hedging Strategie in der VBW ist demnach höchst
effektiv.
Das Nominale von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im hedge accounting designiert wurden, stellt sich wie folgt
dar
31.12.2020
EUR Tsd.
Interest rate swaps
Bis 3 Monate
Bis 1 Jahr
Bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Gesamt
Forderungen an Kunden
0
0
45.950
533.527
579.477
Finanzinvestitionen
0
5.000
172.700
990.462
1.168.162
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
10.000
195.000
1.030.000
1.235.000
Cross currency interest rate swaps
Bis 3 Monate
Bis 1 Jahr
Bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Gesamt
Forderungen an Kunden
0
0
0
0
0
Finanzinvestitionen
0
0
14.870
0
14.870
31.12.2019
EUR Tsd.
Interest rate swaps
Bis 3 Monate
Bis 1 Jahr
Bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Gesamt
Forderungen an Kunden
0
0
0
578.107
578.107
Finanzinvestitionen
31.500
60.000
72.500
922.054
1.086.054
Verbriefte Verbindlichkeiten
0
0
208.000
1.030.000
1.238.000
Cross currency interest rate swaps
Bis 3 Monate
Bis 1 Jahr
Bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Gesamt
Forderungen an Kunden
0
19.133
0
0
19.133
Finanzinvestitionen
0
0
14.870
0
14.870
Jahresfinanzbericht 2020 103
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu jenen interest rate swaps, die als Sicherungsgeschäfte dienen, unterteilt
nach Art des zugehörigen Grundgeschäfts
EUR Tsd.
Nominale
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Ausweis des
Sicherungsgeschäfts
in der Bilanz
Fair value Än-
derung des
laufenden Jah-
res als Basis
für die Berech-
nung der
hedging Inef-
fektivität
Ineffektivität
erfolgswirk-
sam verein-
nahmt
Ausweis der
Ineffektivität in
der Gewinn-
und Verlust-
rechnung
31.12.2020
Forderungen an Kunden
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
579.477
0
34.764
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
-12.371
63
Ergebnis aus
fair value
hedge
Finanzinvestitionen zu
fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
1.168.162
0
372.200
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
-44.311
3.503
Ergebnis aus
fair value
hedge
Finanzinvestitionen
erfolgsneutral zum fair
value bewertet
0
0
0
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
849
-676
Ergebnis aus
fair value
hedge
Verbriefte Verbindlich-
keiten - Anleihen zu fort-
geführten Anschaffungs-
kosten bewertet
1.235.000
68.839
0
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
26.588
-3.722
Ergebnis aus
fair value
hedge
Interest rate swaps
gesamt
2.982.640
68.839
406.964
-29.246
-832
EUR Tsd.
Nominale
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Ausweis des
Sicherungsgeschäfts
in der Bilanz
Fair value Än-
derung des
laufenden Jah-
res als Basis
für die Berech-
nung der
hedging Inef-
fektivität
Ineffektivität
erfolgswirk-
sam verein-
nahmt
Ausweis der
Ineffektivität in
der Gewinn-
und Verlust-
rechnung
31.12.2019
Forderungen an Kunden
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
578.107
890
23.162
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
-18.544
-476
Ergebnis aus
fair value
hedge
Finanzinvestitionen zu
fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
994.554
810
328.476
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
-71.211
-3.492
Ergebnis aus
fair value
hedge
Finanzinvestitionen
erfolgsneutral zum fair
value bewertet
91.500
0
3.627
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
5.089
78
Ergebnis aus
fair value
hedge
Verbriefte Verbindlich-
keiten - Anleihen zu fort-
geführten Anschaffungs-
kosten bewertet
1.238.000
44.420
2.304
Positive/negative
Marktwerte aus deri-
vativen Finanz-
instrumenten
4.292
-973
Ergebnis aus
fair value
hedge
Interest rate swaps
gesamt
2.902.161
46.120
357.569
-80.374
-4.863
104 Jahresfinanzbericht 2020
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den zugehörigen abgesicherten Grundgeschäften
EUR Tsd.
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Wert des
basis
adjustments
Ausweis des
Grundge-
schäfts in
der Bilanz
Wertänderung
des laufenden
Jahres als Ba-
sis für die Be-
rechnung der
hedging Inef-
fektivität
Stand des zu amor-
tisierenden basis
adjustments von
Grundgeschäften,
die nicht mehr in
einer hedge
Beziehung sind
31.12.2020
Forderungen an Kunden zu
fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet
579.470
0
34.194
Forderungen
an Kunden
12.433
0
Finanzinvestitionen zu fortge-
führten Anschaffungskosten
bewertet
1.317.142
0
365.173
Finanz-
investitionen
47.814
1.024
Finanzinvestitionen erfolgs-
neutral zum fair value
bewertet
0
0
0
Finanz-
investitionen
-1.525
0
Verbriefte Verbindlichkeiten -
Anleihen zu fortgeführten An-
schaffungskosten
bewertet
0
1.228.962
63.961
Verbriefte
Verbindlich-
keiten
-30.310
12.517
Grundgeschäfte zu interest
rate swaps gesamt
1.896.612
1.228.962
463.327
28.413
13.542
EUR Tsd.
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Wert des
basis
adjustments
Ausweis des
Grundge-
schäfts in der
Bilanz
Wertänderung
des laufenden
Jahres als Ba-
sis für die Be-
rechnung der
hedging Inef-
fektivität
Stand des zu amor-
tisierenden basis
adjustments von
Grundgeschäften,
die nicht mehr in
einer hedge
Beziehungsind
31.12.2019
Forderungen an Kunden zu
fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet
578.100
0
21.761
Forderungen
an Kunden
18.068
0
Finanzinvestitionen zu fortge-
führten Anschaffungskosten
bewertet
1.134.880
0
317.358
Finanz-
investitionen
67.718
2.151
Finanzinvestitionen erfolgs-
neutral zum fair value
bewertet
91.628
0
1.525
Finanz-
investitionen
-5.011
0
Verbriefte Verbindlichkeiten -
Anleihen zu fortgeführten An-
schaffungskosten
bewertet
0
1.228.496
33.651
Verbriefte
Verbindlich-
keiten
-5.265
16.007
Grundgeschäfte zu interest
rate swaps gesamt
1.804.607
1.228.496
374.294
75.510
18.157
Jahresfinanzbericht 2020 105
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu jenen cross currency interest rate swaps, die als Sicherungsgeschäfte die-
nen, unterteilt nach Art des zugehörigen Grundgeschäfts
EUR Tsd.
Nominale
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Ausweis des
Sicherungsgeschäfts
in der Bilanz
Fair value
Änderung des
laufenden
Jahres als
Basis für die
Berechnung
der hedging
Ineffektivität
Ineffektivität
erfolgswirk-
sam verein-
nahmt
Ausweis
der Ineffek-
tivität in der
Gewinn-
und
Verlust-
rechnung
31.12.2020
Forderungen an Kunden
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
0
0
0
Positive/negative
Marktwerte aus
derivativen Finanz-
instrumenten
321
-688
Ergebnis
aus fair
value
hedge
Finanzinvestitionen zu
fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
14.870
0
1.732
Positive/negative
Marktwerte aus de-
rivativen Finanzin-
strumenten
455
541
Ergebnis
aus fair
value
hedge
Finanzinvestitionen
erfolgsneutral zum
fair value bewertet
0
0
0
Positive/negative
Marktwerte aus de-
rivativen Finanzin-
strumenten
0
0
Ergebnis
aus fair
value
hedge
Cross currency interest
rate swaps gesamt
14.870
0
1.732
776
-147
EUR Tsd.
Nominale
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Ausweis des
Sicherungsgeschäfts
in der Bilanz
Fair value
Änderung des
laufenden
Jahres als
Basis für die
Berechnung
der hedging
Ineffektivität
Ineffektivität
erfolgswirk-
sam verein-
nahmt
Ausweis
der Ineffek-
tivität in der
Gewinn-
und
Verlust-
rechnung
31.12.2019
Forderungen an Kunden
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
19.133
0
9.357
Positive/negative
Marktwerte aus
derivativen Finanz-
instrumenten
629
4
Ergebnis
aus fair
Value
hedge
Finanzinvestitionen zu
fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
14.870
0
2.288
Positive/negative
Marktwerte aus
derivativen Finanz-
instrumenten
460
-6
Ergebnis
aus fair
Value
hedge
Finanzinvestitionen
erfolgsneutral zum
fair value bewertet
0
0
0
Positive/negative
Marktwerte aus
derivativen Finanz-
instrumenten
217
-414
Ergebnis
aus fair
Value
hedge
Cross currency interest
rate swaps gesamt
34.003
0
11.646
1.306
-417
106 Jahresfinanzbericht 2020
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den zugehörigen abgesicherten Grundgeschäften
EUR Tsd.
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Wert des
Basis
adjustments
Ausweis des
Grundgeschäfts
in der Bilanz
Wertänderung
des laufenden
Jahres als
Basis für die
Berechnung
der hedging
Ineffektivität
Stand des zu
amortisierenden
basis adjust-
ments von
Grundgeschäf-
ten, die nicht
mehr in einer
hedge Bezie-
hung sind
31.12.2020
Forderungen an Kunden
zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
0
0
0
Forderungen
an Kunden
-1.009
0
Finanzinvestitionen zu
fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
15.243
0
1.142
Finanz-
investitionen
86
0
Finanzinvestitionen er-
folgsneutral zum fair
value bewertet
0
0
0
Finanz-
investitionen
0
0
Grundgeschäfte zu
cross currency interest
rate swaps gesamt
15.243
0
1.142
-923
0
EUR Tsd.
Buchwert
Aktiva
Buchwert
Passiva
Wert des
Basis
adjustments
Ausweis des
Grundgeschäfts
in der Bilanz
Wertänderung
des laufenden
Jahres als
Basis für die
Berechnung
der hedging
Ineffektivität
Stand des zu
amortisierenden
basis adjust-
ments von
Grundgeschäf-
ten, die nicht
mehr in einer
hedge Bezie-
hung sind
31.12.2019
Forderungen an Kunden
zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
19.133
0
1.009
Forderungen
an Kunden
-625
0
Finanzinvestitionen zu
fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet
15.743
0
1.056
Finanz-
investitionen
-466
0
Finanzinvestitionen er-
folgsneutral zum fair
value bewertet
0
0
0
Finanz-
investitionen
-632
0
Grundgeschäfte zu
cross currency interest
rate swaps gesamt
34.876
0
2.065
-1.722
0
Jahresfinanzbericht 2020 107
40) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
Der Gesamtbetrag der Vermögenswerte in Fremdwährung belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 484.438 Tsd. (2019: EUR
587.444 Tsd.), jener der Verbindlichkeiten auf EUR 107.869 Tsd. (2019: EUR 142.176 Tsd.).
41) Treuhandgeschäfte
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Treuhandvermögen
Forderungen an Kreditinstitute
68.263
61.821
Forderungen an Kunden
79.009
67.913
Treuhandverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
68.263
61.821
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
79.009
67.913
42) Nachrangige Vermögenswerte
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Finanzinvestitionen
2.401
2.401
43) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeiten
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Vermögenswerte, die als Sicherheit übertragen wurden
Forderungen an Kunden
399.200
381.104
Finanzinvestitionen
14.027
14.625
Verpflichtungen, für die Vermögenswerte als Sicherheit übertragen wurden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
399.200
381.104
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
14.027
14.625
Im Rahmen von Unternehmensrefinanzierungen durch die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) werden Kundenforde-
rungen in Höhe von EUR 72 Mio. (2019: EUR 81 Mio.) als Sicherheiten gestellt. Diese Forderungen sind durch Ausfallga-
rantien des Bundes, durch Privatversicherungen und Wechselbürgschaften garantiert. Die OeKB kann diese Kundenfor-
derungen bei vertragskonformer Leistung des Konzerns nicht weiterverpfänden oder veräußern.
Im Rahmen für Sicherstellungen von OeNB Refinanzierungen der VBW wurden im Geschäftsjahr 2020 EUR 327 Mio.
(2019: EUR 300 Mio.) Forderungen an Kunden als Sicherheiten gestellt.
Im Rahmen von Mündelspareinlagen werden Finanzinvestitionen in Höhe von EUR 14 Mio. (2019: EUR 15 Mio.) als Si-
cherstellung gehalten.
108 Jahresfinanzbericht 2020
44) Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen
233.662
270.478
Akkreditive
0
1.196
Sonstiges (Haftsummen)
18.566
18.247
Kreditrisiken
Kreditrisiken aus noch nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen
3.533.495
2.672.897
Für Finanzgarantien, bei denen es nach Einschätzung des Managements zu einem Zahlungsabfluss kommen wird, wurde
in Höhe des wahrscheinlichen Zahlungsabflusses unter Berücksichtigung von eventuell vorhandenen Sicherheiten eine
Vorsorge in den Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken in Höhe von EUR 2.166 Tsd. (2019: EUR 3.027 Tsd.) gebildet.
Die VBW ist an diversen Gerichtsverfahren sowohl auf Kläger- als auch auf der Beklagtenseite beteiligt. Diese Verfahren
sind auf das laufende Bankgeschäft zurückzuführen. Das Ausmaß ist nicht ungewöhnlich. Der Ausgang dieser Verfahren
wird sich voraussichtlich nicht erheblich auf die Finanzlage und Rentabilität des VBW Konzerns auswirken.
Darüber hinaus bestehen keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derje-
nigen Verfahren, die nach Kenntnis der VBW noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die innerhalb der
letzten zwölf Monate bestanden oder abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabi-
lität des VBW Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.
Darstellung der zukünftigen cash flows der Eventualverbindlichkeiten nach ihrer vertraglichen Fälligkeit und bei den Ga-
rantien auch nach der erwarteten Fälligkeit
EUR Tsd.
Kredit-
zusagen
Garantien -
vertraglich
vereinbart
Garantien
erwartet
31.12.2020
Buchwert
3.533.495
233.662
0
Zahlungsabflüsse gesamt
3.533.495
233.662
2.165
Bis 3 Monate
3.533.495
233.662
217
Bis 1 Jahr
0
0
866
Bis 5 Jahre
0
0
1.083
31.12.2019
Buchwert
2.672.897
270.478
0
Zahlungsabflüsse gesamt
2.672.897
270.478
3.027
Bis 3 Monate
2.672.897
270.478
303
Bis 1 Jahr
0
0
1.211
Bis 5 Jahre
0
0
1.514
Bei den Kreditrisiken wurde bei der Darstellung der vertraglichen Laufzeit auf den ersten möglichen Zeitpunkt der Inan-
spruchnahme abgestellt. Bei der Darstellung der vertraglich vereinbarten Garantien wird die erste vertragliche Möglichkeit
der vollen Inanspruchnahme dargestellt, während in der Spalte der erwarteten Garantien die vom Management in den
verschiedenen Laufzeiten erwartete Inanspruchnahme angegeben wird.
Jahresfinanzbericht 2020 109
45) Pensionsgeschäfte und andere übertragene Vermögenswerte
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 bestanden Rücknahmeverpflichtungen aus echten Pensionsgeschäften (Repurchase ag-
reements) als Pensionsgeber in Höhe von EUR 21.525 Tsd. (2019: EUR 21.245 Tsd.).
Es werden in der Bilanz keine weiteren finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, bei denen die wesentlichen Chancen
und Risiken zurückbehalten wurden.
46) Angaben über Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und
Personen
EUR Tsd.
Gegenüber
verbundenen
nicht
konsolidierten
Unternehmen
Gegenüber
Unternehmen,
mit denen ein
Beteiligungs-
verhältnis
besteht
Gegenüber
at equity
bewerteten
Unternehmen
Gegenüber
Unternehmen,
die als Aktionär
signifikanten
Einfluss auf die
Konzernmutter
haben
31.12.2020
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
15.307
0
Forderungen an Kunden
195
1.597
0
0
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
0
0
0
357.062
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
248.164
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
6.010
4.046
24.466
0
Rückstellungen
0
6
11
0
Geschäftsvorfälle
5.402
3.874
259.124
0
Sachaufwand
-519
-32.360
-17
0
Sonstige betriebliche Erträge
0
1.354
6.417
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-152
0
0
0
31.12.2019
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
44.327
0
Forderungen an Kunden
163
1.598
0
0
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
0
0
273
405.802
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
189.861
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
4.504
1.950
22.547
0
Rückstellungen
0
3
6
0
Geschäftsvorfälle
4.126
3.415
256.580
0
Sachaufwand
-613
-30.436
-14
0
Sonstige betriebliche Erträge
116
1
7.226
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-589
-104
0
0
Der Betrag der Geschäftsvorfälle stellt den Durchschnittsbestand der Forderungen und Verbindlichkeiten an Kreditinstitute
und an Kunden dar und berechnet sich aus dem jeweiligen Stand an den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum, der
Vorzeichen unabhängig aufgerechnet wird.
Verrechnungspreise zwischen dem VBW Konzern und nahestehenden Unternehmen und Personen orientieren sich an
den marktüblichen Gegebenheiten. Zum Bilanzstichtag bestehen wie im Vorjahr keine sonstigen Verpflichtungen des VBW
Konzerns für nicht konsolidierte Tochtergesellschaften oder assoziierte Unternehmen.
110 Jahresfinanzbericht 2020
Die Republik Österreich übt als Aktionär signifikanten Einfluss auf den VBW Konzern aus. Die Angaben erfolgen nur be-
schränkt auf die Wertpapiere des Emittenten Republik Österreich. Die Erleichterungsregel gemäß IAS 24.26 für Unterneh-
men im Einflussbereich der öffentlichen Hand wird in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr gewährte Kredite und Vorschüsse an Schlüsselpersonen
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Aushaftender Gesamtbetrag
363
377
Geleistete Rückzahlungen
32
23
Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gelten im VBW Konzern die Mitglieder des Vorstandes sowie die
Mitglieder des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens. Die Darstellung zu den Bezügen der Schlüsselpersonen ist in Note
10) Verwaltungsaufwand enthalten. Es wurden keine weiteren Verträge mit Schlüsselpersonen abgeschlossen.
Zum 31.12.2020 sind in den Forderungen an Kreditinstitute/Kunden Verrechnungen mit Sektorinstituten in Höhe von
EUR 1.873.734 Tsd. (2019:  EUR 2.061.152 Tsd.) und in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten/Kunden Ver-
rechnungen in Höhe von EUR 2.359.951 Tsd. (2019:  EUR 2.515.414 Tsd.) enthalten.
47) Angaben zum Hypothekenbankgeschäft gemäß Pfandbriefgesetz einschließlich
fundierter Bankschuldverschreibungen
EUR Tsd.
Deckungsdarlehen
Deckungserfordernis
Verbriefte
Verbindlichkeiten
Überdeckung
31.12.2020
Bankschuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.362.311
2.535.720
826.591
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
89.001
62.220
26.781
Gesamt
3.451.312
2.597.940
853.372
31.12.2019
Bankschuldverschreibungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.936.644
2.405.058
531.586
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
102.127
83.640
18.487
Gesamt
3.038.771
2.488.698
550.073
Im Deckungserfordernis für verbriefte Verbindlichkeiten wurde die sichernde Überdeckung in Höhe von 2 % vom Nennwert
der in Umlauf befindlichen Bankschuldverschreibungen berücksichtigt.
48) Vertriebsstellen
31.12.2020
31.12.2019
Vertriebsstellen Inland
58
63
49) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 15. März 2021 wurde die Platzierung einer Senior Non-Preferred Anleihe mit einem Emissionsvolumen in Höhe
von EUR 500 Mio. mit Valuta 23. März 2021 erfolgreich abgeschlossen.
Die Schuldverschreibungen dienen der Einhaltung der gesetzlichen MREL-Bestimmungen und erfüllen die Vorgaben des
§ 131 Abs 3 Z 1 bis 3 BaSAG. Die Laufzeit der Anleihe beträgt 5 Jahre.
Der fixe Zinssatz wurde mit 0,875 % p.a. festgelegt und ist jährlich am 23.März zahlbar.
Jahresfinanzbericht 2020 111
50) Segmentberichterstattung
Der Konzern der VBW hat zwei Geschäftssegmente Retail und ZO, die den strategischen Geschäftsfeldern entsprechen.
Diese Geschäftsfelder erfüllen unterschiedliche Aufgaben und werden gemäß der internen Management- und Berichts-
struktur unterschiedlich gesteuert. Diese Steuerung setzt auf der Darstellung einer Geschäftseinheit als Profit-Center auf,
was bedeutet, dass alle Ergebnisse einer Geschäftseinheit zugerechnet werden, unabhängig davon, ob diese in der Ge-
schäftseinheit als eigene Rechtsentität selbst oder in der Konzernmutter erwirtschaftet werden.
Für jedes Geschäftsfeld wird an den Vorstand und die Managementebene Bericht erstattet. Basis der Berichterstattung
sind die Einzelabschlüsse der VBW und der Tochtergesellschaften. Die Zinsergebnisse der Profit-Center werden nach den
Grundsätzen der Marktzinsmethode errechnet. Die Verrechnungspreise für Veranlagungen und Refinanzierungen zwi-
schen Unternehmenseinheiten entsprechen marktüblichen Gegebenheiten. Die Kosten werden nach Schlüsseln der an-
teiligen Leistungserbringung auf die Geschäftsfelder aufgeteilt. Konzernprojektkosten werden ebenfalls den Geschäftsfel-
dern zugeordnet.
Retail
Das Segment Retail umfasst die Versorgung von Privatkunden, KMU sowie Kommerz-Kunden mit den banküblichen
Dienstleistungen im Bereich Veranlagung und Finanzierung sowie Services im Bereich Wertpapier Beratung und Veran-
lagung, Zahlungsverkehr, Vermittlung von Versicherungsprodukten und Valuten- und Devisengeschäft.
Die Services werden typischerweise über die Kanäle Filialen sowie Internet bzw. Direktvertrieb erbracht. Dementspre-
chend sind in diesem Segment die Ergebnisse der Filialen bzw. Kommerz-Kunden-Profit-Center abgebildet.
ZO
Das Segment ZO umfasst die Aktivitäten des Spitzeninstituts sowie die Aufgaben der ZO für den ganzen österreichischen
Volksbanken-Verbund. Das Treasury ist primär für die Liquiditätsbeschaffung auf Geld- und Kapitalmärkten bzw. für den
Liquiditätsausgleich innerhalb des Volksbanken-Verbundes verantwortlich. Des Weiteren ist die Liquiditätssteuerung im
Zusammenhang mit den regulatorischen Vorgaben über die Steuerung des Bankbuches im Bereich Liquidität und Zinsän-
derungsrisiko ein wesentlicher Bestandteil im Bereich der Aufgaben der VBW als Spitzeninstitut und ZO.
Zu den Profit-Centern gehört zusätzlich der Bereich Konsortialfinanzierung inklusive Groß-Wohnbau, wo die VBW als
Syndizierungspartner für größere Kreditengagements von Kommerz-Kunden der Volksbanken ihre Dienstleistungen zur
Verfügung stellt. Ebenfalls hier erfasst sind die Ergebnisse der VB Services für Banken Gesellschaft m.b.H., welche den
Volksbanken ihre Dienstleistungen im Bereich technische Zahlungsverkehr- und Wertpapier-Abwicklung, der Kreditsach-
bearbeitung sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich der Marktfolge zur Verfügung stellt, und der VB Infrastruktur und
Immobilien GmbH, die Leistungen im Bereich Facility Management und Infrastruktur erbringt.
Schließlich werden alle übrigen Aktivitäten abgebildet, die zur Steuerung des Volksbanken-Verbundes dienen, welche die
VBW als ZO im Sinne der CRR bzw. des BWG leistet.
Konsolidierung
Die Konsolidierungssachverhalte werden getrennt von den übrigen Aktivitäten in der Spalte Konsolidierung ausgewiesen.
Die Positionen enthalten Beträge aus Konsolidierungen, die nicht innerhalb eines Segments durchgeführt werden.
112 Jahresfinanzbericht 2020
Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern
1-12/2020
EUR Tsd.
Retail
ZO
Konsolidierung
Gesamt
Zinsüberschuss
99.239
16.971
0
116.210
Risikovorsorge
-18.857
-7.749
0
-26.606
Provisionsüberschuss
61.349
-4.466
435
57.318
Handelsergebnis
274
-1.557
0
-1.283
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und
investment properties
1.672
1.915
0
3.587
Sonstiges betriebliches Ergebnis
8.638
154.369
-55.529
107.478
Verwaltungsaufwand
-132.885
-128.577
55.094
-206.368
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen
-151
71
0
-81
Jahresergebnis vor Steuern
19.278
30.977
0
50.255
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-14.192
-5.288
0
-19.480
Jahresergebnis nach Steuern
5.086
25.690
0
30.775
31.12.2020
Bilanzsumme
6.672.096
9.133.803
-1.524.824
14.281.075
Forderungen an Kunden
5.235.990
143.284
-6.941
5.372.333
Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
29.953
8.738
0
38.691
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
5.546.177
1.233.026
-142.637
6.636.565
Verbriefte Verbindlichkeiten inklusive
Nachrangige Verbindlichkeiten
103.074
1.767.655
0
1.870.730
1-12/2019
EUR Tsd.
Retail
ZO
Konsolidierung
Gesamt
Zinsüberschuss
102.654
17.351
0
120.005
Risikovorsorge
-8.590
1.412
0
-7.178
Provisionsüberschuss
58.413
-2.818
198
55.793
Handelsergebnis
259
-2.546
0
-2.287
Ergebnis aus Finanzinstrumenten und
investment properties
1.874
19.363
-3.351
17.885
Sonstiges betriebliches Ergebnis
4.149
144.040
-50.663
97.527
Verwaltungsaufwand
-143.003
-124.274
53.816
-213.460
Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen
-165
-336
0
-501
Jahresergebnis vor Steuern
15.593
52.191
0
67.784
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-8.387
-2.364
0
-10.751
Jahresergebnis nach Steuern
7.206
49.827
0
57.033
31.12.2019
Bilanzsumme
6.541.971
7.572.113
-1.410.234
12.703.850
Forderungen an Kunden
5.276.454
244.157
-49.275
5.471.336
Anteile an at equity bewerteten Unternehmen
30.460
8.734
0
39.194
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
5.254.294
1.280.697
-96.391
6.438.600
Verbriefte Verbindlichkeiten inklusive
Nachrangige Verbindlichkeiten
112.981
1.757.609
0
1.870.591
Jahresfinanzbericht 2020 113
51) Risikobericht
Allgemein
Die Übernahme und professionelle Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken ist eine Kernfunktion
jeder Bank. Die VBW als ZO des Kreditinstitute-Verbundes gemäß § 30a BWG bestehend aus der VBW und den zuge-
ordneten Kreditinstituten (ZK) des Volksbankensektors erfüllt diese zentrale Aufgabe für den Volksbanken-Verbund, so-
dass dieser über Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren für die Erfassung, Beurteilung, Steuerung und Überwa-
chung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken und der Vergütungspolitik und -praktiken (§ 39 Abs. 2 BWG)
verfügt. Die Umsetzung der Steuerung im Volksbanken-Verbund erfolgt durch Generelle und im Bedarfsfall durch Indivi-
duelle Weisungen und korrespondierende Arbeitsrichtlinien in den ZKs.
Folgende Risiken werden im Volksbanken-Verbund im Zuge der Risikoinventur als wesentlich eingestuft:
- Kreditrisiken
- Marktrisiken
- Liquiditätsrisiken
- Operationelle Risiken
- Sonstige Risiken (z.B. Strategisches Risiko, Eigenkapitalrisiko und Ertrags- und Kostenrisiko, Modellrisiko)
Aktuelle Entwicklungen
Der Volksbanken-Verbund durchlief im Jahr 2020 erneut den jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungspro-
zess (Supervisory Review and Evaluation Process SREP) im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus der EZB.
Im Mai wurde von der EZB angekündigt, dass für den SREP 2020 ein pragmatischer Ansatz verfolgt wird. Im Zuge dessen
erhielt die VBW in ihrer Funktion als ZO des Volksbanken-Verbundes im November 2020 einen „operational letter“, welcher
ein vereinfachtes Verfahren zur Übermittlung der aufsichtlichen Erwartungen darstellt. Des Weiteren wurde von der EZB
angekündigt die Höhe der Säule 2 Anforderung (2,5 %) und der Säule 2 Kapitalempfehlung (1,0 %) nur unter außerge-
wöhnlichen Umständen anzupassen.
Basierend auf dem pragmatischen Ansatz der EZB für den SREP 2020 und unter Berücksichtigung der derzeit für den
Volksbanken-Verbund geltenden Kapitalanforderungen wurde von der EZB entschieden, keinen neuen Beschluss für den
SREP-Zyklus 2020 zu erlassen. Der Beschluss der EZB vom Dezember 2019 und damit die Höhe der Kapitalanforderun-
gen bleiben somit weiterhin in Kraft.
Mit Beschluss der EZB vom April 2020 wurde die Zusammensetzung der Kapitalanforderungen als Reaktion auf den Aus-
bruch der Corona Pandemie geändert. Kapitalinstrumente, die nicht als hartes Kernkapital einzustufen sind, können für
die teilweise Erfüllung der Säule 2 Anforderung herangezogen werden. Die Säule 2 Anforderung muss nun nicht mehr zu
100 % mit CET1 erfüllt werden, sondern muss zu mindestens 56,25 % mit hartem Kernkapital und zu mindestens 75 %
mit Kernkapital vorgehalten werden. Durch die geänderte Zusammensetzung der Säule 2 Anforderung hat sich der Bedarf
an AT1 erhöht. Der dadurch entstandene AT1 shortfall wird mit CET 1 abgedeckt. Unverändert bleibt die Höhe der Ge-
samtkapitalanforderung von 14 %. Damit ergeben sich für den Volksbanken-Verbund per 31. Dezember 2020 folgende
Kapitalquoten:
Die für den Volksbanken-Verbund festgelegte Kapitalempfehlung (CET 1 Demand) beträgt 10,41 % und setzt sich wie folgt
zusammen: Säule 1 CET 1-Anforderung von 4,5 %, Säule 2 Anforderung von 1,41 %, Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %,
Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 % und Säule 2 Kapitalempfehlung von 1,0 %.
114 Jahresfinanzbericht 2020
Damit ist der CET 1 Demand aufgrund der geänderten Zusammensetzung der Säule 2 Anforderung um 1,09 Prozentpunkte
gesunken. Ein etwaiger AT1/Tier 2 shortfall erhöht den CET1 Bedarf entsprechend.
Die Tier 1 Kapitalanforderung beträgt 11,38 % (Säule 1 Anforderung von 6,0 %, Säule 2 Anforderung von 1,88 %, Kapital-
erhaltungspuffer von 2,5 %, Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 %) und ist aufgrund
der geänderten Zusammensetzung der Säule 2 Anforderung um 0,62 Prozentpunkte gesunken.
Die Gesamtkapitalanforderung beträgt 14,00 % (Säule 1 Anforderung von 8,0 %, Säule 2 Anforderung von 2,50 %, Kapi-
talerhaltungspuffer von 2,5 %, Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 %) und ist somit
unverändert geblieben.
Per Dezember 2020 ist die höhere Anforderung aus Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute vorzuhal-
ten. Mit Inkrafttreten der BWG Novelle, aufgrund derer der Systemrisikopuffer und der Puffer für systemrelevante Institute
additiv vorzuhalten sind, wird eine Senkung der Quoten erwartet.
Risikopolitische Grundsätze
Die risikopolitischen Grundsätze der VBW umfassen die innerhalb des Volksbanken-Verbundes gültigen Normen im Um-
gang mit Risiken und werden zusammen mit dem Risikoappetit vom ZO-Vorstand festgelegt. Ein verbundweit einheitliches
Regelwerk und Verständnis zum Risikomanagement ist die Basis für die Entwicklung eines Risikobewusstseins und einer
Risikokultur im Unternehmen. Der Volksbanken-Verbund lässt sich in seinen Aktivitäten vom Grundsatz leiten, Risiken nur
in dem Maße einzugehen, wie dies zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele erforderlich ist. Die damit verbundenen
Risiken werden gesamthaft unter Anwendung von Grundsätzen für das Risikomanagement durch die Gestaltung der Or-
ganisationsstruktur und der Geschäftsprozesse gesteuert.
Organisation des Risikomanagements
Die VBW hat alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um dem Anspruch eines modernen Risikoma-
nagements zu entsprechen. Es gibt eine klare Trennung zwischen Markt und Marktfolge. Die Funktion eines zentralen und
unabhängigen Risikocontrollings ist eingerichtet. An der Spitze des Risikocontrollings steht auf Vorstandsebene der Chief
Risk Officer (CRO). Innerhalb des Vorstandsressorts des CRO gibt es eine Trennung zwischen Risikocontrolling und ope-
rativem Kreditrisikomanagement. Die Risikobeurteilung, -messung und -kontrolle erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip. Diese
Aufgaben werden zur Vermeidung von Interessenskonflikten von unterschiedlichen Organisationseinheiten wahrgenom-
men.
Das Geschäftsmodell erfordert es, Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten, zu messen, zu aggregieren und zu steu-
ern. Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und
Überwachungsprozessen gesteuert, die eng an den Tätigkeiten der Unternehmens- und Geschäftsbereiche ausgerichtet
sind. Als Voraussetzung und Basis für ein solides Risikomanagement wird das Risk Appetite Framework (RAF) für den
Volksbanken-Verbund auch in der VBW laufend weiterentwickelt, um den Risikoappetit bzw. den Grad der Risikotoleranz
zu definieren, den die VBW bereit ist zu akzeptieren, um ihre festgelegten Ziele zu erreichen. Der Grad der Risikotoleranz
manifestiert sich insbesondere durch die Festlegung und Überprüfung von geeigneten Limiten und Kontrollen. Das Rah-
menwerk wird laufend im Hinblick auf regulatorische Anforderungen, Änderungen im Marktumfeld oder des Geschäftsmo-
dells überprüft und weiterentwickelt. Das Ziel der VBW ist es, durch dieses Rahmenwerk ein diszipliniertes und konstruk-
tives Kontrollumfeld zu entwickeln, in dem alle Mitarbeiter ihre Rolle und Verantwortung verstehen und wahrnehmen.
Die Steuerung der Risiken im Volksbanken-Verbund erfolgt über drei beschlussfassende Gremien in der VBW: (i) Risk
Committee (RICO), (ii) Asset Liability Committee (ALCO), (iii) Kreditkomitee (KK). Die Zuständigkeiten dieser Komitees
Jahresfinanzbericht 2020 115
umfassen sowohl Themenbereiche der VBW als Einzelinstitut als auch Agenden des gesamten Volksbanken-Verbundes
gem. § 30a BWG. Die Risikoberichterstattung in den ZKs erfolgt in den jeweiligen lokalen Gremien.
Das RICO dient der Steuerung aller wesentlichen Risiken mit Fokus auf Portfolioebene und stellt sicher, dass Entschei-
dungen über Risikopolitik im Einklang mit dem Risikoappetit stehen. Ziel ist es, dem Vorstand der VBW eine ganzheitliche
Betrachtung aller Risiken (Gesamtbankrisikobericht) sowie eine Übersicht zu aufsichtsrechtlichen und sonstigen risikore-
levanten Themenstellungen zur Verfügung zu stellen.
Das ALCO ist das zentrale Gremium zur Steuerung von Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken, sowie von
Veranlagungsrisiken durch Positionierungen des Bankbuches, unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Risiko und
Ertrag und der langfristigen Sicherstellung der Refinanzierung.
Das KK ist ein Gremium für Kreditentscheidungen auf Basis der gültigen Kompetenzregelungen, für die Abnahme von
Maßnahmenplänen bei Sanierungs- bzw. Betreibungskunden sowie für die Genehmigung von Dotierungen von Einzel-
wertberichtigungen, Rückstellungen und Verzichten.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellen sich in der VBW wie folgt dar:
Säule 1: Mindesteigenmittelanforderungen
Im Rahmen der Säule 1 wird die Erfüllung der regulatorischen Mindestanforderungen sichergestellt. Sowohl für das Kre-
ditrisiko als auch für das Marktrisiko und das Operationelle Risiko kommen die jeweiligen regulatorischen Standardansätze
zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderungen zur Anwendung.
Säule 2: Internal Capital & Liquidity Adequacy Assessment
Über den internen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozess ergreift die VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes alle
notwendigen Maßnahmen um sicherzustellen, dass allen Risiken, die sich aus aktuellen und geplanten Geschäftsaktivitä-
ten ergeben, eine jederzeit angemessene Liquiditäts- und Kapitalausstattung gegenübersteht. Die Ausgestaltung des in-
ternen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozesses richtet sich dabei nach den regulatorischen Anforderungen und den
aufsichtlichen Erwartungen der EZB sowie nach den internen Leitlinien.
Säule 3: Offenlegung
Den Anforderungen der Säule 3 wird durch die Veröffentlichung der qualitativen und quantitativen Offenlegungsvorschrif-
ten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) auf der institutseigenen
Homepage unter Offenlegung / Volksbank Wien nachgekommen.
Verbundweites Risikomanagement
Das Risikocontrolling der VBW als ZO verantwortet die Risiko-Governance, Methoden und Modelle für die verbundweit
strategischen Risikomanagementthemen sowie die Vorgaben zur Steuerung auf Portfolioebene. Die ZO hat zur Erfüllung
ihrer Steuerungsfunktion Generelle Weisungen (GW) gegenüber den ZKs erlassen. Die GW RAF (Risk Appetite Frame-
work), GW ICAAP, GW ILAAP, GW Grundsätze des Kreditrisikomanagements (GKRM) und die nachgelagerten Verbund-
handbücher und die damit verbundenen Arbeitsrichtlinien regeln verbindlich und einheitlich das Risikomanagement. Die
Risikostrategie für den Volksbanken-Verbund wird ebenfalls in Form einer GW erlassen. Ziel ist es, allgemeine und ver-
bundweit konsistente Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Messung und den Umgang mit Risiken sowie die Aus-
gestaltung von Prozessen und organisatorischen Strukturen verständlich und nachvollziehbar zu dokumentieren bzw. fest-
zulegen. Die Vorstände und Geschäftsführer der ZKs haben im Rahmen ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht im Interesse
der Gesellschaften ausnahmslos und uneingeschränkt dafür Sorge zu tragen, dass die Generellen Weisungen im
116 Jahresfinanzbericht 2020
jeweiligen Unternehmen formal und faktisch Geltung erlangen. Jegliche Abweichungen und Sonderregelungen zu den
Generellen Weisungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und vorab mit der VBW als ZO abzustimmen und von dieser
zu genehmigen.
Im Volksbanken-Verbund werden eine umfassende Risikokommunikation und ein direkter Informationsaustausch als be-
sonders wichtig angesehen. Um einen fachlichen Austausch auf Arbeitsebene zu ermöglichen, wurde ein Fachausschuss
des Risikocontrollings eingeführt. Jedes ZK muss über eine eigene Risk Management Function (RMF) verfügen, die für
die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken im jeweiligen ZK zuständig ist.
Die Risiko-Governance sowie die Methoden und Modelle werden vom Risikocontrolling der VBW als ZO tourlich an die
aktuellen Rahmenbedingungen angepasst bzw. weiterentwickelt. Neben der regelmäßigen Re-Modellierung, Re-Kalibrie-
rung sowie Validierung der Risikomodelle werden die Methoden im ICAAP & ILAAP laufend verbessert und neue auf-
sichtsrechtliche Anforderungen überwacht und zeitgerecht umgesetzt.
a) Interner Kapitaladäquanzprozess
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, risikoadäquaten Kapitalausstattung hat die VBW in ihrer Funktion als ZO des Volks-
banken-Verbundes internationaler Best Practice folgend einen internen Kapitaladäquanzprozess (ICAAP) als revolvieren-
den Steuerungskreislauf aufgesetzt dem sowohl die VBW als auch alle ZKs unterliegen. Der ICAAP startet mit der Identi-
fikation der wesentlichen Risiken, durchläuft den Prozess der Risikoquantifizierung und -aggregation, der Ermittlung der
Risikotragfähigkeit, der Limitierung und schließt mit der laufenden Risikoüberwachung und daraus abgeleiteten Maßnah-
men. Erläuterungen zum ILAAP sind unter dem Punkt d) Liquiditätsrisiko angeführt.
Die einzelnen Elemente des Kreislaufes werden mit unterschiedlicher Frequenz durchlaufen (z.B. täglich für die Risikomes-
sung Marktrisiko Handelsbuch, quartalsweise für die Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung, jährlich für Risikoinven-
tur und Festlegung der Risikostrategie). Alle im Kreislauf beschriebenen Aktivitäten werden zumindest jährlich auf ihre
Aktualität und ihre Angemessenheit hin geprüft, bei Bedarf an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und vom
Vorstand der ZO abgenommen. Eine umfassende Überarbeitung des internen Kapitaladäquanzprozesses hat sich im Jahr
2019 aufgrund des im November 2018 veröffentlichten Leitfadens der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung
einer angemessenen Kapitalausstattung ergeben. Mit Hinblick darauf wurden insbesondere die Risikotragfähigkeitsrech-
nung und der interne Stresstest weiterentwickelt.
Risikoinventur
Die Risikoinventur hat zum Ziel die Wesentlichkeit bestehender und neu eingegangener bankgeschäftlicher Risiken zu
bestimmen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zusammengefasst und für die VBW ausgewertet. Die Ergebnisse
der Risikoinventur fließen in die Risikostrategie ein und bilden den Ausgangspunkt für die Risikotragfähigkeitsrechnung,
da wesentliche Risikoarten in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt werden.
Risikostrategie
Die Risikostrategie der VBW basiert auf der Verbund-Risikostrategie und auf der Verbund-Geschäftsstrategie und schafft
konsistente Rahmenbedingungen und Grundsätze für ein einheitliches Risikomanagement. Die Risikostrategie wird zu-
mindest jährlich auf ihre Aktualität und ihre Angemessenheit hin geprüft und an die aktuellen Rahmenbedingungen ange-
passt. Sie gibt die Regeln für den Umgang mit Risiken vor, und sorgt für die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfä-
higkeit. Die Erstellung der Risikostrategie erfolgt im Zuge der Geschäftsplanung. Die Verknüpfung der Inhalte der Risi-
kostrategie und der Geschäftsplanung erfolgt verbundweit durch die Integration der Zielvorgaben des Risk Appetite State-
ments in die GW Controlling Planung und Reporting.
Jahresfinanzbericht 2020 117
Risikoappetiterklärung (Risk Appetite Statement RAS) und Limitsystem
Das Kernelement der Risikostrategie stellt ein im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehendes Risk Appetite Statement
(RAS) und integriertes Limitsystem dar. Das aus strategischen und vertiefenden Kennzahlen bestehende RAS Kennzah-
len-Set unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung zentraler strategischer Ziele der VBW und operationalisiert diese.
Der Risikoappetit, d.h. die Indikatoren des RAS, wird aus dem Geschäftsmodell, dem aktuellen Risikoprofil, der Risikoka-
pazität und den Ertragserwartungen bzw. der strategischen Planung abgeleitet. Das auf Teilrisikoarten herunter gebro-
chene Limitsystem sowie das RAS geben den Rahmen r jenes maximale Risiko vor, das die VBW bereit ist, für die
Erreichung der strategischen Ziele einzugehen. Die RAS Kennzahlen werden mit einem Ziel-, einem Trigger- und einem
Limitwert versehen und werden ebenso wie die Gesamtbank- und Teilrisikolimits laufend überwacht. Damit wird sicherge-
stellt, dass Abweichungen von der Risikostrategie rasch erkannt werden und zeitgerecht Maßnahmen zur Gegensteuerung
eingeleitet werden können. Das Kennzahlenset des RAS setzt sich aus strategischen und vertiefenden RAS-Indikatoren
zusammen:
- Kapitalkennzahlen (z.B. CET1-Ratio, T1-Ratio, TC-Ratio, RTF)
- Kreditrisikokennzahlen (z.B. NPL-Ratio, Coverage Ratio, Nettozuführungsquote Risikovorsorgen, Forbearance Ra-
tio)
- Zinsrisikokennzahlen (z.B. OeNB Zinsrisikokoeffizient, EBA, Zinsrisikokoeffizient, PVBP)
- Liquiditätsrisikokennzahlen (z.B. LCR, NSFR)
- Kennzahlen für das operationelle Risiko (z.B. OpRisk Verluste im Verhältnis zum CET1, IKS-Durchführungsquote)
- Weitere risikorelevante Kennzahlen (z.B. CIR, Branchenkonzentrationen)
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung stellt ein zentrales Element in der Umsetzung des ICAAP dar. Mit ihr wird die jederzeit
ausreichende Deckung der eingegangenen Risiken durch adäquate Risikodeckungsmassen nachgewiesen und für die
Zukunft sichergestellt. Zu diesem Zweck werden alle relevanten Einzelrisiken aggregiert. Diesem Gesamtrisiko werden die
vorhandenen und vorab definierten Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die Einhaltung der Limite wird quartals-
weise überwacht und berichtet.
Bei der Bestimmung der Risikotragfähigkeit werden unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt, die sich in drei Sichtweisen
widerspiegeln.
- Regulatorische Sicht (Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelquoten)
- Ökonomische Perspektive
- Normative Perspektive
Die regulatorische Säule 1 Perspektive stellt den nach gesetzlichen Vorgaben berechneten Gesamtrisikobetrag den regu-
latorischen Eigenmitteln gegenüber. Die Sicherstellung der regulatorischen Risikotragfähigkeit ist gesetzlich verankert und
stellt eine Mindestanforderung dar. Die Zusammensetzung der regulatorischen Gesamtrisikoposition der VBW entspricht
dem Muster einer regional tätigen Retail Bank.
Die ökonomische Perspektive trägt zur Sicherstellung des Fortbestands des VBW bei, indem bei der Steuerung der Kapi-
talausstattung der wirtschaftliche Wert im Vordergrund steht. Die Risikotragfähigkeit der ökonomischen Perspektive ergibt
sich aus der Gegenüberstellung ökonomischer Risiken und dem internen Kapital (Risikodeckungsmasse). Ökonomische
Risiken sind Risiken, die den wirtschaftlichen Wert des Instituts beeinträchtigen können und somit die Angemessenheit
der Kapitalausstattung aus ökonomischer Sicht beeinträchtigen können. Bei der Quantifizierung der ökonomischen Risiken
118 Jahresfinanzbericht 2020
wird auf interne Verfahren, in der Regel Value at Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Zeithorizont
von einem Jahr, zurückgegriffen. Dabei werden alle quantifizierbaren Risiken berücksichtigt, die im Rahmen der Risikoin-
ventur als wesentlich identifiziert wurden. Als Risikodeckungsmasse werden stille Reserven, das im laufenden Geschäfts-
jahr erzielte Jahresergebnis sowie jene Eigenmittel, die bei der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Verlustabsorption
zur Verfügung stehen, angesetzt. Das Gesamtbankrisikolimit ist mit 95 % der verfügbaren Risikodeckungsmasse festge-
legt. Voraussetzung für die Angemessenheit der Kapitalausstattung aus ökonomischer Perspektive ist, dass das interne
Kapital fortlaufend zur Abdeckung der Risiken und zur Unterstützung der Strategie ausreicht.
Im Rahmen der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass der Volksbanken-Verbund über einen mehrjährigen Zeit-
raum in der Lage ist, seine Eigenmittelanforderungen zu erfüllen und sonstigen externen finanziellen Zwängen gerecht zu
werden. Sie stellt die Risikotragfähigkeit auf Basis der strategischen Planung unter normalen und adversen Bedingungen
dar und umfasst im Wesentlichen die Simulation der GuV- und Eigenmittelpositionen über drei Jahre. Dabei werden die
strategische Planung sowie verschiedene Krisenszenarien simuliert und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des
jeweiligen Szenarios die Entwicklung der regulatorischen Eigenmittelquoten berechnet. Die zentralen Betrachtungsgrößen
der normativen Perspektive sind daher die regulatorischen Eigenmittelquoten CET1, Tier 1 und Total Capital. Die norma-
tive Perspektive wurde verbundweit umgesetzt und bezieht somit die VBW ein.
Stress Testing
Für das Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie für das operationelle Risiko werden regelmäßig risikoartenspezifische
Stresstests bzw. Risikoanalysen durchgeführt, wobei die Krisenszenarien derart gestaltet werden, dass das Eintreten von
sehr unwahrscheinlichen, aber nicht unmöglichen Ereignissen simuliert bzw. geschätzt wird. Anhand dieser Vorgehens-
weise können z.B. extreme Verluste erkannt und analysiert werden.
Neben diesen risikoartenspezifischen Stresstests und Sensitivitätsanalysen werden regelmäßig interne Stresstests durch-
geführt, welche risikoartenübergreifend sind. Der halbjährlich durchgeführte interne Stresstest setzt sich aus Szenarioana-
lysen, Sensitivitätsanalysen und dem Reverse Stresstest zusammen. In den Szenarioanalysen werden volkswirtschaftliche
Krisenszenarien definiert und daraus die geänderten Risikoparameter für die einzelnen Risikokategorien und Geschäfts-
felder abgeleitet. Neben der Risikoseite werden auch die Effekte der Krisenszenarien auf die regulatorischen Eigenmittel
sowie auf die Risikodeckungsmasse der ökonomischen Perspektive ermittelt. An dieser Stelle überschneiden sich die
Vorgaben der normativen Perspektive mit den Anforderungen an die Szenarioanalysen für den internen Stresstest: Es
wird über einen mehrjährigen Zeitraum für verschiedene Krisenszenarien die Entwicklung der regulatorischen Eigenmit-
telquoten simuliert. Aus den Erkenntnissen des internen Stresstests werden Handlungsempfehlungen definiert und diese
in Maßnahmen übergeleitet. So wurde beispielsweise das Reporting-Rahmenwerk um neue Aspekte erweitert, zusätzlich
Limite definiert, risikoreichere Branchen stärker überwacht und Planungsvorgaben für strategische Risikokennzahlen ab-
geleitet.
Von der EBA/EZB wird alle zwei Jahre ein EU-weiter, risikoartenübergreifender Stresstest durchgeführt an dem der Volks-
banken-Verbund teilnimmt. Der nächste EBA/EZB Stresstest findet im Jahr 2021 statt. Die Stresstestergebnisse werden
von der EZB zur Beurteilung des Kapitalbedarfs im Rahmen des SREP herangezogen. In den Jahren zwischen dem risi-
koartenübergreifenden EBA/EZB-Stresstests wird von der Aufsicht ein risikospezifischer Stresstest durchgeführt. Der
Volksbanken-Verbund hat daher im Jahr 2019 am Liquiditäts-Stresstest teilgenommen.
Risikoreporting
Das in der VBW implementierte Reporting-Rahmenwerk zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken
vollständig identifiziert, überwacht und effizient sowie zeitnah gesteuert werden. Das Reporting-Rahmenwerk bietet eine
ganzheitliche und detaillierte Darstellung der Risiken und eine spezifische Analyse der einzelnen Risikoarten.
Jahresfinanzbericht 2020 119
Als Kernelement des Reporting-Rahmenwerks dient der monatliche bzw. für die RTFR und Kapitalkennzahlen quartals-
weise, Gesamtbankrisikobericht. Der Gesamtbankrisikobericht gibt einen Überblick über die Situation und Entwicklung der
RAS-Kennzahlen, die Auslastung der Risikotragfähigkeit, adressiert alle wesentlichen Risiken und enthält umfangreiche
qualitative und quantitative Informationen. Der Gesamtbankrisikobericht liefert dem Vorstand monatlich steuerungsrele-
vante Informationen und ergeht quartalsweise an den Aufsichtsrat der VBW. Als Ergänzung zum Gesamtbankrisikobericht
komplettieren diverse risikospezifische Berichte (z.B. Analysen im Kreditrisiko über die Entwicklung einzelner Sub-Portfo-
lien) das Reporting-Rahmenwerk.
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Da der Volksbanken-Verbund in Österreich als ein bedeutendes Institut eingestuft wurde, muss der Verbund einen Sanie-
rungsplan erstellen und bei der Europäischen Zentralbank einreichen. Die VBW in ihrer Funktion als ZO des Volksbanken-
Verbundes ist für die Erstellung des Gruppensanierungsplans (GSP) für den Verbund zuständig. Für die VBW sowie Zu-
geordnete Institute wird kein separater Sanierungsplan erstellt. Der GSP wird mindestens einmal jährlich aktualisiert und
berücksichtigt sowohl Änderungen in den Geschäftsaktivitäten als auch veränderte aufsichtsrechtliche Anforderungen.
b) Kreditrisiko
Unter dem Kreditrisiko werden mögliche Verluste verstanden, die dadurch entstehen, dass ein Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Organisation Kreditrisikomanagement
Die mit dem Kreditrisiko in Zusammenhang stehenden Aufgaben werden in der VBW von den Bereichen Kreditrisikoma-
nagement und bestimmten Teilbereichen des Risikocontrollings wahrgenommen. Für die operativen Kreditrisikomanage-
ment-Funktionen sind die Abteilungen Kreditrisikomanagement Filialen, Kreditrisikomanagement Immobilien- & Unterneh-
mensfinanzierungen, Sanierung & Betreibung zuständig. Das Risikocontrolling ist auf Portfolioebene für die Risikobeurtei-
lung, -messung und -kontrolle sowie das Kreditrisikoberichtswesen zuständig.
Operatives Kreditrisikomanagement
Grundsätze Kreditvergabe
- Kreditgeschäfte setzen zwingend Entscheidungen mit kreditnehmerbezogenen Limiten voraus. Die Festlegung
und Überwachung bestimmter Limite wird einheitlich auf Verbundebene geregelt.
- Die Ratingverpflichtung gilt für jeden Kreditnehmer mit einem Obligo über der definierten Mindesthöhe. Der Ra-
tingprozess basiert auf einem 4-Augen-Prinzip und gilt verbundweit.
- Bei der Auswahl von Kreditsicherheiten wird auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet und somit auf vornehm-
lich werthaltige, wenig bearbeitungs- und kostenintensive sowie auf tatsächlich verwertbare Kreditsicherheiten
zurückgegriffen. Aus diesem Grund werden Sachsicherheiten, wie beispielsweise Immobiliensicherheiten und
finanzielle Sicherheiten, wie Bar- oder Wertpapiersicherheiten, eine bevorzugte Stellung eingeräumt. Die Wert-
haltigkeit und Durchsetzbarkeit von Kreditsicherheiten ist grundsätzlich vor jeder Kreditentscheidung zu beurtei-
len. Grundsätze für das Management von Sicherheiten bzw. einheitliche Regeln für die Auswahl, Bestellung,
Verwaltung und Bewertung von Kreditsicherheiten gelten auf Verbundebene.
- Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite werden grundsätzlich nicht mehr angeboten bzw. vergeben.
- Der Hauptmarkt des Kreditgeschäftes ist der österreichische Markt.
- Konsortialkredite werden grundsätzlich gemeinsam mit der ZO eingegangen.
120 Jahresfinanzbericht 2020
Entscheidungsprozess
In allen Einheiten der VBW, die Kreditrisiko generieren, ist eine strenge Trennung von Vertriebs- und Risikomanagemen-
teinheiten gegeben. Sämtliche Einzelfallentscheidungen werden unter strenger Beachtung des 4-Augen-Prinzips getrof-
fen, für welche eindeutige Abläufe festgelegt wurden. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Limitsysteme, welche die Ent-
scheidungskompetenzen der einzelnen Einheiten in einen Rahmen fassen.
Engagement- und Sicherheitenüberwachung
Die Prozesse zur Überprüfung der Engagements und Sicherheiten sind verbundweit geregelt und von allen zugeordneten
Kreditinstituten (ZK) einzuhalten.
Limitierung
Die Überwachung, Steuerung und Begrenzung des Risikos von Einzelengagements und von Klumpenrisiken erfolgt an-
hand differenzierter Limitkategorien.
Im Volksbanken-Verbund wird die Gruppe verbundener Kunden (GvK) als Basis für Limite bei Neukreditvergaben und die
laufende Überwachung herangezogen. Hinsichtlich der Limite wird zwischen den Vorgaben auf Ebene des Volksbanken-
Verbundes und für die Einzelinstitute unterschieden. Die Überprüfung der Limitierungen auf Einzelgeschäftsebene erfolgt
kontinuierlich im Kreditrisikomanagement der ZK und wird anhand zentraler Auswertungen durch das Kreditrisikomanage-
ment der VBW als ZO überwacht.
Im Zusammenhang mit Portfoliolimitierungen werden derzeit im Volksbanken-Verbund hauptsächlich Limite für Auslands-
finanzierungen und Wesentlichkeitsgrenzen für Regionen und Branchen definiert. Diese Limite sind für den Kreditverga-
beprozess relevant und werden monatlich durch das Risikocontrolling überwacht.
Um eine entsprechend nachhaltig gesunde Portfolioqualität zu erzielen, gibt es bonitätsabhängige verbundweite Vorgaben
für Geschäfte mit Neukunden und Obligoerhöhungen bei Bestandskunden.
Intensiviertes Kreditrisikomanagement
Unter intensiviertem Kreditrisikomanagement wird im Volksbanken-Verbund und damit auch in der VBW die gesonderte
Beobachtung von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten und/oder ausfallsgefährdeter Kunden verstanden. Das intensi-
vierte Kreditrisikomanagement umfasst unter anderem Prozesse rund um die Früherkennung von ausfallsgefährdeten
Kunden, das Mahnwesen, Forbearance-Prozesse sowie die Ausfallserkennung.
Früherkennung: Bei der Früherkennung werden Kunden, welche innerhalb der nächsten Monate ein erhöhtes Ausfallsri-
siko aufweisen könnten, auf Grund bestimmter Indikatoren systematisch identifiziert. Der VBW wird damit die Möglichkeit
gegeben, potenziellen Ausfällen frühzeitig entgegen steuern zu können. Die Früherkennung von ausfallgefährdeten Kun-
den ist verbundweit in einem einheitlichen Frühwarnsystem geregelt.
Mahnwesen: Das im gesamten Volksbanken-Verbund und damit der VBW zum Einsatz kommende Mahnwesen basiert
auf einer automatisierten und einheitlichen Basis und darauf aufbauend vordefinierten Prozessen.
Forbearance: Unter Forbearance werden Zugeständnisse verstanden, die die Bank dem Kreditnehmer im Zusammenhang
mit finanziellen Schwierigkeiten oder drohenden finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers gewährt, ansonsten aber
nicht gewähren würde. Kreditnehmer, bei denen Geschäfte als forborne eingestuft wurden, unterliegen im Volksbanken-
Verbund besonderen (Überwachungs-)vorschriften.
Jahresfinanzbericht 2020 121
Ausfallserkennung: Der Prozess der Ausfallserkennung dient dazu, Ausfälle rechtzeitig zu erkennen. Ein Kunde gilt als
ausgefallen, wenn gemäß CRR ein Leistungsverzug von über 90 Tagen und/oder eine vollständige Begleichung der Ver-
bindlichkeit ohne Sicherheitenverwertung als unwahrscheinlich angesehen wird. Der Volksbanken-Verbund hat 13 mögli-
che Ausfallseventarten definiert, die für eine verbundweit einheitliche Klassifizierung von Ausfallsereignissen verwendet
werden. Die Ausfallserkennung baut unter anderem auch auf den oben beschriebenen Frühwarnerkennungs- und Forbe-
arance-Prozessen auf. Zusätzlich gibt es weitere (Prüf-)Prozesse, wie z.B. die Analyse der erwarteten Cash-Flows inner-
halb der regulären oder anlassbezogenen Engagementüberprüfung, die eine Einstufung in eine Ausfallsklasse auslösen
können.
Problem Loan Management
Im Rahmen des verbundweiten Problem Loan Management-Systems (PLM) erfolgt die Zuordnung der Kunden anhand
eindeutig definierter Indikatoren, die verbundweit einheitlich zur Anwendung kommen. Es wird in weiterer Folge zwischen
Kunden in
- Intensivbetreuung (negative Änderung der Risikoeinschätzung, aber noch nicht ausgefallen),
- Sanierung (akute Ausfallsgefährdung bzw. bereits ausgefallen, Kunde jedoch sanierungswürdig) und
- Betreibung (ausgefallene und nicht sanierungswürdige Kunden)
unterschieden und entsprechend differenzierte Bearbeitungsprozesse sind im Volksbanken-Verbund einheitlich aufge-
setzt.
Management der COVID-19-Krise
In Österreich wurden Mitte März 2020 bzw. im Zuge der 2. Infektionswelle ab Anfang November 2020 strenge Contain-
ment-Maßnahmen gesetzt, die die wirtschaftliche Aktivität vorübergehend stark reduzierten, verbunden mit Einkommens-
und Umsatzverlusten für unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen sowie einem starken Anstieg der
Arbeitslosigkeit, die durch ein Kurzarbeitsprogramm teilweise abgefedert wurde. Die Langzeiteffekte auf die Wirtschaft und
den Arbeitsmarkt sind derzeit schwer abschätzbar.
Die starke Bindung des Volksbanken-Verbundes zu seinen Kunden und zur Region hat sich auch in Zeiten der COVID-
19-Krise gezeigt. Einer Vielzahl an Kunden wurden COVID-19-bedingte Maßnahmen eingeräumt, um den entstandenen
Liquiditätsengpässen zu begegnen und existenzbedrohende Umstände zu bewältigen. Diese Maßnahmen umfassen ver-
schiedene Arten und Ausgestaltungen von Stundungen, Laufzeitverlängerungen, Überbrückungsfinanzierungen und Rah-
menerhöhungen bei Bestandskunden. Überbrückungsfinanzierungen und Rahmenerhöhungen erfolgen mehrheitlich be-
sichert mit Garantien aus dem staatlichen Maßnahmenpaket, Stundungen unterliegen zum Großteil den Bedingungen der
EBA Guidelines on legislative and non-legislative loan repayments moratoria bzw. des seitens der österreichischen Re-
gierung beschlossenen gesetzlichen Moratoriums für Privatkunden und Kleinstunternehmer. Der Volksbanken-Verbund
und somit die VBW haben sich am privaten Moratorium des österreichischen Bankensektors für Privat- und Unterneh-
menskunden beteiligt.
Konten mit COVID-19-bedingten Maßnahmen werden gekennzeichnet und das Monitoring des COVID-19-induzierten
Portfolios erfolgt laufend und engmaschig. Für Kreditnehmer, deren Konten COVID-19-Zugeständnisse aufweisen, wurde
im Volksbanken-Verbund ein separater Überwachungsprozess aufgesetzt. Ergänzend zu Reviews im Rahmen des Early
Warning Systems bzw. des Problem Loan Managements und dem standardmäßig einmal jährlich vorzunehmenden Kre-
ditreview für die Überwachung von großen Kunden in der Standardbetreuung, wurde ein risikoorientierter Einzelkunden-
Review des Corona Portfolios eingeführt. Darüber hinaus wurden die Prozesse hinsichtlich der Ratingaktualisierung bei
Kommerzkunden im Zusammenhang mit dem Management der Corona-Krise geschärft.
122 Jahresfinanzbericht 2020
Quantitatives Kreditrisikomanagement bzw. Kreditrisikocontrolling
Messung und Steuerung des Kreditrisikos
Zur Messung und Steuerung des Kreditrisikos ist auch die Entwicklung von ausgereiften Modellen sowie von Systemen
und Prozessen, die auf das bankindividuelle Portfolio zugeschnitten sind, notwendig. Dadurch soll einerseits die Kreditent-
scheidung strukturiert und verbessert werden, andererseits bilden diese Instrumente bzw. deren Ergebnisse auch die
Grundlage für die Portfoliosteuerung.
Die Ergebnisse der Kreditrisikomessung werden monatlich an den Vorstand im Rahmen des Risk Committees berichtet.
Wichtigstes Ziel für den Einsatz der Kreditrisiko-Modelle und Instrumente ist die Verlustvermeidung durch Früherkennung
von Risiken.
Ratingsysteme
Verbundweit werden standardisierte Modelle zur Bonitätsbestimmung (die VB Ratingfamilie) und zur Bestimmung
der Verlusthöhe im Ausfall angewandt. Die erwartete Ausfallswahrscheinlichkeit jedes Kunden wird über die VB
Ratingfamilie geschätzt und über die VB Masterskala ausgedrückt, die insgesamt 25 Ratingstufen umfasst. Das
verwendete PD-Band ermöglicht nicht nur den Vergleich interner Ratings mit den Klassifizierungen externer Ratin-
gagenturen, sondern auch den Vergleich der Bonitätseinstufung über Kundensegmente hinweg.
Die Ratingstufen der Ratingklasse 5 decken die verbundweit zur Anwendung kommenden Ausfallsgründe für einen
Kredit ab und werden auch zum Reporting nicht-performender Kredite (NPL) herangezogen.
Credit Value at Risk
Die Berechnung des für das Kreditrisiko erforderlichen ökonomischen Kapitalbedarfes erfolgt über die Credit Value
at Risk (CVaR) Methodik. Der Volksbanken-Verbund hat sich zu diesem Zweck für eine statistische Simulations-
methode entschieden. Im Detail wird für die Modellierung der Kreditrisiken im Kreditportfolio ein weiterentwickeltes
und den internen Erfordernissen angepasstes Merton Modell herangezogen.
Konzentrationen
Die Quantifizierung und Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen von Konzentrationen erfolgt monatlich einerseits
über die ermittelten Risikoparameter und andererseits im Zuge der Erstellung des Risikoberichtes.
Kontrahentenausfallrisiko
Dem Kontrahentenrisiko für Marktwerte aus unbesicherten Derivaten wird mittels Credit Value Adjustments (CVA)
bzw. Debt Value Adjustment (DVA) als Näherungsfunktion des potenziellen zukünftigen Verlustes in Bezug auf
das Kontrahentenausfallrisiko Rechnung getragen. Das expected future exposure (EFE) wird hierbei mittels
Monte Carlo Simulation ermittelt. Für jene Kontrahenten, für die keine am Markt beobachtbaren Credit Spreads
verfügbar sind, basieren die Ausfallswahrscheinlichkeiten auf internen Ratings des Volksbanken-Verbundes. Der
Verbund verwendet kein internes Modell zur Berechnung des Kontrahentenausfallrisikos.
Kreditrisikominderung
Die Berücksichtigung der Sicherheiten in den Kreditrisikomodellen für CVaR und in den Expected Loss Berechnun-
gen erfolgt primär über die verbundweiten LGD-Modelle. Ausgangspunkt für die Berücksichtigung von Sicherheiten
ist jeweils der aktuelle Markt-, Verkehrs-, Nominal- oder Rückkaufswert.
Zur Reduktion des Kontrahentenrisikos von derivativen Geschäften verwendet der Volksbanken-Verbund Kreditri-
sikominderungstechniken wie Netting und Sicherheitenaustausch. Der Verbund strebt mit allen wesentlichen
Jahresfinanzbericht 2020 123
Marktteilnehmern den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines
entsprechenden Credit Support Annex (CSA) an. Es findet ein täglicher Abgleich der Marktwerte der derivativen
Geschäfte mit den Kontrahenten statt. Überschreiten die Marktwerte bestimmte vertraglich festgelegte Schwellen-
werte, müssen diese Überhänge mit Sicherheiten abgedeckt werden. Diese Sicherheiten werden regulatorisch an-
erkannt und reduzieren das Risiko.
Einflussfaktoren zur Schätzung der erwarteten Verluste (Expected Credit Losses „ECL“) für die Ermittlung der
Wertminderungen
Zur Messung eines wesentlichen Anstiegs des Kreditrisikos werden verschiedene Einflussfaktoren, Annahmen und Tech-
niken herangezogen.
Ratingsysteme
Jedes Exposure wird bei der erstmaligen Erfassung auf Basis der verfügbaren Informationen über den Kreditneh-
mer einem Kreditrisiko-Rating zugeordnet. Die Engagements unterliegen einer laufenden Überwachung, und die
Risikomanagementrichtlinien der Bank erfordern eine mindestens jährliche Erneuerung der Bonität. Die etablierten
Governance-Prozesse, einschließlich der RAS-Limits (Risk Appetite Statement), stellen sicher, dass eine gültige
Bonitätsbeurteilung bei über 98 % der Engagements vorliegt.
Die Bank verfügt über ein umfassendes Set an Ratingsystemen, um alle relevanten Forderungsarten abzudecken.
Die wichtigsten Bestandteile der Ratingsysteme für die Hauptportfolien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Portfolio
Haupteinflussfaktoren der Ratingsysteme
KMU und
Corpo-
rate
Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse und
Managementkonten (wirtschaftliche Verhältnisse der Eigentümer) des Kreditneh-
mers gewonnen wurden.
Tatsächliche und erwartete wesentliche Änderungen des regulatorischen, technolo-
gischen oder geschäftlichen Umfelds des Kreditnehmers.
Qualitative Beurteilung des Kreditnehmermanagements, der Transparenz der Anga-
ben des Kreditnehmers, der Angemessenheit der Rechnungslegungsprozesse des
Kreditnehmers und sonstige Softfacts.
Neue und / oder erwartete Veränderungen der finanziellen Situation des Kreditneh-
mers, die sich nicht in den letzten Abschlüssen widerspiegeln.
Intern erhobene Daten über das Verhalten des Kreditnehmers, z.B. Überziehungen
bei Kontokorrentkrediten und Inanspruchnahme von Kreditlinien.
Soweit verfügbar, Ratings von externen Ratingagenturen für den Kreditnehmer oder
für die Muttergesellschaft des Kreditnehmers.
124 Jahresfinanzbericht 2020
Portfolio
Haupteinflussfaktoren der Ratingsysteme
Privat-
kunden
Kreditwürdigkeitskennzahlen sowie soziodemographische Antragsbewertung.
Informationen von Kreditbüros.
Für das Neukreditgeschäft mit Bestandskunden sowie für die laufende Überwa-
chung - intern gesammelte Daten zum Kundenkontoverhalten, z.B. Zahlungsverzö-
gerungen und Änderungen bei den Kontoeingängen oder -ausgängen.
Banken
Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse, Offen-
legungen und Berichte des Kreditnehmers gewonnen wurden.
Qualitative Beurteilung der Marktposition, der Asset-Qualität und des Konzentrati-
onsrisikos des Portfolios des Kontrahenten.
Implizite Unterstützung oder explizite Garantien von Staaten, Regierungen oder
Muttergesellschaften.
Alle Ratingsysteme werden regelmäßig von einer unabhängigen Einheit innerhalb des Risikocontrollings nach qua-
litativen und quantitativen Kriterien validiert, einschließlich Backtesting auf tatsächliche Ratingmigrationen und Aus-
fälle.
Sämtliche Ratingsysteme wenden die Volksbank Masterskala an, die aus 20 Ratingstufen (1A bis 4E) plus 5 zu-
sätzlichen Stufen (5A bis 5E) für ausgefallene Kunden besteht. Die Masterskala ordnet einer Ratingklasse nicht
überlappende Intervalle von Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) zu. Die PDs des Ratingsys-
tems werden als langfristige, Through-The-Cycle (TTC) Ausfallwahrscheinlichkeiten über einen Zeitraum von 12
Monaten modelliert. Die Ratings externer Ratingagenturen werden ebenfalls durch statistische Analysen der von
den Ratingagenturen veröffentlichten historischen Ausfallraten auf die Volksbank Masterskala abgebildet.
Lifetime Probability of Default
Ratings sind ein wesentlicher Input für die Bestimmung der Lifetime PD für die ECL-Berechnung. Die Volksbank
beurteilt zu jedem Bilanzstichtag, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit dem erstmaligen Ansatz
signifikant erhöht hat. Zur Erkennung signifikanter Erhöhungen des Ausfallrisikos kann ein Unternehmen Finanzin-
strumente anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen zusammenfassen und auf diese Weise
eine Analyse vornehmen, die darauf ausgerichtet ist, signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos zeitnah feststellen
zu können. Für die Analyse der Lifetime PD wird das Portfolio der Volksbank in die folgenden Segmente unterteilt:
- KMU und Corporate
- Privatkunden
- Banken
- Staaten
- Großunternehmen (Unternehmen mit Ratings externer Ratingagenturen)
- Sonstige Engagements (hauptsächlich Immobilien- und öffentliche Infrastrukturprojekte, die nicht mit den
üblichen Ratingsystemen für KMU oder Corporates behandelt werden)
Für die Segmente "Privatkunden", "KMU und Corporates" und "Sonstige Engagements" extrahiert die Bank lang-
fristige, repräsentative Stichproben von internen Ratings und Ausfällen, die alle wesentlichen Teilsegmente und
Ratingklassen abdecken. Statistische Modelle werden eingesetzt, um die gesammelten Daten zu analysieren und
Schätzungen über die Restlaufzeit-PD und wie sich diese im Laufe der Zeit voraussichtlich ändern werden zu
Jahresfinanzbericht 2020 125
erstellen.
Für die Segmente "Banken und Finanzwesen", "Nichtfinanzielle Unternehmen" und "Staaten" verwendet die Bank
die langfristigen Ausfallstudien der externen Ratingagenturen, um die Lifetime PD nach Ratingklassen zu ermitteln.
Zukunftsgerichtete Informationen
Die Bank berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen sowohl in ihrer Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines
Instruments seit seiner erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, als auch in ihrer Bewertung der ECL. Die
zukunftsorientierten Informationen umfassen sowohl makroökonomische Prognosen als auch vorhandene Informa-
tionen auf Einzelkundenebene. Die Informationen auf Einzelkundenebene, wie beispielsweise neue und / oder er-
wartete Veränderungen der finanziellen Situation des Kreditnehmers, die sich nicht in den letzten Abschlüssen
widerspiegeln, werden im Rahmen des Ratingprozesses erfasst und bewertet.
Die makroökonomischen Prognosen der EZB werden als Ankerpunkt für die Festlegung der realwirtschaftlichen
Szenarien eingesetzt. Basierend auf der Analyse der Wirtschaftsexperten der Researchabteilung der Bank und
unter Berücksichtigung weiterer Marktdaten formuliert die Bank:
- ein "Base Case"-Szenario auf die zukünftige Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen. Das
"Base Case"-Szenario stellt das wahrscheinlichste Ergebnis dar und entspricht im Wesentlichen dem Base-
line Szenario der EZB. Das Szenario ist darüber hinaus mit den Informationen abgestimmt, die von der Bank
für andere Zwecke wie strategische Planung und Budgetierung verwendet werden; und
- zwei weitere mögliche Prognoseszenarien, die ein optimistischeres und ein pessimistischeres Ergebnis der
relevanten wirtschaftlichen Variablen darstellen.
Der Prognoseprozess umfasst sowohl die Projektion der Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen über
die nächsten drei Jahre als auch die Schätzung der Wahrscheinlichkeit für jedes Szenario. Die Bank führt regelmä-
ßig (halbjährlich) Stresstests mit Schocks durch, um die Auswirkungen stark verschlechterter Wirtschaftsbedingun-
gen zu quantifizieren und die Notwendigkeit einer Neukalibrierung des "Base Case"-Szenarios und/oder der ande-
ren Prognoseszenarien zu analysieren.
Berücksichtigung der zukunftsgerichteten Informationen
Die Bank führt eine eingehende Analyse durch, um die Zusammenhänge zwischen der Veränderung der Ausfallra-
ten und der Veränderung der wichtigsten makroökonomischen Faktoren zu identifizieren und zu kalibrieren.
Die Analyse für Privatkunden und für KMU und Unternehmenskunden basiert auf einer Zeitreihe von durchschnitt-
lichen Ausfallraten, die aus dem intern verfügbaren Datensatz geschätzt werden. Dabei werden multivariate Re-
gressionsanalysen pro Portfolio durchgeführt. Erklärende Variablen sind u.a. das Gesamtwachstum des BIP in
Österreich und in der Eurozone, die Arbeitslosenrate und das Wachstum der Unternehmenskreditnachfrage. Für
Portfolien mit wenigen Ausfällen (Banken, Staaten, Gemeinde, etc.) werden die Ausfallszeitreihen von den externen
Ratingagenturen mit qualitativen Analysen pro Segment kombiniert. So wird beispielsweise das KMU und Corpo-
rates Modell angewendet, um zukunftsorientierte Informationen in die Risikobewertungen auch im Portfolio großer,
extern bewerteter Großunternehmen zu integrieren. Das für das Segment "Sonstige Engagements" verwendete
Modell ist eine gewichtete Mischung aus den Modellen für KMU und Unternehmen (90 %), und Staaten (10 %).
126 Jahresfinanzbericht 2020
Definition von Stagetransfers und Ausfall
Wenn ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit dem erstmaligen Ansatz festgestellt wird, wird das Finan-
zinstrument in Stage 2 transferiert.
Ein finanzieller Vermögenswert gilt als ausgefallen (Stage 3), wenn:
- es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen vollständig erfüllen wird, ohne
auf Maßnahmen wie die Verwertung einer Sicherheit (falls vorhanden) zurückzugreifen; oder
- der Kreditnehmer bei einer wesentlichen Kreditverpflichtung mehr als 90 Tage überfällig ist.
Die Definition des Ausfalls ist vollständig an jene Ausfalldefinition der Bank für Zwecke der Eigenmittelunterlegung
(CRR) angepasst. Ein Ausfall kann frühestens sechs Monate nach Beginn der Wohlverhaltensperiode gesundet
und als Stage 1 oder Stage 2 rückgeführt werden, wenn innerhalb dieser sechsmonatigen Dauer Wohlverhalten
gezeigt wird und die anderen in CRR und in den internen Richtlinien festgeschriebenen Voraussetzungen zutreffen.
Die Volksbank setzt einen Unlikeliness-To-Pay (UTP)-Bewertungsprozess ein, der durch ein umfassendes Früh-
warnsystem (EWS) unterstützt wird. Das EWS verwendet unterschiedliche qualitative und quantitative Indikatoren,
um potenzielle signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos zu ermitteln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Ratingherabstufungen, negative Kontoverhaltensbeobachtungen oder Verschlechterungen bestimmter Finanz-
kennzahlen des Kreditnehmers.
Forderungen an Kreditnehmer, deren Rückzahlung als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, werden zu Zwecken
der Wertminderung dem Stage 3 zugeordnet. Kreditnehmer mit einem weniger starken, aber dennoch signifikanten
Anstieg des Kreditrisikos (Kunden in der Intensivbetreuung) werden für Wertminderungszwecke als Stage 2 einge-
stuft.
Die weiteren qualitativen Indikatoren für die Zuordnung zum Stage 2 sind:
- Kreditnehmer mit einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen bei wesentlichen Engagements
- Forbearancemaßnahmen als qualitativer Indikator für einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos.
- Alle Finanzinstrumente, bei denen die Bank nicht in der Lage ist, die Bonität beim erstmaligen Ansatz oder
die Bonität zum Stichtag zu beurteilen.
Die Bank kalibriert eine bidirektionale Abbildung zwischen den Veränderungen der Laufzeit-Kreditverluste und der
Ratingmigration von der erstmaligen Erfassung bis zum aktuellen Stichtag unter Berücksichtigung der aktuellen
zukunftsgerichteten Informationen. Somit werden die quantitativen Stagetransfers aus signifikanten Herabstufun-
gen des aktuellen Ratings des Kunden gegenüber der Bonität bei der erstmaligen Erfassung abgeleitet. Basierend
auf der Volksbank Masterskala mit 20 (Lebend-) Ratingstufen liegt die Anzahl der zu Stage 2 führenden Rating-
klassenabstufungen von 1 bis 5, abhängig von der Original- und Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments,
vom anfänglichen Rating, vom Kundensegment sowie von den aktuellen zukunftsgerichteten Informationen. Finan-
zielle Vermögenswerte mit einem Rating im Investment-Grade Bereich zum Bewertungsstichtag - entspricht einer
Ausfallswahrscheinlichkeit anhand der VB Masterskala kleiner oder gleich 0,35 % - werden als Stage 1 eingestuft
(„Low Credit Risk Exemption“, IFRS 9.5.5.10).
Die Rückführung von Stage 2 in Stage 1 erfolgt unmittelbar zum Bewertungsstichtag nach Wegfall der qualitativen
und quantitativen Stage 2 Kriterien (ohne Berücksichtigung von Wohlverhaltensperioden).
Jahresfinanzbericht 2020 127
Messung des erwarteten Verlustes (Expected Credit Loss „ECL“)
Die Bank ermittelt den ECL auf Einzelinstrumentenbasis, unabhängig von der Wesentlichkeit des Engagements.
Gegebenenfalls werden kollektive Parameter und Annahmen herangezogen.
Das Wertminderungsmodell ermittelt die Risikovorsorge generell in Höhe der erwarteten Kreditverluste:
- über 12 Monate, für Finanzinstrumente in Stage 1 (inklusive Finanzinstrumente mit einem niedrigen Ausfall-
risiko („Low Credit Risk Exemption“),
- über die Restlaufzeit, für Finanzinstrumente in Stage 2 oder Stage 3.
Lebendportfolio
Für das Lebendportfolio (Stage 1 und Stage 2) basiert die Messung auf Modellparametern, die aus intern entwi-
ckelten statistischen Modellen und anderen historischen Daten abgeleitet werden.
Die wichtigsten Modellparameter für die Messung von ECL sind:
- Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD);
- Exposure at Default (EAD), unterteilt in Secured-EAD und Unsecured-EAD; und
- Verlust bei Ausfall (LGD).
Die PD-Parameter sind abhängig vom aktuellen Rating und Segment des Kreditnehmers und werden wie oben
beschrieben an zukunftsorientierte Informationen angepasst.
Der EAD-Parameter wird als das prognostizierte zukünftige Exposure des betrachteten Finanzinstruments gemes-
sen. Die Projektion basiert auf dem Cashflow-Plan des Instruments. Für die ECL-Berechnung verwendet die Bank
den Cashflow-Plan aus dem Asset-Liability-Management (ALM)-System. Damit werden die ECL-Berechnung und
das strategische Zins- und Liquiditätsrisikomanagement aufeinander abgestimmt. Der Cashflow-Plan basiert auf
den vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, einschließlich der Amortisation, und wird in Übereinstim-
mung mit den umfassenden ALM-Modellen der Bank angepasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zins-
prognosen für variabel verzinsliche Instrumente. Für außerbilanzielle Finanzinstrumente wie Kreditlinien oder Ga-
rantien verwendet die Bank Credit-Conversion-Factors (CCF), um den Forderungsbetrag im Falle eines Ausfalls zu
ermitteln (EAD für Off-Balance). Die CCF-Parameter werden anhand der Kontoverhaltensdaten von zuvor ausge-
fallenen Kunden über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Ausfall geschätzt. Für Produktarten, bei denen die
internen Standarddaten begrenzt sind, verwendet die Bank die in der CRR festgelegten regulatorischen CCF-
Benchmarks.
Das EAD wird in Secured-EAD- und Unsecured-EAD-Teile unterteilt, die sich nach dem Wert der vom Kreditnehmer
verpfändeten Sicherheiten richten. Ausgangspunkt für die Secured-EAD-Berechnungen sind die Belehnwerte der
Sicherheiten. Diese Belehnwerte werden regelmäßig überprüft und entsprechend den Risikomanagementrichtlinien
der Bank aktualisiert (z.B. Immobilienbewertungen werden mindestens einmal in 3 Jahren und unmittelbar nach
Eintritt eines wesentlichen Ereignisses innerhalb der Kundenbeziehung, wie Kreditausfall, Verlängerung der Kre-
ditlinie oder Rollover, neu geschätzt). Der Secured EAD ist der Teil des EAD, der durch die Sicherheiten abgedeckt
ist (begrenzt auf 100 % des EAD). Der ungesicherte EAD wird als Rest des EAD betrachtet.
Der LGD ist die Höhe des wahrscheinlichen Verlusts bei einem Ausfall. LGD-secured und LGD-unsecured Para-
meter werden separat ermittelt. Der Parameter LGD-secured spiegelt das Restrisiko wider, das sich aus der
128 Jahresfinanzbericht 2020
Wahrscheinlichkeit ergibt, dass eine bestimmte Sicherheit zum Zeitpunkt des Ausfalls nicht zu einem nachhaltigen
Preis liquidiert werden kann. Der Parameter LGD-unsecured spiegelt die Bereitschaft und Fähigkeit eines ausge-
fallenen Kreditnehmers wider, die Verpflichtungen bis über den Belehnwert der verfügbaren Sicherheiten hinaus
zurückzuzahlen. Beide LGD-Parameter in Kombination messen das Verwertungsrisiko, einschließlich der Kosten
für die Liquidation von Sicherheiten, sowie den Zeitwert des Geldes (basierend auf dem Effektivzinssatz der aus-
gefallenen Vermögenswerte).
Die Bank ermittelt den LGD-Parameter basierend auf der Historie der Einbringungsquoten von Forderungen gegen
ausgefallene Kunden. Für bestimmte Portfolios, für die die Bank keine ausreichenden historischen Daten von Aus-
fallereignissen aufweist, wird eine Expertenschätzung vorgenommen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten
Segmente.
Portfolio
Haupteinflussfaktoren für den LGD
Corporate inclusive
Spezialfinanzierungen
Interne historische Daten von Ausfallereignissen und Recoveries,
einschließlich Ausfalldatum und Abschlussdatum / Ereignisstatus
Wichtigste Sicherheitsart (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien,
Versicherungen, Sonstiges) berücksichtigt
KMU
Privatkunden
Banken
Expertenschätzungen
Regulatorische Benchmarks, die in der CRR festgelegt sind.
Sonstige
Expertenschätzungen und Szenarioanalysen
Die erwarteten Verluste werden für Finanzinstrumente dem Stage 1 über einen Zeitraum von 12 Monaten oder die
Laufzeit des Instruments, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, prognostiziert. Bei Finanzinstrumenten der
Stage 2 werden die erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit des Instruments prognostiziert. Die Laufzeit
entspricht der vertraglichen Laufzeit. Bei Finanzinstrumenten wie Kreditzusagen und Garantien wird die vertragliche
Fälligkeit durch den ersten Tag festgelegt, an dem die Bank das Recht hat, die Rückzahlung zu verlangen oder
eine Kreditzusage oder Garantie zu kündigen. In Fällen, in denen die vertragliche Laufzeit nicht bestimmt werden
konnte (z.B. wenn der Kreditnehmer eine unbefristete Verlängerungsoption hat), wird die Gesamtlaufzeit des In-
struments auf 30 Jahre festgelegt.
Der ECL wird als Barwert der prognostizierten erwarteten Verluste berechnet. Die Diskontierung erfolgt mit dem
Effektivzinssatz des Instruments.
Ausgefallene Forderungen
Bei ausgefallenen Kunden (Stage 3) hängt die Messung von der Signifikanz der Forderung ab.
Für ausgefallene Kunden mit einem Gesamtrahmen von über EUR 750 Tsd. sowie in einer begrenzten Anzahl von
Sonderfällen wird die ECL-Schätzung ohne Anwendung statistischer Modellparameter durchgeführt. Stattdessen
schätzt die Bank die Cashflows großteils auf Einzelinstrumentenbasis in zwei Szenarien:
- Going Concern: Nach Restrukturierungs- und Forbearance-Maßnahmen ist der Kreditnehmer in der Lage,
die Verpflichtungen zu erfüllen.
Jahresfinanzbericht 2020 129
- Gone Concern: Der Kreditnehmer ist nicht in der Lage, die Verpflichtungen zu decken und die Bank nimmt
eine Liquidation der Sicherheit vor.
Die Recovery-Cashflows sowie die Wahrscheinlichkeiten für die beiden Szenarien werden auf Einzelinstrumenten-
basis unter Beachtung dokumentierter Benchmarks und Richtlinien geschätzt.
Der ECL wird berechnet als die Differenz aus dem Buchwert der Finanzinstrumente und dem wahrscheinlichkeits-
gewichteten durchschnittlichen Barwert der Rückflüsse in den beiden Szenarien. Die Diskontierung erfolgt mit dem
Effektivzinssatz des Instruments.
Für ausgefallene Kreditnehmer, die nicht wie oben beschrieben speziell behandelt werden, wird der statistische
Modellansatz angewendet. Der ECL wird durch Multiplikation des Buchwerts des Finanzinstruments mit dem LGD
bestimmt. Der LGD-Parameter wird aus den gleichen historischen Stichprobendaten geschätzt, die auch für die
LGD im Lebendportfolio verwendet werden. Insbesondere die Sicherungsart (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobi-
lien, Versicherungen, etc.) und der Sicherungsbetrag werden durch die Aufteilung des ausgefallenen Engagements
in einen besicherten und einen ungesicherten Teil und die Anwendung des LGD-secured bzw. LGD-unsecured
berücksichtigt. Der Ansatz benötigt keine zusätzliche Diskontierung, da der Zeitwert-Effekt bereits in die LGD-
Schätzung einbezogen wird.
Risikovorsorgen in Bezug auf COVID-19
Wertberichtigung Stage 1 und 2 vor Post-Model Adjustments
Unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (u.a. die EBA-Leitlinien, die am 25. März und am 2. April
2020 veröffentlicht wurden) werden die COVID-19-bedingten Maßnahmen, sofern sie nicht kreditnehmerspezifisch sind,
nicht zwangsläufig und automatisch als eine wesentliche Erhöhung der Kreditrisiken und Zuordnung zur Stage 2 interpre-
tiert. Die Prozesse und Regeln zur Erkennung von kreditnehmerspezifischen Forbearance-Maßnahmen wurden im Zuge
der COVID-19-Krise überprüft und nachgeschärft. Die Überprüfung hat ergeben, dass bislang sämtliche Moratorien, die in
Österreich eingeführt wurden, die Bedingungen erfüllen, wie sie in den EBA-Leitlinien definiert sind. Bei einigen Konstel-
lationen wurden die eingeräumten Erleichterungen als kreditnehmerspezifisch eingestuft und daher wurde eine Überlei-
tung von Stage 1 nach Stage 2 durchgeführt.
Die Volksbank Wien verwendet dabei interne Ratingsysteme, um zwischen Kreditnehmern, deren Bonität durch die aktu-
elle Situation langfristig nicht wesentlich beeinträchtigt würde, und solchen, bei denen der Grad der Betroffenheit sehr hoch
und daher eine Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit wie vor der Krise unwahrscheinlich ist, zu unterscheiden. Diese
Ratingverschlechterung und die damit verbundenen Dotierungen von Risikovorsorgen korrelieren einerseits mit der Boni-
tätsstärke der Kunden vor der Krise und andererseits mit den COVID-19-bedingten Maßnahmen. Daher wurden für Kredite,
wo die Kunden bereits vor der Krise schwächere Bonitäten aufwiesen, tendenziell höhere Risikovorsorgen gebildet.
Als Antwort auf die COVID-19-Krise hat die EZB im April 2020 Empfehlungen an die Banken hinsichtlich der Bildung von
Wertberichtigungen veröffentlicht. Die Banken werden aufgefordert bei der Bestimmung der Risikoparameter die langfris-
tigen Risikoeinschätzungen höher zu gewichten, um eine exzessive Bildung von Risikovorsorgen zu vermeiden. Darüber
hinaus ist ein zentral von der EZB veröffentlichtes Szenario als Ankerpunkt einzubeziehen. Die von der EZB angespro-
chenen Ziele dabei waren einerseits die Anwendung von neutralen makroökonomischen Vorschauzahlen, die weder über-
trieben optimistisch noch exzessiv konservativ sind und andererseits die Sicherstellung der Konsistenz bei den Risikovor-
sorgen innerhalb der EU Banken. Die Volksbank Wien hat diese Empfehlungen vollumfänglich umgesetzt.
130 Jahresfinanzbericht 2020
Auf Basis der makroökonomischen Prognosen der EZB von Juni 2020 sowie der Standardmethodik des Volksbanken-
Verbundes wurde eine Erhöhung der bisherigen Bestände an Risikovorsorgen in Stage 1 um ca. 50 % und in Stage 2 um
ca. 30 % im Konzernabschluss berücksichtigt. Insgesamt wurden Dotierungen an Wertberichtigung Stage 1 und 2 vor
Post-Model Adjustments in Höhe von EUR 7,2 Mio. berücksichtigt, davon sind ca. EUR 5,7 Mio. auf die Verschlechterung
der makroökonomischen Indikatoren zurückzuführen. Die Aktualisierung der makroökonomischen Prognosen der EZB im
Dezember 2020 deutet vor allem aufgrund der derzeit besser als im Juni erwarteten Entwicklungen bei der Arbeitslosenrate
auf eine geringfügige Reduktion der erwarteten Verluste. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die staatlichen Hilfs-
maßnahmen, insbesondere die Kurzarbeit, die makroökonomischen Daten hinsichtlich Arbeitslosigkeit möglicherweise
verzerren. Aufgrund der nicht wesentlichen Effekte wurde keine Anpassung der Risikoparameter an die aktuellsten EZB
Prognosen vorgenommen.
Post-Model Adjustments Stage 1 und 2
Erwartete Kreditverluste werden gemäß IFRS 9 unter Verwendung von zukunftsgerichteten Informationen, Modellen und
Daten ermittelt.
Führt die alleinige modellbasierte Ermittlung nicht zu einem sachgerechten Ergebnis, da beispielsweise bestimmte Ent-
wicklungen im Modell oder in den verfügbaren Daten (noch) nicht reflektiert sind, wird das Ergebnis der modellbasierten
Ermittlung angepasst, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen (Post-Model Adjustments).
Die schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das be-
stehende hohe Maß an Unsicherheit führen tendenziell zu einem erhöhten Bedarf an Post-Model Adjustments bei der
Ermittlung erwarteter Kreditverluste.
Im Konzernabschluss wurden Post-Model Adjustments (Dotierung von Wertberichtigungen) für als Performing gekenn-
zeichnete Kunden (Stage 1 und 2) von insgesamt EUR 12,9 Mio. berücksichtigt. Dabei wurden einzelne Risiko- bzw.
Unsicherheitsquellen identifiziert, die betroffenen Exposures auf Einzelgeschäftsebene ermittelt und mithilfe von statisti-
schen, betriebswirtschaftlichen oder simulationsbasierten Modellen die benötigte Dotierung von Risikovorsorgen quantifi-
ziert.
Unmittelbar bevorstehende, aber noch nicht erkannte Ausfälle
Im Standardmodell des Volksbanken-Verbundes wird davon ausgegangen, dass sich die Effekte der Krise erst nachgela-
gert in 2021 materialisieren werden. Dabei werden insbesondere die Effekte aus der Verschlechterung der makroökono-
mischen Faktoren in 2020 um ein Jahr verschoben und bereits in den Risikovorsorgen vor Post-Model Adjustments be-
rücksichtigt. Allerdings beinhaltet das Portfolio der Volksbank unter anderem auch Kunden, die bereits vor der Krise na-
hezu zahlungsunfähig waren und nur aufgrund der COVID-19-Zugeständnisse bzw. der staatlichen Hilfsmaßnahmen tem-
porär vor dem Ausfall „gerettet“ wurden. Um auch diese Fälle bei der Bildung der Risikovorsorgen zeitnah zu berücksich-
tigen, wurde eine Dotierung in Höhe von EUR 9,8 Mio. als Post-Model Adjustment vorgenommen.
Bei Kunden in Intensivbetreuung wurde hierfür eine automatisierte betriebswirtschaftliche Analyse auf Basis von Verschul-
dungs- und Einkommenskennzahlen durchgeführt und mit qualitativen Einzelfallanalysen verglichen und ergänzt. Dadurch
wurde pro Kunde die Wahrscheinlichkeit für eine unmittelbar bevorstehende Klassifizierung als
„Unlikely-To-Pay“ und Zuordnung zu Stage 3 geschätzt. Für den Rest des Portfolios wurde die beobachtete Ausfallsrate
im Verhältnis mit modelltechnisch prognostizierten Ausfallsraten gesetzt. Bei Teilportfolien, die besonders hohe Abwei-
chung von den modelltechnisch prognostizierten Ausfallsraten aufweisen, wurden die benötigten Nachdotierungen statis-
tisch-mathematisch ermittelt. Bei der Festlegung der Nachdotierung wurden sowohl regionale als auch Rating- und
Jahresfinanzbericht 2020 131
Portfolioqualitätsunterschiede berücksichtigt. Bei bonitätsstarken Kunden wurde ein Post-Model Adjustment gebildet, um
die ungewöhnlich niedrigen Ausfallsraten in 2020 zu kompensieren. Bei bonitätsschwachen Kunden bzw. bei Kunden aus
wirtschaftlich schwächeren Regionen wurde darüber hinaus angenommen, dass die Auswirkungen der Krise nicht nur
nachgelagert in 2021 sondern bereits in 2020 ersichtlich sein sollten. Daher wurden here Post-Model Adjustments für
in 2020 nicht erkannte Ausfälle gebildet. Die Nachschärfung der Ausfallsdefinition in der CRR, gültig ab 1. Jänner 2021,
wurde ebenfalls bei der Schätzung der im Jahr 2021 erwartete (aber in 2020 noch nicht erkannte) Verluste miteinbezogen.
Nicht aktualisierte Ratings
Vor allem bei Unternehmenskunden bilden die wirtschaftlichen Unterlagen, die als Basis für das Rating herangezogen
werden können, in der Regel die finanzielle Situation des Unternehmens vom Vorjahr ab. Dadurch werden die Auswirkun-
gen der COVID-19-Krise noch nicht über die Ratingsysteme abgebildet. Um die Bonitätsverschlechterung adäquat bei der
Bildung der Risikovorsorgen zu berücksichtigen, wurden die Kunden identifiziert, die möglicherweise von der Krise stark
betroffen sind und eine nachhaltige Rückkehr auf die vor-COVID-19-Umsätze unwahrscheinlich erscheint. Das Teilportfolio
umfasst neben Kunden mit COVID-19-Maßnahmen auch Kunden mit schwächeren Bilanzkennzahlen, höheren Blanko-
Anteilen sowie Kunden mit einer Verschlechterung des internen Kontoverhaltensscore seit Beginn der Krise. Bei der Fest-
legung der Grenzen für die Zuordnung wurde differenziert nach Branchen vorgegangen. Für diese Kunden wurden die
Vorgaben für die tourliche Ratingaktualisierung nachgeschärft und kundenindividuelle zukunftsgerichteten Informationen
bei der Ratingerstellung berücksichtigt. Um die daraus erwartete Ratingherabstufung und Dotierung von Risikovorsorgen
auch bei denjenigen Kunden abzubilden, die nach dem nachgeschärften Regeln zum Bilanzstichtag (noch) nicht neu ge-
ratet wurden, wurde ein Post-Model Adjustment in Höhe von EUR 1,5 Mio. gebildet. Dabei wurde eine pauschale Rating-
herabstufung anhand der in Q4/2020 (nach Umsetzung der nachgeschärften Vorgaben) beobachteten Ratingmigrationen
kalibriert.
Nicht erkannte Stagetransfers
Begleitet durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen (Steuerstundungen, Fixkostenzuschuss, Kurzarbeitsmodell, etc.)
weisen die Liquidität- und Kontoverhaltenskennzahlen bei vielen Unternehmen und Privatkunden derzeit eine positive
Entwicklung auf. Diese Entwicklung erschwert die rechtzeitige Aufdeckung einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos,
vor allem bei der tourlichen Risikobewertung von Privat- und KMU-Kunden sowie bei Unternehmen, die derzeit aufgrund
der staatlichen Maßnahmen kein oder kaum Verlust bzw. Umsatzrückgang lt. Saldenlisten aufweisen. Auf Basis von Port-
folioanalysen, u.a. unter Berücksichtigung von Informationen für Gruppen wirtschaftlich verbundener Kunden, wurden bei
ca. 10 % der Kundenforderungen in Stage 1 potenzielle Indizien für eine Stage 2 Zuordnung festgestellt. Im Hinblick auf
die Unsicherheiten verbunden mit der Krise wurde für diese Kunden eine Dotierung in Höhe des Lifetime ECL abzüglich
die bereits im System gebildeten Stage 1 Risikovorsorgen als Post-Model Adjustment vorgenommen (EUR 1,6 Mio.).
Wertberichtigungen Stage 3
Die positiven Entwicklungen im Bereich der ausgefallenen Kunden haben sich trotz der COVID-19-Krise weiter fortgesetzt.
Der NPL Bestand wurde weiter abgebaut, dabei wurde bei vielen NPL Engagements eine erfolgreiche Abwicklung durch-
geführt bzw. die zuvor gebildeten Risikovorsorgen erfolgswirksam aufgelöst. Im Konzernabschluss wurde eine Dotierung
von Wertberichtigungen für NPL (Stage 3) Kunden von netto EUR 4,4 Mio. berücksichtigt. Dabei wurde bei der Bildung
der Risikovorsorgen in Stage 3 im Hinblick auf die COVID-19-Krise angemessen vorgegangen. Für Kunden mit einer NPL
Verweildauer über 3 Jahren in der Betreuungsart Sanierung wurde eine Dotierung in Höhe von ca. EUR 2,4 Mio. vorge-
nommen.
132 Jahresfinanzbericht 2020
Sensitivitätsanalysen der Risikovorsorgen im Zuge der COVID-19-Krise
Um die Schätzunsicherheiten der Modelle zur ECL-Bemessung in der aktuellen neuartigen Situation zu quantifizieren
werden Sensitivitäten angegeben.
Die Stagezuordnung erfolgt stets auf Einzelkunden- bzw. Einzelkontoebene und setzt voraus, dass die Bank eine Einzel-
kundenbonitätsbeurteilung angemessen durchführen kann. Im Rahmen der Ermittlung des Post-Model Adjustments wur-
den u.a. Ratingmigrationen und Stagetransfers simuliert. Um die Effekte aus Schätzunsicherheiten der zugrundeliegenden
Annahmen darzulegen wird das PMA aus nicht erkannten Stagetransfers und nicht aktualisierten Ratings mit einer hypo-
thetischen Stage 2 bzw. Stage 1 Zuordnung des Gesamtportfolios von Kundenforderungen verglichen.
in EUR Mio.
in % RV Bestand
(Lebend)
Risikovorsorgen Bestand Lebend (Ist)
34,0
100,0 %
Hievon, PMA Staging und Ratingaktualisierung
3,1
9,1 %
Alle Forderungen nach Stage 1 transferiert
-9,8
-28,8 %
Alle Forderungen nach Stage 2 transferiert
21,1
62,0 %
Im Rahmen der Bestimmung der Lifetime PD Parameter werden neben dem EZB Baseline-Szenario von Juni 2020 als
Ankerpunkt auch die zwei weiteren EZB Szenarien („mild“ und „severe“) herangezogen und jeweils mit 20 % gewichtet.
Die Effekte einer abweichenden Gewichtung der Szenarien sowie der Anwendung ein aktuelleres EZB-Szenario-Set (De-
zember 2020) werden wie folgt abgeschätzt:
in EUR Mio.
in % RV Bestand
(Lebend)
Risikovorsorgen Bestand Lebend (Ist)
34,0
100,0 %
Gewichtung 100 % Mild
-1,8
-5,2 %
Gewichtung 100 % Severe
1,9
5,5 %
EZB Szenarioset 12/2020
-0,2
-0,5 %
Bei der ECL-Bemessung für Stage 3 Kunden werden aktuelle Schätzungen für die Marktwerte der Sicherheiten herange-
zogen. Sensitivitäten hinsichtlich dieser Marktwerte werden dargelegt. Darüber hinaus werden Kunden in Sanierung mit
tendenziell niedrigeren Risikovorsorgen als Betreibungskunden versehen. Die Effekte aus einem Übergang nach Betrei-
bung des Sanierungsportfolios der Bank wird zusätzlich als Teil der Sensitivitäten im NPL Bereich dargestellt.
in EUR Mio.
in Basispunkte
Coverage Ratio I
Risikovorsorgen NPL Bestand (Ist)
43,2
36,0 %
Abwertung um 15 %
6,5
5,5 %
Abwertung um 25 %
10,3
8,6 %
Alle NPL Kunden in Betreibung
7,4
6,1 %
Jahresfinanzbericht 2020 133
Aufsichtsrechtliche Risikovorsorge „NPL Backstop“
Im März 2017 hat die EZB ihren Leitfaden für den Umgang mit NPEs (Non-performing Exposures) veröffentlicht, welcher
mittels Publikation eines Addendums im März 2018 ergänzt wurde. Thema des Addendums sind die aufsichtlichen Erwar-
tungen hinsichtlich der Bildung von Vorsorgen für neu entstehende notleidende Kredite. Zusätzlich wurde am 25. April
2019 ein neuer CRR-Artikel veröffentlicht, der Vorgaben für die Bildung von Abzugsposten enthält, wenn für Kredite, die
ab dem 26. April 2019 vergeben und in der Folge notleidend werden, unzureichende Vorsorgen gebildet wurden.
Mit Schreiben vom 22. August 2019 übernahm die EZB auch für jene NPLs, die vom Addendum betroffen waren, die
Vorgehensweise in der CRR (neues Abzugspostenregime). Das bedeutet, dass die regulatorische Bevorsorgung in Form
von Abzugsposten in Säule 1 bzw. 2 derselben Logik folgen.
Für den NPE-Altbestand zum 31. März 2018 gelten für den VB Verbund individuelle Vorgaben der EZB.
Die Differenz zwischen wirtschaftlichen Risikovorsorgen gemäß IFRS 9 und regulatorischen Risikovorsorgen innerhalb der
oben beschriebenen Regelungen ist direkt im Eigenkapital zu berücksichtigen. In Hinblick auf den zu erwartenden Eigen-
kapitaleffekt wurden bereits im Laufe des Jahres 2019 Prozesse zur weiteren Verkürzung der Verweildauern im NPL Status
sowie ein Backstop-Reporting für den NPE Altbestand entwickelt und 2020 verfeinert.
Kreditrisikoberichtswesen
Das Kreditrisiko-Reporting erfolgt monatlich mit dem Zweck, stichtagsbezogen eine detaillierte Darstellung des bestehen-
den Kreditrisikos darzustellen und an den Gesamtvorstand zu berichten. Entsprechende Reports werden für die VBW,
deren wesentliche Einheiten und deren wesentliche Geschäftsfelder erstellt. Die Informationen fließen auch in die Kreditri-
sikoteile des Gesamtbankrisikoberichts ein.
Die Berichte umfassen die quantitative Darstellung der steuerungsrelevanten Informationen zum Kreditrisiko, die durch
eine kurze Lageeinschätzung und gegebenenfalls weitere qualitative Informationen ergänzt werden.
Folgende Analysen sind Bestandteil des monatlichen Reports:
- Portfolioverteilung
- Neugeschäftsentwicklung
- Bonitätsverteilungen
- Non-performing loans (NPL)
- Forbearance
- Kreditrisikokonzentrationen
- Ländergruppenanalyse
- Kundensegmente
- Branchenverteilungen
Für das COVID-19-induzierte Portfolio wurde ein wöchentliches Monitoring basierend auf tagesaktuellen Daten aufgesetzt,
um Entwicklungen laufend verfolgen und Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können.
134 Jahresfinanzbericht 2020
Entwicklung des kreditrisikorelevanten Portfolios in 2020
Definition kreditrisikorelevantes Portfolio
Unter kreditrisikorelevanten Positionen werden alle Positionen zusammengefasst, die ein Kreditrisiko im engeren Sinn
beinhalten. Kreditrisikorelevante Positionen sind in folgenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen enthalten:
- Barreserve exkl. Kassenbestand, da letztere kein Kreditrisiko enthält
- Forderungen an Kreditinstitute brutto
- Forderungen an Kunden brutto
- Handelsaktiva: es werden nur festverzinsliche Wertpapiere inkludiert, jedoch keine positiven Marktwerte aus De-
rivaten, da diese kein Kreditrisiko im engeren Sinn beinhalten
- Finanzinvestitionen: hier werden ebenfalls nur festverzinsliche Wertpapiere inkludiert. Aktien werden ausge-
schlossen, da diese kein Kreditrisiko im engeren Sinn beinhalten
- Eventualverbindlichkeiten: inkludiert werden Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen und Akkreditive,
sonstige Verbindlichkeiten sind exkludiert
- Kreditrisiken: beinhalten noch nicht in Anspruch genommene Zusagen
Die folgende Tabelle zeigt das kreditrisikorelevante Portfolio zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Die rele-
vante Größe ist der Bruttowert vor Abzug von jeglichen Wertminderungen, Sicherheiten oder anderen kreditrisikomindern-
den Effekten.
Kreditrisikorelevantes Portfolio
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Barreserve
3.750.394
1.864.726
Forderungen an Kreditinstitute
2.286.050
2.466.462
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.285.932
2.466.343
Zum fair value bewertet
118
119
Forderungen an Kunden
5.451.654
5.526.955
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.319.517
5.360.537
Zum fair value bewertet
132.137
166.419
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
2.603
1.873
Zum fair value bewertet
2.603
1.873
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
2.249.529
2.190.760
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.227.387
2.067.451
Zum fair value bewertet
22.142
123.309
Eventualverbindlichkeiten
233.662
271.673
Kreditrisiken
3.533.495
2.672.897
Gesamt
17.507.387
14.995.347
Das gesamte kreditrisikorelevante Portfolio betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 17.507.387 Tsd. (2019:
EUR 14.995.347 Tsd.). Die größte Forderungsklasse stellen die Forderungen an Kunden dar, dies entspricht dem Ge-
schäftsmodell des klassischen Kreditgeschäftes mit Fokus auf Privat- und KMU-Kunden. In der VBW gibt es keine Forde-
rungen aus Finanzierungsleasing.
Forderungen an Kreditinstitute und die Barreserve werden in erster Linie zur Steuerung von Liquidität verwendet und
beinhalten ein vergleichsweise niedriges Kreditrisiko. Die Finanzinvestitionen beinhalten hauptsächlich Wertpapiere aus
dem Treasury Portfolio, die vorrangig zur Steuerung der Liquidität des ganzen Volksbanken-Verbundes verwendet werden.
Bei den kreditrisikorelevanten Wertpapieren handelt es sich im Wesentlichen um österreichische und europäische Schuld-
verschreibungen der öffentlichen Hand und Covered Bonds europäischer Institute im Investmentgrade-Bereich. Ein
Jahresfinanzbericht 2020 135
Wertpapierportfolio, das als Hauptziel Gewinnerwirtschaftung aus Kursentwicklungen hat, wird im Volksbanken-Verbund
nicht anvisiert. Da die Steuerung des Liquiditätsrisikos zentral von der VBW als ZO des Volksbanken-Verbundes vorge-
nommen wird, gibt es bei den restlichen Volksbanken kaum kreditrisikorelevante Positionen in diesen Bilanzpositionen.
Außerhalb der Bilanz sind vor allem noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und Verbindlichkeiten aus Bürg-
schaften und Haftungen von Bedeutung.
Aus diesem Grund liegt der interne Fokus der Kreditrisikosteuerung auf den bilanziellen und außerbilanziellen Kundenfor-
derungen.
136 Jahresfinanzbericht 2020
Entwicklung nach Kundensegmenten
1
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Verteilung des kreditrisikorelevanten Portfolios nach Bilanzpositionen und Kun-
densegmenten. Da die VBW innerhalb des Volksbanken-Verbundes die zentrale Liquiditätssteuerungsfunktion übernimmt,
ist ein wesentliches Kundensegment der kreditrisikorelevanten Positionen die öffentliche Hand. In diesem Segment sind
die Zentralbankforderungen und der Großteil der Finanzinvestitionen zu finden. Bei den Kundenforderungen ist das größte
Kundensegment der kreditrisikorelevanten Positionen mit EUR 2.415.903 Tsd. zum 31. Dezember 2020 (2019: EUR
2.513.633 Tsd.) das KMU Segment, gefolgt von dem Privatkundensegment.
1
Die Definition Kundensegmente leitet sich von den regulatorischen Segmentierungskriterien ab.
Portfolioverteilung nach Kundensegmenten
31.12.2020
EUR Tsd.
Banken
Privat-
kunden
KMU
Firmen-
kunden
Öffentliche
Hand
Sonstige
Gesamt
Barreserve
0
0
0
0
3.750.394
0
3.750.394
Forderungen an
Kreditinstitute
2.286.050
0
0
0
0
0
2.286.050
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet
2.285.932
0
0
0
0
0
2.285.932
Zum fair value bewertet
118
0
0
0
0
0
118
Forderungen an Kunden
0
2.310.421
2.415.903
273.477
55.396
396.457
5.451.654
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet
0
2.213.373
2.391.468
273.067
52.774
388.835
5.319.517
Zum fair value bewertet
0
97.049
24.434
409
2.622
7.622
132.137
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
921
0
0
1.682
0
0
2.603
Zum fair value bewertet
921
0
0
1.682
0
0
2.603
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
957.234
0
0
73.392
1.218.904
0
2.249.529
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
941.939
0
0
73.392
1.212.056
0
2.227.387
Zum fair value bewertet
15.294
0
0
0
6.848
0
22.142
Eventualverbindlichkeiten
670
17.176
211.209
2.254
75
2.278
233.662
Kreditrisiken
2.647.926
255.738
398.399
62.476
117.545
51.412
3.533.495
Gesamt
5.892.801
2.583.335
3.025.510
413.280
5.142.314
450.147
17.507.387
31.12.2019
EUR Tsd.
Banken
Privat-
kunden
KMU
Firmen-
kunden
Öffentliche
Hand
Sonstige
Gesamt
Barreserve
0
0
0
0
1.864.726
0
1.864.726
Forderungen an
Kreditinstitute
2.466.462
0
0
0
0
0
2.466.462
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet
2.466.343
0
0
0
0
0
2.466.343
Zum fair value bewertet
119
0
0
0
0
0
119
Forderungen an Kunden
0
2.415.430
2.513.633
262.965
24.546
310.382
5.526.955
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten bewertet
0
2.290.159
2.479.973
262.410
20.788
307.206
5.360.537
Zum fair value bewertet
0
125.270
33.660
555
3.758
3.176
166.419
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
1.285
0
0
588
0
0
1.873
Zum fair value bewertet
1.285
0
0
588
0
0
1.873
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
991.669
0
0
68.933
1.130.158
0
2.190.760
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
974.082
0
0
68.932
1.024.437
0
2.067.451
Zum fair value bewertet
17.587
0
0
1
105.721
0
123.309
Eventualverbindlichkeiten
1.865
29.695
235.275
2.711
77
2.049
271.673
Kreditrisiken
1.792.886
290.049
352.987
49.530
122.461
64.984
2.672.897
Gesamt
5.254.167
2.735.174
3.101.895
384.728
3.141.968
377.415
14.995.347
Jahresfinanzbericht 2020 137
Entwicklung nach Währungen
Entsprechend der Risikostrategie ist der überwiegende Anteil des Kreditportfolios in Euro; die FX-Bestände in den Kun-
denforderungen hier vor allem FX-Kredite werden sukzessive verringert.
Portfolioverteilung nach Währungen
31.12.2020
EUR Tsd.
EUR
CHF
Sonstige
Gesamt
Barreserve
3.750.394
0
0
3.750.394
Forderungen an Kreditinstitute
1.986.700
274.479
24.871
2.286.050
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
1.986.582
274.479
24.871
2.285.932
Zum fair value bewertet
118
0
0
118
Forderungen an Kunden
5.281.622
159.139
10.893
5.451.654
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
5.149.485
159.139
10.893
5.319.517
Davon Privatkunden
2.099.232
109.888
4.252
2.213.373
Davon KMU
2.339.368
45.460
6.641
2.391.468
Davon Firmenkunden
269.277
3.791
0
273.067
Davon sonstige
441.608
0
0
441.608
Zum fair value bewertet
132.137
0
0
132.137
Davon Privatkunden
97.049
0
0
97.049
Davon KMU
24.434
0
0
24.434
Davon Firmenkunden
409
0
0
409
Davon sonstige
10.245
0
0
10.245
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
2.603
0
0
2.603
Zum fair value bewertet
2.603
0
0
2.603
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
1.849.315
0
400.215
2.249.529
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
1.827.172
0
400.215
2.227.387
Davon Banken
941.939
0
0
941.939
Davon Firmenkunden
73.392
0
0
73.392
Davon Öffentliche Hand
811.841
0
400.215
1.212.056
Zum fair value bewertet
22.142
0
0
22.142
Davon Banken
15.294
0
0
15.294
Davon Firmenkunden
0
0
0
0
Davon Öffentliche Hand
6.848
0
0
6.848
Eventualverbindlichkeiten
233.625
37
0
233.662
Davon Banken
633
37
0
670
Davon Privatkunden
17.176
0
0
17.176
Davon KMU
211.209
0
0
211.209
Davon Firmenkunden
2.254
0
0
2.254
Davon sonstige
2.353
0
0
2.353
Kreditrisiken
3.532.587
0
907
3.533.495
Davon Banken
2.647.924
0
2
2.647.926
Davon Privatkunden
255.725
0
13
255.738
Davon KMU
397.506
0
893
398.399
Davon Firmenkunden
62.476
0
0
62.476
Davon sonstige
168.957
0
0
168.957
Gesamt
16.636.845
433.655
436.886
17.507.387
138 Jahresfinanzbericht 2020
31.12.2019
EUR Tsd.
EUR
CHF
Sonstige
Gesamt
Barreserve
1.864.726
0
0
1.864.726
Forderungen an Kreditinstitute
2.137.425
300.652
28.385
2.466.462
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
2.137.306
300.652
28.385
2.466.343
Zum fair value bewertet
119
0
0
119
Forderungen an Kunden
5.281.520
231.753
13.682
5.526.955
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
5.115.102
231.753
13.682
5.360.537
Davon Privatkunden
2.143.202
142.311
4.646
2.290.159
Davon KMU
2.414.598
56.338
9.036
2.479.973
Davon Firmenkunden
258.667
3.743
0
262.410
Davon sonstige
298.634
29.360
0
327.994
Zum fair value bewertet
166.419
0
0
166.419
Davon Privatkunden
125.270
0
0
125.270
Davon KMU
33.660
0
0
33.660
Davon Firmenkunden
555
0
0
555
Davon sonstige
6.934
0
0
6.934
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
1.873
0
0
1.873
Zum fair value bewertet
1.873
0
0
1.873
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
2.173.739
0
17.021
2.190.760
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
2.050.430
0
17.021
2.067.451
Davon Banken
974.082
0
0
974.082
Davon Firmenkunden
68.932
0
0
68.932
Davon Öffentliche Hand
1.007.416
0
17.021
1.024.437
Zum fair value bewertet
123.309
0
0
123.309
Davon Banken
17.587
0
0
17.587
Davon Firmenkunden
1
0
0
1
Davon Öffentliche Hand
105.721
0
0
105.721
Eventualverbindlichkeiten
271.211
55
407
271.673
Davon Banken
1.725
55
85
1.865
Davon Privatkunden
29.695
0
0
29.695
Davon KMU
234.953
0
323
235.275
Davon Firmenkunden
2.711
0
0
2.711
Davon sonstige
2.127
0
0
2.127
Kreditrisiken
2.670.842
3
2.053
2.672.897
Davon Banken
1.792.886
0
0
1.792.886
Davon Privatkunden
290.034
2
13
290.049
Davon KMU
350.947
2
2.039
352.987
Davon Firmenkunden
49.530
0
0
49.530
Davon sonstige
187.444
0
0
187.444
Gesamt
14.401.335
532.463
61.548
14.995.347
Entwicklung der Tilgungsträger- und Fremdwährungskredite
Zum 31. Dezember 2020 betrug das Kreditvolumen der Tilgungsträger- und Fremdwährungskredite EUR 241.121 Tsd.
(2019: EUR 295.164 Tsd.).
Entwicklung nach Ländern
Der Hauptgeschäftstätigkeit des Volksbanken-Verbundes und somit der VBW fokussiert sich auf den österreichischen
Markt. Dies ist auch aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich: zum 31. Dezember 2020 betrug das Österreich-Exposure
87,6 % des kreditrisikorelevanten Portfolios (2019: 86,8 %).
Jahresfinanzbericht 2020 139
Portfolioverteilung nach Ländern
31.12.2020
EUR Tsd.
Österreich
Deutschland
Sonstige
Gesamt
Barreserve
3.750.394
0
0
3.750.394
Forderungen an Kreditinstitute
1.878.066
162.609
245.375
2.286.050
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.877.948
162.609
245.375
2.285.932
Zum fair value bewertet
118
0
0
118
Forderungen an Kunden
5.352.370
43.145
56.139
5.451.654
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.221.951
43.090
54.476
5.319.517
Davon Privatkunden
2.190.450
11.217
11.706
2.213.373
Davon KMU
2.366.125
14.123
11.220
2.391.468
Davon Firmenkunden
227.666
17.750
27.651
273.067
Davon sonstige
437.709
0
3.899
441.608
Zum fair value bewertet
130.419
55
1.662
132.137
Davon Privatkunden
95.362
55
1.632
97.049
Davon KMU
24.404
0
31
24.434
Davon Firmenkunden
409
0
0
409
Davon sonstige
10.245
0
0
10.245
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
2.603
0
0
2.603
Zum fair value bewertet
2.603
0
0
2.603
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
596.123
212.339
1.441.067
2.249.529
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
584.369
206.569
1.436.450
2.227.387
Davon Banken
257.138
159.554
525.247
941.939
Davon Firmenkunden
12.233
1.000
60.159
73.392
Davon Öffentliche Hand
314.998
46.015
851.044
1.212.056
Zum fair value bewertet
11.754
5.771
4.617
22.142
Davon Banken
7.380
5.771
2.143
15.294
Davon Firmenkunden
0
0
0
0
Davon Öffentliche Hand
4.374
0
2.474
6.848
Eventualverbindlichkeiten
232.886
291
484
233.662
Davon Banken
573
97
0
670
Davon Privatkunden
16.644
97
434
17.176
Davon KMU
211.115
43
50
211.209
Davon Firmenkunden
2.200
54
0
2.254
Davon sonstige
2.353
0
0
2.353
Kreditrisiken
3.527.589
4.935
971
3.533.495
Davon Banken
2.647.924
0
2
2.647.926
Davon Privatkunden
254.889
316
533
255.738
Davon KMU
397.044
918
436
398.399
Davon Firmenkunden
58.775
3.701
0
62.476
Davon sonstige
168.957
0
0
168.957
Gesamt
15.340.030
423.319
1.744.037
17.507.387
140 Jahresfinanzbericht 2020
31.12.2019
EUR Tsd.
Österreich
Deutschland
Sonstige
Gesamt
Barreserve
1.864.726
0
0
1.864.726
Forderungen an Kreditinstitute
2.052.719
205.665
208.078
2.466.462
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.052.599
205.665
208.078
2.466.343
Zum fair value bewertet
119
0
0
119
Forderungen an Kunden
5.391.797
38.888
96.270
5.526.955
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.227.510
38.804
94.222
5.360.537
Davon Privatkunden
2.262.428
14.957
12.774
2.290.159
Davon KMU
2.450.891
14.883
14.199
2.479.973
Davon Firmenkunden
220.229
8.964
33.218
262.410
Davon sonstige
293.962
0
34.032
327.994
Zum fair value bewertet
164.287
84
2.048
166.419
Davon Privatkunden
123.173
84
2.014
125.270
Davon KMU
33.626
0
34
33.660
Davon Firmenkunden
555
0
0
555
Davon sonstige
6.934
0
0
6.934
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
1.873
0
0
1.873
Zum fair value bewertet
1.873
0
0
1.873
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
756.177
136.847
1.297.736
2.190.760
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
693.545
132.894
1.241.012
2.067.451
Davon Banken
274.017
122.192
577.873
974.082
Davon Firmenkunden
12.645
0
56.287
68.932
Davon Öffentliche Hand
406.883
10.702
606.852
1.024.437
Zum fair value bewertet
62.631
3.953
56.724
123.309
Davon Banken
7.431
3.953
6.203
17.587
Davon Firmenkunden
1
0
0
1
Davon Öffentliche Hand
55.200
0
50.521
105.721
Eventualverbindlichkeiten
270.948
402
323
271.673
Davon Banken
1.768
97
0
1.865
Davon Privatkunden
29.195
219
282
29.695
Davon KMU
235.201
33
41
235.275
Davon Firmenkunden
2.658
54
0
2.711
Davon sonstige
2.127
0
0
2.127
Kreditrisiken
2.670.704
1.531
662
2.672.897
Davon Banken
1.792.886
0
0
1.792.886
Davon Privatkunden
288.994
500
556
290.049
Davon KMU
351.850
1.031
106
352.987
Davon Firmenkunden
49.530
0
0
49.530
Davon sonstige
187.444
0
0
187.444
Gesamt
13.008.944
383.333
1.603.069
14.995.347
Jahresfinanzbericht 2020 141
Entwicklung nach Branchen
2
Die wesentlichste Branche in der VBW in den Kundenforderungen stellen die privaten Haushalte mit 42,4 % zum 31.
Dezember 2020 (2019: 43,7 %) dar. Die größte gewerbliche Branche in der VBW ist zum 31. Dezember 2020 die Immo-
bilienbranche. Hier beträgt der Anteil 38,1 % (2019: 35,5 %). Die größte gewerbliche Branche in den Kundenforderungen
im Segment KMU zum 31. Dezember 2020 ist die Immobilienbranche mit einem Anteil von 65,19 % (2019: 61,65 %),
gefolgt von der Branche Handel und Reparatur mit einem Anteil von 7,53 % (2019: 7,77 %). Die größte gewerbliche Bran-
che in den Kundenforderungen im Segment Corporates zum 31. Dezember 2020 ist ebenfalls die Immobilienbranche mit
einem Anteil von 42,37 % (2019: 40,26 %).
2
Die Definition der Branche richtet sich stark nach den ÖNACE Codes und ist nicht direkt mit den Kundensegmenten
vergleichbar, wo eine andere Klassifizierungslogik angewendet wird.
31.12.2020
EUR Tsd.
Private
Haushalte
Finanz-
dienstleis-
tungen inkl.
Banken
Öffentli-
che
Stellen
Immobilien
Bauwirt-
schaft
Barreserve
0
0
3.750.394
0
0
Forderungen an Kreditinstitute
0
2.286.050
0
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
2.285.932
0
0
0
Zum fair value bewertet
0
118
0
0
0
Forderungen an Kunden
2.310.424
102.211
55.396
2.075.768
129.185
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.213.376
102.172
52.774
2.062.934
127.361
Zum fair value bewertet
97.049
39
2.622
12.834
1.824
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
921
0
834
459
Zum fair value bewertet
0
921
0
834
459
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0
948.566
1.218.904
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
933.272
1.212.056
0
0
Zum fair value bewertet
0
15.294
6.848
0
0
Eventualverbindlichkeiten
17.132
112.545
75
18.037
11.030
Kreditrisiken
248.947
2.681.153
117.545
200.817
34.917
Gesamt
2.576.503
6.131.446
5.142.314
2.295.456
175.592
31.12.2020
EUR Tsd.
Tourismus
Handel und
Reparatur
Ärzte/
Gesund-
heits-
wesen
Nah-
rungsm./
Land- u.
Forstw.
Sonstige
Gesamt
Barreserve
0
0
0
0
0
3.750.394
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
0
0
2.286.050
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
0
0
0
0
0
2.285.932
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
0
118
Forderungen an Kunden
140.654
187.705
100.819
153.079
196.413
5.451.654
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
136.555
185.660
100.418
143.443
194.825
5.319.517
Zum fair value bewertet
4.100
2.045
401
9.636
1.587
132.137
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
0
0
0
389
2.603
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
389
2.603
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibun-
gen
0
0
0
5.045
77.014
2.249.529
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
0
0
0
5.045
77.014
2.227.387
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
0
22.142
Eventualverbindlichkeiten
11.387
12.377
2.370
1.497
47.211
233.662
Kreditrisiken
20.185
64.926
10.543
25.640
128.823
3.533.495
Gesamt
172.226
265.007
113.731
185.262
449.849
17.507.387
142 Jahresfinanzbericht 2020
31.12.2019
EUR Tsd.
Private
Haushalte
Finanz-
dienstleis-
tungen inkl.
Banken
Öffentli-
che
Stellen
Immobilien
Bauwirt-
schaft
Barreserve
0
0
1.864.726
0
0
Forderungen an Kreditinstitute
0
2.466.462
0
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
2.466.343
0
0
0
Zum fair value bewertet
0
119
0
0
0
Forderungen an Kunden
2.415.430
97.097
24.546
1.961.484
149.067
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.290.159
97.057
20.788
1.946.147
146.903
Zum fair value bewertet
125.270
40
3.758
15.337
2.164
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
1.285
0
144
0
Zum fair value bewertet
0
1.285
0
144
0
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0
989.955
1.130.158
0
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0
976.425
1.024.437
0
0
Zum fair value bewertet
0
13.530
105.721
0
0
Eventualverbindlichkeiten
29.634
157.601
77
19.232
12.494
Kreditrisiken
289.765
1.823.005
122.461
208.376
31.023
Gesamt
2.734.829
5.535.404
3.141.968
2.189.235
192.584
31.12.2019
EUR Tsd.
Tourismus
Handel und
Reparatur
Ärzte/
Gesund-
heits-
wesen
Nah-
rungsm./
Land- u.
Forstw.
Sonstige
Gesamt
Barreserve
0
0
0
0
0
1.864.726
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
0
0
2.466.462
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
0
0
0
0
0
2.466.343
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
0
119
Forderungen an Kunden
137.823
202.790
109.419
164.792
264.509
5.526.955
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
133.541
200.284
108.827
153.904
262.927
5.360.537
Zum fair value bewertet
4.283
2.505
592
10.888
1.582
166.419
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0
0
0
0
445
1.873
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
445
1.873
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibun-
gen
0
0
0
5.161
65.486
2.190.760
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
0
0
0
5.161
61.428
2.067.451
Zum fair value bewertet
0
0
0
0
4.058
123.309
Eventualverbindlichkeiten
9.998
13.636
2.346
1.753
24.902
271.673
Kreditrisiken
22.387
56.547
4.766
20.561
94.007
2.672.897
Gesamt
170.208
272.972
116.530
192.268
449.349
14.995.347
Jahresfinanzbericht 2020 143
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Verteilung des Immobilienportfolios nach Segmenten sowie den Anteil der Non-
Performing Loans im Immobilienportfolio. Der überwiegende Anteil des Immobilienportfolios befindet sich mit 75,5 % (2019:
77,8 %) im Segment KMU, die NPL-Ratio per 31. Dezember 2020 liegt im Immobilienportfolio mit 0,9 % (2019: 1,3 %)
unter der NPL-Ratio der internen Risikosteuerung mit 1,95 % (2019: 2,19 %).
Immobilienportfolio -
hievon Öffentliche Hand
0,0% (2019: 0,0%)
Immobilienportfolio -
hievon KMU
75,5% (2019: 77,8%)
Immobilienportfolio -
hievon Firmenkunden
5,4% (2019: 5,2%)
Immobilienportfolio -
hievon Sonstige
19,1% (2019: 17,0%)
Immobilienportfolio - Segmente
0,9% (2019: 1,3%)
99,1% (2019: 98,7%)
Immobilienportfolio - NPL
Immobilienportfolio - hievon NPL Immobilienportfolio gesamt
144 Jahresfinanzbericht 2020
Darstellung der Top 25 Kundenforderungen
Die nachfolgende Grafik zeigt die Top 25 Kundenforderungen der VBW per 31. Dezember 2020 mit dem Gesamtrahmen
pro Einzelkunde sowie den Gesamtrahmen kumuliert in Höhe von EUR 787.414 Tsd. (2019: EUR 680.251 Tsd.) und
spiegelt das Geschäftsmodell der VBW mit Fokus auf kleinvolumige Privat- und KMU-Kunden wider. Die Top 25 Kunden-
forderungen entsprechen rd. 12,4 % (2019: 10,6 %) der Gesamtkundenforderungen der VBW (Top Nr. 1 Kunde: 1,3 % der
Gesamtkundenforderungen). Die Werte sind gemäß der internen Risikosicht dargestellt, d.h. Kundenforderungen sowie
Kreditrisiken und Eventualverbindlichkeiten an Kunden exklusive verbundinterner Geschäfte und dem Anteil der Verbund-
garantie, der nicht der VBW zugeordnet wird.
-
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
Top 25 Kundenforderungen (Gesamtrahmen in TEUR)
Gesamtrahmen Einzelkunde Gesamtrahmen kumuliert
Jahresfinanzbericht 2020 145
Entwicklung nach Ratings
Die Einteilung in die einzelnen Risikokategorien erfolgt nach den im Verbund geltenden internen Ratingstufen. Forderun-
gen der Risikokategorie 1 weisen die höchste Bonität (niedrigste erwartete Ausfallsrate) auf, während Forderungen der
Risikokategorie 4 die niedrigste Bonität aufweisen und Forderungen der Risikokategorie 5 ausgefallene Forderungen dar-
stellen (Non-Performing Loans, NPLs). Die Kategorie NR umfasst vorwiegend Exposures, die unterhalb der Ratingpflicht
liegen.
Portfolioverteilung nach Ratings und Stages
31.12.2020
Risikokategorie
EUR Tsd.
1 (1A - 1E)
2 (2A - 2E)
3 (3A - 3E)
4 (4A - 4E)
5 (5A - 5E)
6 (NR)
Gesamt
Barreserve
3.750.394
0
0
0
0
0
3.750.394
Forderungen an
Kreditinstitute
97.839
2.183.039
5.172
0
0
0
2.286.050
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
97.839
2.182.921
5.172
0
0
0
2.285.932
Davon Stage 1
97.839
2.182.921
5.142
0
0
0
2.285.902
Davon Stage 2
0
0
30
0
0
0
30
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value
bewertet
0
118
0
0
0
0
118
Forderungen an Kunden
147.881
2.250.049
2.703.858
229.551
119.278
1.037
5.451.654
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
139.850
2.177.219
2.665.183
225.395
110.904
966
5.319.517
Davon Stage 1
139.226
2.140.791
2.257.885
8.835
0
268
4.547.006
Davon Stage 2
623
36.428
407.298
216.560
0
698
661.607
Davon Stage 3
0
0
0
0
110.904
0
110.904
Zum fair value
bewertet
8.032
72.831
38.675
4.156
8.373
71
132.137
Handelsaktiva
Schuldverschreibungen
0
1.733
870
0
0
0
2.603
Zum fair value
bewertet
0
1.733
870
0
0
0
2.603
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
1.427.037
812.507
9.986
0
0
0
2.249.529
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
1.412.275
805.127
9.986
0
0
0
2.227.387
Davon Stage 1
1.412.275
805.127
9.986
0
0
0
2.227.387
Davon Stage 2
0
0
0
0
0
0
0
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value
bewertet
14.762
7.380
0
0
0
0
22.142
Eventualverbindlichkeiten
3.414
67.127
149.982
9.317
2.717
1.104
233.662
Davon Stage 1
3.413
64.675
143.447
6.027
0
990
218.553
Davon Stage 2
0
2.452
6.535
3.291
0
114
12.391
Davon Stage 3
0
0
0
0
2.717
0
2.717
Kreditrisiken
214.695
2.914.400
390.541
8.712
3.204
1.944
3.533.495
Davon Stage 1
212.906
2.906.717
347.246
3.212
0
895
3.470.976
Davon Stage 2
1.789
7.683
43.295
5.500
0
1.049
59.315
Davon Stage 3
0
0
0
0
3.204
0
3.204
Gesamt
5.641.260
8.228.855
3.260.408
247.580
125.199
4.084
17.507.387
146 Jahresfinanzbericht 2020
31.12.2019
Risikokategorie
EUR Tsd.
1 (1A - 1E)
2 (2A - 2E)
3 (3A - 3E)
4 (4A - 4E)
5 (5A - 5E)
6 (NR)
Gesamt
Barreserve
1.864.726
0
0
0
0
0
1.864.726
Forderungen an
Kreditinstitute
157.012
2.304.448
5.002
0
0
0
2.466.462
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
157.012
2.304.328
5.002
0
0
0
2.466.343
Davon Stage 1
157.003
2.304.328
4.999
0
0
0
2.466.330
Davon Stage 2
9
0
3
0
0
0
12
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value
bewertet
0
119
0
0
0
0
119
Forderungen an Kunden
213.632
1.941.435
2.980.088
254.656
132.984
4.162
5.526.955
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
205.213
1.853.822
2.925.830
248.618
123.042
4.012
5.360.537
Davon Stage 1
205.202
1.833.046
2.543.608
89.634
0
607
4.672.098
Davon Stage 2
12
20.775
382.222
158.983
0
3.405
565.397
Davon Stage 3
0
0
0
0
123.042
0
123.042
Zum fair value
bewertet
8.418
87.613
54.258
6.038
9.942
150
166.419
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
0
1.418
455
0
0
0
1.873
Zum fair value
bewertet
0
1.418
455
0
0
0
1.873
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
1.160.257
1.020.515
9.987
0
1
0
2.190.760
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
1.063.223
994.241
9.987
0
0
0
2.067.451
Davon Stage 1
1.063.223
994.241
9.987
0
0
0
2.067.451
Davon Stage 2
0
0
0
0
0
0
0
Davon Stage 3
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value
bewertet
97.033
26.274
0
0
1
0
123.309
Eventualverbindlichkeiten
2.314
69.538
164.984
4.519
3.501
26.818
271.673
Davon Stage 1
2.308
68.696
155.665
1.633
0
26.710
255.012
Davon Stage 2
5
842
9.319
2.886
0
108
13.160
Davon Stage 3
0
0
0
0
3.501
0
3.501
Kreditrisiken
212.787
2.000.056
438.266
14.907
4.051
2.830
2.672.897
Davon Stage 1
211.321
1.995.965
390.594
9.125
0
1.424
2.608.430
Davon Stage 2
1.466
4.091
47.673
5.782
0
1.405
60.417
Davon Stage 3
0
0
0
0
4.050
0
4.050
Gesamt
3.610.728
7.337.409
3.598.782
274.082
140.536
33.809
14.995.347
Jahresfinanzbericht 2020 147
Effekte aus Vertragsänderungen
Für das Jahr 2020 zeigt sich ein GuV Effekt aus Vertragsänderungen von Finanzinstrumenten in der Höhe von
EUR -4.286 Tsd. (2019: EUR -4.067 Tsd.), hievon sind EUR -706 Tsd. auf COVID-19-Zugeständnisse zurückzuführen. Im
Volksbanken-Verbund betrifft dies ausschließlich Kundenforderungen.
Entwicklung NPL Portfolio
Eine Forderung gilt als ausgefallen, wenn gemäß CRR ein Leistungsverzug von über 90 Tagen vorliegt und/oder es un-
wahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen vollständig erfüllen wird, ohne auf Maßnahmen wie
die Liquidation einer Sicherheit (falls vorhanden) zurückzugreifen. Die ausgefallenen Kredite oder NPLs werden im Volks-
banken-Verbund der Risikokategorie 5 zugeordnet. Die interne Steuerung erfolgt nach der NPL-Ratio für bilanzielle und
außerbilanzielle Kundenforderungen. Für die restlichen Forderungsarten werden die Ausfälle zwar ebenfalls überwacht,
diese waren in der Vergangenheit für die Steuerung jedoch von untergeordneter Bedeutung.
Die NPL Ratio in der internen Risikosteuerung betrug zum 31. Dezember 2020 für die VBW 1,96 % (2019: 2,19 %).
Die NPL Deckungsquote durch Risikovorsorgen bzw. Coverage Ratio I für das interne Berichtswesen beträgt zum 31.
Dezember 2020 für die VBW 37,41 % (2019: 30,53 %).
Die NPL Deckungsquote durch Risikovorsorgen und Sicherheiten bzw. Coverage Ratio III für das interne Berichtswesen
beträgt zum 31. Dezember 2020 für die VBW 105,62 % (2019: 100,05 %).
Diese Kennzahlen nach der internen Risikosicht beziehen sich ausschließlich auf Kundenforderungen sowie Kreditrisiken
und Eventualverbindlichkeiten an Kunden exklusive verbundinterner Geschäfte und dem Anteil der Verbundgarantie, die
nicht der VBW zugeordnet wird. Aus diesem Grund unterscheiden sich diese Werte von den in folgender Tabelle darge-
stellten Werten. Die Kreditrisken und Eventualverbindlichkeiten in der nachfolgenden Tabelle enthalten auch Geschäfte,
die mit anderen Volksbanken abgeschlossen wurden. Die Positionen erhöhen den NPL Nenner wesentlich und reduzieren
dadurch beispielsweise die NPL Ratio signifikant (siehe Erläuterungen unten), sodass diese Sicht für die Risikosteuerung
weniger Relevanz hat. Weiters werden in der nachfolgenden Tabelle die vollen Beträge der durch die Verbundgarantie
gedeckten Geschäfte dargestellt. Da jedoch die VBW, als ZO des Volksbanken-Verbundes, mittels der Verbundgarantie
Teile des Risikos an einem übernommenen Kreditportfolio an andere Volksbanken weitergegeben hat, werden diese An-
teile nicht in der internen Risikosicht für die Steuerung der VBW berücksichtigt.
Das für die Berechnung der NPL Ratio relevante Kreditrisikovolumen betrug im internen Berichtswesen EUR 6.329.124
Tsd. (2019: EUR 6.430.071 Tsd.). Dieser Betrag versteht sich wie bereits erwähnt exklusive der anteiligen Verbundgaran-
tie sowie exklusive der verbundinternen Geschäfte und ist deshalb wesentlich geringer als die in der folgenden Tabelle
dargestellten EUR 9.218.811 Tsd. zum 31. Dezember 2020 (2019: EUR 8.471.526 Tsd.).
Auch die Summe der NPL, der Risikovorsorgen sowie der Sicherheiten im NPL Portfolio im internen Berichtswesen unter-
scheidet sich geringfügig von den in der folgenden Tabelle ausgewiesenen Werten, dies ist auf die anteilige Aufteilung der
ausgefallenen Verbundgarantiegeschäfte auf die restlichen Volksbanken zurückzuführen. Im NPL Portfolio gibt es keine
verbundinternen Geschäfte.
148 Jahresfinanzbericht 2020
Portfolioverteilung NPL Portfolio
31.12.2020
EUR Tsd.
Kreditrisiko-
volumen gesamt
NPL
NPL Quote
Risiko-
vorsorge NPL
Barreserve
3.750.394
0
0,00 %
0
Forderungen an Kreditinstitute
2.286.050
0
0,00 %
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
2.285.932
0
0,00 %
0
Zum fair value bewertet
118
0
0,00 %
0
Forderungen an Kunden
5.451.654
119.278
2,19 %
49.217
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
5.319.517
110.904
2,08 %
49.217
Davon Privatkunden
2.213.373
33.599
1,52 %
14.070
Davon KMU
2.391.468
73.747
3,08 %
32.996
Davon Firmenkunden
273.067
207
0,08 %
55
Davon sonstige
441.608
3.351
0,76 %
2.097
Zum fair value bewertet
132.137
8.373
6,34 %
0
Davon Privatkunden
97.049
6.695
6,90 %
0
Davon KMU
24.434
1.678
6,87 %
0
Davon Firmenkunden
409
0
0,00 %
0
Davon sonstige
10.245
0
0,00 %
0
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
2.603
0
0,00 %
0
Zum fair value bewertet
2.603
0
0,00 %
0
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
2.249.529
0
0,00 %
0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.227.387
0
0,00 %
0
Zum fair value bewertet
22.142
0
0,00 %
0
Eventualverbindlichkeiten
233.662
2.717
1,16 %
1.739
Kreditrisiken
3.533.495
3.204
0,09 %
429
Gesamt
17.507.387
125.199
0,72 %
51.385
Forderungen an Kunden,
Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
9.218.811
125.199
1,36 %
51.385
Barreserve, Forderung an Kreditinstitute
und Kunden
11.488.098
119.278
1,04 %
49.217
31.12.2020
EUR Tsd.
NPL Deckungs-
quote (RV)
Sicherheiten
für NPL
NPL Deckungs-
quote (RV + Si-
cherheiten)
Barreserve
0,00 %
0
0,00 %
Forderungen an Kreditinstitute
0,00 %
0
0,00 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Forderungen an Kunden
41,26 %
84.178
111,84 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
44,38 %
77.418
114,18 %
Davon Privatkunden
41,88 %
25.233
116,97 %
Davon KMU
44,74 %
50.406
113,09 %
Davon Firmenkunden
26,37 %
178
112,38 %
Davon sonstige
62,58 %
1.601
110,36 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
6.760
80,74 %
Davon Privatkunden
0,00 %
5.358
80,03 %
Davon KMU
0,00 %
1.402
83,56 %
Davon Firmenkunden
0,00 %
0
0,00 %
Davon sonstige
0,00 %
0
0,00 %
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Zum fair value bewertet
0,00 %
0
0,00 %
Eventualverbindlichkeiten
64,01 %
1.149
106,28 %
Kreditrisiken
13,38 %
0
13,38 %
Gesamt
41,04 %
85.327
109,20 %
Forderungen an Kunden,
Eventualverbindlichkeiten und Kreditrisiken
41,04 %
85.327
109,20 %
Barreserve, Forderung an Kreditinstitute
und Kunden
41,26 %
84.178
111,84 %
Jahresfinanzbericht 2020 149
31.12.2019
EUR Tsd.
Kreditrisiko-
volumen gesamt
NPL
NPL Quote
Risiko-
vorsorge NPL
Barreserve
1.864.726
0
0,00 %
0
Forderungen an Kreditinstitute
2.466.462
0
0,00 %
0
Forderungen an Kunden
5.526.955
132.984
2,41 %
40.712
Davon Privatkunden
2.290.159
41.782
1,82 %
14.007
Davon KMU
2.479.973
76.456
3,08 %
25.297
Davon Firmenkunden
262.410
3.281
1,25 %
1.342
Davon sonstige
327.994
1.522
0,46 %
65
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
1.873
0
0,00 %
0
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
2.190.760
1
0,00 %
0
Eventualverbindlichkeiten
271.673
3.501
1,29 %
2.208
Kreditrisiken
2.672.897
4.051
0,15 %
819
Gesamt
14.995.347
140.536
0,94 %
43.739
Forderungen an Kunden, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken
8.471.526
140.535
1,66 %
43.739
Barreserve, Forderung an Kreditinstitute und Kun-
den
9.858.143
132.984
1,35 %
40.712
31.12.2019
EUR Tsd.
NPL Deckungs-
quote (RV)
Sicherheiten
für NPL
NPL Deckungs-
quote (RV + Si-
cherheiten)
Barreserve
0,00 %
0
0,00 %
Forderungen an Kreditinstitute
0,00 %
0
0,00%
Forderungen an Kunden
30,61 %
97.435
103,88 %
Davon Privatkunden
33,52 %
32.381
111,02 %
Davon KMU
33,09 %
55.475
105,64 %
Davon Firmenkunden
40,91 %
140
45,18 %
Davon sonstige
4,24 %
1.522
104,24 %
Handelsaktiva - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Finanzinvestitionen - Schuldverschreibungen
0,00 %
0
0,00 %
Eventualverbindlichkeiten
63,08 %
1.748
113,01 %
Kreditrisiken
20,22 %
0
20,22 %
Gesamt
31,12 %
99.183
101,70 %
Forderungen an Kunden, Eventualverbindlichkeiten
und Kreditrisiken
31,12 %
99.183
101,70 %
Barreserve, Forderung an Kreditinstitute und Kun-
den
30,61 %
97.435
103,88 %
EWB = Einzelwertberichtigung
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der NPL Bestände im Geschäftsjahr.
Entwicklung NPL Bestände
EUR Tsd.
Gesamt
NPL 01.01.2019
130.913
Neuklassifizierung NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
50.123
Gesundungen NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
-5.730
Ausbuchungen NPL
-20.555
Nettorückzahlungen u. sonstige Bestandsveränderungen
-14.216
NPL 31.12.2019
140.535
Neuklassifizierung NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
36.767
Gesundungen NPL mit Einzelwertberichtigung im laufenden Jahr
-4.094
Ausbuchungen NPL
-35.582
Nettorückzahlungen u. sonstige Bestandsveränderungen
-12.427
NPL 31.12.2020
125.199
Entwicklung Forbearance Portfolio
Unter Forbearance werden vertragliche Zugeständnisse verstanden, die die Bank dem Kreditnehmer im Zusammenhang
mit finanziellen Schwierigkeiten oder drohenden finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers gewährt, ansonsten aber
nicht gewähren würde. Schuldner, bei denen Geschäfte als „forborne“ eingestuft werden, unterliegen im Volksbanken-
Verbund besonderen Überwachungsvorschriften.
150 Jahresfinanzbericht 2020
Bezogen auf die Kundenkredite vor Aufteilung der Verbundgarantie wurden für einen Gesamtbuchwert von insgesamt
EUR 233.665 Tsd. (2019: EUR 83.708 Tsd.) Zugeständnisse aus wirtschaftlichen Gründen vereinbart. Dieser Betrag be-
trifft performing forborne Kreditengagements mit EUR 174.014 Tsd. (2019: EUR 33.896 Tsd.) und non-performing forborne
Kreditengagements mit EUR 59.652 Tsd. (2019: EUR 49.812 Tsd.).
Im Zuge der COVID-19-Krise ist im Jahr 2020 durch krisenbedingte Zugeständnisse gemäß ökonomischem Risikoreport-
ing ein Anstieg des Forbearance Portfolios in Höhe von EUR 158.688 Tsd zu beobachten, der in geringem Ausmaß durch
Wegfall älterer Forbearance-Maßnahmen kompensiert werden konnte. Die Bedingungen der EBA Guidelines on legislative
and non-legislative loan repayments moratoria hinsichtlich der „forborne“ Kennzeichnung wurden zur Anwendung ge-
bracht.
COVID-19-induziertes Portfolio
Um den in der COVID-19-Krise entstandenen Liquiditätsengpassen zu begegnen und existenzbedrohende Umstände zu
bewältigen, wurden Kunden COVID-19-bedingte Maßnahmen eingeräumt und die entsprechenden Kreditkonten gekenn-
zeichnet. So wurden bis zum 31. Dezember 2020 in Summe ca. 3.920 Finanzierungen von rd. 2.750 Kunden mit einem
Kreditvolumen von ca. EUR 748.045 Tsd. gemäß ökonomischem Risikoreporting im Rahmen von Corona-Maßnahmen an
die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kunden angepasst, für 3.080 Konten mit einem Kreditvolumen von ca. EUR 660.034
Tsd. wurden hierfür Stundungsmaßnahmen vereinbart, während in rd. 840 Fällen mit einem Kreditvolumen von ca. EUR
88.011 Tsd. auch Rahmenerhöhungen bzw. Überbrückungsfinanzierungen ausgereicht wurden. Für Kreditnehmer, deren
Kreditkonten COVID-19-Zugeständnisse aufweisen, wurde ein separater Überwachungsprozess aufgesetzt.
Bezogen auf die Kundenkredite weisen per 31. Dezember 2020 Kreditengagements mit einem Kreditvolumen gemäß öko-
nomischem Risikoreporting von insgesamt ca. EUR 237.700 Tsd. noch aktive
1
COVID-19-bedingte Maßnahmen auf. Die-
ser Betrag betrifft
zu 41,5 % Kreditengagements mit gesetzlichen oder privaten Moratorien,
zu 25,6 % Kreditengagements mit Stundungsvereinbarungen außerhalb des gesetzlichen oder privaten Moratoriums
zu 29,4 % Kreditengagements mit Überbrückungsfinanzierungen oder Rahmenerhöhungen,
zu 3,4 % Kreditengagements mit sonstigen Maßnahmen
1
Aktive COVID-19-bedingte Maßnahmen: Betrifft z.B. Ratenzahlungen, die per Stichtag noch gestundet sind bzw. Überbrückungsfinan-
zierungen oder Rahmenerhöhungen, deren Laufzeitende per Stichtag noch nicht erreicht ist.
Jahresfinanzbericht 2020 151
Entwicklung des Sicherheitenportfolios
Die folgende Grafik sowie Tabelle stellt die Entwicklung des Sicherheitenportfolios dar, wobei Immobiliensicherheiten den
größten Anteil in der VBW ausmachen. Die ausgewiesenen Werte stellen den angerechneten Wert der Sicherheiten dar
(nach Bewertung und Deckelung durch die Höhe der besicherten Forderung). In den sonstigen Sicherheiten ist ein ange-
rechneter Sicherheitenwert in Höhe von EUR 55.817 Tsd. aus Garantien aus dem staatlichen Maßnahmenpaket im Zuge
der COVID-19-Krise enthalten.
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine wesentlichen Änderungen in den verbundweit gültigen Grundsätzen für das Manage-
ment von Kreditsicherheiten.
84% (2019: 86%)
16% (2019: 14%)
Sicherheitenarten
Immobiliensicherheiten
Sonstige Sicherheiten
152 Jahresfinanzbericht 2020
31.12.2020
EUR Tsd.
Kreditrisiko-
volumen
gesamt
Ange-
rechneter
Sicher-
heitenwert
gesamt
Immobilien-
sicherheiten
Sonstige
Sicherheiten
Wert-
berich-
tigungen
Rück-
stellungen
Kreditrisiko-
volumen
gesamt nach
Sicherheiten
und Risiko-
vorsorgen
Barreserve
3.750.394
0
0
0
0
0
3.750.394
Forderungen an
Kreditinstitute
2.286.050
357.617
0
357.617
36
0
1.928.397
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
2.285.932
357.521
0
357.521
36
0
1.928.375
Zum fair value
bewertet
118
96
0
96
0
0
22
Forderungen an Kunden
5.451.654
5.045.913
4.565.904
480.009
79.321
0
326.419
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
5.319.517
4.929.129
4.459.540
469.589
79.321
0
311.066
Davon
Privatkunden
2.213.373
2.087.166
1.955.193
131.973
19.791
0
106.416
Davon KMU
2.391.468
2.303.358
2.056.816
246.542
55.310
0
32.800
Davon
Firmenkunden
273.067
197.138
120.815
76.324
326
0
75.603
Davon sonstige
441.608
341.467
326.717
14.750
3.894
0
96.247
Zum fair value
bewertet
132.137
116.784
106.364
10.420
0
0
15.353
Davon
Privatkunden
97.049
81.200
73.511
7.689
0
0
15.849
Davon KMU
24.434
22.480
20.831
1.649
0
0
1.955
Davon
Firmenkunden
409
411
289
122
0
0
-2
Davon sonstige
10.245
12.693
11.733
959
0
0
-2.448
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
2.603
0
0
0
0
0
2.603
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value
bewertet
2.603
0
0
0
0
0
2.603
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
2.249.529
0
0
0
775
0
2.248.754
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
2.227.387
0
0
0
775
0
2.226.612
Zum fair value
bewertet
22.142
0
0
0
0
0
22.142
Sonstige Aktiva
0
0
0
0
0
0
0
Eventualverbindlichkeiten
233.662
49.622
36.885
12.738
0
4.241
179.798
Kreditrisiken
3.533.495
0
0
0
0
1.753
3.531.742
Gesamt
17.507.387
5.453.152
4.602.789
850.363
80.133
5.995
11.968.107
Jahresfinanzbericht 2020 153
31.12.2019
EUR Tsd.
Kreditrisiko-
volumen
gesamt
Ange-
rechneter
Sicher-
heitenwert
gesamt
Immobilien-
sicherheiten
Sonstige
Sicherheiten
Wert-
berich-
tigungen
Rück-
stellungen
Kreditrisiko-
volumen
gesamt nach
Sicherheiten
und Risiko-
vorsorgen
Barreserve
1.864.726
0
0
0
0
0
1.864.726
Forderungen an
Kreditinstitute
2.466.462
321.088
0
321.088
47
0
2.145.327
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
2.466.343
321.088
0
321.088
47
0
2.145.208
Zum fair value
bewertet
119
0
0
0
0
0
119
Forderungen an Kunden
5.526.955
5.002.941
4.587.165
415.776
55.619
0
468.395
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
5.360.537
4.857.778
4.454.826
402.953
55.619
0
447.139
Davon
Privatkunden
2.290.159
2.156.315
2.011.806
144.510
20.165
0
113.679
Davon KMU
2.479.973
2.231.819
2.051.206
180.613
32.609
0
215.545
Davon
Firmenkunden
262.410
177.661
112.388
65.273
1.498
0
83.251
Davon sonstige
327.994
291.983
279.426
12.557
1.347
0
34.664
Zum fair value
bewertet
166.419
145.163
132.339
12.823
0
0
21.256
Davon
Privatkunden
125.270
100.990
91.402
9.588
0
0
24.280
Davon KMU
33.660
30.356
28.450
1.906
0
0
3.304
Davon
Firmenkunden
555
534
416
119
0
0
21
Davon sonstige
6.934
13.282
12.071
1.211
0
0
-6.349
Handelsaktiva -
Schuldverschreibungen
1.873
0
0
0
0
0
1.873
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
0
0
0
0
0
0
0
Zum fair value
bewertet
1.873
0
0
0
0
0
1.873
Finanzinvestitionen -
Schuldverschreibungen
2.190.760
0
0
0
442
0
2.190.317
Zu fortgeführten An-
schaffungskosten
bewertet
2.067.451
0
0
0
442
0
2.067.009
Zum fair value
bewertet
123.309
0
0
0
0
0
123.309
Sonstige Aktiva
0
0
0
0
0
0
0
Eventualverbindlichkeiten
271.673
52.885
37.701
15.184
0
2.780
216.009
Kreditrisiken
2.672.897
0
0
0
0
1.894
2.671.003
Gesamt
14.995.347
5.376.913
4.624.866
752.048
56.108
4.674
9.557.651
Erwerb von Sicherungsliegenschaften
Der Erwerb von Sicherungsliegenschaften wurde in der VBW in der Vergangenheit lediglich in Einzelfällen vorgenommen.
Aktuell kommt dieses Instrument nicht mehr zur Anwendung.
154 Jahresfinanzbericht 2020
Entwicklung der Nettingpositionen
Die folgenden Tabellen zeigen die Nettingpositionen im Portfolio der VBW
31.12.2020
EUR Tsd.
Derivate
Assets
Liabilities
Nettowerte
Bankbuch
115.361
-364.074
-248.712
Handelsbuch
52.657
-128.356
-75.699
Cash Sicherheiten
Verpfändet
Erhalten
Nettowerte
Bankbuch
387.903
-45.040
342.864
Gesamt
18.452
31.12.2019
EUR Tsd.
Derivate
Assets
Liabilities
Nettowerte
Bankbuch
59.551
-41.323
18.228
Handelsbuch
58.953
-358.550
-299.598
Cash Sicherheiten
Verpfändet
Erhalten
Nettowerte
Bankbuch
324.473
-43.132
281.341
Gesamt
-28
c) Marktrisiko
Das Marktrisiko ist definiert als Risiko eines Verlustes durch ungünstige Entwicklungen von Marktrisikofaktoren, z.B. Zinss-
ätzen, Credit Spreads, Wechselkursen und Volatilitäten. Die VBW unterscheidet folgende Risikoarten des Marktrisikos:
- Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
- Credit Spread Risiko
- Marktrisiko im Handelsbuch
- Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
- Weitere Bewertungsrisiken (IFRS Fair Value Änderung)
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Zinsänderungsrisiken entstehen hauptsächlich durch das Eingehen von Fristentransformation, welche durch eine abwei-
chende Zinsbindung zwischen Aktiva und Passiva entsteht. Das Eingehen von Fristentransformation stellt in Form des
Strukturbeitrags eine Einkommensquelle für die Bank dar.
Das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch umfasst sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte mit
Ausnahme von Geschäften des Handelsbuches. Die mit dem Kundengeschäft einhergehende Zinsrisikoposition der VBW
besteht hauptsächlich aus indexgebundenen Krediten und Einlagen ohne Zinsbindung (in Form von Sicht- und Spareinla-
gen) sowie impliziten Zinsuntergrenzen sowohl im aktivseitigen als auch passivseitigen Kundengeschäft. Im Kreditportfolio
findet seit einigen Jahren eine Verschiebung von indexgebundenen Positionen hin zu Fixzinspositionen statt, da im Neu-
geschäft zunehmend Fixzinskredite vergeben werden. Die Steuerung des Wachstums der Fixzins-Volumina stellt einen
mehrjährigen, schrittweisen Aufbau einer rollierenden Fixzins-Position sicher. Weitere maßgebliche Einflussfaktoren sind
Anleihepositionen des Eigendepots, Eigenemissionen und die zur Steuerung der Zinsposition eingesetzten Zins-Swaps.
Kundengeschäft ohne Zinsbindung wird mittels Zins-Replikaten in die Modellierung des Zinsrisikos aufgenommen, um
deren Preissensitivität gegenüber Zinsänderungen abzubilden (z.B. für Sicht-/Spareinlagen, Giro-Überziehungen, b.a.w.-
Kredite, etc.). Zur Steuerung können sowohl Layer Hedges für Fixzinskreditportfolios als auch Micro Hedges für Wertpa-
pierpositionen, Emissionen und einzelne Kredite eingesetzt werden - sowohl unter IFRS als auch UGB.
Jahresfinanzbericht 2020 155
Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt im Rahmen der dualen Steuerung sowohl aus einer barwertigen Sicht als auch aus
einer periodischen-/GuV-orientierten Sicht. Für beide Sichten werden konsistent die gleichen Zinsszenarien verwendet.
Dabei werden in beiden Sichten auch die impliziten Zinsuntergrenzen im Kundengeschäft berücksichtigt, welche auf dem
aktuell niedrigen Zinsniveau einen materiellen Risikotreiber darstellen.
Der VBW weist Ende 2020 eine relativ geringe positive Zinsfristentransformation auf. Das barwertige Zinsänderungsrisiko,
gemessen mit dem OeNB Zinsrisikokoeffizienten (gemäß VERA Meldung), lag in 2020 durchgängig unter 5 % der Eigen-
mittel, was deutlich unter der aufsichtsrechtlichen Ausreißer-Definition von 20 % liegt. Der EBA Zinsrisikokoeffizient (ge-
mäß EBA GL zum Zinsänderungsrisiko) lag in 2020 durchgängig unter 8 % und damit ebenfalls deutlich unter der anzei-
gepflichtigen Schwelle von 15%. Der EBA Koeffizient stellt in der Steuerung den Engpassfaktor dar.
Gesteuert wird die Zinsposition der VBW durch das Asset-Liability-Committee (ALCO) im Rahmen von Risikolimiten, wel-
che vom Risikocontrolling festgelegt und vom Vorstand über die Risikostrategie genehmigt werden. Das ALCO wird in der
ZO monatlich oder bei Bedarf auch ad hoc abgehalten. Die Leitung des ALCO obliegt dem Asset-Liability-Management
(ALM), welches organisatorisch dem Bereich Treasury zugeordnet ist. Maßnahmenvorschläge für die Steuerung der Zins-
position werden vom ALM in Abstimmung mit dem Risikocontrolling und den lokalen ALCOs der zugeordneten Kreditinsti-
tute erarbeitet. Ziel ist dabei die Generierung eines Strukturbeitrages durch positive Fristentransformation. Das Zinsrisiko-
reporting im ALCO erfolgt durch die Abteilung Markt- und Liquiditätsrisiko der ZO.
Die Risikomessung und Limitierung erfolgt barwertig hauptsächlich auf Basis von aufsichtsrechtlich definierten Zinsszena-
rien (6 EBA Szenarien), der Zinssensitivität in Form eines PVBP, Zins-Gaps (Nettoposition der Zinsbindung pro Laufzeit-
band) und einem Zinsbuch-VaR auf Basis historischer Simulation. Eine periodenbezogene Zinsertrags-Risikomessung
erfolgt in Form einer Zinsergebnissimulation. Dabei werden für die aufsichtsrechtlich definierten Szenarien (6 EBA Szena-
rien) die Auswirkungen auf das Zinsergebnis für die nächsten 12 Monate berechnet. Die Ergebnisse der Zinsergebnissi-
mulation und des Zinsbuch-VaR fließen im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in den ICAAP ein.
In beiden Sichten (barwertig und periodisch) werden Positionen mit unbestimmter Zinsbindung (z.B. in Form von Sicht-
und Spareinlagen, Kontokorrentkredite) mittels Replikats- bzw. Rollierungsannahmen einheitlich in die Risikomessung ein-
bezogen. Die Annahmen werden auf Basis statistischer Analysen ergänzt durch Expertenmeinungen festgelegt. Die Mo-
dellierung hat zum Ziel, die Entwicklung der Kundenzinsen in Abhängigkeit von Marktzinsen zu beschreiben. Dies erfolgt
auf Basis historisch beobachteter Korrelationen (Minimierung der Volatilität der Marge gegenüber einer Kombination von
Referenzzinssätzen). In diese Modellierung wurde in 2020 auch die Modellierung einer Zinsuntergrenze für Spareinlagen
und Giro Forderungen aufgenommen, da deren Verzinsung nicht unter 0 % fallen kann. Durch den hohen Anteil an Posi-
tionen mit unbestimmter Zinsbindung an der Bilanz hat die Modellierung der Replikate eine signifikante Auswirkung auf
die Zinsrisikomessung, insbesondere auf die barwertige Zinsrisikomessung.
156 Jahresfinanzbericht 2020
Zins-Gap der VOLKSBANK WIEN AG per 31. Dezember 2020
Charakteristisch ist der große kurzfristige Aktiv-Gap (netto), welcher hauptsächlich durch das indexgebundene Kreditport-
folio entsteht. Im langfristigen Bereich über 10 Jahre ergeben sich Aktiv-Gaps hauptsächlich durch Fixzinskredite, welche
in den Laufzeitbändern unter 10 Jahren durch die Passiv-Replikate der Einlagen großteils kompensiert werden.
EBA Zinsrisikokoeffizient der VOLKSBANK WIEN AG in 2020
Im Vergleich zu Ende 2019 ist der Koeffizient durch das fortgesetzte Fixzinskreditwachstum leicht angestiegen. Das
Wachstum in Fixzinskrediten wurde dabei teilweise gehedged. Durch die erwähnte Modellerweiterung der Zins-Replikate
um Zinsuntergrenzen im Mai 2020 zeigt sich eine Stabilisierung des Koeffizienten, da dieser nun wesentlich weniger stark
vom Zinsniveau abhängig ist.
Das Zinsertragsrisiko per 31. Dezember 2020 von 5 Mio. EUR (für die nächsten 12 Monate) besteht weiterhin in fallenden
Zinsen, insbesondere der kurzfristigen Zinsen, und ist aufgrund des bereits sehr niedrigen Zinsniveaus relativ gering, da
die EBA Szenarien bei weiteren Zinssenkungen begrenzt sind.
-1500
-1000
-500
0
500
1000
1500
2000
2500
<6M >6M - 1Y >1Y - 2Y >2Y - 3Y >3Y - 5Y >5Y - 7Y >7Y - 10Y >10Y -
15Y
>15Y -
20Y
>20Y
Volumen
VOLKSBANK WIEN AG
Zins-Gaps per 31.12.2020 (Mio. EUR)
0,0%
2,0%
4,0%
6,0%
8,0%
10,0%
Jän. 20 Feb.20 Mar 20 Apr.20 Mai 20 Jun.20 Jul.20 Aug.20 Sep.20 Okt.20 Nov.20 Dez.20
EBA ZiRi-Koeffizient
VOLKSBANK WIEN AG
Jahresfinanzbericht 2020 157
Konzentrationsrisiko
Im Zinsänderungsrisiko bestehen keine Konzentrationsrisiken.
Credit Spread Risiko
Der Credit Spread definiert sich als Aufschlag auf den risikolosen Zinssatz. Das Credit Spread Risiko entsteht aus den
Schwankungen der Vermögensbarwerte aufgrund sich im Zeitablauf verändernder Credit Spreads.
Bei den für das Credit Spread Risiko relevanten Geschäften handelt es sich um eigene Veranlagungen im A-Depot und
nicht um Forderungen an Kunden. Diese umfassen im Wesentlichen Anleihen, Fonds sowie Schuldscheindarlehen. Das
A-Depot des Volksbanken-Verbundes wird hauptsächlich als Liquiditätspuffer und zentral in der VBW gehalten. CDS-
Positionen wären auch einzubeziehen, bestehen aktuell weder in der VBW noch im Verbund. Das Reporting erfolgt mo-
natlich im ALCO und ist Bestandteil des Gesamtbankrisikoberichts.
Die Risikomessung erfolgt hauptsächlich über einen Credit-Spread VaR und einer Sensitivität gegenüber einem Anstieg
der Credit Spreads um 100 BP. Die Berechnung des Credit Spread VaR basiert auf einer historischen Simulation für ein
Konfidenzniveau von 99,9 %. Dabei wird das Portfolio in 24 Risikocluster gegliedert, abhängig von Rating, Branche, Pro-
duktart und Seniorität. Der VaR fließt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in den ICAAP ein.
Für die VBW ergeben sich folgende Risikokennzahlen
31.12.2020
100 Basispunkte-Shift
EUR Tsd.
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Erfolgsneutral
zum fair value
Erfolgswirksam
zum fair value
Gesamt
§ 30a BWG KI-Verbund
-163.018
-708
-157
-163.883
31.12.2019
100 Basispunkte-Shift
EUR Tsd.
Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Erfolgsneutral
zum fair value
Erfolgswirksam
Zum fair value
Gesamt
§ 30a BWG KI-Verbund
-154.793
-928
-155
-155.876
Der Großteil des Portfolios ist unter IFRS 9 in der Kategorie AC (amortised costs) gewidmet. Dadurch ist das GuV- und
OCI-wirksame Credit Spread Risiko gering. Ein Anstieg sämtlicher Credit Spreads um +100bp würde das Eigenkapital um
0,9 Mio. EUR verringern und 163 Mio. EUR stille Lasten erzeugen.
Der Investmentstrategie entsprechend wird das A-Depot hauptsächlich als Liquiditätspuffer zentral in der ZO gehalten und
beinhaltet hochliquide Anleihen des öffentlichen Sektors und Covered Bonds mit hoher Bonität. Es ist zum Großteil an die
regulatorische Liquidity Coverage Ratio (LCR) anrechenbar.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiken können auf Ebene von Emittenten oder Risikoclustern im Sinne von gleichartigen Emittenten ent-
stehen. Im Credit Spread Risiko werden Risikocluster überwacht. Im Wertpapierbestand bestehen die größten Konzentra-
tionen per 31. Dezember 2020 im Risikocluster Covered Bonds AAA mit 41 % und bei Republik Österreich mit 23 % des
Portfolios. Einzelemittentenkonzentrationen sind durch die Emittentenlinien im Kreditrisiko begrenzt.
158 Jahresfinanzbericht 2020
Portfolioverteilung nach Bonität
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
Risikokategorie 1 (1A - 1E)
1.773.363
1.744.882
Risikokategorie 2 (2A - 2E)
481.921
477.608
Risikokategorie 3 (3A - 3E)
0
0
Risikokategorie 4 (4A - 4E)
0
0
Risikokategorie 5 (5A - 5E)
0
0
Risikokategorie 6 (NR)
0
0
Gesamt
2.255.283
2.222.490
Top 10 A-Depot Risikocluster
31.12.2020
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
Erfolgsneutral
zum fair value
bewertet
Erfolgswirksam
zum fair value
bewertet
Gesamt
EUR Tsd.
Buchwert
Buchwert
Buchwert
Buchwert
Covered EUR AAA
917.015
8.034
0
925.048
Sovereigns Österreich
519.271
4.238
0
523.508
Sovereigns Italien
172.551
0
0
172.551
Sovereigns Polen
73.751
0
0
73.751
Sovereigns Belgien
63.866
0
0
63.866
Sonstige Sovereigns EUR AA
62.452
0
0
62.452
Sovereigns Portugal
61.976
0
0
61.976
Sovereigns Frankreich
59.713
0
0
59.713
Sovereigns Spanien
59.199
0
0
59.199
Sovereigns Slowakei
44.022
0
0
44.022
Gesamt
2.033.816
12.271
0
2.046.087
31.12.2019
Zu fortgeführten
Anschaffungs-
kosten bewertet
Erfolgsneutral
zum fair value
bewertet
Erfolgswirksam
zum fair value
bewertet
Gesamt
EUR Tsd.
Buchwert
Buchwert
Buchwert
Buchwert
Covered EUR AAA
881.756
6.143
0
887.899
Sovereigns Österreich
503.958
52.602
0
556.560
Sovereigns Italien
166.127
0
0
166.127
Sonstige Sovereigns EUR AA
54.435
31.369
0
85.804
Sovereigns Polen
69.229
10.142
0
79.371
Sovereigns Belgien
62.134
0
0
62.134
Sovereigns Portugal
59.836
0
0
59.836
Sovereigns Spanien
55.522
0
0
55.522
Corporates EUR BBB
44.313
0
0
44.313
Sovereigns Slowakei
40.940
1.015
0
41.955
Gesamt
1.938.249
101.271
0
2.039.520
Jahresfinanzbericht 2020 159
Portfoliostruktur nach IFRS 9 Kategorien
31.12.2020
EUR Tsd.
Bond
Syndicated
loan & SSD
Fund &
Equity
Gesamt
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.232.679
0
0
2.232.679
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
17.179
0
0
17.179
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
5.426
0
0
5.426
Gesamt
2.255.283
0
0
2.255.283
31.12.2019
EUR Tsd.
Bond
Syndicated
loan & SSD
Fund &
Equity
Gesamt
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.072.809
28.286
0
2.101.096
Erfolgsneutral zum fair value bewertet
115.758
0
0
115.758
Erfolgswirksam zum fair value bewertet
5.637
0
0
5.637
Gesamt
2.194.204
28.286
0
2.222.490
Marktrisiko im Handelsbuch
Das Marktrisiko im Handelsbuch in der VBW hat eine untergeordnete Bedeutung. Das Handelsbuch des Volksbanken-
Verbundes wird zentral in der ZO geführt. Das Handelsbuch übernimmt hauptsächlich die Rolle des Transformators, in
dem kleinere Losgrößen aus dem Kundengeschäft gesammelt werden und am Markt dynamisch gehedgt werden. Zusätz-
lich werden durch Treasury Marktrisiken im Rahmen der genehmigten Limite eingegangen, um entsprechende Erträge zu
erwirtschaften. In 2020 wurde das Handelsbuchvolumen deutlich reduziert. Es liegt nun dauerhaft unter der aufsichtsrecht-
lichen Schwelle von 500 Mio. EUR (Art. 325 CRR). Die Reduktion konnte durch eine Bestandsbereinigung erreicht werden.
Dabei wurden interne Geschäfte aus früheren Jahren mit dem Bankbuch umgebucht und nun nicht mehr über das Han-
delsbuch geführt.
Die Risikomessung erfolgt hauptsächlich über einen VaR der Zins-, Volatilitäts- und Fremdwährungsrisiken (historische
Simulation), einen BPV-Brutto und Netto (Outright) und einer indikativen P&L für das Stop Loss Limit. Zusätzlich bestehen
branchenübliche Limite für Kennzahlen zu Optionen („Griechen“). Das Reporting erfolgt täglich an die Bereiche Treasury
und Risikocontrolling und monatlich im ALCO.
Das Risiko des Handelsbuches ist relativ gering und entsteht hauptsächlich in EUR Zinspositionen.
Die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse des Handelsbuches werden mittels Standardansatz berechnet - die VBW hat
kein internes Modell für Marktrisiko im Handelsbuch im Einsatz.
Die folgende Tabelle zeigt die Zins-, Zinsvolatilität- und Credit Spread Sensitivitäten im Handelsbuch:
31.12.2020
Zinsen
+1 Basispunkt
Zinsvolatilität
+1 %
Credit Spread
+1 Basispunkt
EUR Tsd.
Handelsbuch
1
-6
-1
31.12.2019
Handelsbuch
-1
-9
0
Da Extremsituationen durch den berechneten VaR nicht abgedeckt sind, werden monatlich bzw. anlassbezogen umfang-
reiche Stresstests über alle Portfolios des Handelsbuches durchgeführt.
160 Jahresfinanzbericht 2020
Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
Das Fremdwährungsrisiko aus der offenen Devisenposition hat in der VBW eine untergeordnete Bedeutung. Es entsteht
durch die Wertänderung offener Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung durch Schwankungen der
Wechselkurse.
Die folgende Tabelle zeigt die FX-Sensitivität pro Währung (offene Devisenpositionen)
Währung
EUR Tsd.
31.12.2020
31.12.2019
CHF
-461
660
CZK
-209
-200
USD
172
60
JPY
-120
-214
GBP
6
-70
Sonstige
349
137
Gesamt
-263
373
Weitere Bewertungsrisiken (IFRS fair value Änderung)
Forderungen, welche nicht den SPPI-Kriterien entsprechen, sind als Fair Value through P&L zu widmen und einer Bewer-
tung zu unterziehen. Dadurch entsteht aus Marktwertschwankungen dieser Forderungen ein IFRS-GuV-Effekt. Bei der
Bewertung dieser Forderungen werden die Cash Flows mit der Swap-Kurve plus Aufschläge abgezinst. Die Aufschläge
sind die Standardrisikokosten und die Liquiditätskosten. Die übrigen Komponenten werden bei Geschäftsabschluss in
einem Faktor (Epsilon-Faktor) zusammengefasst und für die Folgebewertung eingefroren. Dieses Bewertungsrisiko wird
im Rahmen des ICAAP in der Risikotragfähigkeitsrechnung und im Gesamtbankrisikostresstesting berücksichtigt. Das
Reporting erfolgt monatlich im ALCO.
Das betroffene Portfolio ist ein abreifendes Portfolio, da SPPI-schädliches Neugeschäft nur in Ausnahmefällen getätigt
wird.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitäten der Forderungen, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden
31.12.2020
EUR Tsd.
Marktliquiditätskosten
+10 Basispunkte
Zinsen
+10 Basispunkte
Erfolgswirksam zum fair value bewertet - Forderungen
-557
-123
d) Liquiditätsrisiko
Die VBW ist als ZO des Volksbanken-Verbundes für das verbundweite Liquiditätsmanagement zuständig und fungiert als
„lender of last resort“ für die zugeordneten Kreditinstitute. Über die VBW decken die zugeordneten Kreditinstitute ihren
Refinanzierungsbedarf ab und legen ihre Überschussliquidität an.
Die wichtigste Refinanzierungsquelle der VBW besteht aus Kundeneinlagen, welche sich in der Vergangenheit als stabiles
Funding erwiesen haben. Naturgemäß entsteht daraus der überwiegende Teil des Liquiditätsrisikos. Am Kapitalmarkt be-
steht zusätzlich für die VBW die Möglichkeit der Refinanzierung durch Emissionen, hauptsächlich durch Covered Bonds.
In der VBW wird für den Verbund sowohl die operative, kurzfristige Liquiditätssteuerung als auch das mittel- bis langfristige
Liquiditätsmanagement zentralisiert im Bereich Treasury durch die Abteilung Liquiditätsmanagement durchgeführt. Die
verbundweite Überwachung und Limitierung des Liquiditätsrisikos sowie die methodischen Vorgaben betreffend Risi-
komessung werden von der Abteilung Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling in der VBW wahrgenommen.
Jahresfinanzbericht 2020 161
Gesteuert wird die Liquiditätsposition der VBW durch das ALCO im Rahmen von Risikolimiten, welche vom Risikocontrol-
ling festgelegt und vom Vorstand im ALCO genehmigt werden. Das ALCO ist das zentrale Gremium zur Steuerung von
Liquiditätsrisiken. Das Liquiditätsrisikoreporting im ALCO erfolgt durch die Abteilung Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling.
Die VBW unterscheidet innerhalb des Liquiditätsrisikos zwischen dem Illiquiditätsrisiko und dem Fundingverteuerungsri-
siko. Das Illiquiditätsrisiko ist die Gefahr, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bedienen zu können.
Es besteht für die VBW als Retailbank typischerweise in einem „Bankrun“. Dieser tritt ein, wenn Kunden aufgrund eines
Vertrauensverlustes große Volumina an Einlagen abziehen und gleichzeitig der Bank alternative Fundingquellen nicht
(mehr) zugänglich sind. Das Illiquiditätsrisiko wird durch das Vorhalten eines ausreichenden Liquiditätspuffers gesteuert.
Der VBW obliegt die zentrale Verwaltung des Liquiditätspuffers für den gesamten Verbund. Der Liquiditätspuffer besteht
hauptsächlich aus hochliquiden Anleihen, welche großteils LCR-anrechenbar sind, Einlagen bei der Nationalbank, EZB-
Tenderpotenzial und Covered Bond Emissionspotenzial. Die Liquidität des Liquiditätspuffers wird regelmäßig getestet.
Zuständig für das laufende Management des Liquiditätspuffers im Verbund ist die Abteilung Liquiditätsmanagement im
Bereich Treasury. Das Fundingverteuerungsrisiko ist in der VBW als negativer GuV-Effekt definiert, der aufgrund einer
potenziellen zukünftigen Erhöhung der Refinanzierungskosten am Geld- und Kapitalmarkt sowie im Kundenbereich eintritt.
Es ist im Rahmen des ICAAP in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Dieses Risiko ist durch die Fundingstruk-
tur in der VBW vergleichsweise gering, da wenig Abhängigkeit vom Kapitalmarkt besteht und eine geringe Preissensitivität
bei Kundeneinlagen beobachtet wird.
Die Risikomessung und Limitierung des Illiquiditätsrisikos erfolgt über die regulatorischen Kennzahlen LCR und NSFR, die
Survival Period aus dem bankinternen Liquiditäts-Stresstesting und über zusätzliche operative Kennzahlen. Die LCR zielt
auf die Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit von Banken unter Stressbedingungen über einen kurzfristigen
Zeithorizont von 30 Kalendertagen ab. Die Berechnung der LCR erfolgt wöchentlich und zum Monatsultimo durch die
Abteilung Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling. Die NSFR beschränkt die Liquiditätsfristentransformation, indem in Ab-
hängigkeit der Liquiditätscharakteristika der Aktiva und sonstigen außerbilanziellen Geschäften einer Bank ein Mindestvo-
lumen an stabiler Refinanzierung festgelegt wird. Die Berechnung für die VBW erfolgt wöchentlich und zum Quartalsultimo
durch die Abteilung Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling. Die Survival Period beschreibt jenen Zeitraum, in dem in einem
Stress-Szenario der vorgehaltene Liquiditätspuffer ausreicht, um kumulierte Nettoliquiditätsabflüsse abzudecken. Es wer-
den Stressszenarien unterschiedlicher Schweregrade berechnet. In den Szenarioannahmen werden eine Volksbanken-
krise, eine österreichweite Bankenkrise sowie ein europaweites Marktstressszenario unterstellt. Für die Survival Period
kommt das ungünstigste der berechneten Szenarien zur Anwendung. Die Survival Period wird auf Verbundebene berech-
net nicht auf Einzelbankebene.
Die Risikomessung des Fundingverteuerungsrisikos erfolgt durch eine Szenarioanalyse, welche die Auswirkung auf die
Fundingkosten unter Berücksichtigung allgemeiner Planungsunsicherheiten sowie adverse idiosynkratischer Bedingungen
berücksichtigt. Diese Berechnungen gehen in den ICAAP sowie das verbundweite Stresstesting ein.
Regulatorische Liquiditätskennzahlen LCR, NSFR und Survival Period in 2020:
Beide regulatorischen Kennzahlen lagen 2020 immer deutlich über den regulatorischen Limiten. Zu den Monatsultimos lag
die LCR in 2020 durchgängig über dem internen Ziel von 115 %. Die LCR ist abhängig von Zahlungsverkehrs- und Kalen-
dereffekten, wodurch sich materielle monatliche Veränderungen ergeben Die LCR sinkt während des Monats aufgrund
von Zahlungsverkehrseffekten ab, daher liegt sie am Monatsultimo teilweise deutlich über dem Limit. Die quartalsweise
berechnete NSFR lag in 2020 immer über den Zielvorgaben. Die Survival Period lag in 2020 immer über 150 Tage und
damit ebenfalls deutlich über den internen Limiten. Die Kennzahlen zeigen die komfortable Liquiditätsausstattung.
162 Jahresfinanzbericht 2020
LCR und NSFR Entwicklung 2020
Der Anstieg der LCR im Juni 2020 ergab sich durch die Nutzung des TLTRO III. Die LCR zeigt charakteristische Sprünge,
welche sich hauptsächlich durch den Zahlungsverkehr bzw. kalendarische Effekte ergeben. Der Rückgang in der NSFR
im September ergibt sich hauptsächlich aufgrund der Annahme der TLTRO III-Rückzahlung zum ersten Kündigungstermin.
Somit fällt sie in das Laufzeitband der nächsten 12 Monate und wird dadurch höher gewichtet.
Konzentrationsrisiko
Durch das diversifizierte Funding über Kundeneinlagen ist das Konzentrationsrisiko nicht materiell. Die einzigen Risiko-
cluster könnten auf Kundenebene entstehen. Daher werden die größten Einlagen auf Kundenebene sowohl im Risikocon-
trolling als auch im operativen Liquiditätsmanagement überwacht. Sie liegen in der Regel unter 1 % der Bilanzsumme.
Ausnahmen ergeben sich nur kurzfristig bei einzelnen Großkunden zur Durchführung von Zahlungsverkehrstransaktionen
bzw. zum Liquiditätsspitzenausgleich. Diese Einlagen werden im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung regelmäßig über-
wacht und berichtet.
Operatives Liquiditätsmanagement
Die Abteilung Liquiditätsmanagement im Bereich Treasury ist verantwortlich für das operative Liquiditätsmanagement. Die
Abteilung ist die zentrale Stelle in der VBW und im Volksbanken-Verbund für Fragestellungen betreffend Pricing von Li-
quidität (Transferpricing), das verbundweite zentrale Management von Collateral, die Festsetzung der Fundingstruktur, die
Disposition der verfügbaren liquiden Mittel und die Einhaltung der Refinanzierungsstrategie und nimmt folgende wesentli-
che Aufgaben wahr:
- Cash-Management (Settlement aller Transaktionen des Verbundes sowie Disposition der von der VBW unterhaltenen
Bankverbindungen)
- Collateralmanagement: EZB-fähiges Collateral des Verbundes (Anleihen und Credit Claims)
- Emissionsplanung
- Tägliche Liquiditätsvorschau für die nächsten 31 Tage und wöchentlich für die nächsten 12 Monate
- Monitoring der Refinanzierungspositionen des Volksbanken-Verbundes sowie das mit Genehmigung des § 30a BWG
von der VBW als ZO in Kraft gesetzte Kontrollsystem für die zugeordneten Kreditinstitute u.a. Liquiditätsmeldungen,
Refinanzierungssteuerung, Collateralnutzung, Frühwarnsystem
- Einhaltung der Mindestreservevorschriften für den Volksbanken-Verbund
- Reporting an den ZO-Vorstand und das ALCO
- Tägliches ZK-Li-Reporting und ALCO-Berichte
- Monitoring Asset-Encumbrance-Ratio
100%
115%
130%
145%
160%
175%
190%
205%
Historische Entwicklung LCR und NSFR
LCR NSFR
Jahresfinanzbericht 2020 163
e) Operationelles Risiko
Die VBW definiert das Operationelle Risiko als Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens
von internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder externen Ereignissen sowie die damit in Verbindung ste-
henden Rechtsrisiken. Die Themen Reputations-, Verhaltens-, Modell-, IT- und Sicherheitsrisiko sind mit dem Operatio-
nellen Risiko eng verbunden und werden aktiv mitberücksichtigt. Die Berechnung des regulatorischen Eigenmittelerforder-
nisses erfolgt nach dem Standardansatz. Für die ökonomische Betrachtung wird eine interne Methode, basierend auf
Verlustdaten und Szenarien, verwendet.
Organisation
In der VBW ist das Linienmanagement für das Management der operationellen Risiken (OpRisk Management) verantwort-
lich. Dieses wird dabei durch zentral und dezentral angesiedelten Experten aus den Bereichen operationelles Risiko und
internes Kontrollsystem unterstützt. Ziel ist die Optimierung von Prozessen um die Eintrittswahrscheinlichkeit von operati-
onellen Risiken zu verringern und/oder die Auswirkung operationeller Schäden zu reduzieren. Eine bereichsübergreifende
Zusammenarbeit (insbesondere mit Compliance, Interner Revision und Security & Outsourcing-Governance) ermöglicht
eine optimale und umfassende Steuerung operationeller Risiken.
Methoden im Management operationeller Risiken
Im Rahmen des Managements operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwen-
det. Quantitative Elemente umfassen beispielsweise die Durchführung von Risikoanalysen, die Durchführung von Stress-
tests auf Verbundebene, die Festlegung und Überwachung eines Risikoappetits sowie der Risikoindikatoren und die Er-
stellung der Ereignisdatensammlung. Qualitative Steuerungsmaßnahmen finden in der Durchführung von Schulungen,
Bewusstseinsbildungsmaßnahmen, Risikoanalysen, der Erstellung der Ereignisdatensammlung inkl. Ursachenanalyse,
der Implementierung einheitlicher IKS Kontrollen sowie durch die Risikoberichterstattung Widerklang.
Im Fall der Überschreitung der für das operationelle Risiko definierten Kennzahlen kommt der definierte Eskalationspro-
zess zur Anwendung. Dieser sieht eine detaillierte Ursachenanalyse sowie in weiterer Folge die Einleitung von Maßnah-
men vor.
Abgeleitet aus der Risikostrategie des Volksbanken-Verbund gelten folgende Grundsätze und Prinzipien im OpRisk Ma-
nagement in der VBW:
- Als oberstes Ziel für den gesamten OpRisk Managementprozess wird die Optimierung von Prozessen zur Verringe-
rung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkung operationeller Schäden festgeschrieben.
- Die Ereignisdokumentation erfolgt vollständig und angemessen verständlich in einer elektronischen Plattform, um
sachverständigen Dritten die Möglichkeit zu geben, Nutzen daraus zu ziehen. Operationelle Ereignisse werden ver-
bundweit in einheitlicher Form erfasst. Die daraus resultierende Transparenz über eingetretene Ereignisse ermöglicht
eine aus der Historie abgeleitete Risikobewertung.
- Die Methoden, Systeme und Prozesse im OpRisk Management werden von der ZO vorgegeben und sind von den
jeweiligen Instituten einzuhalten.
- Die Angemessenheit der Risikosteuerungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie weiterer risikominimierender
Maßnahmen wird laufend, zumindest jedoch jährlich, bewertet und an den Vorstand berichtet. Maßnahmen zur Risi-
kosteuerung umfassen beispielsweise Bewusstseinsbildungsmaßnahmen/Schulungen, die Überwachung der
OpRisk Risikokennzahlen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Kunden- und Un-
ternehmensdaten sowie die betriebliche Notfallplanung, aber auch insbesondere die angemessene Trennung von
Verantwortlichkeiten sowie die Beachtung des 4-Augenprinzips als Steuerungsmaßnahmen. Operationelle (Rest-)
164 Jahresfinanzbericht 2020
Risiken, die nicht vermieden, vermindert oder transferiert werden, müssen formal und nachweislich durch die Ge-
schäftsleitung akzeptiert werden.
- Die Effizienz des OpRisk Managements wird durch periodische und unabhängige Revisionsprüfungen bestätigt.
Internes Kontrollsystem
In der VBW ist ein internes Kontrollsystem (IKS) nach den Prinzipien der international anerkannten Standards des Com-
mittee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) installiert. Es existieren detaillierte Beschrei-
bungen der IKS-Abläufe und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar
definiert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges Reporting. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überprüft, die IKS-
relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Somit ist ein laufender Optimierungsprozess gewährleis-
tet. Die Revision prüft in ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das IKS. Geprüft werden die Wirksamkeit
und Angemessenheit des IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Das OpRisk und IKS-Rahmenwerk stellt die
einzelnen untereinander in Zusammenhang stehenden Komponenten dar, die im Volksbanken-Verbund zur Identifikation,
Messung, Überwachung und Steuerung des operationellen Risikos implementiert sind. Die enge Verzahnung des OpRisk
Managements mit dem IKS gewährleistet die entsprechende Berücksichtigung der operationellen Risiken im Volksbanken-
Verbund.
f) Sonstige Risiken
An sonstigen Risiken sieht sich die VBW dem strategischen Risiko, dem Eigenkapitalrisiko, dem direkten Immobilienrisiko,
dem Modellrisiko und dem Ertrags- und Kostenrisiko gegenüber.
Das strategische Risiko ist das Risiko einer negativen Auswirkung auf Kapital und Ertrag durch geschäftspolitische Ent-
scheidungen oder mangelnde Anpassung an Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld.
Unter Eigenkapitalrisiko versteht die VBW die Gefahr einer unausgewogenen Zusammensetzung des bankinternen Eigen-
kapitals hinsichtlich Art und Größe der Bank oder Schwierigkeiten, zusätzliche Risikodeckungsmassen im Bedarfsfall
schnell aufnehmen zu können.
Das direkte Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr, dass es zu negativen Wertänderungen im Immobilienportfolio (Immo-
bilien in der Eigenbilanz oder der Bilanz eines Tochterunternehmens) kommt.
Das Ertrags- und Kostenrisiko ist das Risiko aus der Volatilität der Erträge und damit die Gefahr, die remanenten Fixkosten
nicht mehr (vollständig) abdecken zu können.
Das Modellrisiko ist der potentielle Verlust der durch eine mangelhafte Konzeption, ungeeignete konzeptionelle Anwen-
dung oder die Inkonsistenz eines Modells entstehen kann.
Die Nicht-Standard-Risiken bzw. nichtfinanzielle Risiken (Conduct-Risiken, Compliance-Risiken, Rechtsrisiken, Modellri-
siken, IT- und Systemrisiken sowie Auslagerungsrisiken) werden u.a. im Compliance-Rahmenwerk und Rahmenwerk für
operationelle Risiken und im Rahmenwerk für Auslagerungen berücksichtigt.
Zur Steuerung der sonstigen Risiken sind vor allem organisatorische und prozessuale Maßnahmen implementiert
Jahresfinanzbericht 2020 165
52) Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen
1)
Gesellschaftsname; Sitz
GesArt*
Anteil am
Kapital
Anteil am
Stimmrecht
Nennkapital
in EUR Tsd.
3V-Immobilien Errichtungs-GmbH; Wien
HD
100,00 %
100,00 %
35
Gärtnerbank Immobilien GmbH; Wien
HD
100,00 %
100,00 %
35
GB IMMOBILIEN Verwaltungs- und Verwertungs-GmbH; Wien
HD
100,00 %
100,00 %
35
VB Infrastruktur und Immobilien GmbH; Wien
HD
100,00 %
100,00 %
35
VB Rückzahlungsgesellschaft mbH; Wien
HO
100,00 %
100,00 %
35
VB Services für Banken Ges.m.b.H.; Wien
HD
98,89 %
98,89 %
327
VB Verbund-Beteiligung Region Wien eG in Liqu.; Wien
HO
90,63 %
90,63 %
3.839
VOBA Vermietungs- und Verpachtungsges.m.b.H.; Baden
HD
99,00 %
99,00 %
36
VVG Vermietung von Wirtschaftsgütern Gesellschaft m.b.H.; Wien
FI
100,00 %
100,00 %
872
1)
Bei allen vollkonsolidierten Unternehmen liegt Kontrolle vor.
53) Beteiligungsunternehmen bewertet at equity
Gesellschaftsname; Sitz
GesArt*
Anteil am
Kapital
Anteil am
Stimmrecht
Nennkapital
in EUR Tsd.
VB Verbund-Beteiligung eG; Wien
HO
29,09 %
29,09 %
51.840
Volksbank Kärnten eG; Klagenfurt
KI
25,68 %
25,68 %
34.139
54) Nichtkonsolidierte verbundene Unternehmen
Gesellschaftsname; Sitz
GesArt*
Anteil am
Kapital
Anteil am
Stimmrecht
Nennkapital
in EUR Tsd.
ARZ-Volksbanken Holding GmbH; Wien
HO
74,51 %
74,51 %
256
Immo-Contract Baden Maklergesellschaft m.b.H.; Baden
SO
93,51 %
93,51 %
175
UVB-Holding GmbH; Wien
SO
100,00 %
100,00 %
35
VB ManagementBeratung GmbH; Wien
SO
100,00 %
100,00 %
36
VBKA-Holding GmbH; Wien
SO
100,00 %
100,00 %
35
* Abkürzung GesArt
KI Kreditinstitut
FI Finanzinstitut
HD bankbezogener Hilfsdienst
SO, HO sonstige Unternehmen
166 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
VOLKSBANK WIEN AG,
Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2020, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzern-Geldussrechnung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreu-
es Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme
des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern
die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" un-
seres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruichen
Pichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pichtgemäßen Ermessen am be-
deutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zu-
sammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (im Folgenden Forderungen an Kunden genannt)
werden in der Konzernbilanz mit einem Betrag von 5.319,5 Mio EUR ausgewiesen. Der Vorstand der VOLKSBANK WIEN AG
erläutert die Vorgehensweise für die Bildung von Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden im Anhang zum Konzern-
abschluss in der Note 3n, 3o und 51b.
Im Rahmen der Überwachung der Forderungen an Kunden wird überprüft, ob Ausfälle vorliegen und somit Wertberichtigungen
zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rücküsse in voller Höhe leisten
können.
Jahresnanzbericht 2020 167166 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Die Berechnung der Wertberichtigungen für ausgefallene, individuell bedeutsame Forderungen an Kunden basiert auf einer
Analyse der erwarteten und szenariogewichteten, zukünftigen Rücküsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirt-
schaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Sicherheiten sowie der Schätzung der Höhe
und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rücküsse abhängig.
Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Forderungen an Kunden wird eine Berechnung der Wertberichtigungen auf
Basis statistisch ermittelter gemeinsamer Risikomerkmale durchgeführt. Die Berechnung dieser Wertberichtigungen erfolgt
in Abhängigkeit der Default-Stufe und der vorhandenen Sicherheiten mit statistischen Verlustquoten. Diese Verlustquoten
werden aus intern berechneten und extern bezogenen Ausfallsinformationen ermittelt.
Bei nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden wird für den erwarteten Kreditverlust ("expected credit loss", "ECL") eben-
falls eine Wertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12 Monats-ECL (Stufe 1) verwendet. Bei einer signikanten
Erhöhung des Kreditrisikos (Stufe 2) wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit berechnet. Bei der Ermittlung des ECL sind
umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten und
Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. Zur angemessenen Berück-
sichtigung der COVID-19-Krise im Rahmen der Ermittlung der Wertberichtigungen wurde zusätzlich zum ursprünglichen
Modellergebnis eine Erhöhung ("Post Model Adjustment") in Höhe der zusätzlich geschätzten Auswirkungen vorgenommen.
Das Risiko für den Konzernabschluss ergibt sich daraus, dass nach Berücksichtigung der genannten Einussfaktoren, wie zum
Beispiel die Stufentransfers, die Ermittlung der Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des Post Model Adjustments, in
bedeutendem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen basieren, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzunsicher-
heiten in Bezug auf die Höhe der Wertberichtigungen ergeben.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durch-
geführt:
Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bildung von Wertberichtigungen für
Forderungen an Kunden analysiert und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, Ausfälle zu identizieren und die
Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden in angemessener Höhe zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir die
relevanten Schlüsselkontrollen erhoben, deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt und in Stichproben
deren Effektivität getestet.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe von Forderungen an Kunden aus unterschiedlichen Portfolien untersucht,
ob Indikatoren für Ausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert unter besonderer
Berücksichtigung von Ratingstufen, von im Zuge der COVID-19-Krise gewährten Stundungen und von Branchen mit
erhöhtem Ausfallsrisiko.
Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Forderungen an Kunden wurden in Stichproben die getroffenen Annahmen
im Rahmen der Wertberichtigungsermittlung hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz sowie Zeitpunkt und Höhe der
angenommenen Rücküsse untersucht.
Bei individuell nicht bedeutsamen ausgefallenen und nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden, deren
Wertberichtigung auf Basis des ECL berechnet wurde, haben wir die Methodendokumentation auf Konsistenz mit
den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis interner Validierungen die Modelle und die darin
verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind, Wertberichtigungen in angemessener Höhe
zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der 12-Monats-PD (Stufe 1) und der Restlaufzeit-PD (Stufe 2) beurteilt.
Dabei wurden insbesondere die Angemessenheit der verwendeten statistischen Modelle und Parameter sowie die
mathematischen Funktionsweisen beurteilt. Insbesondere haben wir die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf
die Ermittlungsmethode der Ausfallwahrscheinlichkeiten beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung
von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung in Parameterschätzung
überprüft. Wir haben die Herleitung und Begründung des Post Model Adjustment, sowie die zugrundeliegenden
Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rechnerische Richtigkeit und Vollständigkeit der
Wertberichtigungen haben wir mittels einer vereinfachten Nachrechnung des ECL der gesamten kreditrisikorelevanten
Forderungen an Kunden überprüft. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Finanzmathematiker als
Spezialisten eingebunden. Weiters wurden einzelne automatische Kontrollen der dem Berechnungsmodell zugrunde
liegenden IT Systeme auf ihre Wirksamkeit beurteilt. Hierzu wurden interne IT-Spezialisten herangezogen.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Vorgehensweise bei der Bildung der Wertberichtigungen für
Forderungen an Kunden sowie die Angaben zu wesentlichen Annahmen und Schätzunsicherheiten im Anhang zum
Konzernabschluss zutreffend sind.
168 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Ansatz von latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge
Das Risiko für den Abschluss
Die aktiven latenten Steuern werden basierend auf den zukünftig erwarteten steuerlichen Ergebnissen in der Konzernbilanz
mit einem Betrag von 1,8 Mio EUR ausgewiesen. Der Vorstand der VOLKSBANK WIEN erläutert die Vorgehensweise für die
Bilanzierung der aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge im Anhang zum Konzernabschluss in der Note 3u und 22.
Der Ansatz aktiver latenter Steuern für Verlustvorträge ist in hohem Maße von den Einschätzungen durch den Vorstand über
die Erzielung ausreichender steuerlicher Ergebnisse in der Zukunft und der Umkehrung passiver latenter Steuern abhängig.
Die Einschätzung der Realisierbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge, die im Wesentlichen bei der VOLKSBANK WIEN AG
bestehen, erfolgt auf Basis der Unternehmensplanung, ist mit Unsicherheiten verbunden und stellt somit ein Risiko für den
Konzernabschluss dar.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Annahmen, die bei der Prognose der künftigen steuerpichtigen Ergebnisse getroffen wurden und
die zur Realisation der aktiven latenten Steuern führen sollen, auf ihre Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit hin
überprüft. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir die wesentlichen Inputparameter zur Prognose der künftigen
steuerlichen Ergebnisse mit internen Planungsrechnungen und mit einem zum 31. Dezember 2020 erstellten externen
Bewertungsgutachten der VOLKSBANK WIEN AG verglichen.
Wir haben die Angemessenheit der getroffenen Annahmen anhand extern verfügbarer Daten, wie beispielsweise
gesamtwirtschaftlicher Prognosen, und anhand von Ergebnissen der Vergangenheit in Hinblick auf ihre
Planungsgenauigkeit beurteilt. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Bewertungsspezialisten eingebunden.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Vorgehensweise für die Bilanzierung der aktiven latenten
Steuern für Verlustvorträge im Anhang zum Konzernabschluss zutreffend sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungs-
vermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine
Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informati-
onen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dar-
gestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Über-
einstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und
den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten,
um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Kon-
zerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Jahresnanzbericht 2020 169168 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die
die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche
vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der
Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind
verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf
unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres
170 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 28. Mai 2019 vom Aufsichtsrat
mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 14. Mai 2020 wurden wir für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 26. Mai 2020 vom Auf-
sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien, am 17. März 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Jahresnanzbericht 2020 171170 Jahresnanzbericht 2020
BILANZEID
VOLKSBANK WIEN AG
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, 17. März 2021
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Filialen, Generalsekretariat, Immobiliennanzierungen, Kommunikation/Marketing,
Organisation & IT, Personalmanagement, Private Banking/Treasury, Transition Adler & Strategie,
Unternehmensnanzierungen, Vertriebsmanagement
Mag. Dr. Rainer Borns
Generaldirektor-Stellvertreter
Controlling, Financial Data Steering, Finanzen, Kapital- und Stakeholdermanagement, Legal,
VB Infrastruktur und Immobilien Facilitymanagement, VB Infrastruktur und Immobilien Immobilienmanagement
Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter
Digitale Transformation, Kreditrisikomanagement, Sanierung & Betreibung, Risikocontrolling,
VB Services für Banken Abwicklung, VB Services für Banken MSC/KSC und Kreditsachbearbeitung
Ressort Gesamtvorstand
Compliance, Revision
172 Jahresnanzbericht 2020
EINZELABSCHLUSS
VOLKSBANK WIEN AG
Jahresnanzbericht 2020 173172 Jahresnanzbericht 2020
174 Bilanz zum 31. Dezember 2020
176 Gewinn- und Verlustrechnung
178 Anhang
212 Lagebericht
246 Bestätigungsvermerk
251 Bilanzeid
174 Jahresnanzbericht 2020
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
31.12.2020 31.12.2019
Aktiva EUR EUR TEUR TEUR
1. Kassenbestand, Guthaben
bei Zentralnotenbanken 3.798.481.667,19 1.913.513
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche
Wertpapiere 877.658.550,55 908.458
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 532.390.084,54 265.663
b) sonstige Forderungen 1.776.998.616,24 2.309.388.700,78 2.229.154 2.494.817
4. Forderungen an Kunden 5.393.781.750,75 5.556.555
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) von öffentlichen Emittenten 15.457.663,28 15.965
b) von anderen Emittenten 2.191.784.938,42 2.207.242.601,70 2.008.327 2.024.292
darunter: eigene Schuldverschreibungen
EUR 1.197.914.527,73 (Vorjahr: TEUR 1.060.012)
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere 34.053.181,01 33.743
7. Beteiligungen 65.704.532,75 67.509
darunter: an Kreditinstituten
EUR 18.230.448,82 (Vorjahr: TEUR 19.002)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 19.808.735,61 27.316
darunter: an Kreditinstituten
EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
9. Immaterielle Vermögensgegegenstände
des Anlagevermögens 1.636.727,64 2.237
10. Sachanlagen 58.219.294,00 66.573
darunter: Grundstücke und Bauten,
die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner
eigenen Tätigkeit genutzt werden
EUR 27.843.006,12 (Vorjahr: TEUR 32.734)
11. Sonstige Vermögensgegenstände 197.987.175,44 408.428
12. Rechnungsabgrenzungsposten 10.020.587,26 11.435
13. Aktive latente Steuern 36.141.786,52 28.592
Summe der Aktiva 15.010.125.291,20 13.543.468
Posten unter der Bilanz
1. Auslandsaktiva 1.775.672.606,64 1.737.681
Jahresnanzbericht 2020 175174 Jahresnanzbericht 2020
31.12.2020 31.12.2019
Passiva EUR EUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.448.258.440,38 2.588.501
b) mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist 1.717.521.904,35 4.165.780.344,73 214.410 2.802.911
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) täglich fällig 1.663.193.166,16 1.714.431
bb) mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist 151.433.000,57 267.837
1.814.626.166,73 1.982.268
b) sonstige Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 4.473.795.506,98 3.947.947
bb) mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist 490.780.975,96 604.785
4.964.576.482,94 6.779.202.649,67 4.552.732 6.535.000
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 2.284.016.607,19 2.153.087
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 292.095.583,72 2.576.112.190,91 314.151 2.467.238
4. Sonstige Verbindlichkeiten 160.479.215,33 434.304
5. Rechnungsabgrenzungsposten 9.638.633,33 1.032
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Abfertigungen 17.781.140,00 18.177
b) Rückstellungen für Pensionen 8.415.610,14 9.134
c) Steuerrückstellungen 1.331.477,15 758
d) sonstige 69.284.292,71 96.812.520,00 74.258 102.327
7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 408.600.000,00 418.507
8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 220.000.000,00 220.000
9. Gezeichnetes Kapital 137.546.531,25 137.547
10. Kapitalrücklagen
gebundene 235.976.862,73 237.217
11. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen 171.363.761,61 109.110
12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG 44.819.308,55 44.819
13. Bilanzgewinn 3.793.273,09 33.456
Summe der Passiva 15.010.125.291,20 13.543.468
Posten unter der Bilanz
1. Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten 253.297.502,35 292.127
2. Kreditrisiken 3.529.960.030,22 2.671.589
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 147.271.868,84 129.734
4. Anrechenbare Eigenmittel gem. Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
1.210.482.222,21 1.190.779
darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
EUR 418.794.962,96 (Vorjahr: TEUR 424.153)
5.
Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 3.751.313.344,83 3.994.600
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1
lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15,24 % 13,68 %
lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 21,10 % 19,19 %
lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 32,27 % 29,81 %
6. Auslandspassiva 732.142.659,79 726.044
176 Jahresnanzbericht 2020
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
2020 2019
EUR EUR TEUR TEUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge 127.199.256,38 139.744
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 3.182.616,24 6.453
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -46.802.727,16 -43.260
I. NETTOZINSERTRAG 80.396.529,22 96.484
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten
und nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.485,14 432
b) Erträge aus Beteiligungen 1.122.561,20 1.175
c) Erträge aus Anteilen an
verbundenen Unternehmen 30.097.325,44 31.221.371,78 1.492 3.099
4. Provisionserträge 81.940.870,42 84.167
5. Provisionsaufwendungen -21.715.218,50 -28.194
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 2.791.531,99 1.419
7. Sonstige betriebliche Erträge 113.167.143,08 125.898
II. BETRIEBSERTRÄGE 287.802.227,99 282.873
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Gehälter -71.990.713,33 -77.351
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene
soziale Abgaben und vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pichtbeiträge -18.423.002,10 -20.127
cc) sonstiger Sozialaufwand -1.201.770,93 -1.526
dd) Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung -2.318.456,92 -2.520
ee) Dotierung/Auösung
der Pensionsrückstellung 726.219,86 338
ff) Aufwendungen für Abfertigungen
und Leistungen an betriebliche
Vorsorgekassen -634.100,48 -4.649
-93.841.823,90 -105.835
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen
(Sachaufwand) -102.989.100,59 -196.830.924,49 -104.105 -209.940
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten
9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände -6.829.487,84 -7.786
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.632.504,63 -19.764
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN = ÜBERTRAG -222.292.916,96 -237.490
Jahresnanzbericht 2020 177176 Jahresnanzbericht 2020
2020 2019
EUR EUR TEUR TEUR
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN = ÜBERTRAG -222.292.916,96 -237.490
IV. BETRIEBSERGEBNIS 65.509.311,03 45.383
11. Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen
zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für
Kreditrisiken sowie aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve
sowie Erträge aus der Auösung von Wertberichtigungen auf
Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten
und für Kreditrisiken sowie aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve -28.038.445,50 -3.173
12. Saldo aus Wertberichtigungen aus Wertpapieren, die wie Finanzanlagen
bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen und Erträge aus Wertberichtungen
auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind,
sowie auf Beteiligungen -9.168.850,50 -914
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 28.302.015,03 41.296
13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 6.614.734,50 -4.799
14. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 13 auszuweisen -2.153.440,88 -1.919
VI. JAHRESÜBERSCHUSS 32.763.308,65 34.578
15. Rücklagenbewegung -32.349.712,28 -34.156
VII. JAHRESGEWINN 413.596,37 422
16. Gewinnvortrag 3.379.676,72 33.034
VIII.
BILANZGEWINN 3.793.273,09 33.456
178 Jahresnanzbericht 2020
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeine Angaben
Seit dem Geschäftsjahr 2015 nimmt die VOLKSBANK WIEN AG (nachfolgend auch „VBW“, „VB Wien“ oder die „Gesellschaft“)
neben dem Retailgeschäft die Funktion der Zentralorganisation des österreichischen Volksbanken-Verbundes gemäß §30a BWG
wahr, die mit weitreichenden Steuerungs- und Lenkungsfunktionen (insbesondere im Risiko- und Liquiditätsmanagement)
verbunden ist. Die Mitglieder des Volksbanken-Verbundes haften untereinander unbeschränkt, die anteilige Übernahme der
Kosten und Risiken der Zentralorganisation wurde vertraglich zwischen den Mitgliedern vereinbart. Die aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen der Teile 2 bis 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 39a BWG sind vom Volksbanken-Verbund auf
Grundlage der konsolidierten Finanzlage zu erfüllen (§ 30a Abs. 7 BWG). Die VBW hat weiterhin sämtliche aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen auf Einzelbasis und konsolidierter Basis zu erfüllen.
Mit dem Schreiben vom Dezember 2019 hat die Europäische Zentralbank (EZB) der VBW mitgeteilt, dass sie von der VBW als
Zentralorganisation des Volksbanken-Verbundes gem. § 30a BWG erwartet, dass diese ab 01.01.2020 auf konsolidierter Ebene
eine zusätzliche Eigenmittelanforderung (Pillar 2 Requirement, P2R) in Höhe von 2,5 % und eine Kapitalempfehlung der Säule 2
(Pillar 2 Guidance P2G) in Höhe von 1,0 % einhält, die vollständig aus hartem Kernkapital zu bestehen hat und über die Min-
desteigenmittelanforderung gem. Art 92 Abs 1 lit a der VO (EU) Nr. 575/2013 sowie die kombinierte Kapitalpufferanforderung
gem. Art 128 Z 6 der RL 2013/36/EU hinaus vorzuhalten ist. Mit Beschluss der EZB vom April 2020 wurde die Zusammen-
setzung der P2R als Reaktion auf den Ausbruch der Corona Pandemie geändert. Kapitalinstrumente, die nicht als hartes
Kernkapital einzustufen sind, können für die teilweise Erfüllung des P2R herangezogen werden. Die Säule 2 Anforderung
muss nun nicht mehr zu 100 % mit CET1 erfüllt werden, sondern muss zu mindestens 56,25 % mit hartem Kernkapital und zu
mindestens 75 % mit Kernkapital vorgehalten werden. Durch die geänderte Zusammensetzung der Säule 2 Anforderung hat
sich der Bedarf an AT1 erhöht. Der dadurch entstandene AT1 shortfall wird mit CET 1 abgedeckt. Unverändert bleibt die Höhe
der Gesamtkapitalanforderung in Höhe von 14,00 %.
Basierend auf dem pragmatischen Ansatz der EZB für den SREP 2020 und unter Berücksichtigung der derzeit für den Volksban-
ken-Verbund geltenden Kapitalanforderungen wurde von der EZB entschieden, keinen neuen Beschluss für den SREP-Zyklus
2020 zu erlassen. Der Beschluss der EZB vom Dezember 2019 und damit die Höhe der Kapitalanforderungen, bleibt somit
weiterhin in Kraft. Der Jahresabschluss der VBW zum 31. Dezember 2020 wurde vom Vorstand in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist als große Gesellschaft gemäß § 221 Abs 3 UGB einzustufen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten und bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unter-
nehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne
ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr 2020 oder in einem früheren Ge-
schäftsjahr entstanden sind, wurden soweit bekannt berücksichtigt.
Auswirkungen aus der COVID-19-Pandemie auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich insbesondere bei
der Ermittlung der Wertberichtigungen/Risikovorsorgen im Kreditbereich ergeben (siehe Ausführungen zu „Risikovorsorgen/
Wertberichtigungen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie“). Auswirkungen auf die Bewertung von Anteilen an verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen, insbesondere auf die geplanten cash ows und Ertragswerte wurden in den Planungsrech-
nungen berücksichtigt (siehe Ausführungen zu „Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen“).
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Jahresnanzbericht 2020 179178 Jahresnanzbericht 2020
Die Folgebewertung erfolgt zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert gem. § 207 UGB iVm § 189a Z4 UGB. Die Ermittlung der
Risikovorsorge/Wertberichtigung erfolgt hierbei unter Anwendung der im IFRS-Konzernabschluss angewendeten Wertberichti-
gungsmethodik (IFRS 9) unter Beachtung der Empfehlungen „Gemeinsames Positionspapiers des AFRAC und der FMA – Fragen
der Folgebewertung bei Kreditinstituten“.
Grundsatz der Ermittlung der Risikovorsorgen/Wertberichtigungen
Monatlich ndet ein Prozess für die Bewertung der Kreditforderungen mit dem Auftrag an die für das Risiko zuständigen
Organisationseinheiten statt, auf Basis aktueller Entwicklungen einen Vorschlag für den Kreditrisikovorsorgebedarf zu er-
stellen. Das Wertminderungsmodell beruht dabei auf der Prämisse erwartete Verluste abzubilden. Dadurch werden nicht nur
eingetretene Verluste, sondern auch erwartete Verluste erfasst. Dabei wird differenziert, ob sich das Ausfallrisiko nanzieller
Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Wenn sich das Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag
seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, wird der erwartete Verlust in Höhe des erwarteten 12-Monats-Ex-
pected-Credit-Loss („12-M-ECL“; Stufe 1) bemessen. Liegt eine wesentliche Verschlechterung oder ein Ausfall vor, so sind ab
diesem Zeitpunkt sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit („Gesamtlaufzeit-ECL“; Stufen 2 und 3) zu erfassen.
Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese Vermögenswerte müssen (For-
derungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (Forderungen mit wesentlicher Finanzierungskompo-
nente und Leasingforderungen) bereits bei Zugang sämtliche erwarteten Verluste berücksichtigt werden. Das Wahlrecht des
vereinfachten Verfahrens auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Leasingforderungen wurde nicht ausgeübt,
da entweder derartige Forderungen derzeit nicht vorkommen oder unwesentlich sind.
Allgemeiner Ansatz für Risikovorsorgen: Erwartete Verluste werden entweder auf der Basis des 12-M-ECL oder des Gesamt-
laufzeit-ECL erfasst. Dies richtet sich danach, ob sich das Kreditrisiko für das Finanzinstrument seit dem erstmaligen Ansatz
signikant erhöht hat. Änderungen in der Höhe der Risikovorsorge sind als Wertaufholung oder Wertminderungsaufwand in
der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Eine signikante Erhöhung des Kreditrisikos wird in erster Linie anhand einer Ratingsverschlechterung gemessen. Übersteigt
diese einen denierten Schwellenwert, wird die Risikovorsorge des nanziellen Vermögenswerts mit der Gesamtlaufzeit-ECL
erfasst. Zusätzlich wird ein Leistungsverzug von mindestens 30 Tagen, die Einstufung als „forborne“ oder der Wechsel des
Kunden in die Intensivbetreuung als eine signikante Erhöhung des Kreditrisikos interpretiert.
Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung wird mit einem Herabstufen des Kunden in die Ausfallsratingklasse, das grundsätz-
lich durch 13 denierte Ausfallevents ausgelöst werden kann, gleichgesetzt. Die Ausfallsdenition im Verbund entspricht den
Vorgaben des CRR I Art. 178.
Angaben zur Berechnungslogik:
Zeithorizont: Die erwarteten Verluste werden entweder für einen 12-Monatszeitraum oder für die gesamte Restlaufzeit
berechnet.
Einzelgeschäfts- bzw. Portfoliobetrachtung: Die Berechnung der Wertminderung auf Einzelgeschäftsebene erfolgt in der
Regel für Kunden in Stufe 3 ab einer bestimmten Mindestobligogröße (sog. Verbund-Metakunden-Obligo) von TEUR 750
(Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen). Für alle anderen Kreditobligos wird die Berechnung zwar ebenfalls für
jedes Geschäft einzeln durchgeführt, die dazu verwendeten Parameter (PD, LGD, etc.) werden allerdings aus Portfolien/
Gruppen mit denselben Risikocharakteristika abgeleitet (Portfoliowertberichtigungen/-rückstellungen und pauschale
Einzelwertberichtigungen/Rückstellungen).
Szenarioanalyse: Die Wertminderung wird anhand von mindestens zwei wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien
ermittelt.
Erwartete cash ows: Für die Ermittlung der erwarteten Verluste gibt es Vorgaben für die Schätzung der erwarteten
cash ows (Ermittlung Sicherheiten cash ows, cash ows aus dem laufenden Betrieb, etc.).
Zeitwert des Geldes: Der erwartete Verlust beinhaltet den Zeitwert des Geldes und stellt damit einen diskontierten Wert
dar.
Berücksichtigung von verfügbaren Informationen: Für die Berechnung der Wertminderung werden schuldnerspezische,
geschäftsspezische und makroökonomische Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Bedingungen und
Prognosen über die Zukunft im Rahmen der angewendeten PD-, LGD- und cash ow Modelle berücksichtigt.
180 Jahresnanzbericht 2020
Gemäß den internen Vorgaben werden Kreditkunden mit einem internen Rating von 4C bis 4E (Watchlist-Loans) und alle ande-
ren Kreditkunden, bei denen sonstige Hinweise ausfallsbedrohender Art bestehen, d.h. dass die vertragskonforme Rückführung
gefährdet erscheint, einer intensiveren Prüfung unterzogen. Für un- oder teilbesicherte Engagements wird ein entsprechender
Risikovorsorgebedarf erfasst. Bei Non-Performing-Loans (Ratingklasse 5A – 5E) wird bei Verwendung von Einzelwertberichti-
gungsverfahren die Angemessenheit der Höhe der Risikovorsorge regelmäßig überprüft.
Für unwiderruiche Kreditzusagen und Finanzgarantien werden Wertminderungen unter Anwendung des für Kreditforderungen
verwendeten Verfahrens ermittelt und als Rückstellungen ausgewiesen.
Der Prozess zur Ermittlung der Risikovorsorgen erfolgt EDV-unterstützt durch ein dafür entwickeltes Impairment-Tool. Zur
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen COVID-19-Krise waren Anpassungen der verwendeten Parametern erfor-
derlich, die systemseitig in einem Impairment-Tool erfasst wurden. Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen der Risikovor-
sorgen mittels sog. Post-Model-Adjustments ermittelt und bilanziell erfasst. Die Anpassungen sind nachfolgend beschrieben.
Risikovorsorgen/Wertberichtigungen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie
Risikovorsorgen/Wertberichtigungen Stage 1 und 2 vor Post-Model-Adjustments
Unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (u.a. die EBA-Leitlinien, die am 25. März und am 2. April
2020 veröffentlicht wurden) werden die COVID-19-bedingten Maßnahmen, sofern sie nicht kreditnehmerspezisch sind, nicht
zwangsläug und automatisch als eine wesentliche Erhöhung der Kreditrisiken und Zuordnung zur Stage 2 interpretiert. Die
Prozesse und Regeln zur Erkennung von kreditnehmerspezischen Forbearance-Maßnahmen wurden daraufhin im Zuge der
COVID-19-Krise überprüft und nachgeschärft. Die Überprüfung hat ergeben, dass bislang sämtliche Moratorien, die in Öster-
reich eingeführt wurden, die Bedingungen erfüllen, wie sie in den EBA-Leitlinien deniert sind. Bei einigen Konstellationen
wurden die eingeräumten Erleichterungen als kreditnehmerspezisch eingestuft und daher wurde eine Überleitung von Stage 1
nach Stage 2 durchgeführt.
Die Volksbank Wien verwendet dabei interne Ratingsysteme, um zwischen Kreditnehmern, deren Bonität durch die aktuelle
Situation langfristig nicht wesentlich beeinträchtigt würde, und solchen, bei denen der Grad der Betroffenheit sehr hoch und
daher eine Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit wie vor der Krise unwahrscheinlich ist, zu unterscheiden. Diese Ratingver-
schlechterung und die damit verbundenen Dotierungen von Risikovorsorgen korrelieren einerseits mit der Bonitätsstärke der
Kunden vor der Krise und anderseits mit den COVID-19-bedingten Maßnahmen. Kunden, die vor der Krise schwächere Bonität
hatten wurden daher tendenziell stärker dotiert.
Als Antwort auf die COVID-19-Krise hat die EZB im April 2020 Empfehlungen an die Banken hierbei hinsichtlich der Bildung
von Wertberichtigungen veröffentlicht. Die Banken werden aufgefordert bei der Bestimmung der Risikoparameter die langfristi-
gen Risikoeinschätzungen höher zu gewichten, um eine exzessive Bildung von Risikovorsorgen zu vermeiden. Darüber hinaus
ist ein zentral von der EZB veröffentlichtes Szenario als Ankerpunkt einzubeziehen. Die von der EZB angesprochenen Ziele
dabei waren einerseits die Anwendung von neutralen makroökonomischen Vorschauzahlen, die weder übertrieben optimis-
tisch noch exzessiv konservativ sind und anderseits die Sicherstellung der Konsistenz bei den Risikovorsorgen innerhalb der
EU-Banken. Die Volksbank Wien hat diese Empfehlungen vollumfänglich umgesetzt.
Auf Basis der makroökonomischen Prognosen der EZB von Juni 2020 sowie der Standardmethodik des Volksbanken-Verbundes
wurde eine Erhöhung der Bestände an Risikovorsorgen im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt. Die Aktualisierung
der makroökonomischen Prognosen der EZB im Dezember 2020 deutet vor allem aufgrund der derzeit besser als im Juni
erwarteten Entwicklungen bei der Arbeitslosenrate auf eine geringfügige Reduktion der erwarteten Verluste. Darüber hin-
aus gilt es zu beachten, dass die staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere die Kurzarbeit, die makroökonomischen Daten
hinsichtlich Arbeitslosigkeit möglicherweise verzerren. Aufgrund der nicht wesentlichen Effekte wurde keine Anpassung der
Risikoparameter an die aktuellsten EZB Prognosen vorgenommen.
Post-Model-Adjustments Stage 1 und 2
Erwartete Kreditverluste werden in sinngemäßer Anwendung der Regelungen des IFRS 9 unter Verwendung von zukunftsgerich-
teten Informationen, Modellen und Daten ermittelt. Führt die alleinige modellbasierte Ermittlung nicht zu einem sachgerechten
Ergebnis, da beispielsweise bestimmte Entwicklungen im Modell oder in den verfügbaren Daten (noch) nicht reektiert sind,
wird das Ergebnis der modellbasierten Ermittlung angepasst, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen (Post-Model-Ad-
justments).
Jahresnanzbericht 2020 181180 Jahresnanzbericht 2020
Die schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
und das bestehende hohe Maß an Unsicherheit führen bei der Ermittlung erwarteter Kreditverluste. Im Jahresabschluss wurde
ein Post-Model Adjustment (zusätzliche Dotierung von Risikovorsorgen) für als Performing gekennzeichnete Kunden (in Stage 1
und 2) berücksichtigt tendenziell zu einem erhöhten Bedarf an Post-Model-Adjustments.
Unmittelbar bevorstehende aber noch nicht erkannte Ausfälle
Im Standardmodell des Volksbanken-Verbundes wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Effekte der COVID-19-Krise
sich erst nachgelagert in 2021 materialisieren werden. Dabei werden insbesondere die Effekte aus der Verschlechterung
der makroökonomischen Faktoren in 2020 berücksichtigt. Allerdings beinhaltet das Portfolio der VBW unter anderem auch
Kunden, die bereits vor der Krise nahezu zahlungsunfähig waren und deren Ausfall nur aufgrund der COVID-19-Zugeständnisse
bzw. der staatlichen Hilfsmaßnahmen temporär vor dem Ausfall „gerettet“ wurden. Um diese Fälle bei der Bildung der Risiko-
vorsorgen zeitnah zu berücksichtigen, wurde eine Dotierung der Risikovorsorgen mittels Post-Model-Adjustment vorgenommen.
Bei Kunden in Intensivbetreuung wurde hierfür eine automatisierte betriebswirtschaftliche Analyse auf Basis von Verschul-
dungs- und Einkommenskennzahlen durchgeführt und mit qualitativen Einzelfallanalysen verglichen und ergänzt. Dadurch wur-
de pro Kunde die Wahrscheinlichkeit für eine unmittelbar bevorstehende Klassizierung als „Unlikely-To-Pay“ und Zuordnung
zu Stage 3 geschätzt. Für den Rest des Portfolios wurde die beobachtete Ausfallsrate im Verhältnis mit modelltechnisch
prognostizierten Ausfallsraten gesetzt. Bei Teilportfolien, die besonders hohe Abweichungen von den modelltechnisch pro-
gnostizierten Ausfallsraten aufweisen, wurden die benötigten Nachdotierungen statistisch-mathematisch ermittelt. Bei der
Festlegung der Nachdotierung wurden sowohl regionale als auch Rating- und Portfolioqualitätsunterschiede berücksichtigt.
Bei bonitätsstarken Kunden wurde ein Post-Model-Adjustment gebildet, um die ungewöhnlich niedrigen Ausfallsraten in 2020
zu kompensieren. Bei bonitätsschwachen Kunden bzw. bei Kunden aus wirtschaftlich schwächeren Regionen wurde darüber
hinaus angenommen, dass die Auswirkungen der Krise nicht nur nachgelagert in 2021 sondern bereits in 2020 ersichtlich sein
sollten: daher wurden höhere Post-Model-Adjustments für in 2020 nicht erkannte Ausfälle gebildet. Die Nachschärfung der
Ausfallsdenition in der CRR, gültig ab dem 1.1.2021, wurde ebenfalls bei der Schätzung der im Jahr 2021 erwarteten (aber in
2020 noch nicht erkannten) Verluste miteinbezogen.
Nicht aktualisierte Ratings
Vor allem bei Unternehmenskunden bilden die wirtschaftlichen Unterlagen, die als Basis für das Rating herangezogen werden,
in der Regel die nanzielle Situation des Unternehmens vom Vorjahr ab. Dadurch werden die Auswirkungen der COVID-19-Krise
noch nicht über die Ratingsysteme abgebildet. Um die Bonitätsverschlechterung adäquat bei der Bildung der Risikovorsorgen
zu berücksichtigen, wurden jene Kunden identiziert, die möglicherweise von der Krise stark betroffen sind und für die eine
nachhaltige Rückkehr auf ein Umsatzniveau, das vor der COVID-19-Pandemie erzielt wurde unwahrscheinlich erscheint. Das
Teilportfolio umfasst neben Kunden mit COVID-19-Maßnahmen auch Kunden mit schlechteren Bilanzkennzahlen, höheren
Blanko-Anteilen sowie Kunden mit einer Verschlechterung des internen Kontoverhaltensscore seit Beginn der Krise. Bei der
Festlegung der Grenzen für die Zuordnung wurde differenziert nach Branchen vorgegangen. Für diese Kunden wurden die
Vorgaben für die tourliche Ratingaktualisierung nachgeschärft und kundenindividuelle zukunftsgerichteten Informationen bei
der Ratingerstellung berücksichtigt. Um die daraus erwartete Ratingherabstufung und Dotierung von Risikovorsorgen auch
bei denjenigen Kunden abzubilden, die nach dem nachgeschärften Regeln zum Abschlussstichtag (noch) nicht neu „geratet
wurden, wurde ein Post-Model-Adjustment gebildet. Dabei wurde eine pauschale Ratingherabstufung anhand der in Q4/2020
(nach Umsetzung der nachgeschärften Vorgaben) beobachteten Ratingmigrationen kalibriert.
Nicht erkannte Stagetransfers
Begleitet durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen (Steuerstundungen, Fixkostenzuschuss, Kurzarbeitsmodell, etc.) weisen
die Liquidität- und Kontoverhaltenskennzahlen bei vielen Unternehmen und Privatkunden derzeit eine positive Entwicklung
auf. Diese Entwicklung erschwert die rechtzeitige Aufdeckung einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos, vor allem bei
der tourlichen Risikobewertung von Privat- und KMU-Kunden sowie bei Unternehmen, die derzeit aufgrund der staatlichen
Maßnahmen keinen oder kaum Verlust bzw. Umsatzrückgang lt. Saldenlisten aufweisen. Auf Basis von Portfolioanalysen, u.a.
unter Berücksichtigung von Informationen für „Gruppen wirtschaftlich verbundener Kunden“, wurden bei ca. 10% der Kunden-
forderungen in Stage 1 potenzielle Indizien für eine Stage 2-Zuordnung festgestellt. Im Hinblick auf die Unsicherheiten verbun-
den mit der Krise wurde für diese Kunden eine Dotierung in Höhe des Lifetime-ECL abzüglich die bereits im System gebildeten
Stage 1 Risikovorsorgen als Post-Model-Adjustment vorgenommen.
182 Jahresnanzbericht 2020
Risikovorsorgen/Wertberichtigungen Stage 3
Die positiven Entwicklungen im Bereich der ausgefallenen Kunden haben sich trotz der COVID-19-Krise weiter fortgesetzt.
Der NPL Bestand wurde weiter abgebaut, dabei wurde bei vielen NPL Engagements eine erfolgreiche Abwicklung durch-
geführt bzw. die zuvor gebildeten Risikovorsorgen erfolgswirksam aufgelöst. Im Jahresabschluss wurde eine Dotierung von
Wertberichtigungen für NPL/Stage 3-Kunden berücksichtigt. Dabei wurde bei der Bildung der Risikovorsorgen in Stage 3 im
Hinblick auf die COVID-19-Krise angemessen vorgegangen, insbesondere bei Kunden mit einer NPL Verweildauer von über
3 Jahren, um die aufgrund der Krise reduzierten Sanierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Vom Wahlrecht des § 57 Abs. 1 BWG wurde wie im Vorjahr Gebrauch gemacht.
Währungsumrechnung: Hauptwährungen wurden zu den am 31.12.2020 veröffentlichen Referenzkursen der Europäischen
Zentralbank (EZB) bewertet. Andere Währungen wurden zu den Devisen-Mittelkursen des Bilanzstichtages umgerechnet.
Die Valutenbestände wurden zum Referenz-Mittelkurs umgerechnet.
Das Kriterium der Zuordnung zum Finanzanlagevermögen ist die Absicht, ein Wertpapier dauerhaft im Bestand zu halten.
Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere wurden wie Anlagevermögen, die Wertpapiere des Umlaufver-
mögens nach dem strengen Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Zeitwerts bewertet.
Vom Wahlrecht gemäß § 204 Abs. 2 UGB, Abschreibungen auch dann vorzunehmen, wenn die Wertminderung voraussichtlich
nicht von Dauer ist, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Für nanzielle Verträge, die Schuldinstrumente sind, kommt seit dem Geschäftsjahr 2020 folgender Bilanzierungs- und Be-
wertungsgrundsatz (unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit) zur Anwendung. Sofern im Ursprungsver-
trag keine entsprechende Möglichkeit zu einer Vertragsanpassung bestand, wird im Falle einer späteren – nicht erheblichen –
Vertragsanpassung eine Wertminderung des Schuldinstruments erfasst; im Falle einer erheblichen Vertragsanpassung
wird der Buchwert des (alten) Schuldinstruments vor Vertragsanpassung ausgebucht und der beizulegende Zeitwert des
(neuen) Schuldinstrumentes nach Vertragsanpassung eingebucht.
Die VBW hält Beteiligungen an diversen Unternehmen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen). Alle
diese Beteiligungen/Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht börsenotiert und es existiert somit kein aktiver Markt.
Die Beteiligungen werden mit Hilfe von Bewertungsmethoden und teilweise nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet. Die
Bewertungen werden gemäß der discounted-cash-ow-Methodik und dem Peer Group-Ansatz vorgenommen. Es kommen
verschiedene Berechnungsmodelle zur Anwendung. Das Ertragswertverfahren wird verwendet, wenn die VBW über die
Kontrolle verfügt oder eine Organfunktion ausübt und somit Planrechnungen verfügbar sind. Wird die Gesellschaft nicht
kontrolliert, erfolgt die fair-value-Berechnung auf Basis der geossenen Dividende sowie der Jahresergebnisse der letzten
fünf Jahre. Bei Gesellschaften, deren Geschäftszweck keine regelmäßigen Einnahmen zulässt oder deren Ergebnis vom
Mutterunternehmen durch Verrechnungen gesteuert wird, wird als Bewertungsmaßstab das Nettovermögen herangezogen.
Bei Beteiligungen an Genossenschaften wird, sofern eine Zeichnung von neuen Anteilen sowie eine Kündigung von beste-
henden Anteilen jederzeit möglich ist, als Marktwert das Geschäftsanteilskapital herangezogen. Werden bei Beteiligungen
Bewertungsgutachten von externen Bewertern durchgeführt, so werden diese für die laufende Bewertung herangezogen.
Soweit discounted-cash-ow Verfahren zur Anwendung gelangen, beruhen die verwendeten Abzinsungssätze auf jeweils
aktuellen Empfehlungen des Fachsenats der österreichischen Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie internationalen
Finanzinformationsdienstleistungsunternehmen und liegen im Geschäftsjahr 2020 bei 7,00–9,80% (2019: 6,30–9,00%).
Die bei der Berechnung verwendete Marktrisikoprämie liegt bei 8,63% (2019: 7,91%), die herangezogenen Beta-Werte bei
0,82–1,15 (2019: 0,78–1,10). Zusätzliche Länderrisiken waren nicht zu berücksichtigen. Abschläge aufgrund von Handelbar-
keit und Kontrollausübung werden bei zwei Beteiligungen vorgenommen. Wirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19-Krise
wurden in den Planungsrechnungen – sofern erforderlich – mittels Abschlägen auf geplante cash ows bzw. Ertragswerte
berücksichtigt und ossen somit in die Bewertungsgrundlagen ein.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens (Grundstücke, Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen. Immaterielle Vermögensgegenstände
werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen. Die Abschreibungsdauer beträgt für Gebäude zwischen 10 und 66 Jahren, für die Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung zwischen 3 und 20 Jahren und für die immateriellen Vermögensgegenstände zwischen 2 und 5 Jahren. Außer-
planmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen,
wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für
Jahresnanzbericht 2020 183182 Jahresnanzbericht 2020
die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich
unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Geringwertige
Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu EUR 800,00 (erstmals für Wirtschaftsjahre beginnend
ab 1.1.2020; 2019: bis zu EUR 400,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zu- und Abgang
erfasst.
Die Bilanzierung latenter Steuern erfolgt bilanzorientiert auf Basis des Temporary-Konzepts. Aktive latente Steuern für
künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen werden nicht angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft werden mit dem Erfüllungsbetrag zu fortgeführten Anschaffungskosten am
Bilanzstichtag angesetzt.
Agio- und Disagiobeträge für die verbrieften Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit der Schulden verteilt. Emissionskosten
und Zuzählungsprovisionen werden als Geldbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Begebung der Anleihe als Aufwand erfasst.
Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach
dem Teilwertverfahren auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,53% (2019: 1,85%), geplanten Gehaltserhöhungen von
2,5% (2019: 3,0%) und Pensionserhöhungen von 1,7% (2019: 2,0%) und eines Pensionseintrittsalters von 60–65 Jahren (2019:
60–65 Jahre) bei Frauen und 65 Jahren (2019: 65 Jahre) bei Männern ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpichtungen
beinhaltet anspruchsberechtigte Dienstnehmer, die am Bewertungsstichtag in einem aktiven Dienstverhältnis standen,
sowie Bezieher laufender Pensionen. Der Ansammlungszeitraum läuft bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters. Hin-
sichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln „AVÖ 2018 P-Rechnungsgrundlagen für die Pensions-
versicherung Angestelltenbestand“ zur Anwendung. Es wird kein Fluktuationsabschlag, jedoch das Ausscheiden wegen des
Erreichens der Altersgrenze als auch wegen Invalidität oder Ableben sowie die Hinterbliebenenanwartschaft berücksichtigt.
Der verwendete Rechnungszinssatz wird aus dem 7-jährigen Durchschnittszinssatz (für 12-jährige Laufzeiten) entsprechend
der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank per 30.9.2020 abgeleitet (vgl. AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrückstel-
lungen (UGB)“). Zinsaufwendungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Posten „Personal-
aufwand“ zusammen mit der Dotierung und Auösung erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet; sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Wesentliche langfristige Rückstellungen
werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten kollektivvertragliche Ver-
pichtungen zur Zahlung von Jubiläumsgeldern. Diese Rückstellungen werden nach den für Abfertigungsrückstellungen
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.
Im Posten zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird die Additional Tier 1
Emission (ISIN AT000B121991) ausgewiesen, die mit Valuta 9. April 2019 mit einem Nominalbetrag iHv EUR 220 Mio. und
einem Ausgabekurs von 100,00 % emittiert wurde. Die Emission wird als zusätzliches Kernkapital gemäß Artikel 52 der CRR
angerechnet.
Im Posten Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden jene Ergänzungska-
pitalinstrumente ausgewiesen, die gemäß den Bedingungen der CRR uneingeschränkt als Tier 2 Kapital anrechenbar sind.
Ergänzungskapital, das nur aufgrund von Übergangsvorschriften als Eigenmittel anrechenbar ist, ist im Posten verbriefte
Verbindlichkeiten enthalten.
Mit 18.12.2020 wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrats vom 19.11.2020 und der ao Hauptversammlung vom 15.12.2020
das Anbot der VB Regio AG auf Rückkauf der von der VB Regio AG gehaltenen Partizipationskapitalia angenommen und die
Konfudierung (Aufhebung der wertpapiermäßigen Verbriefung) der Partizipationsscheine erfolgte mit 28.12.2020.
Das Nominale außerbilanzieller Geschäfte wird in den Posten unter der Bilanz ausgewiesen. Für diese werden bei drohender
Inanspruchnahme Rückstellungen gebildet.
Die Vergleichswerte des Vorjahres wurden auf volle Tausend Euro gerundet und sind im Anhang in Klammern angemerkt,
in der Summenbildung sind daher Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen. Die Vorjahresbeträge bei den Restlaufzeiten
184 Jahresnanzbericht 2020
der Forderungen gegenüber Kunden und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden wurden aufgrund einer neuen Berechnungslogik angepasst.
Bewertung und Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten
Derivative Finanzinstrumente des Bankbuches
Für Zinsswaps erfolgt eine anteilige Zinsabgrenzung bis zum Bilanzstichtag.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps werden mit den zum Bilanzstichtag veröffentlichten Referenzkursen der EZB
bewertet. Die Abgrenzung des Swapsatzes erfolgt aliquot über die Laufzeit.
Die Vorschriften zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 „Derivate und Sicherungsins-
trumente (UGB)“ vom September 2017 sowie das FMA Rundschreiben zu Rechnungslegungsfragen bei Derivaten (Dezember
2012) werden angewendet. Die Absicherung der Zinsrisiken erfolgt ausschließlich durch Micro Hedges. Für negative Markt-
werte von Derivaten im Bankbuch wurden grundsätzlich Drohverlustrückstellungen gebildet, sofern offene Positionen oder
keine effektiven Hedge Beziehungen vorlagen.
Zum 31.12.2020 wurden als Sicherungsleistungen in Zusammenhang mit Derivaten nur Cash Margins geleistet. Die Möglich-
keit zur Verpfändung von sonstigen Finanzinstrumenten wurde nicht genutzt.
Die VBW unterliegt bei Positionen des Bankbuches primär dem Risiko von Marktwertschwankungen aufgrund von Zins- und
Währungsänderungen.
Als wesentliches Mittel zur ökonomischen Absicherung dieser Risiken und zur Steuerung der Bilanzstruktur bedient sich die
VBW derivativer Finanzinstrumente. Interest Rate Swaps werden als primäre Sicherungsinstrumente für eigene x verzinste
Emissionen und zur Absicherung gegen Marktwertschwankungen von Veranlagungen in festverzinsliche Wertpapiere sowie
Kundenforderungen verwendet.
Darüber hinaus dienen Cross Currency Swaps, Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und in Ausnahmefällen Devisenoptio-
nen zur ökonomischen Absicherung von Zins- und Währungsrisiken von Forderungen und Verbindlichkeiten an Kreditinstitute
und Kunden sowie von Emissionen, die auf Fremdwährung lauten.
Im Standardfall werden Sicherungsinstrumente direkt mit dem Kontrahenten abgeschlossen und das Geschäft in der Folge
(sofern eine Clearingpicht vorliegt) dem Clearing zugeführt. Für die Bilanzierung von Bewertungseinheiten werden externe
und interne Derivate verwendet. Für Sicherungsbeziehungen werden keine neuen internen Derivate abgeschlossen.
Die gemäß AFRAC Stellungnahme 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)“ gebildeten Bewertungseinheiten umfas-
sen eigene xverzinsliche Emissionen sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden.
Als Sicherungsinstrumente werden in diesem Zusammenhang ausschließlich Interest Rate Swaps, Caps und Floors sowie
Cross Currency Swaps eingesetzt. Die Sicherungsbeziehung wird auf die gesamte Laufzeit des Grundgeschäfts abgestellt.
Zur Messung der retrospektiven Effektivität der Bewertungseinheiten wird ausschließlich die Dollar Offset-Methode ange-
wandt. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die auf das abgesicherte Risiko zurückführenden Wertänderungen von Grund-
und Sicherungsgeschäft zueinander ins Verhältnis gesetzt.
Derivative Finanzinstrumente des Handelsbuches
Derivative Finanzinstrumente des Handelsbuches umfassen börsengehandelte Futures, Optionen, Zinsswaps, Swaptions,
Caps/Floors/Collars und Währungsoptionen. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwertes
und das Bewertungsergebnis wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Geschäftsstrategie für das Handelsbuch setzt auf den Produkt- und Kundenanforderungen des Volksbanken Verbundes
auf. Der Fokus liegt dabei auf der Servicierung der Primärstufe, der Transformation und dem Hedging von Risikopositionen
sowie dem Ziel der Ertragsgenerierung.
Jahresnanzbericht 2020 185184 Jahresnanzbericht 2020
Die Überwachung der Marktrisiken der Handelsbereiche erfolgt in einer vom Markt unabhängigen Einheit im Risikomanage-
ment.
Die Bewertung und Bilanzierung der Finanzinstrumente im Handelsbuch erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegen-
de Zeitwert entspricht dabei (sofern vorhanden) dem Börsenkurs oder dem Marktwert.
Marktwertermittlung
Der Marktwert ist jener Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander
unabhängigen Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpichtung beglichen werden kann. Bei börsenotierten Finanzinstru-
menten entspricht der Marktwert dem Kurswert. Wenn kein Kurswert vorhanden ist, werden die zukünftigen cash ows eines
Finanzinstruments mit der jeweiligen Zinskurve auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Dabei werden international übliche
nanzmathematische Verfahren zur Berechnung angewendet.
Die VBW hat sämtliche Handelsbuchpositionen von Derivaten im Frontofce- und Risikomanagementsystem MUREX abge-
bildet, welches direkt mit verschiedenen Preisinformationssystemen verbunden ist. Das bedeutet, dass die Marktpreise für
verschiedene Produkte in Echtzeit aktualisiert werden. Produkte, die keinen direkten Preis beziehen, werden durch Bewer-
tungsmodelle unter Verwendung von Marktdaten (Marktrisikofaktoren) in dieser Standardsoftware bewertet. Strukturierte
oder exotische Produkte, deren Modellpreise in der Standardsoftware nicht ermittelt werden können, werden in externen
Preisrechnern bewertet.
2. Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Erläuterungen zu Aktivposten
Gliederung der Forderungen an Kreditinstitute:
31.12.2020 31.12.2019
Restlaufzeit: EUR TEUR
täglich fällig 532.390.084,54 265.664
bis 3 Monate 656.971.870,68 800.262
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 260.500.697,65 285.764
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 808.796.905,68 1.016.196
mehr als 5 Jahre 50.729.142,23 126.932
nicht täglich fällig 1.776.998.616,24 2.229.154
Forderungen an Kreditinstitute gesamt 2.309.388.700,78 2.494.818
Vermögensgegenstände nachrangiger Art:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 2.400.631,56 2.401
Gliederung der Forderungen an Kunden:
31.12.2020 31.12.2019
Restlaufzeit: EUR TEUR
täglich fällig 302.011.248,53 181.264
bis 3 Monate 68.504.174,18 74.210
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 103.789.132,58 220.464
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 492.259.131,32 673.085
mehr als 5 Jahre 4.427.218.064,14 4.407.532
nicht täglich fällig 5.091.770.502,22 5.375.291
Forderungen an Kunden gesamt 5.393.781.750,75 5.556.555
186 Jahresnanzbericht 2020
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
31.12.2020 31.12.2019
gegenüber gegenüber
verbundenen gegenüber verbundenen gegenüber
Unternehmen Beteiligungen Unternehmen Beteiligungen
EUR EUR TEUR TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 0,00 1.089.438.745,68 0 1.165.676
Forderungen an Kunden 6.871.514,86 95.047.979,43 49.115 93.184
6.871.514,86 1.184.486.725,11 49.115 1.258.860
Zusammensetzung der Risikovorsorgen:
31.12.2020 31.12.2019
pauschale pauschale
Wertberichtigung Wertberichtigung
Risikovorsorge nach § 57 (1) BWG Risikovorsorge nach § 57 (1) BWG
EUR EUR TEUR TEUR
Forderungen an
Kreditinstitute 3.120.444,27 0,00 2.255 0
Forderungen an Kunden 85.672.999,68 17.870.754,88 61.923 17.871
Rückstellungen für
außerbilanzielle Geschäfte 6.104.723,98 0,00 4.871 0
94.898.167,93 17.870.754,88 69.049 17.871
Aufgliederung der zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen der
Bilanzposten 2, 5, 6, 7 und 8 (exkl. den in der Bilanz ausgewiesenen Zinsabgrenzungen) in börsenotierte und nicht börsenotierte
Wertpapiere:
31.12.2020: börsenotiert EUR nicht börsenotiert EUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 860.381.560,43 0,00
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.201.549.206,76 0,00
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 724.917,25 33.328.263,76
31.12.2019: börsenotiert TEUR nicht börsenotiert TEUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 888.770 0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.018.219 0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 725 33.018
Zum 31.12.2020 hält die VBW wie im Vorjahr im Aktivbestand kein eigenes Ergänzungskapital und keine eigenen Nachrang-
kapitalien. Eigene Schuldverschreibungen mit einem Buchwert von EUR 1.197.914.527,73 (31.12.2019: TEUR 1.060.012)
werden zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
Aufgliederung der zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere der Bilanzposten 2, 5 und 6 (exkl. den in der Bilanz ausge-
wiesenen Zinsabgrenzungen) in Anlage- und Umlaufvermögen:
Anlagevermögen Umlaufvermögen (inkl.
31.12.2020: EUR Handelsbuch) EUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 858.296.310,43 2.085.250,00
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 998.962.514,08 1.202.586.692,68
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 724.917,25 0,00
Anlagevermögen Umlaufvermögen (inkl.
31.12.2019: TEUR Handelsbuch) TEUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere 838.679 50.090
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 954.640 1.063.579
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 725 0
Jahresnanzbericht 2020 187186 Jahresnanzbericht 2020
Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt gemäß Festlegung im Asset Liability Commitee (ALCO).
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert der nicht dem Anlagevermögen
(Umlaufvermögen inkl. Handelsbuch) gewidmeten zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere beträgt zum 31.12.2020
EUR 23.684.757,92 (31.12.2019: TEUR 16.807).
Sonstige Angaben zu Wertpapieren
Der zeitanteilig über die Restlaufzeit abzuschreibende Unterschiedsbetrag zwischen den historischen Anschaffungskosten und
dem Tilgungsbetrag bei Wertpapieren des Anlagevermögens beträgt insgesamt EUR 31.426.220,41 (31.12.2019: TEUR 30.841).
Davon sind per 31.12.2020 noch EUR 14.709.922,22 (31.12.2019: TEUR 16.569) über die Restlaufzeit abzuschreiben.
Der zeitanteilig über die Restlaufzeit zuzuschreibende Unterschiedsbetrag zwischen den historischen Anschaffungskosten und
dem Tilgungsbetrag bei Wertpapieren des Anlagevermögens beträgt insgesamt EUR 27.188.209,89 (31.12.2019: TEUR 27.212).
Davon sind per 31.12.2020 noch EUR 15.797.191,20 (31.12.2019: TEUR 16.922) über die Restlaufzeit zuzuschreiben.
Bei nachfolgenden Wertpapieren des Anlagevermögens, die über dem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen wurden, ist eine
außerplanmäßige Abschreibung unterblieben, da von der Halteabsicht und einer vollständigen Bedienung – somit voller Wert-
haltigkeit – ausgegangen wird. Im Geschäftsjahr 2020 wurden bei diesen Wertpapieren wie im Geschäftsjahr 2019 kein Ver-
tragsbruch bzw. keine Zahlungsverzögerungen aufgrund erheblicher nanzieller Schwierigkeiten der Emittenten festgestellt.
Marktwert Buchwert Unterschiedsbetrag
31.12.2020: EUR EUR EUR
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 15.981.390,00 16.109.819,57 -128.429,57
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere 598.606,14 724.917,27 -126.311,13
16.579.996,14 16.834.736,84 -254.740,70
Marktwert Buchwert Unterschiedsbetrag
31.12.2019: TEUR TEUR TEUR
Schuldtitel öffentlicher Stellen
und ähnliche Wertpapiere 1.916 1.933 -17
Forderungen an Kreditinstitute 690 712 -23
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 75.064 76.981 -1.917
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere 684 725 -40
78.354 80.351 -1.997
Wertpapiere mit Marktpreisen von inaktiven Märkten sind großteils dem Anlagevermögen gewidmet und werden periodisch
hinsichtlich notwendiger außerplanmäßiger Abschreibungen untersucht.
Ein inaktiver Markt liegt vor, wenn aufgrund eines Abfalls des Handelsvolumens bzw. der Handelsaktivität keine Marktliquidität
mehr vorhanden ist.
Extern angelieferte Marktwerte werden laufend anhand verfügbarer Marktdaten auf ihre Plausibilität überprüft. Bei abwei-
chenden Einschätzungen erfolgt eine Adaption der Marktbewertung durch Rückgriff auf bisher aufgetretene Geschäftsfälle,
durch Vergleich mit den aktuellen beizulegenden Zeitwerten eines anderen im Wesentlichen identischen Finanzinstruments
oder durch die discounted-cash-ow-Methode. Insgesamt sind derart adaptierte Marktwerte von untergeordneter Bedeutung.
Im Jahr 2021 werden Forderungen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von
EUR 156.289.515,89 fällig (im Jahr 2019 für 2020: TEUR 194.931).
Im Geschäftsjahr 2020 gab es echte Pensionsgeschäfte mit einem Buchwert in Höhe von EUR 20.238.882,13 (31.12.2019:
TEUR 20.281).
188 Jahresnanzbericht 2020
Das Kreditinstitut führt ein Handelsbuch. Diesem sind per 31.12.2020 Wertpapiere mit einem Marktwert von EUR 2.959.784,76
(31.12.2019: TEUR 2.624) und sonstige Finanzinstrumente mit einem Marktwert inklusive Zinsabgrenzung von EUR 4.136.224,75
(31.12.2019: TEUR 42.624), davon mit externen Kontrahenten in der Höhe von EUR -70.126.242,94 (31.12.2019: TEUR -258.594)
gewidmet.
Im Jahr 2020 wurden keine Wertpapiere vom Umlaufvermögen (Handelsbuch) in das Anlagevermögen umgewidmet. Um-
widmungen vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen fanden ebenfalls nicht statt.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind Partizipationsscheine und Genussrechtsscheine enthalten.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Zusammensetzung der Beteiligungen: Gesamtes Buchwert zum
Jahres- Eigenkapital Jahreserfolg 31.12.2020
Gesellschaftsname Anteil abschluss TEUR TEUR EUR
Volksbank Kufstein-Kitzbühel Holding eG
6330 Kufstein, Unterer Stadtplatz 21 40,97 % 31.12.2019 63.314 -14 727.050,00
VB Beteiligung Obersdorf-Wolkersdorf-Deutsch-Wagram eG
2120 Obersdorf, Hauptstraße 57 33,64 % 31.12.2019 9.204 -52 160.040,00
Wiener Landwirtschaftliche Siedlungsgesellschaft mbH
1220 Wien, Kagraner Platz 48 33,33 % 31.12.2019 210 -1 68.000,00
VB Verbund-Beteiligung eG
1030 Wien, Dietrichgasse 25 29,09 % 31.12.2019 103.826 4.745 18.676.564,56
Volksbanken - Versicherungsdienst - Gesellschaft m.b.H.
1071 Wien, Lindeng. 5 27,27 % 31.12.2019 3.958 85 156.275,24
VB Niederösterreich Süd eG
2700 Wiener Neustadt, Herzog-Leopold Straße 3 26,64 % 31.12.2019 30.313 -34 412.056,00
ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH
6020 Innsbruck, Mitterweg 96 25,99 % 31.12.2019 29.592 327 294.473,45
Volksbank Kärnten eG
9020 Klagenfurt, Pernhartgasse 7 25,67 % 31.12.2019 127.784 645 8.760.199,00
VB Südburgenland Verwaltung eG
7423 Pinkafeld, Marktplatz 3 22,42 % 31.12.2019 17.982 -62 318.772,50
VB-Beteiligungsgenossenschaft der Obersteiermark eG
8700 Leoben, Hauptplatz 20,72 % 31.12.2019 19.312 14 1.500.047,27
Volksbanken Holding eGen
1013 Wien, Löwelstraße 14 16,97 % 30.06.2020 99.708 39.025 18.892.000,00
PSA Payment Services Austria GmbH
1030 Wien, Marxergasse 1B 6,89 % 31.12.2019 32.184 5.099 2.721.000,00
Schulze-Delitzsch Ärzte und Freie Berufe e.Gen.
1010 Wien, Schottengasse 6,64 % 31.12.2019 13.600 -4.172 708.000,00
Volksbank Steiermark AG
8010 Graz, Schmiedgasse 31 5,11 % 31.12.2019 191.901 12.738 5.263.000,00
Volksbank Oberösterreich AG
4600 Wels, Pfarrgasse 5 1,87 % 31.12.2019 179.556 983 2.685.000,00
Österreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft
1010 Wien, Am Hof 4 1,50 % 31.12.2019 636.794 43.010 1.180.061,00
Wiener Börse AG (vormals: CEESEG Aktiengesellschaft)
1010 Wien, Wallnerstraße 8 1,41 % 31.12.2019 382.824 26.868 1.377.582,14
Restliche Beteiligungen 1.800.411,59
65.704.532,75
Die Angaben über das gesamte Eigenkapital und den Jahreserfolg entsprechen dem letztverfügbaren UGB-Jahresabschluss.
Jahresnanzbericht 2020 189188 Jahresnanzbericht 2020
Angabe zu wechselseitigen Beteiligungen:
Anteil der VBW Beteiligungen Anteil an der VBW
33,64 % VB Beteiligungsgenossenschaft Obersdorf-Wolkersdorf-Deutsch-Wagram eG 1,29 %
25,67 % Volksbank Kärnten eG 2,22 %
22,42 % VB Südburgenland Verwaltung eG 3,11 %
29,09 % VB Verbund-Beteiligung eG 3,81 %
16,97 % Volksbanken Holding eGen 0,62 %
8,33 % VB Ost Verwaltung eG 6,61 %
5,11 % Volksbank Steiermark AG 5,11 %
1,87 % Volksbank Oberösterreich AG 2,76 %
0,06 % VB Wien Beteiligung eG 10,49 %
0,003 % Volksbank Niederösterreich AG 3,08 %
Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen:
Gesamtes Buchwert zum
Jahres- Eigenkapital Jahreserfolg 31.12.2020
Gesellschaftsname Anteil abschluss TEUR TEUR EUR
VB Infrastruktur und Immobilien GmbH
(vormals: VOME Holding GmbH)
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2019 1.231 3 434.928,38
VB ManagementBeratung GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2019 787 39 36.336,40
VBKA-Holding GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2019 25 -2 1,00
UVB-Holding GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 31.12.2019 28 -2 0,00
VB Rückzahlungsgesellschaft mbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 100,00 % 30.06.2020 53.415 -11 35.000,00
VVG Vermietung von Wirtschaftsgütern Gesellschaft m.b.H.
1030 Wien, Dietrichgasse 25 99,50 % 31.12.2019 1.616 0 867.713,64
VOBA Vermietungs- und Verpachtungsges.m.b.H.
2500 Baden, Hauptplatz 9-13 99,00 % 31.12.2019 8.155 93 5.679.448,53
3V-Immobilien Errichtungs-GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 99,00 % 31.12.2019 7.920 -579 8.382.000,00
Gärtnerbank Immobilien GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 99,00 % 31.12.2019 887 24 34.650,00
GB IMMOBILIEN Verwaltungs- und Verwertungs-GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 99,00 % 31.12.2019 2.829 59 84.650,00
VB Services für Banken Ges.m.b.H.
1030 Wien, Dietrichgasse 25 98,89 % 31.12.2019 3.656 1.415 344.054,63
Immo-Contract Baden Maklergesellschaft m.b.H.
2500 Baden, Hauptplatz 9-12 93,51 % 31.12.2019 681 104 200.648,25
VB Verbund-Beteiligung Region Wien eG
(vormals: Verwaltungsgenossenschaft der IMMO-BANK eG)
1030 Wien, Dietrichgasse 25 90,63 % 31.12.2019 21.072 30 3.478.092,20
ARZ-Volksbanken Holding GmbH
1030 Wien, Dietrichgasse 25 74,51 % 30.06.2019 266 -5 231.212,58
19.808.735,61
190 Jahresnanzbericht 2020
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die VBW ist seit 2010 Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Zur Anwendung gelangt die Belastungs-
methode, welche bei der Berechnung der Steuerumlage von der steuerlichen Selbstständigkeit des einzelnen Gruppen-
mitgliedes ausgeht. Des Weiteren ist die Steuerschuld der Gruppenmitglieder am 30. September des Folgejahres an die VBW
abzuführen, Steuerforderungen werden entweder in Gruppengewinnjahren von der VBW vorgetragen, oder das Gruppenmit-
glied kann in Folgejahren seine Steuerforderungen gegen Steuerverbindlichkeiten gegenrechnen. Ein etwaiger Schlussaus-
gleich von Steuerforderungen wird mit dem Barwert der (ktiven) zukünftigen Steuerersparnis aus den noch nicht verrech-
neten Verlustvorträgen des jeweiligen Gruppenmitgliedes abgegolten. Die Diskontierung der Verlustvorträge erfolgt unter
Zugrundelegung eines angemessenen Zinssatzes unter Anbindung an den 12-Monats-EURIBOR oder, sollte dieser nicht
mehr verfügbar sein, eines vergleichbaren Referenzzinssatzes. Seit dem Geschäftsjahr 2015 sehen alle Gruppenumlage-
vereinbarungen auf Grund der bestehenden Verlustvorträge einen Umlagesatz von 6,25 % vor.
Zum 31.12.2020 beträgt die Anzahl der Gruppenmitglieder 9 (31.12.2019: 10).
Anlagevermögen
Die Grundwerte von bebauten und unbebauten Grundstücken betragen EUR 10.225.122,90 (31.12.2019: TEUR 10.609). Zur
Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf Anlage 1 dieses Anhangs.
Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenstände
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Forderungen derivative Finanzinstrumente 137.454.603,27 372.857
Anspruch auf Gewinnausschüttung 29.200.000,00 0
Forderungen aus Steuern und Abgaben 4.841.423,06 6.712
Hilfskonten des Bankgeschäftes 767.890,80 627
Zur Sicherung von Forderungen erworbene
Grundstücke und Gebäude 0,00 20
Übrige sonstige Forderungen 25.723.258,31 28.212
197.987.175,44 408.428
Der „Anspruch aus Gewinnausschüttung“ resultiert aus der phasengleich bilanzierten Gewinnausschüttung eines verbunde-
nen Unternehmens.
Im Posten „Sonstige Vermögensgegenstände" sind Erträge in Höhe von EUR 19.091.619,82 (31.12.2019: TEUR 23.869) enthal-
ten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Posten
mit Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 174.517,51 (31.12.2019: TEUR 185) enthalten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von EUR 10.020.587,26 (31.12.2019: TEUR 11.435) beinhalten im Wesentlichen
Agio aus begebenen Anleihen und die Abgrenzung eines Baukostenzuschusses.
Jahresnanzbericht 2020 191190 Jahresnanzbericht 2020
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unter-
nehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Pauschale Rückstellungen gem. § 9 Abs 3 EStG 26.500.002,86 26.500
Portfoliowertberichtigungen und Wertberichtigungen
gemäß § 57 Abs 1 BWG 55.536.870,62 37.520
Beteiligungen 34.449.138,37 24.312
Rückstellung Abfertigungen 5.614.306,00 6.134
Rückstellung Pensionen 3.084.065,14 3.394
Rückstellung Jubiläumsgelder 2.058.934,71 2.170
langfristige Rückstellungen 213.811,32 626
Fünftelung Abfertigungszahlungen 1.136.902,98 1.266
LIVEBank 366.666,67 433
Sonstige temporäre Differenzen 4.914.342,22 0
Sachanlagen und immaterielle VG 867.702,25 8
Verteilung der Emissionskosten 4.967.231,94 6.209
139.709.975,08 108.572
Aktive latente Steuern aus ermittelten Unterschiedsbeträgen (25 %)
34.927.493,77 27.143
Aktive latente Steuern von Gruppenmitgliedern
aus (vertraglichen) Steuersatzunterschieden 1.214.292,75 1.449
Aktive latente Steuern (25 %) 36.141.786,52 28.592
Die erfolgswirksamen Auswirkungen der Veränderungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar:
EUR
Stand 31.12.2019 28.591.696,34
Erfolgswirksame Veränderung 7.550.090,18
Stand 31.12.2020 36.141.786,52
2.2 Erläuterungen zu Passivposten
Gliederung der Verpichtungen gegenüber Kreditinstituten:
31.12.2020 31.12.2019
Restlaufzeit: EUR TEUR
täglich fällig 2.448.258.440,38 2.588.501
bis 3 Monate 86.802.179,94 77.170
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1.506.947.981,69 59.405
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 11.329.000,00 10.220
mehr als 5 Jahre 112.442.742,72 67.615
nicht täglich fällig 1.717.521.904,35 214.410
VerpichtungengegenüberKreditinstitutengesamt 4.165.780.344,73 2.802.911
192 Jahresnanzbericht 2020
Gliederung der Verpichtungen gegenüber Kunden:
31.12.2020 31.12.2019
Restlaufzeit: EUR TEUR
täglich fällig 6.136.988.673,14 5.662.378
bis 3 Monate 298.789.371,17 229.202
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 294.089.401,70 512.372
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 49.279.445,66 130.082
mehr als 5 Jahre 55.758,00 966
nicht täglich fällig 642.213.976,53 872.622
VerpichtungengegenüberKundengesamt 6.779.202.649,67 6.535.000
Die Mündelgeldspareinlagen betragen zum Bilanzstichtag EUR 14.026.958,19 (31.12.2019: TEUR 14.625). Der dafür gewidmete
Deckungsstock besteht aus mündelsicheren Wertpapieren und beläuft sich auf EUR 16.315.222,90 (31.12.2019: TEUR 18.360).
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
31.12.2020 31.12.2019
gegenüber gegenüber
verbundenen gegenüber verbundenen gegenüber
Unternehmen Beteiligungen Unternehmen Beteiligungen
EUR EUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 0,00 1.775.545.056,14 0 1.756.712
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 146.516.824,52 59.016.385,56 100.354 53.172
146.516.824,52 1.834.561.441,70 100.354 1.809.884
Verbriefte Verbindlichkeiten
Begebene Schuldverschreibungen werden im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 130.000.000,00 (im Jahr 2019 für 2020:
TEUR 120.000) fällig.
In den verbrieften Verbindlichkeiten sind keine nachrangigen Schuldverschreibungen (31.12.2019: TEUR 0) enthalten.
Mit Valuta 27. März 2020 wurde eine fundierte Bankschuldverschreibung (ISIN AT000B122064 bzw. WKN A28UV8) mit einem
Nominalbetrag iHv EUR 250 Mio. und einem Ausgabekurs von 103,5 % emittiert. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 27. März 2028
und wird zu 100 % vom Nominale getilgt.
Wir verweisen auf weitere Erläuterungen zu dem begebenen Nachrang- und Ergänzungskapital sowie zusätzlichem Kern-
kapital in der entsprechenden Anhangsangabe.
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Verbindlichkeiten derivative Finanzinstrumente 138.868.250,12 393.492
Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 5.159.961,63 6.643
Zinsabgrenzungen für Eigenemissionen 6.494.402,69 6.466
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 9.956.600,89 27.703
160.479.215,33 434.304
Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten" sind wesentliche Aufwendungen in Höhe von EUR 32.655.505,67 (31.12.2019:
TEUR 35.299) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
In den sonstigen Verbindlichkeiten (ausgenommen Marktwerte derivativer Finanzinstrumente) sind Posten mit Laufzeit
von weniger als einem Jahr in Höhe von EUR 54.332.456,76 (31.12.2019: TEUR 68.205) enthalten.
Jahresnanzbericht 2020 193192 Jahresnanzbericht 2020
Passive Rechnungsabgrenzungen
Die passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von EUR 9.638.633,33 (31.12.2019: TEUR 1.032) betreffen im Wesentlichen
Agios.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Beihilfenrückführung aus der
Restrukturierungsvereinbarung 26.500.002,86 26.500
ausstehende Eingangsrechnungen 13.047.576,18 10.097
drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten 6.987.780,21 10.826
Verluste und Risiken aufgrund von
Kreditgewährungen und -garantien 9.320.451,98 10.428
Jubiläumsgelder 5.513.834,01 5.541
Redimensionierung 3.135.717,29 5.294
nicht konsumierte Urlaube 3.761.553,57 3.454
sonstige Verpichtungen 1.017.376,61 2.118
69.284.292,71 74.258
Die Position „Beihilfenrückführung aus der Restrukturierungsvereinbarung“ beinhaltet Vorsorgen für künftige Gesellschafter-
zuschüsse an die VB RZG auf Basis der mit dem Bund abgeschlossenen Restrukturierungsvereinbarung 2015.
Begebenes Nachrang- und Ergänzungskapital und zusätzliches Kernkapital
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Nachrangige Verbindlichkeiten 404.600.000,00 404.600
Ergänzungskapital uneingeschränkt anrechenbar 4.000.000,00 4.000
Partizipationskapital, das nicht die Kriterien
des harten Kernkapitals erfüllt 0,00 9.907
Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 408.600.000,00 418.507
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 220.000.000,00 220.000
194 Jahresnanzbericht 2020
Die Bedingungen für das begebene Nachrang- und Ergänzungskapital sowie das zusätzliche Kernkapital stellen sich per
31.12.2020 wie folgt dar:
Das Ergänzungskapital ist nachrangig gemäß § 45 Abs 4 BWG und daher im Falle der Liquidation oder des Konkurses erst
nach Befriedigung oder Sicherstellung der Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen.
Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital betragen EUR 11.289.507,76 (2019: TEUR 11.275).
Mit Valuta 6. Oktober 2017 wurde eine nachrangige Tier 2 Anleihe (WKN A19P69 bzw. ISIN AT000B121967) mit einem Nomi-
nalbetrag iHv EUR 400 Mio. und einem Ausgabekurs von 99,747 % emittiert, das Ergänzungskapital gemäß Artikel 63 der CRR
darstellt. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 6. Oktober 2027 und wird zu 100 % vom Nominale getilgt. Bis zum 6. Oktober 2022
beträgt die xe Verzinsung bis 2,750 % p.a. Danach wird der jährliche Kupon in Höhe des dann maßgebenden 5-Jahres Swap
Satzes plus 2,55 % Aufschlag neu festgelegt. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich jeweils am 6. Oktober. Es besteht eine
einseitige Kündigungsmöglichkeit seitens der Emittentin am 06.10.2022. Wird die Kündigungsoption ausgeübt, erfolgt die
Rückzahlung zu 100 % des Nominalbetrages.
Die Nachrangige Anleihe mit der ISIN QOXDBA032238 beinhaltet eine Klausel zur vorzeitigen Rückzahlung aus regulatori-
schen oder steuerlichen Gründen. Im Fall einer Änderung der aufsichtsrechtlichen Einstufung der Schuldverschreibung, die
wahrscheinlich zu ihrem Ausschluss aus den Eigenmitteln oder ihrer Neueinstufung als Eigenmittel geringer Qualität führen
würde oder im Fall einer Änderung der geltenden steuerlichen Behandlung der Schuldverschreibung ist die Emittentin jeder-
zeit vor dem Fälligkeitstag berechtigt, die Schuldverschreibungen vorzeitig zu kündigen.
Mit Valuta 9. April 2019 wurde eine Additional Tier 1-Anleihe (ISIN AT000B121991 bzw. WKN A191M4) mit einem Nominalbetrag
iHv EUR 220 Mio. und einem Ausgabekurs von 100,00 % emittiert, die zusätzliches Kernkapital gemäß Artikel 52 der CRR dar-
stellt. Die Anleihe hat eine unendliche Laufzeit mit einem Kündigungsrecht seitens der Emittentin erstmals am 9. April 2024
und danach alle fünf Jahre jeweils zum 9. April. Bis zum 9. April 2024 beträgt die xe Ausschüttung 7,75 % p.a. Danach wird
die Höhe der Ausschüttung alle fünf Jahre zum 9. April in Höhe des dann maßgebenden 5-Jahres Swap Satzes plus 7,88 % p.a.
Aufschlag neu festgelegt. Die Zahlungen erfolgen halbjährlich jeweils am 9. April und 9. Oktober. Die Ausschüttungen sind
nicht kumulativ und liegen im Ermessen der Emittentin, welche die Ausschüttungen ganz oder teilweise ausfallen lassen kann.
WP Nominale Zinssatz (Ende Umwandlung Buchwert
Kennnummer Bezeichnung Stand Einheit Dezember) Tilgung Daueremission Kündigungsrecht in Kapital zum 31.12.2020 Bilanzposition
SSD, kein Wertpapier Nachrangkapital Sparda 2.000.000 EUR 3M Eurib. +0,75 % 19.03.21 kein WP ausgeschlossen keine 2.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
SSD, kein Wertpapier Nachrangkapital Sparda 2.000.000 EUR 3M Eurib. +0,75 % 19.03.21 kein WP ausgeschlossen keine 2.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
AT000B121967 2,75 % VBWIEN FIX TO FIX 17-27 400.000.000 EUR 2,750 % 06.10.27 nein Emittentin keine 400.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
QOXDBA032238 3,50 % Volksbank Wien-Baden AG 600.000 EUR 3,500 % 01.12.22 nein ausgeschlossen keine 600.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
Nachrangige Tier 2 Anleihe 2014-2022 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
404.600.000,00 nachrangige Verbindlichkeiten
QOXDBA000383 ERG.KAP.SCHV. 2007-2022 4.000.000 EUR 4,000 % 01.12.22 ja Emittentin keine 4.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
4.000.000,00 Ergänzungskapital uneingeschränkt anrechenbar
408.600.000,00 Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
AT000B121991 VBW FIX TO R.R.AT1 NTS 19 220.000.000 EUR 7,750 % 09.04.24 nein Emittentin keine 220.000.000,00 Zusätzliches Kernkapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Jahresnanzbericht 2020 195194 Jahresnanzbericht 2020
WP Nominale Zinssatz (Ende Umwandlung Buchwert
Kennnummer Bezeichnung Stand Einheit Dezember) Tilgung Daueremission Kündigungsrecht in Kapital zum 31.12.2020 Bilanzposition
SSD, kein Wertpapier Nachrangkapital Sparda 2.000.000 EUR 3M Eurib. +0,75 % 19.03.21 kein WP ausgeschlossen keine 2.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
SSD, kein Wertpapier Nachrangkapital Sparda 2.000.000 EUR 3M Eurib. +0,75 % 19.03.21 kein WP ausgeschlossen keine 2.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
AT000B121967 2,75 % VBWIEN FIX TO FIX 17-27 400.000.000 EUR 2,750 % 06.10.27 nein Emittentin keine 400.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
QOXDBA032238 3,50 % Volksbank Wien-Baden AG 600.000 EUR 3,500 % 01.12.22 nein ausgeschlossen keine 600.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
Nachrangige Tier 2 Anleihe 2014-2022 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
404.600.000,00 nachrangige Verbindlichkeiten
QOXDBA000383 ERG.KAP.SCHV. 2007-2022 4.000.000 EUR 4,000 % 01.12.22 ja Emittentin keine 4.000.000,00 Ergänzungskapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
4.000.000,00 Ergänzungskapital uneingeschränkt anrechenbar
408.600.000,00 Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
AT000B121991 VBW FIX TO R.R.AT1 NTS 19 220.000.000 EUR 7,750 % 09.04.24 nein Emittentin keine 220.000.000,00 Zusätzliches Kernkapital gem. Teil 2 Titel I Kapitel 3
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
196 Jahresnanzbericht 2020
Für den Fall, dass auf Ebene der Emittentin diese nicht über genügend ausschüttungsfähige Posten für den erforderlichen
Betrag der gesamt fälligen Ausschüttungen verfügt, eine Anweisung der Behörde vorliegt oder die geplanten Ausschüttungen
zusammen den maximal ausschüttungsfähigen Betrag (auf Ebene der Emittentin und/oder der regulatorischen Gruppe) über-
schreiten würden, entfallen die Ausschüttungen auf die AT1-Emission verpichtend und automatisch ganz oder teilweise.
Der Trigger für die Herabschreibung der Emission liegt bei einer CET1-Quote von 5,125 % auf Ebene der Emittentin und/
oder der regulatorischen Gruppe. Die Kündigungsoption kann nur ausgeübt werden, wenn das tatsächliche Nominale dem
ursprünglichen Nominale entspricht und die entsprechenden Voraussetzungen der CRR erfüllt sind.
Eigenkapital
Zum 31.12.2020 betrug das gezeichnete Kapital der VBW EUR 137.546.531,25 (31.12.2019: EUR 137.546.531,25) und setzte
sich aus 1.467.163 (31.12.2019: 1.467.163) Stückaktien zusammen. Die Aktien sind Stammaktien und lauten auf Namen.
Am Grundkapital sind am 31. Dezember 2020 die nachstehenden Aktionäre beteiligt:
TEUR %
Volksbanken 39.307 28,58
Republik Österreich 34.387 25,00
VB Wien Beteiligung eG 14.425 10,49
VB Baden Beteiligung e.Gen. 11.511 8,37
VB Ost Verwaltung eG 9.096 6,61
VB Niederösterreich Süd eG 7.271 5,29
VB Verbund-Beteiligung eGen 5.237 3,81
VB Südburgenland Verwaltung eG 4.283 3,11
WV Beteiligung eG 4.131 3,00
VB Weinviertel Verwaltung eG 3.860 2,81
VB Beteiligung Obersdorf-Wolkersdorf-Deutsch-Wagram eG 1.779 1,29
Verwaltungsgenossenschaft Gärtnerbank e.Gen. 1.053 0,77
Volksbank Holding eGen 851 0,62
SPARDA AUSTRIA Holding eG 356 0,26
137.547 100,00
Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
Die Haftrücklage beträgt zum 31.12.2020 EUR 44.819.308,55 (31.12.2019: TEUR 44.819).
2.3 Erläuterungen zu Haftungsverhältnissen
Zusammensetzung der Eventualverbindlichkeiten:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Bürgschaften und Garantien 233.813.540,66 271.200
Haftsummenzuschläge 22.053.599,81 22.095
Akkreditive 0,00 1.195
ab: Rückstellungen -2.569.638,12 -2.363
253.297.502,35 292.127
Zusammensetzung der Kreditrisiken:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Kreditzusagen 3.533.495.116,08 2.674.096
ab: Rückstellungen -3.535.085,86 -2.507
3.529.960.030,22 2.671.589
Jahresnanzbericht 2020 197196 Jahresnanzbericht 2020
2.4 Sonstige nanzielle Verpichtungen
Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Treuhandkredite/Einlagen 79.008.868,84 67.913
Übriges Treuhandvermögen 68.263.000,00 61.821
147.271.868,84 129.734
Restrukturierungsvereinbarung
Die Restrukturierungsvereinbarung 2015 zwischen u.a. der Republik Österreich („Bund“) und der VBW, die durch eine Um-
setzungsvereinbarung zwischen u.a. der VBW, den Volksbanken sowie weiteren Aktionären der VBW ergänzt wurde, regelt
unter anderem eine Genussrechtsemission (das „Bundes-Genussrecht") durch die VB Rückzahlungsgesellschaft mbH („VB
RZG"), einer direkten Tochtergesellschaft der VBW. Das Bundes-Genussrecht wurde zur Erfüllung jener Zusagen begeben, die
gegenüber dem Bund zur Erlangung der beihilferechtlichen Genehmigung der Umstrukturierung durch die EU-Kommission
abgegeben wurden. Im Jahr 2017 erfolgte eine Anpassung der Restrukturierungsvereinbarung 2015 und der Umsetzungsver-
einbarung, die auf Bundes-Genussrecht allerdings keinen Einuss hat.
Ausschüttungen der VB RZG auf das Bundes-Genussrecht liegen im Verhältnis zur Republik in der Disposition der VBW als
Alleingesellschafterin der VB RZG. Es besteht aus dem Bundes-Genussrecht kein Ergebnisanspruch. In diesem Zusam-
menhang wurden von Aktionären der VBW Aktien an der VBW (im Ausmaß von 25 % des Grundkapitals plus 1 Aktie) an den
Bund ohne Gegenleistung übertragen. Die Übertragung der Aktien an den Bund erfolgte erstmals am 28. Jänner 2016 mit
nachträglichen Anpassungen in Folge von Kapitalmaßnahmen. Der Bund ist verpichtet, diese Aktien ohne Gegenleistung
an die jeweiligen Aktionäre zurück zu übertragen, sobald die Summe der vom Bund erhaltenen Ausschüttungen auf das
Bundes-Genussrecht und weiteren bestimmten anrechenbaren Beträgen einen bestimmten Betrag erreicht. Sollten die
vom Bund zu bestimmten vertraglich xierten Stichtagen erhaltenen Ausschüttungen auf das Bundes-Genussrecht unter
Berücksichtigung bestimmter anrechenbarer Beträge (wie z.B. allfällige Ausschüttungen auf die vom Bund an der VBW
gehaltenen Aktien) bestimmte festgelegte Mindestsummen nicht erreichen (ein „Verfügungsfall"), ist der Bund berechtigt,
über diese Aktien ohne weitere Gegenleistung frei zu verfügen und weitere Stammaktien der VBW im Ausmaß von 8 % des
Grundkapitals der VBW ohne weitere Gegenleistung von Aktionären der VBW einzufordern. Insgesamt können daher im
Verfügungsfall bis zu 33 % plus 1 Aktie der Aktien an der VBW in das (rechtliche und wirtschaftliche) Eigentum des Bundes
übergehen und kann der Bund über diesen Aktienanteil frei verfügen (vorbehaltlich des eingeräumten Vorkaufsrechts). Für
den Fall, dass das vom Bund eingeräumte Vorkaufsrecht durch einen von der VBW namhaft gemachten Erwerber ausgeübt
wird und neuerlich eine Mindestschwelle für die Summe der Ausschüttungen auf das Bundes-Genussrecht und der anrechen-
baren Beträge verfehlt wird, haben sich Aktionäre der VBW verpichtet, dem Bund weitere Stammaktien der VBW im Ausmaß
der dem Bund zuvor übertragenen und von dem von der VBW namhaft gemachten Käufer erworbenen Aktien der VBW bei
sofortiger freier Verfügungsbefugnis des Bundes zu übertragen.
Die VBW hat gemäß ihrer vertraglichen Verpichtungen gegenüber dem Bund bis 30. November eines jeden Jahres den
Volksbanken einen Vorschlag für den von der VB RZG im folgenden Kalenderjahr auf das Bundesgenussrecht auszuschütten-
den Gesamtbetrag und für den Gesamtbetrag der hierfür erforderlichen Beiträge der Primärbanken (Großmutterzuschüsse
der Volksbanken und direkter Zuschuss der VBW in die VB RZG) zu erstatten. Die VBW wird gemäß dem Anteil ihres Retail-
segments am Volksbanken-Verbund (Bilanzsumme UGB/BWG) belastet.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde der Punkt 4.1. der Restrukturierungsvereinbarung 2015 durch die Nachtragsvereinbarung
vom 12. Dezember 2017 dahingehend geändert, dass Gewinnausschüttungen an nicht konsolidierte Holdinggesellschaften
unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind.
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Ausgleichszahlungen an den Bund aus dem Titel der Restrukturierungsvereinbarung auf-
grund von verpichtenden Ausschüttungen auf PS Kapital. Der zweite festgelegte Schwellwert für die anrechenbaren Beträge
und Ausschüttungen für das am 31.12.2019 endende Geschäftsjahr ist bereits übertroffen. Der nächste Schwellwert ist mit der
Ausschüttung auf das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr zu erreichen.
198 Jahresnanzbericht 2020
Patronatserklärung „VB-Forum“
Hauptmieterin des neuen Standortes der VB Wien („VB-Forum") ist die die 99%ige Tochtergesellschaft der VB Wien, die
VOBA Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. („VOBA"). Die VB Wien hat von der VOBA Büroräumlichkeiten und
KFZ-Stellplätze als Untermieterin angemietet (die endgültigen Vertragsbedingungen des Untermietvertrags sind noch nicht
nal zwischen der VOBA und der VB Wien ausverhandelt).
Im Zuge des Bezugs des VB Forums in Q4 2019 hat die VB Wien gegenüber der externen Vermieterin der VOBA eine schriftliche
Erklärung abgegeben: Die VB Wien verpichtet sich gegenüber der externen Vermieterin im Falle einer ordentlichen Kündigung
des gesamten oder ggf. von gemieteten Teilächen des Mietvertrages durch die VOBA zur Nominierung eines (bestimmte Voraus-
setzung erfüllenden) Nachmieters für einen Folgemietvertrag, es sei denn der Mietvertrag wird zu bestimmten x geregelten
Terminen ordentlich von der VOBA gekündigt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch die VOBA zu einem nicht x ge-
regelten Termin und bei gleichzeitigem Nichtabschluss eines Folgemietvertrages verpichtet sich die VB Wien gegenüber
der externen Vermieterin diese wirtschaftlich so zu stellen, als wäre ein Folgemietvertrag abgeschlossen worden. Daraus
resultiert eine maximale Auswirkung dieser sonstigen nanziellen Verpichtung in Höhe von EUR 13,2 Mio.
2.5 Ergänzende Angaben
Aufstellung über die Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gestellt wurden:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Forderungen an Kunden 3.850.512.164,40 3.419.876
Schuldtitel öffentlicher Stellen,
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 14.026.958,19 14.625
3.864.539.122,59 3.434.501
Für folgende Verpichtungen wurden
Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 399.200.005,19 381.105
Verbriefte Verbindlichkeiten 3.451.312.159,21 3.038.771
Verbindlichkeiten Kunden (Spareinlagen) 14.026.958,19 14.625
3.864.539.122,59 3.434.501
In den als Sicherheiten übertragenen Vermögensgegenständen ist der Deckungsstock für fundierte Bankschuldverschrei-
bungen in Höhe von EUR 3.451.312.159,21 (31.12.2019: TEUR 3.038.771) enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verpichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen beträgt für
das folgende Geschäftsjahr EUR 5.294.370,76 (31.12.2019: TEUR 4.623), davon verbundene Unternehmen EUR 1.394.170,22
(31.12.2019: TEUR 1.128) und für die folgenden fünf Geschäftsjahre EUR 16.424.619,89 (31.12.2019: TEUR 17.398), davon ver-
bundene Unternehmen EUR 3.045.518,92 (31.12.2019: TEUR 6.031).
Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva, die auf Fremdwährungen lauten:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Fremdwährungs-Aktiva 484.437.595,23 587.444
Fremdwährungs-Passiva 107.689.741,59 142.221
In der Barreserve ist ein Betrag in Höhe von EUR 4.901.000,00 (31.12.2019: TEUR 4.901) enthalten, der für Zwecke des Leis-
tungsfonds verfügungsbeschränkt ist.
Jahresnanzbericht 2020 199198 Jahresnanzbericht 2020
200 Jahresnanzbericht 2020
Diese Tabelle enthält Informationen über die derivativen Finanzinstrumente (Marktwerte inklusive Zinsabgrenzung):
GESAMT 31.12.2020 31.12.2019
Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige
TEUR bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 487.436 1.099.595 4.317.637 5.904.668 -317.820 -359.090 133.757 140.907 2.853 552.002 1.458.790 4.708.649 6.719.441 -257.103 -336.196 363.848 369.048 7.057
Caps&Floors 143.180 60.126 199.917 403.224 34 - 644 573 43 123.414 247.790 228.189 599.393 28 - 820 643 156
FRAs - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Zins Futures 4.100 - - 4.100 2.278 - - - - 36.300 - - 36.300 36.435 - - - -
IRS 340.155 1.039.469 4.117.720 5.497.344 -320.132 -359.090 133.113 140.334 2.810 392.288 1.211.001 4.480.460 6.083.748 -293.566 -336.196 363.028 368.405 6.901
Swaptions - - - - - - - - - - - - - - - - - -
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 579.528 455.571 186.230 1.221.329 5.442 -1.740 2.683 -1.412 347 1.050.478 445.109 182.206 1.677.792 -16.376 -11.652 7.853 25.496 885
Cross Currency Interest Rate Swaps - 455.571 186.230 641.801 5.351 -1.740 2.361 -1.728 98 428.113 445.109 182.206 1.055.428 -20.213 -11.652 3.321 24.693 230
Devisen Optionen - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 579.528 - - 579.528 91 - 323 317 248 622.364 - - 622.364 3.836 - 4.532 802 655
SONSTIGE GESCHÄFTE 10.751 12.274 177.970 200.995 -1.925 - 992 - 3.788 13.241 15.825 213.267 242.333 2.674 - 1.133 - 2.884
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds - - 177.970 177.970 -3.274 - - - 3.788 - - 213.267 213.267 1.572 - - - 2.884
Optionen 10.751 12.274 - 23.025 1.348 - 992 - - 13.241 15.825 - 29.066 1.102 - 1.133 - -
GESAMTSUMME 1.077.715 1.567.440 4.681.837 7.326.992 -314.304 -360.830 137.433 139.495 6.988 1.615.720 1.919.724 5.104.122 8.639.566 -270.805 -347.848 372.834 394.544 10.826
hievon intern 134.136 99.283 256.464 489.883 - -74.222 69.047 40 - 185.955 330.753 1.025.339 1.542.047 - -300.910 284.112 102 -
HANDELSBUCH 31.12.2020 31.12.2019
Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige
TEUR bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 385.368 551.360 707.961 1.644.688 4.128 - 124.737 127.885 15 449.524 1.037.720 1.528.230 3.015.475 42.618 - 356.421 367.123 134
Caps&Floors 135.395 58.543 197.057 390.995 72 - 644 573 - 121.206 230.804 225.045 577.055 177 - 819 643 -
Zins Futures 4.100 - - 4.100 2.278 - - - - 36.300 - - 36.300 36.435 - - - -
IRS 245.873 492.817 510.903 1.249.593 1.779 - 124.093 127.313 15 292.019 806.916 1.303.185 2.402.120 6.006 - 355.601 366.480 134
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE - 30.113 - 30.113 8 - 1.522 1.733 - - 30.613 - 30.613 6 - 2.073 2.292 -
Cross Currency Interest Rate Swaps - 30.113 - 30.113 8 - 1.522 1.733 - - 30.613 - 30.613 6 - 2.073 2.292 -
SUMME HANDELSBUCH 385.368 581.472 707.961 1.674.801 4.136 - 126.259 129.618 15 449.524 1.068.333 1.528.230 3.046.088 42.624 - 358.494 369.414 134
hievon intern 67.068 49.828 128.232 245.128 74.262 - 69.046 - - 92.977 165.813 512.669 771.460 301.218 - 284.111 - -
BANKBUCH 31.12.2020 31.12.2019
Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige
TEUR bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen
ZINSBEZOGENEGESCHÄFTE 102.068 548.235 3.609.676 4.259.980 -321.949 -359.090 9.020 13.022 2.839 102.477 421.070 3.180.419 3.703.966 -299.721 -336.196 7.428 1.925 6.923
Caps&Floors 7.786 1.584 2.860 12.229 -38 - - - 43 2.209 16.986 3.144 22.338 -149 - 1 - 156
IRS 94.282 546.651 3.606.817 4.247.751 -321.911 -359.090 9.020 13.022 2.796 100.269 404.084 3.177.275 3.681.628 -299.572 -336.196 7.427 1.925 6.768
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 579.528 425.458 186.230 1.191.217 5.434 -1.740 1.161 -3.144 347 1.050.478 414.495 182.206 1.647.179 -16.383 -11.652 5.779 23.204 885
Cross Currency Interest Rate Swaps - 425.458 186.230 611.688 5.343 -1.740 838 -3.461 98 428.113 414.495 182.206 1.024.815 -20.219 -11.652 1.248 22.402 230
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 579.528 - - 579.528 91 - 323 317 248 622.364 - - 622.364 3.836 - 4.532 802 655
SONSTIGE GESCHÄFTE 10.751 12.274 177.970 200.995 -1.925 - 992 - 3.788 13.241 15.825 213.267 242.333 2.674 - 1.133 - 2.884
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds - - 177.970 177.970 -3.274 - - - 3.788 - - 213.267 213.267 1.572 - - - 2.884
Optionen 10.751 12.274 - 23.025 1.348 - 992 - - 13.241 15.825 - 29.066 1.102 - 1.133 - -
SUMME BANKBUCH 692.347 985.967 3.973.877 5.652.191 -318.440 -360.830 11.173 9.877 6.973 1.166.195 851.391 3.575.892 5.593.478 -313.429 -347.848 14.340 25.129 10.693
hievon intern 67.068 49.455 128.232 244.755 -74.262 -74.222 - 40 - 92.977 164.940 512.669 770.587 -301.218 -300.910 1 102 -
Jahresnanzbericht 2020 201200 Jahresnanzbericht 2020
Diese Tabelle enthält Informationen über die derivativen Finanzinstrumente (Marktwerte inklusive Zinsabgrenzung):
GESAMT 31.12.2020 31.12.2019
Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige
TEUR bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 487.436 1.099.595 4.317.637 5.904.668 -317.820 -359.090 133.757 140.907 2.853 552.002 1.458.790 4.708.649 6.719.441 -257.103 -336.196 363.848 369.048 7.057
Caps&Floors 143.180 60.126 199.917 403.224 34 - 644 573 43 123.414 247.790 228.189 599.393 28 - 820 643 156
FRAs - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Zins Futures 4.100 - - 4.100 2.278 - - - - 36.300 - - 36.300 36.435 - - - -
IRS 340.155 1.039.469 4.117.720 5.497.344 -320.132 -359.090 133.113 140.334 2.810 392.288 1.211.001 4.480.460 6.083.748 -293.566 -336.196 363.028 368.405 6.901
Swaptions - - - - - - - - - - - - - - - - - -
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 579.528 455.571 186.230 1.221.329 5.442 -1.740 2.683 -1.412 347 1.050.478 445.109 182.206 1.677.792 -16.376 -11.652 7.853 25.496 885
Cross Currency Interest Rate Swaps - 455.571 186.230 641.801 5.351 -1.740 2.361 -1.728 98 428.113 445.109 182.206 1.055.428 -20.213 -11.652 3.321 24.693 230
Devisen Optionen - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 579.528 - - 579.528 91 - 323 317 248 622.364 - - 622.364 3.836 - 4.532 802 655
SONSTIGE GESCHÄFTE 10.751 12.274 177.970 200.995 -1.925 - 992 - 3.788 13.241 15.825 213.267 242.333 2.674 - 1.133 - 2.884
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds - - 177.970 177.970 -3.274 - - - 3.788 - - 213.267 213.267 1.572 - - - 2.884
Optionen 10.751 12.274 - 23.025 1.348 - 992 - - 13.241 15.825 - 29.066 1.102 - 1.133 - -
GESAMTSUMME 1.077.715 1.567.440 4.681.837 7.326.992 -314.304 -360.830 137.433 139.495 6.988 1.615.720 1.919.724 5.104.122 8.639.566 -270.805 -347.848 372.834 394.544 10.826
hievon intern 134.136 99.283 256.464 489.883 - -74.222 69.047 40 - 185.955 330.753 1.025.339 1.542.047 - -300.910 284.112 102 -
HANDELSBUCH 31.12.2020 31.12.2019
Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige
TEUR bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen
ZINSBEZOGENE GESCHÄFTE 385.368 551.360 707.961 1.644.688 4.128 - 124.737 127.885 15 449.524 1.037.720 1.528.230 3.015.475 42.618 - 356.421 367.123 134
Caps&Floors 135.395 58.543 197.057 390.995 72 - 644 573 - 121.206 230.804 225.045 577.055 177 - 819 643 -
Zins Futures 4.100 - - 4.100 2.278 - - - - 36.300 - - 36.300 36.435 - - - -
IRS 245.873 492.817 510.903 1.249.593 1.779 - 124.093 127.313 15 292.019 806.916 1.303.185 2.402.120 6.006 - 355.601 366.480 134
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE - 30.113 - 30.113 8 - 1.522 1.733 - - 30.613 - 30.613 6 - 2.073 2.292 -
Cross Currency Interest Rate Swaps - 30.113 - 30.113 8 - 1.522 1.733 - - 30.613 - 30.613 6 - 2.073 2.292 -
SUMME HANDELSBUCH 385.368 581.472 707.961 1.674.801 4.136 - 126.259 129.618 15 449.524 1.068.333 1.528.230 3.046.088 42.624 - 358.494 369.414 134
hievon intern 67.068 49.828 128.232 245.128 74.262 - 69.046 - - 92.977 165.813 512.669 771.460 301.218 - 284.111 - -
BANKBUCH 31.12.2020 31.12.2019
Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige Nominale Nominale Nominale Nominale davon Sonstige Sonstige
TEUR bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Summe Marktwert Hedge Forderungen Verbindlichkeiten Rückstellungen
ZINSBEZOGENEGESCHÄFTE 102.068 548.235 3.609.676 4.259.980 -321.949 -359.090 9.020 13.022 2.839 102.477 421.070 3.180.419 3.703.966 -299.721 -336.196 7.428 1.925 6.923
Caps&Floors 7.786 1.584 2.860 12.229 -38 - - - 43 2.209 16.986 3.144 22.338 -149 - 1 - 156
IRS 94.282 546.651 3.606.817 4.247.751 -321.911 -359.090 9.020 13.022 2.796 100.269 404.084 3.177.275 3.681.628 -299.572 -336.196 7.427 1.925 6.768
WÄHRUNGSBEZOGENE GESCHÄFTE 579.528 425.458 186.230 1.191.217 5.434 -1.740 1.161 -3.144 347 1.050.478 414.495 182.206 1.647.179 -16.383 -11.652 5.779 23.204 885
Cross Currency Interest Rate Swaps - 425.458 186.230 611.688 5.343 -1.740 838 -3.461 98 428.113 414.495 182.206 1.024.815 -20.219 -11.652 1.248 22.402 230
Devisen Termin Geschäfte / FX SWAPS 579.528 - - 579.528 91 - 323 317 248 622.364 - - 622.364 3.836 - 4.532 802 655
SONSTIGE GESCHÄFTE 10.751 12.274 177.970 200.995 -1.925 - 992 - 3.788 13.241 15.825 213.267 242.333 2.674 - 1.133 - 2.884
Marktpreisgarantien
Zukunftsvorsorge/Garantiesparfonds - - 177.970 177.970 -3.274 - - - 3.788 - - 213.267 213.267 1.572 - - - 2.884
Optionen 10.751 12.274 - 23.025 1.348 - 992 - - 13.241 15.825 - 29.066 1.102 - 1.133 - -
SUMME BANKBUCH 692.347 985.967 3.973.877 5.652.191 -318.440 -360.830 11.173 9.877 6.973 1.166.195 851.391 3.575.892 5.593.478 -313.429 -347.848 14.340 25.129 10.693
hievon intern 67.068 49.455 128.232 244.755 -74.262 -74.222 - 40 - 92.977 164.940 512.669 770.587 -301.218 -300.910 1 102 -
202 Jahresnanzbericht 2020
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsüberschuss
2020 2019
EUR TEUR
Zinsen und ähnliche Erträge
aus Kredit- und Veranlagungsgeschäften
für Forderungen an Kreditinstitute 14.736.935,59 13.615
für Forderungen an Kunden 101.362.123,53 106.157
Gebühren und Provisionen mit Zinsencharakter 4.034.234,84 6.877
aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren 3.182.616,24 6.453
aus sonstigen Aktiven insgesamt 3.883.346,18 6.641
127.199.256,38 139.743
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
aus Renanzierungsgeschäften
für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -9.193.058,16 -10.647
für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -3.359.962,90 -3.858
für verbriefte Verbindlichkeiten -30.618.936,91 -28.754
Gebühren und Provisionen mit Zinsencharakter -3.630.769,19 0
-46.802.727,16 -43.259
80.396.529,22 96.484
Negativzinsen
Aufgrund der Zinsentwicklungen am Geldmarkt mit negativen Referenzsätzen wurden im Geschäftsjahr 2020 Zinserträge
(negative Zinsaufwendungen) in Höhe von EUR 10.261.061,91 (2019: TEUR 9.557) und Zinsaufwendungen (negative Zinser-
träge) in Höhe von EUR 7.781.764,84 (2019: TEUR 7.812) realisiert. Die negativen Zinsaufwendungen wurden im Posten Zinsen
und ähnliche Erträge aus sonstigen Aktiven und die negativen Zinserträge im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
2020 2019
EUR TEUR
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten
und nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.485,14 432
b) Erträge aus Beteiligungen 1.122.561,20 1.175
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 30.097.325,44 1.492
31.221.371,38 3.099
Provisionsergebnis
2020 2019
EUR TEUR
Provisionserträge
aus dem Zahlungsverkehr 32.848.952,08 34.750
aus dem Wertpapiergeschäft 29.418.478,14 27.316
aus dem Kreditgeschäft 9.479.698,23 11.997
aus dem sonst. Dienstleistungsgeschäft 10.084.777,17 10.047
aus dem Devisen, Sorten, Edelmetallgeschäft 108.964,80 57
81.940.870,42 84.167
Provisionsaufwendungen
für den Zahlungsverkehr -4.928.287,60 -5.055
für das Wertpapiergeschäft -6.111.328,59 -11.553
für das Kreditgeschäft -10.649.246,36 -11.560
für das sonst. Dienstleistungsgeschäft -26.355,95 -26
-21.715.218,50 -28.194
60.225.651,92 55.973
Jahresnanzbericht 2020 203202 Jahresnanzbericht 2020
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
2020 2019
EUR TEUR
Ergebnis aus Finanzgeschäften
aktienbezogene Geschäfte -12.035,37 25
zinsbezogene Geschäfte 258.563,86 370
Devisengeschäft 916.595,92 834
Valuten- und Edelmetallgeschäft 1.491.388,93 949
sonstige Finanzgeschäfte 137.018,65 -759
2.791.531,99 1.419
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
2020 2019
EUR TEUR
Weiterverrechnete Personal- und Sachaufwendungen 65.563.632,82 77.391
Weiterverrechnete Emissionskosten 21.498.598,85 17.901
Weiterverrechnete Strukturkostenbeiträge 0,00 7.485
Erträge derivative Finanzinstrumente 151.333,61 5.994
Weiterverrechnete Beiträge zum Einheitl. Abwicklungsfonds (SRF) 5.150.291,08 4.323
Erträge aus der Auösung von Rückstellungen 11.313.166,70 3.669
Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen 1.185.866,65 3.261
Erträge aus Vermietung und Verpachtung 2.449.639,28 2.622
aus anderen Geschäften 5.854.614,09 3.252
113.167.143,08 125.898
Weiterverrechnete Personal- und Sachaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die von der VBW in ihrer Funktion als
Zentralorganisation des Volksbankenverbundes entstandenen und den Primärinstituten des Volksbankensektors gemäß
Vereinbarung über Tragung der Verbundkosten weiterverrechneten Aufwendungen.
Wertberichtigungen auf die in Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände (Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände) beinhalten im Jahr 2020 außerplanmäßige Abschreibungen bei den unter Sachanlagen ausgewiesen
Grundstücken und Gebäuden in Höhe von EUR 625.879,54 Mio. (2019: TEUR 1.517).
Der Pensionsaufwand für Zusagen, für die in Form einer Rückstellung vorgesorgt wird, beläuft sich im Geschäftsjahr auf
EUR 837.362,78 (2019: TEUR 890). Die Aufwendungen aus der Dotierung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind im
Posten Gehälter in Höhe von EUR 196.964,81 (2019: Auösung TEUR 119) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
2020 2019
EUR TEUR
Weiterverrechnete Aufwendungen 8.778.023,60 10.028
Weiterverrechnete Beiträge zum Einheitl. Abwicklungsfonds (SRF) 5.150.291,08 4.331
andere Aufwendungen 4.704.189,95 5.406
18.632.504,63 19.765
Die weiterverrechneten Aufwendungen enthalten vorwiegend Weiterverrechnungen aus Gemeinschaftswerbung sowie auf-
sichtsrechtlich bedingte Kosten.
204 Jahresnanzbericht 2020
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis:
2020 2019
EUR TEUR
Bewertungs- und Veräußerungsergebnis -37.207.296,00 -4.087
Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführung zu Rückstellungen
für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken -53.314.911,12 -34.533
Kreditgeschäft -52.754.039,67 -34.302
Wertpapiere des Umlaufvermögens -560.871,45 -231
Erträge aus der Auösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und
aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken 25.276.465,62 31.360
Kreditgeschäft 25.002.687,32 31.305
Wertpapiere des Umlaufvermögens 273.778,30 55
Saldo Posten 11 der Gewinn- und Verlustrechnung -28.038.445,50 -3.173
Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet
sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen -10.341.386,99 -11.510
Wertpapiere des Anlagevermögens -89.190,69 -748
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen -10.252.196,30 -10.762
Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere,
die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen
und Anteile an verbundenen Unternehmen 1.172.536,49 10.596
Wertpapiere des Anlagevermögens 1.144.369,29 4.163
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen 28.167,20 6.433
Saldo Posten 12 der Gewinn- und Verlustrechnung -9.168.850,50 -914
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine außerordentlichen Erträge (2019: TEUR 0).
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Steuerertrag in
Höhe von EUR 6.614.734,50 (2019: Steueraufwand TEUR 4.799) setzt sich im Wesentlichen aus einem Steueraufwand aus
der laufenden Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 3.195.691,57 (2019: TEUR 1.963), einem Steuerertrag aus Vorperioden
EUR 194.498,58 (2019: Steueraufwand TEUR 2.222), einem Steuerertrag aus der Veränderung der latenten Steuern in Höhe von
EUR 7.550.090,18 (2019: Steueraufwand TEUR 705) sowie aus einem Körperschaftsteuerertrag aus der laufenden Gruppen-
verrechnung in Höhe von EUR 2.033.983,08 (2019: TEUR 110) zusammen.
Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 14. auszuweisen
Im Posten sonstige Steuern in Höhe von EUR 2.153.440,88 (2019: TEUR 1.919) ist im Wesentlichen die im Jahr 2020 angefallene
Bankenabgabe gemäß Stabilitätsabgabegesetz mit einem Betrag von EUR 1.996.170,86 (2019: TEUR 1.743) enthalten.
Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen in der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Geschäftsjahr 2020 wurden EUR 32.763.308,65 (2019: TEUR 34.578) den Gewinnrücklagen („andere Rücklagen") zugeführt
und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 413.596,37 (2019: TEUR 422) aufgelöst.
4. Sonstige Angaben
Die VBW als Zentralorganisation erstellt einen Konzernabschluss gemäß § 59 BWG und einen Volksbanken-Verbundabschluss
gemäß § 59a BWG. Die Offenlegung des Verbundabschlusses erfolgt von der VBW mit Sitz in Wien beim Handelsgericht Wien.
Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen des VBW-Konzerns und stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten
Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist beim Handelsgericht Wien hinterlegt.
Jahresnanzbericht 2020 205204 Jahresnanzbericht 2020
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte, Korruption und Bestechung und Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
(NaDiVeG) im Rahmen der Konzern-Berichterstattung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 950,92 (2019: 1.087,7) Arbeitnehmer beschäftigt. Diese gliedern sich in 951,92 (2019:
1.087,7) Angestellte und keine (2019: 0) Arbeiter und entsprechen Vollzeitäquivalenten.
In der Position Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sind Erträge aus der gesetz-
lichen Abfertigung in Höhe von EUR 93.549,62 (2019: Aufwendungen TEUR 3.884) enthalten.
Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Anhang des Konzernabschlusses der
VOLKSBANK WIEN AG angegeben.
Gesamtkapitalrentabilität
Gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG idF des BGBl I 2014/184 beträgt die Gesamtkapitalrentabilität 0,22 % (31.12.2019: 0,25 %). Als
Gesamtkapitalrentabilität gemäß BWG ist der Quotient aus Jahresergebnis nach Steuern geteilt durch die Bilanzsumme zum
Bilanzstichtag zu verstehen.
Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Durch die Übernahme der Funktion als Zentralorganisation gemäß § 30a BWG durch die VBW unterliegt diese auf Einzelins-
titutsebene den externen Kapitalanforderungen, die auf der CRD IV und der CRR der Europäischen Union beruhen (Basel III).
Gemäß Art. 92 CRR muss die VBW zu jedem Zeitpunkt folgende Eigenmittelanforderungen erfüllen:
a) eine harte Kernkapitalquote von 4,50 %,
b) eine Kernkapitalquote von 6,00 % und
c) eine Gesamtkapitalquote von 8,00 %.
Der Gesamtrisikobetrag gemäß Art. 92 Abs. 3 CRR beträgt EUR 3.751.313.344,83 (2019: TEUR 3.994.600).
Die Kapitalquoten errechnen sich wie folgt:
a) die harte Kernkapitalquote ergibt sich aus dem harten Kernkapital des Instituts, ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags; folglich ergibt sich für die VBW eine harte Kernkapitalquote in Höhe von 15,24
% (31.12.2019: 13,68
%),
b) die Kernkapitalquote ergibt sich aus dem Kernkapital des Instituts, ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags; folglich ergibt sich für die VBW eine Kernkapitalquote in Höhe von 21,10 % (31.12.2019: 19,19 %) und
c) die Gesamtkapitalquote ergibt sich aus den Eigenmitteln des Instituts, ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags; folglich ergibt sich für die VBW eine Gesamtkapitalquote in Höhe von 32,27 % (31.12.2019: 29,81 %).
206 Jahresnanzbericht 2020
Die anrechenbaren Eigenmittel der VBW gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) betragen per 31.12.2020
EUR 1.210.482.222,21 (31.12.2019: TEUR 1.190.779) und stellen sich wie folgt dar:
31.12.2020 31.12.2019
EUR TEUR
Kernkapital (Tier 1)
Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1)
Grundkapital 137.546.531,25 137.546
Partizipationskapital Art. 484, 486 CRR 0,00 6.272
offene Rücklagen 452.159.932,89 391.147
anrechenbarer Gewinnvortrag 3.793.273,09 33.350
593.499.737,23 568.315
ab: Kürzungsposten
Abzugsposten
Wertanpassung (Art. 35 u. Art. 105 CRR) -301.723,88 -561
immaterielle Vermögensgegenstände
(Art. 36 (1) lit b CRR) -1.636.727,64 -2.237
aufgrund Artikel 3 der CRR -18.892.000,00 -18.892
Überkreuzbeteiligungen -982.026,45 0
-21.812.477,97 -21.690
hartes Kernkapital 571.687.259,26 546.625
zusätzliches Kernkapital 220.000.000,00 220.000
Ergänzungskapital (Tier 2)
Ergänzungskapital 408.600.000,00 418.507
Allgemeine Kreditrisikoanpassung (stille Reserven § 57(1) BWG) 17.870.754,88 17.871
426.470.754,88 436.378
ab: Kürzungsposten
Korrekturposten für nicht anrechenbares EK -7.675.791,92 -12.224
-7.675.791,92 -12.224
418.794.962,96 424.154
Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 CRR 1.210.482.222,21 1.190.779
Der anrechenbare Gewinnvortrag beinhaltet Gewinnvortrag in Höhe von EUR 3.379.676,72 (2019: TEUR 33.034) und den
Jahresgewinn in Höhe von EUR 413.596,37 (2019: TEUR 422).
Hinsichtlich der Aufstellung der konsolidierten anrechenbaren Eigenmittel verweisen wir auf den Konzernabschluss der VBW.
Die für den Volksbanken-Verbund festgelegte Kapitalempfehlung (CET 1 Demand) beträgt 11,41 % und setzt sich wie folgt
zusammen: Säule 1 CET 1-Anforderung von 4,5 %, Säule 2 Anforderung von 1,41 %, Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %,
Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 % und Säule 2 Kapitalempfehlung von 1,0 %. Ein
etwaiger AT1/Tier2 shortfall erhöht den CET1 Bedarf entsprechend.
Die Tier 1 Kapitalanforderung beträgt 11,38 % (Säule 1 Anforderung von 6,0 %, Säule 2 Anforderung von 1,88 %, Kapitaler-
haltungspuffer von 2,5 %, Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 %).
Jahresnanzbericht 2020 207206 Jahresnanzbericht 2020
Die Gesamtkapitalanforderung beträgt 14,00 % (Säule 1 Anforderung von 8,0 %, Säule 2 Anforderung von 2,50 %, Kapitaler-
haltungspuffer von 2,5 %, Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0%).
Per Dezember 2020 ist die höhere Anforderung aus Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute vorzuhalten.
Mit Inkrafttreten der BWG Novelle, aufgrund derer der Systemrisikopuffer und der Puffer für systemrelevante Institute additiv
vorzuhalten sind, wird eine Senkung der Quoten erwartet.
Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen betragen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder EUR 263.023,80
(2019: TEUR 497). Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Arbeitnehmer betragen EUR 1.963.313,74 (2019:
TEUR 6.333).
Die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr aktiven Aufsichtsratsmitglieder belaufen sich auf EUR 288.000,00 (2019: TEUR 290).
Die Gesamtbezüge des Vorstandes (ohne Lohnnebenkosten) betrugen EUR 1.686.000,52 (2019: TEUR 1.578). Die im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen betrugen
EUR 381.031,31 (2019: TEUR 470).
Zum 31.12.2020 bestehen keine Kredite an die Mitglieder des Vorstandes (2019: TEUR 0).
Die an Mitglieder des Aufsichtsrates gewährten Kredite betragen zum 31.12.2020 EUR 363.160,88 (2019: TEUR 377). Im
Geschäftsjahr 2020 wurden EUR 32.103,65 (2019: TEUR 23) zurückbezahlt.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden im Geschäftsjahr ausschließlich zu marktüb-
lichen Bedingungen statt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die auf den vorliegenden
Jahresabschluss wesentliche Auswirkungen haben.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 3.793.273,09 auf neue Rechnung vor-
zutragen.
208 Jahresnanzbericht 2020
Organe
Vorstand:
Dipl.-Ing. Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns
Generaldirektor Stellvertreter
Dr. Thomas Uher
Generaldirektor Stellvertreter
Aufsichtsrat:
Mag. Heribert Donnerbauer
Donnerbauer & Hübner Rechtsanwälte GmbH
Vorsitzender
Franz Gartner
Stadtgemeinde Traiskirchen
1. Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Robert Oelinger
Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater
2. Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Susanne Althaler
Mitglied
Mag. Anton Fuchs
Mitglied
Dr. Helmut Hegen, M.B.L.
HOSP, HEGEN Rechtsanwaltspartnerschaft
Mitglied
Mag. Eva Schütz
Rechtsanwaltskanzlei Hieblinger-Schütz
Mitglied
Dr. Christian Lind
Mitglied
Mag. Harald Nograsek
Mitglied
Dr. Monika Wildner, LL.M. (NYU)
Selbständige Rechtsanwältin
Mitglied
Vom Betriebsrat delegiert:
Christian Rudorfer
Betriebsratsvorsitzender ab 25.11.2020
Dipl.-BW (FH) Hermann Ehinger
Mag. Elisabeth Sölkner ab 25.11.2020
Bettina Wicha ab 25.11.2020
Manfred Worschischek
Andrea Mayer bis 24.11.2020
Rainer Obermayer bis 24.11.2020
Michaela Pokorny bis 24.11.2020
Staatskommissäre:
Ministerialrat
Christian Friessnegg
Staatskommissär
Kommissärin
Mag. Dr. Katharina Hafner
Staatskommissär-Stellvertreterin
Jahresnanzbericht 2020 209208 Jahresnanzbericht 2020
Der Vorstand
Wien, 24. Februar 2021
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter Generaldirektor-Stellvertreter
Die Offenlegung gemäß Artikel 431 CRR erfolgt im Internet auf der Homepage der VBW unter www.volksbankwien.at
210 Jahresnanzbericht 2020
Anlagenspiegel 2020
(§ 226 Abs. 1 UGB in Verbindung mit § 43 Abs. 1 BWG; alle Angaben in Euro)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Anlagevermögen
der Aktivpositionen
Wertpapiere
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen
und ähnliche Wertpapiere 843.347.597,36 54.634.650,12 57.772.113,04 19.064.557,86 859.274.692,30 4.668.241,24 0,00 0,00 3.689.859,37 978.381,87 858.296.310,43 838.679
3. Forderungen an
Kreditinstitute (Wertpapiere) 6.588.553,54 4.021.640,00 952.127,18 -4.021.323,86 5.636.742,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.636.742,50 6.589
4. Forderungen an Kunden
(Wertpapiere) 19.884.934,77 1.947.159,55 0,00 -0,01 21.832.094,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21.832.094,31 19.885
5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere 955.149.890,39 141.320.975,42 81.937.520,80 -15.543.566,42 998.989.778,59 509.964,51 0,00 0,00 482.700,00 27.264,51 998.962.514,08 954.640
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere 35.526.828,57 0,00 2.665.856,72 0,00 32.860.971,85 5.031.705,63 89.048,12 1.135.363,53 2.253.801,75 1.731.588,47 31.129.383,38 30.495
Summe 1.860.497.804,63 201.924.425,09 143.327.617,74 -500.332,43 1.918.594.279,55 10.209.911,38 89.048,12 1.135.363,53 6.426.361,12 2.737.234,85 1.915.857.044,70 1.850.288
Beteiligungen
7. Beteiligungen 200.310.013,63 502.990,74 302.670,40 0,00 200.510.333,97 132.800.932,34 2.281.702,00 0,00 276.833,12 134.805.801,22 65.704.532,75 67.509
Summe 200.310.013,63 502.990,74 302.670,40 0,00 200.510.333,97 132.800.932,34 2.281.702,00 0,00 276.833,12 134.805.801,22 65.704.532,75 67.509
Anteile an verbundenen
Unternehmen
8. Anteile an verbundenen
Unternehmen 179.867.205,02 489.021,85 0,00 0,00 180.356.226,87 152.551.571,49 7.995.919,77 0,00 0,00 160.547.491,26 19.808.735,61 27.316
Summe 179.867.205,02 489.021,85 0,00 0,00 180.356.226,87 152.551.571,49 7.995.919,77 0,00 0,00 160.547.491,26 19.808.735,61 27.316
Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens /
Sachanlagevermögen
9. Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 32.648.042,47 0,00 22.273.191,99 0,00 10.374.850,48 30.410.636,69 600.678,14 0,00 22.273.191,99 8.738.122,84 1.636.727,64 2.237
10. Sachanlagen 175.612.708,14 3.513.098,11 21.163.285,24 0,00 157.962.521,01 109.039.568,19 6.248.062,51 0,00 15.544.403,69 99.743.227,01 58.219.294,00 66.573
Summe 208.260.750,61 3.513.098,11 43.436.477,23 0,00 168.337.371,49 139.450.204,88 6.848.740,65 0,00 37.817.595,68 108.481.349,85 59.856.021,64 68.811
Gesamtsumme 2.448.935.773,89 206.429.535,79 187.066.765,37 -500.332,43 2.467.798.211,88 435.012.620,09 17.215.410,54 1.135.363,53 44.520.789,92 406.571.877,18 2.061.226.334,70 2.013.923
1.1.2020
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
und Währungs-
umrechnungen
31.12.2020
Jahresnanzbericht 2020 211210 Jahresnanzbericht 2020
Anlagenspiegel 2020
(§ 226 Abs. 1 UGB in Verbindung mit § 43 Abs. 1 BWG; alle Angaben in Euro)
ANSCHAFFUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Anlagevermögen
der Aktivpositionen
Wertpapiere
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen
und ähnliche Wertpapiere 843.347.597,36 54.634.650,12 57.772.113,04 19.064.557,86 859.274.692,30 4.668.241,24 0,00 0,00 3.689.859,37 978.381,87 858.296.310,43 838.679
3. Forderungen an
Kreditinstitute (Wertpapiere) 6.588.553,54 4.021.640,00 952.127,18 -4.021.323,86 5.636.742,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.636.742,50 6.589
4. Forderungen an Kunden
(Wertpapiere) 19.884.934,77 1.947.159,55 0,00 -0,01 21.832.094,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21.832.094,31 19.885
5. Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche
Wertpapiere 955.149.890,39 141.320.975,42 81.937.520,80 -15.543.566,42 998.989.778,59 509.964,51 0,00 0,00 482.700,00 27.264,51 998.962.514,08 954.640
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere 35.526.828,57 0,00 2.665.856,72 0,00 32.860.971,85 5.031.705,63 89.048,12 1.135.363,53 2.253.801,75 1.731.588,47 31.129.383,38 30.495
Summe 1.860.497.804,63 201.924.425,09 143.327.617,74 -500.332,43 1.918.594.279,55 10.209.911,38 89.048,12 1.135.363,53 6.426.361,12 2.737.234,85 1.915.857.044,70 1.850.288
Beteiligungen
7. Beteiligungen 200.310.013,63 502.990,74 302.670,40 0,00 200.510.333,97 132.800.932,34 2.281.702,00 0,00 276.833,12 134.805.801,22 65.704.532,75 67.509
Summe 200.310.013,63 502.990,74 302.670,40 0,00 200.510.333,97 132.800.932,34 2.281.702,00 0,00 276.833,12 134.805.801,22 65.704.532,75 67.509
Anteile an verbundenen
Unternehmen
8. Anteile an verbundenen
Unternehmen 179.867.205,02 489.021,85 0,00 0,00 180.356.226,87 152.551.571,49 7.995.919,77 0,00 0,00 160.547.491,26 19.808.735,61 27.316
Summe 179.867.205,02 489.021,85 0,00 0,00 180.356.226,87 152.551.571,49 7.995.919,77 0,00 0,00 160.547.491,26 19.808.735,61 27.316
Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens /
Sachanlagevermögen
9. Immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens 32.648.042,47 0,00 22.273.191,99 0,00 10.374.850,48 30.410.636,69 600.678,14 0,00 22.273.191,99 8.738.122,84 1.636.727,64 2.237
10. Sachanlagen 175.612.708,14 3.513.098,11 21.163.285,24 0,00 157.962.521,01 109.039.568,19 6.248.062,51 0,00 15.544.403,69 99.743.227,01 58.219.294,00 66.573
Summe 208.260.750,61 3.513.098,11 43.436.477,23 0,00 168.337.371,49 139.450.204,88 6.848.740,65 0,00 37.817.595,68 108.481.349,85 59.856.021,64 68.811
Gesamtsumme 2.448.935.773,89 206.429.535,79 187.066.765,37 -500.332,43 2.467.798.211,88 435.012.620,09 17.215.410,54 1.135.363,53 44.520.789,92 406.571.877,18 2.061.226.334,70 2.013.923
kumulierte
Abschreibungen
1.1.2020
kumulierte
Abschreibungen
31.12.2020
Abschreibungen
des GJ
Abgänge
Zuschreibungen
31.12.2020
VJ in TEUR
212 Jahresnanzbericht 2020
212 1 Bericht über den Geschäftsverlauf
und die wirtschaftliche Lage
212 1.1 Geschäftsverlauf
212 1.1.1 Geschäftsverlauf
212 1.1.2 Wirtschaftliches Umfeld
218 1.1.3 Erläuterungen zur
Gewinn- und Verlustrechnung
219 1.1.4 Erläuterungen zu Bilanz und Eigenmittel
221 1.2 Bericht über die Zweigniederlassungen
221 1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren
221 1.4 Nachhaltigkeit
221 2 Bericht über die voraussichtliche
Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
221 2.1 Wirtschaftliches Umfeld
und voraussichtliche Entwicklung
des Unternehmens
221 2.1.1 Wirtschaftliches Umfeld
222 2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung
des Unternehmens
223 2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
224 2.2.1 Aktuelle Entwicklungen
224 2.2.2 Risikopolitische Grundsätze
224 2.2.3 Organisation des Risikomanagements
225 2.2.4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
225 2.2.5 Verbundweites Risikomanagement
242 2.3 Verwendung von Finanzinstrumenten
LAGEBERICHT
Jahresnanzbericht 2020 213212 Jahresnanzbericht 2020
243 3 Bericht über Forschung
und Entwicklung
243 4 Berichterstattung über wesentliche
Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems in Hinblick
auf den Rechnungslegungsprozess
243 4.1 Kontrollumfeld
243 4.2 Risikobeurteilung
244 4.3 Kontrollmaßnahmen
244 4.4 Information und Kommunikation
244 4.5 Überwachung
214 Jahresnanzbericht 2020
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1 Geschäftsverlauf
1.1.1 Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf in der VOLKSBANK WIEN AG (VBW) war im Geschäftsjahr 2020 vom COVID-19-Ausbruch signikant
beeinusst. In dieser sehr herausfordernden Zeit war die Leistungsfähigkeit des Bankbetriebes sowohl personell als auch
technisch und organisatorisch zu jeder Zeit sichergestellt. Weiters konnte die Kundenbetreuung auf allen Kanälen mit exiblen
und schnellen Lösungen gewährleistet werden. In einem sehr guten Zusammenspiel von Markt, Kunden- und Kreditreferenten
und VB Services für Banken Ges.mb.H. konnten schnell dringende Kundenanliegen bezüglich Stundungen und Überbrückungs-
nanzierungen abgearbeitet werden. In diesen herausfordernden Zeiten lag der Schwerpunkt in erster Linie auf der Be-
treuung unserer Bestandskunden. Um diese Kunden in den Jahren 2020 und 2021 durch die Krise zu begleiten, wurde eine
Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen in Form von Stundungen und Überbrückungsnanzierungen angeboten. So wurden
bis zum 31.12.2020 in Summe ca. 3.920 Finanzierungen von rd. 2.750 Kunden im Rahmen von COVID-19-Maßnahmen an die
wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kunden angepasst, für 3.080 Konten wurden hierfür Stundungsmaßnahmen vereinbart,
während in rd. 840 Fällen auch Rahmenerhöhungen bzw. Überbrückungsnanzierungen ausgereicht wurden.
Die weitreichenden wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus‘ haben das wirt-
schaftliche Leben massiv negativ beeinusst. Gemildert wurden diese Auswirkungen auf die Realwirtschaft durch die von
der österreichischen Regierung ergriffenen Maßnahmen. Da zu erwarten ist, dass einige Kunden nach Ende der staatlichen
Hilfsprogramme, wie auch vom Kreditschutzverband prognostiziert, wirtschaftlich nicht lebensfähig sein werden, hat die
VBW unter Anwendung statistischer Verfahren und Prognoserechnungen Risikovorsorgen für die Folgen der Pandemie vorge-
sehen. Die Einschätzung und Bevorsorgung etwaiger Risiken aus dem Kreditgeschäft aufgrund der COVID-19-Pandemie war
Grund dafür, dass sich der negative Bewertungssaldo aus Zuführungen und Auösungen für Wertberichtigungen und Rück-
stellungen für das Kreditgeschäft und aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve von EUR 3,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 28,0 Mio.
im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte.
Operativ war 2020 für die VBW ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Die Servicierung der bestehenden Kunden und deren spezielle
Bedürfnisse stand während der Pandemie im Vordergrund für die VBW. Die Erfolge dieser Bemühungen sind bei den Dienst-
leistungserträgen, insbesondere bei den Provisionen aus dem Wertpapiergeschäft, ersichtlich, die sich in der Berichtsperiode
um EUR 2,1 Mio. gegenüber der Vergleichsperiode verbesserten.
In dieser herausfordernden Zeit war der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBW besonders wichtig. Dadurch
entstanden unter anderem vermehrt Aufwendungen für Mund-Nasen-Schutz-Masken, Plexiglasschilder, Desinfektionsmittel
und -ständer, Sonderreinigungen etc., aber auch Investitionen in digitale Ausstattung. Andererseits führten Reduktionen von
Reisekosten, Veranstaltungen, Werbeaktivitäten, Gebäudeverwaltungskosten etc. zu verminderten Aufwendungen.
Eine zusätzliche Belastung hat sich im Geschäftsjahr durch Insolvenzen österreichischer Kreditinstitute (insbesondere der
Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG) ergeben. Die Rolle der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-
einrichtung ist es dabei, im Sicherungsfall die sicherungspichtigen Einlagen der Kunden auszuzahlen. Der VBW als Mit-
gliedsinstitut entsteht aus den erhöhten Beiträgen zum Zweck der Wiederauffüllung der Einlagensicherung in den nächsten
5 Jahren eine Mehrbelastung von rund EUR 11 Mio. Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich daraus ein Mehraufwand von rund
EUR 2,9 Mio.
Diese COVID-19-bedingten Sondereffekte sowie der Mehraufwand für die Einlagensicherung konnten durch die erfolgreiche
Steigerung der Betriebserträge sowie der Reduktion des Personal- und Sachaufwandes nicht gänzlich kompensiert werden,
weshalb sich der Jahresüberschuss der VBW im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,8 Mio. auf EUR 32,8 Mio. reduzierte.
Wesentlichste Kapitalmarkttransaktion in der Berichtsperiode war die Teilnahme an dem „targeted longer-term renancing
operations“-Programm (TLTRO III-Programm) der Europäischen Zentralbank in einer Höhe von EUR 1,5 Mrd. Die Verzinsung
des Programmes hängt hierbei vom anrechenbaren Kreditwachstum im festgelegten Beobachtungszeitraum ab.
1.1.2 Wirtschaftliches Umfeld
Die COVID-19-Pandemie hat in der österreichischen Konjunktur tiefe Spuren hinterlassen. Nach negativen Wachstumsraten
des Bruttoinlandsprodukts von -2,8 % Q/Q im ersten und -11,6 % Q/Q im zweiten Quartal kam es von Juli bis September
LAGEBERICHT
Jahresnanzbericht 2020 215214 Jahresnanzbericht 2020
mit +12 % Q/Q zu einem kräftigen Aufschwung. Auch im dritten Quartal wurde die Wirtschaftsleistung des Vorjahres aber
nicht annähernd erreicht, sie lag 4,2 % unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Im November und im Dezember wurden
zur Eindämmung der Pandemie erneute Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Infolge sank das BIP im vierten Quartal
laut Wirtschaftsforschungsinstitut um 4,3 % Q/Q, womit die Wirtschaftsleistung 7,8 % unter dem Niveau des Vorjahreszeit-
raums lag. Für das Gesamtjahr 2020 errechnete das WIFO in der Erstschätzung eine saison- und arbeitstagsbereinigte
Wachstumsrate von -7,4 %. Die BIP-Lücke der Eurozone war im dritten Quartal mit -4,3 % J/J nur unwesentlich größer
als in Österreich. Im letzten Jahresviertel sank das BIP in der Währungsunion um 0,7 % Q/Q, womit sich der Abstand zur
Wirtschaftsleistung im Vorjahreszeitraum auf 5,1 % vergrößerte. Im Gesamtjahr 2020 sank das Bruttoinlandsprodukt laut
der Schnellschätzung von Eurostat um 6,8 %. Für den inländischen Konjunkturverlauf erwiesen sich – vor allem im zweiten
Halbjahr – der produzierende Sektor, die Warenexporte und der staatliche Konsum als Stütze, während der private Konsum,
die Bruttoanlageinvestitionen und die touristischen Exporte wesentlich zur Rezession beitrugen.
Die Krise hat sich auch am Arbeitsmarkt niedergeschlagen. Laut Eurostat erreichte die österreichische Arbeitslosenrate ihren
Höchstwert im Juni bei 6,0 %, ging über den Sommer leicht zurück und stieg im Herbst wieder an auf 5,8 % im Dezember. Im
Jahr 2019 war die Arbeitslosigkeit auf 4,5 % und somit auf den niedrigsten Wert seit 2008 gesunken. In der Eurozone war eine
ähnliche Entwicklung zu beobachten: Ausgehend von 7,5 % 2019, ebenso der tiefste Stand seit 2008, stieg die Arbeitslosenrate
auf 8,6 % in den Sommermonaten und ging anschließend leicht zurück auf 8,3 % im Dezember 2020. Nach nationaler Berech-
nungsmethode war die Arbeitslosenquote in Österreich deutlich höher als in den harmonisierten europäischen Daten ab-
lesbar, sie stieg auf 9,5 % im November und 11 % im Dezember. Zudem befanden sich in Österreich am 31. Dezember 2020
417.113 Personen in Kurzarbeit.
Wie schon in den Jahren davor gehörte Österreich zu den Ländern mit den höchsten Inationsraten der Eurozone. Laut Har-
monisiertem Verbraucherpreisindex schwankte die Inationsrate in Österreich von Jänner bis Dezember 2020 zwischen 0,6 %
und 2,2 %, für das Gesamtjahr errechnete die Statistik Austria eine Ination von 1,4 %. Im gemeinsamen Währungsraum lag
die Teuerungsrate im vergangenen Jahr zwischen -0,3 % und 1,4 % mit -0,3 % zuletzt im Dezember.
Die Europäische Zentralbank hat mit einem Maßnahmenbündel auf die COVID-19-Krise reagiert. Im Frühjahr legte sie das
Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) auf, dessen Laufzeit in der Dezember-Sitzung bis zumindest März 2022
verlängert wurde. Das Volumen der Anleihenkäufe unter diesem Programm erhöhte die EZB dabei auf max. 1,85 Billionen
Euro, weitere 120 Mrd. Euro kaufte die EZB im Rahmen ihres schon 2019 wieder begonnenen „Asset Purchase Programme“
von 20 Mrd. Euro monatlich, die im März für 2020 um einen zusätzlichen Jahresrahmenbetrag (Envelope) von 120 Mrd. Euro
aufgestockt wurden. Zudem werden neue Tranchen an Langfristkrediten (TLTRO III) aufgelegt, deren Konditionen die EZB
schon im Frühjahr gelockert hat. So liegt der Zinssatz für Banken, die die Ziele der Kreditvergabe erreichen, für 12 Monate
um 50 Basispunkte unter dem Einlagenzinssatz, was im Jahr 2020 -1 % entspricht. Ergänzt werden diese Kredite durch
langfristige Finanzierungen, deren Konditionen nicht an die Kreditvergabe gebunden sind, die „Pandemic emergency longer
term renancing operations“-Programme (PELTRO). Der Zinssatz liegt hier 25 Basispunkte unter dem durchschnittlichen
Hauptrenanzierungssatz während der Laufzeit. Im Dezember wurden eine zusätzliche TLTRO III-Bonikationsperiode sowie
zusätzliche PELTROs beschlossen sowie einzelne Bestandteile der Konditionen gelockert.
Die Zinsen gingen am Geldmarkt 2020 weiter zurück. Der Dreimonatssatz begann das Jahr mit -0,38 % und sank im März
auf -0,39 %, um kurz darauf auf -0,16 % anzusteigen. Von April an ging der Zinssatz wieder zurück und sank bis auf -0,55 %
Ende Dezember. Ähnlich entwickelte sich am Kapitalmarkt die Rendite 10-jähriger österreichischer Staatsanleihen. Ausge-
hend von -0,02 % zu Jahresbeginn wurde ein Tief bei -0,47 % erreicht, auf das eine rasche Erholung in den positiven Bereich
auf 0,28 % folgte. Im weiteren Jahresverlauf sank die Rendite auf -0,43 % zu Jahresende. Deutsche Benchmarkanleihen
rentierten Anfang Jänner 2020 noch mit -0,23 %, im März sank die Rendite bis auf -0,86 % und stieg wenig später auf -0,2 %,
Ende Dezember lag die Benchmarkrendite bei -0,57 %.
Auch die Fed in den USA hat umfassend auf die COVID-19-Krise reagiert. Das Leitzinsband wurde um 150 Basispunkte auf
0,0 % bis 0,25 % gesenkt und Wertpapierkäufe wurden ohne Begrenzung ausgeweitet, die Fed verwies dabei auf die Erreichung
ihrer geldpolitischen Ziele und die normale Funktionsweise der Finanzmärkte. Zudem wurden mehrere Kreditfazilitäten auf-
gelegt, die die Liquidität von Banken und anderen Akteuren an den Finanzmärkten sicherstellen sollen, und auch Kredite für
Unternehmen, Non-Prot Organisationen, Bundesstaaten und Kommunen bereitstellen. Im August 2020 gab die Fed das
Ergebnis der Überprüfung ihrer geldpolitischen Strategie bekannt. Das 2 %-Inationsziel wird nunmehr als längerfristiger
Durchschnitt betrachtet, nach Phasen zu niedriger Ination darf diese auch einige Zeit moderat über dem Zielwert liegen.
216 Jahresnanzbericht 2020
Zudem wurde die Denition des Beschäftigungsziels angepasst. Der Euro hat gegenüber dem Dollar im Jahresverlauf aufge-
wertet, lag der Wechselkurs zu Jahresbeginn noch bei 1,12 USD/EUR, so stieg er bis Jahresende auf 1,22 USD/EUR. Gegen-
über dem Schweizer Franken beendete der Euro mit 1,08 CHF/EUR auf einem ähnlichen Niveau, wie er es mit 1,09 CHF/EUR
begonnen hat. Zwischendurch wertete der Franken auf, blieb aber oberhalb der Marke von 1,05 CHF/EUR.
Regionalentwicklung und Branchen
Wien ist das einzige Bundesland, in dem der Produktionswert der Sachgütererzeugung im ersten Halbjahr 2020 gestiegen
ist, der Aufwärtstrend setzte sich im dritten Quartal fort. Jedoch verzeichnete Wien im Gesamtjahr mit -74 % J/J den mit
Abstand stärksten Einbruch der Nächtigungszahlen im Tourismus. Der (weitaus moderatere) Rückgang des Produktions-
werts in der Bauwirtschaft und des Umsatzes im Einzelhandel waren in den ersten drei Quartalen ebenfalls stärker als
im landesweiten Durchschnitt. Eine positive Entwicklung zeigt sich beim regionalen Außenhandel, hier hat Wien im ersten
Halbjahr ein Plus verzeichnet, während in allen anderen Bundesländern die Warenausfuhren zurückgingen. Positiv wich
auch der Wiener Arbeitsmarkt vom Trend ab, die Arbeitslosenzahlen stiegen (von überdurchschnittlichem Ausgangsniveau
aus) in der Bundeshauptstadt 2020 unterdurchschnittlich an.
In Niederösterreich war der Rückgang des Einzelhandelsumsatzes in der ersten Jahreshälfte am geringsten und die Erholung
im dritten Jahresviertel am stärksten. Im ersten Halbjahr teilte sich Niederösterreich den Spitzenplatz mit Oberösterreich.
Während das Minus in der Sachgüterproduktion deutlicher als im bundesweiten Schnitt ausel, entwickelte sich die Bau-
produktion in den ersten drei Quartalen besser. Im Gesamtjahr war das Nächtigungsminus das zweithöchste nach Wien, der
Anstieg der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer war aber unterdurchschnittlich. Während der Rückgang der Bruttowert-
schöpfung im ersten Halbjahr geringer war als im österreichweiten Mittel, el das Minus bei den Warenausfuhren größer aus.
Im Burgenland stach das Bauwesen hervor, das sich, wie auch in Vorarlberg, im ersten Halbjahr positiv und bundesweit am
stärksten entwickelte, im dritten Quartal aber hinter den bundesweiten Schnitt zurückel. Die Sachgüterproduktion blieb
die ersten neun Monate unterdurchschnittlich, der Einzelhandelsumsatz entwickelte sich jedoch dynamischer als im Mittel.
Das Burgenland verzeichnete im Gesamtjahr ein weniger stark ausgeprägtes Nächtigungsminus als der österreichweite
Tourismus, auch der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer blieb hinter dem bundesweiten Trend
zurück. Gering el im ersten Halbjahr auch der Rückgang der Warenexporte aus, ebenso war das Minus der Bruttowert-
schöpfung unterdurchschnittlich.
Die Steiermark verzeichnete in den ersten neun Monaten den stärksten Rückgang in der Sachgüterproduktion. Das Bauwesen
entwickelte sich im ersten Halbjahr besser, im dritten Quartal hingegen schlechter als im Durchschnitt. Die gesamten ersten
neun Monate dynamischer als im bundesweiten Schnitt war der Trend im Einzelhandel. Ebenfalls gut abgeschnitten hat
die Steiermark im Tourismus, wo der Rückgang der Nächtigungszahlen – u.a. dank des überdurchschnittlichen Anteils inlän-
discher Gäste – im Gesamtjahr mit -24,5 % J/J nach Kärnten am geringsten war. Dies konnte den Arbeitsmarkt aber kaum
stützen, die Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer stieg 2020 im Vergleich deutlich an. Die Dynamik in der Sachgü-
terproduktion spiegelte sich im ersten Halbjahr auch in den Warenexporten wider, die österreichweit den stärksten Rückgang
aufwiesen. Das Minus in der Bruttowertschöpfung war in der ersten Jahreshälfte größer als im bundesweiten Mittel.
In Kärnten war der Rückgang der Nächtigungen im Tourismus dank der Sommersaison österreichweit am geringsten, die
Nächtigungszahlen gingen mit -17 % J/J nur etwa halb so stark zurück wie in Österreich insgesamt. Auch der Anstieg an
Arbeitslosen und Schulungsteilnehmern blieb 2020 unterdurchschnittlich. Ebenso blieb das Minus im Einzelhandelsumsatz
und in der Sachgüterproduktion in den ersten neun Monaten unter dem bundesweiten Durchschnitt. Nur die Dynamik in
der Bauproduktion konnte in den ersten drei Quartalen mit dem österreichweiten Trend nicht mithalten. Auch die Brutto-
wertschöpfung im ersten Halbjahr sank stärker als im Durchschnitt. Die Warenexporte entwickelten sich aber ähnlich wie
im bundesweiten Mittel.
In Oberösterreich konnten die Sachgütererzeugung und das Bauwesen mit den anderen Bundesländern im ersten Halbjahr
nicht mithalten. Während die Sachgüterproduktion im dritten Quartal an Dynamik gewann, blieb diese im Baugewerbe
schwach. Die Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes war aber die gesamten ersten neun Monate überdurchschnittlich.
Im Gesamtjahr 2020 blieben sowohl der Anstieg der Personen in Arbeitslosigkeit oder Schulung als auch das Minus bei
den Nächtigungen im Tourismus nahe am bundesweiten Durchschnitt. Etwas größer als im Mittel war der Rückgang der
Warenausfuhren und der Bruttowertschöpfung im ersten Halbjahr.
Jahresnanzbericht 2020 217216 Jahresnanzbericht 2020
Salzburg verzeichnete 2020 einen leicht unterdurchschnittlichen Nächtigungsrückgang im Tourismus und eine im Bundes-
ländervergleich dynamische Entwicklung der Sachgüterproduktion und des Bauwesens in den ersten neun Monaten. Die
Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes blieb in diesem Zeitraum aber hinter dem bundesweiten Mittel zurück. Im ersten
Halbjahr elen sowohl der Rückgang der Warenexporte als auch der Bruttowertschöpfung unterdurchschnittlich aus. Die
Arbeitslosigkeit ist aber im Gesamtjahr stärker gestiegen als im bundesweiten Durchschnitt.
Die Sachgütererzeugung sank in Tirol in den ersten neun Monaten unterdurchschnittlich, im dritten Quartal el dann die
Bauproduktion hinter den bundesweiten Trend zurück. Die Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes blieb über die gesamten
ersten neun Monate unterdurchschnittlich. Während im Gesamtjahr 2020 auch der Rückgang der Nächtigungen im Tourismus
geringer als im Mittel aller Bundesländer ausel, hatten die diesbezüglichen Einschränkungen doch überdurchschnittliche
Folgen. Der Tiroler Arbeitsmarkt erlitt 2020 den österreichweit höchsten Anstieg an Personen in Arbeitslosigkeit oder Schu-
lung. Im ersten Halbjahr erfuhr die Tiroler Wirtschaft auch den bundesweit stärksten Rückgang der Bruttowertschöpfung.
Eine positivere Entwicklung war in der ersten Jahreshälfte bei den Warenausfuhren zu sehen, mit einem geringen Minus
belegte Tirol im Bundesländervergleich den zweiten Platz.
In Vorarlberg war 2020 der Rückgang der Nächtigungszahlen im Tourismus geringer als im Durchschnitt, die Zahl der Men-
schen in Arbeitslosigkeit oder Schulung stieg aber im Bundesländervergleich deutlich an. Sowohl die Sachgüterproduktion
als auch die Bauproduktion und die Umsätze im Einzelhandel zeigten in den ersten neun Monaten eine überdurchschnittliche
Dynamik. Im ersten Halbjahr ging die Bruttowertschöpfung dennoch etwas stärker zurück als im bundesweiten Mittel, die
Warenausfuhren sanken weniger stark als im Schnitt.
Die schon vor der Pandemie zu beobachtende Abachung der Baukonjunktur hat sich in der Krise beschleunigt. So gingen
die Wohnbauinvestitionen im ersten Halbjahr um 5,5 % J/J zurück, die Zahl der Baubewilligungen, die schon seit 2017 rück-
läug ist, sank um 18 %. Wenn die niedrigeren Baugenehmigungen auf die Fertigstellungen durchschlagen, dürfte auch das
Angebot niedriger ausfallen, was den Markt tendenziell stabilisiert. Dennoch wurde in Wien 2020 ein Fertigstellungsrekord
ausgewiesen. Die Preise wurden vom gestiegenen Angebot und den von der Rezession belasteten Einkommen aber kaum
beeinusst. Der österreichische Wohnimmobilienmarkt zeigte in den ersten drei Quartalen laut Immobilienpreisindex der
Oesterreichischen Nationalbank eine starke Dynamik. Die Preissteigerungen waren im ersten Quartal besonders bei Einfa-
milienhäusern in Wien mit 10,4 % J/J beachtlich, im zweiten und dritten Quartal verzeichneten Einfamilienhäuser sowohl in
Wien als auch in Österreich ohne Wien zweistellige Jahreswachstumsraten. Auch bei Eigentumswohnungen beschleunig-
ten sich die Preiszuwächse und lagen im dritten Quartal bei 9,1 % in Wien und bei 8,3 % im Aggregat Österreich ohne Wien.
In Wien, wo die Entwicklung zu 93 % vom Markt für Eigentumswohnungen bestimmt wird (Österreich ohne Wien: 70 %),
verteuerten sich Immobilien somit im ersten Quartal um 3,9 %, etwas schwächer als im Jahr 2019, und im zweiten und
dritten Quartal um 4,1 % und 9,4 %. Ein ähnlicher Trend ist in Österreich exkl. Wien zu erkennen, mit 2,8 % in den ersten
drei Monaten des Jahres verteuerten sich Immobilien schon etwas stärker als 2019, in den beiden folgenden Quartalen
beschleunigten sich die Wachstumsraten auf 6,8 % und 9,7 %. Eine Abschwächung zeichnete sich laut Maklern und Immo-
bilienunternehmen hingegen in einigen Segmenten des Gewerbeimmobilienmarktes ab.
Nach dem Rekordjahr 2019 startete der österreichische Tourismus mit weiteren Nächtigungszuwächsen in das Jahr 2020,
schon im März brachen aber die Übernachtungszahlen aufgrund der COVID-19-Pandemie ein. In den Sommermonaten
konnten die Beherbergungsbetriebe durch eine erhöhte Nachfrage von inländischen Gästen die Auswirkungen der Reise-
beschränkungen etwas abfedern, aber das Vorjahresniveau wurde in keinem Monat erreicht. Der Start in die Wintersaison
wurde zuletzt von neuen „Lockdown“-Maßnahmen begleitet, wodurch es im November und Dezember in den Tourismusbe-
trieben nahezu zu einem Totalausfall kam. Im Gesamtjahr 2020 sanken die Nächtigungszahlen laut vorläugen Daten der
Statistik Austria um 35,9 %.
Sowohl die Kredite von Nichtbanken als auch deren Einlagen wiesen im abgelaufenen Jahr überdurchschnittliche Wachs-
tumsraten auf. Die Wohnbaukredite widerspiegelten dabei hauptsächlich den robusten Wohnimmobilienmarkt, während
das Wachstum der Unternehmenskredite stärker von Stundungen und staatlich garantieren Überbrückungen getrieben
war. Das Vorhalten von Liquidität durch die Unternehmen und der teils technisch durch Lockdowns, teils sozial durch die
ökonomischen Unsicherheiten ausgelöste Konsumrückgang waren die Hauptmotive für die trotz niedriger Zinsen spürbar
wachsenden Einlagen.
218 Jahresnanzbericht 2020
1.1.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Nettozinsertrag beträgt im Geschäftsjahr EUR 80,4 Mio. (2019: EUR 96,5 Mio.). Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von
EUR 127,2 Mio. (2019: EUR 139,7 Mio.) beinhalten Zinsen aus Kundenforderungen u. negativ verzinsten Einlagen in Höhe von
EUR 101,4 Mio. (2019: EUR 106,2 Mio.), Zinsen aus Forderungen an Kreditinstitute und Negativzinsen aus Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 14,7 Mio. (2019: EUR 13,6 Mio.), Gebühren und Provisionen mit Zinsencharakter
in Höhe von EUR 4,0 Mio. (2019 EUR 6,9 Mio.), Zinsen aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
in Höhe von EUR 3,2 Mio. (2019: EUR 6,5 Mio.) und Zinsen aus sonstigen Aktiva in Höhe von EUR 3,9 Mio. (2019: EUR 6,6 Mio.).
Der Zinsertrag aus sonstigen Aktiva umfasst Zinszahlungen aus Interest Rate Swaps und Cross Currency Swaps zur Absi-
cherung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Euro und Fremdwährung.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von EUR 43,3 Mio. um EUR 3,5 Mio. auf EUR 46,8 Mio.
Die Zinsen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Negativzinsen aus Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von
EUR 9,2 Mio. (2019: EUR 10,7 Mio.) und für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von EUR 3,4 Mio. (2019: EUR 3,9 Mio.)
haben sich insbesondere aufgrund des rückläugen Zinsniveaus gegenüber dem Vorjahr verringert. Der Zinsaufwand für
verbriefte Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 30,6 Mio. (2019: EUR 28,8 Mio.) setzt sich im Wesentlichen aus den Zinsen für
die im April 2019 begebene AT 1 Emission und den Zinsen für Ergänzungskapital zusammen. Wertminderungen von Kunden-
forderungen aufgrund von marktinduzierten Vertragsanpassungen waren im Geschäftsjahr 2020 erstmalig auf Grund neuer
bilanzieller Anforderungen zu erfassen und erhöhen den Zinsaufwand um EUR 3,6 Mio.
Die Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren betrugen im Geschäftsjahr
EUR 0,0 Mio. (2019: EUR 0,4 Mio.). Die Erträge aus Beteiligungen blieben mit EUR 1,1 Mio. gegenüber dem Vorjahr (2019: EUR
1,2 Mio.) konstant. Die Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen erhöhten sich auf EUR 30,1 Mio. (2019: EUR 1,5 Mio.).
Dies ist maßgeblich auf eine phasengleich bilanzierte Gewinnausschüttung der 3V-Immobilien Errichtung-GmbH in Höhe
von EUR 28,9 Mio. zurückzuführen.
Der Provisionssaldo erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von EUR 56,0 Mio. auf EUR 60,2 Mio. Die Provisionserträge be-
tragen EUR 81,9 Mio. (2019: EUR 84,2 Mio.). Im Zahlungsverkehr sind die Erträge mit EUR 32,8 Mio. (2019: EUR 34,8 Mio.)
ebenso wie im Kreditgeschäft mit EUR 9,5 Mio. (2019: EUR 12,0 Mio.) rückläug. Dagegen erhöhten sich die Erträge im
Wertpapiergeschäft gegenüber dem Vorjahr von EUR 27,3 Mio. auf EUR 29,4 Mio. Im Dienstleistungsgeschäft blieben die
Erträge mit EUR 10,1 Mio. (2019: EUR 10,0 Mio.) nahezu unverändert.
Die Provisionsaufwendungen betragen EUR 21,7 Mio. (2019: EUR 28,2 Mio.). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist
überwiegend auf niedrigere Provisionen im Wertpapiergeschäft in Höhe von EUR 6,1 Mio. (2019: EUR 11,5 Mio.) zurückzu-
führen. Im Vorjahr entstanden Provisionsaufwendungen im Zusammenhang mit der Emission von Covered-Bonds und einer
AT1-Emission in Höhe von EUR 5,2 Mio. Im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden keine Emissionskosten.
Die Provisionsaufwendungen im Kreditgeschäft elen mit EUR 10,6 Mio. ebenfalls geringer aus als im Vorjahr mit EUR 11,6 Mio.
Im Zahlungsverkehr blieben die Provisionsaufwendungen mit EUR 4,9 Mio. (2019: EUR 5,1 Mio.) annähernd konstant.
Das Ergebnis aus Finanzgeschäften erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von EUR 1,4 Mio. auf EUR 2,8 Mio. Neben dem
Bewertungsergebnis aus Zinsderivaten in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2019: -0,8 Mio.) el auch das Bewertungsergebnis aus
Edelmetallen mit EUR 1,5 Mio. (2019: EUR 0,9 Mio.) besser als im Vorjahr aus.
Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 12,7 Mio. und setzen sich größten-
teils aus weiterverrechneten Aufwendungen der VBW an die Verbundbanken, in ihrer Funktion als Zentralorganisation des
Volksbankenverbundes zusammen. Die Erträge aus Weiterverrechnungen der Zentralorganisation sanken im Geschäftsjahr
im Wesentlichen auf Grund einer – der Zentralorganisation zuzurechnenden – phasengleich bilanzierten Gewinnausschüt-
tung, vermindert um die ausschüttungsbedingte Abschreibung der Anteile an diesem verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr
wirkte sich die vorzeitige Auösung eines Zinsswaps mit EUR 6,0 Mio. positiv auf das Ergebnis aus. In den Erträgen aus
Auösungen von Rückstellungen in Höhe von EUR 11,3 Mio. (2019: EUR 3,7 Mio.) sind Auösungen von Rückstellungen für
Zinsderivate in Höhe von EUR 4,1 Mio. (2019: EUR 0,1 Mio.) enthalten. Eine Aufgliederung der sonstigen betrieblichen Erträge
ist im Anhang unter Punkt „3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung“ dargestellt.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 196,8 Mio. beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen
und sonstige Verwaltungsaufwendungen und sanken im Geschäftsjahr um EUR 13,1 Mio. gegenüber dem Vorjahr.
Jahresnanzbericht 2020 219218 Jahresnanzbericht 2020
Die Ende 2019 erfolgte Übertragung von Mitarbeitern an zwei Tochtergesellschaften zur Übernahme verbundweiter opera-
tiver Dienstleistungen sowie zusätzliche Personalabbaumaßnahmen führten zu geringeren Personalaufwendungen. Diese
verringerten sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr von EUR 105,8 Mio. um EUR 12 Mio. auf EUR 93,8 Mio.
Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind mit EUR 103,0 Mio. gegenüber dem Vorjahr mit EUR 104,1 Mio. leicht ge-
sunken. Ein geringerer Rechts-, Prüfungs- u. Beratungsaufwand mit EUR 13,4 Mio. (2019: EUR 20,4 Mio.) und Aufwendun-
gen für Mieten und Leasing mit EUR 5,6 Mio. (2019: EUR 9,1 Mio.) wirkten sich positiv auf den Sachaufwand aus. Höhere
Kosten-Weiterverrechnungen von Konzerngesellschaften für die Erbringung von Dienstleistungen für die VB Wien sowie
die gegenüber dem Vorjahr um EUR 2,9 Mio. gestiegene Beiträge für den Einlagensicherungsfonds wirkten sich dagegen
aufwandserhöhend aus. Die größte Position im Sachaufwand entfällt mit EUR 38,5 Mio. im Geschäftsjahr auf Aufwendungen
für die Datenverarbeitung (2019: EUR 36,2 Mio.), gefolgt von den allgemeinen Sachaufwendungen mit EUR 24,6 Mio. (2019:
EUR 13,0 Mio.) und dem Rechts , Prüfungs- und Beratungsaufwand mit EUR 13,4 Mio. (2019: EUR 20,4 Mio.).
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,2 Mio. auf EUR 18,6 Mio. ist ins-
besondere auf geringere Aufwendungen für Fondshaftungen und geringere Vorsorgen für negative Marktwerte von Derivaten
zurückzuführen. Der größte Anteil der sonstigen, betrieblichen Aufwendungen entfällt mit EUR 13,9 Mio. (2019: EUR 14,4 Mio.)
auf Aufwendungen, die an die Mitglieder der Volksbanken-Verbunds weiterverrechnet werden. Diese Aufwendungen be-
inhalten mehrheitlich Weiterverrechnungen aus Kosten für die Gemeinschaftswerbung sowie aufsichtsrechtlich bedingte
Kosten.
Die Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände beinhalten die Abschrei-
bungen des Anlagevermögens und belaufen sich im Geschäftsjahr inklusive außerplanmäßiger Abschreibungen des Anla-
gevermögens und der sofortigen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf EUR 6,8 Mio. (2019: EUR 7,8 Mio.) Die
außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 0,6 Mio. betreffen im Wesentlichen Abwertungen von Liegenschaften.
Das Betriebsergebnis stieg aufgrund der oben dargestellten Ergebniseffekte insgesamt deutlich von EUR 45,4 Mio. auf
EUR 65,5 Mio. an.
Das Bewertungs- und Veräußerungsergebnis weist im Geschäftsjahr einen negativen Saldo in Höhe von EUR -37,2 Mio.
(2019: EUR -4,1 Mio.) auf, welcher maßgeblich aus erhöhten Risikovorsorgen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie resultiert.
Der negative Bewertungssaldo aus Zuführungen und Auösungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen für das
Kreditgeschäft und aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve beträgt EUR -28,0 Mio. (2019: EUR -3,1 Mio.).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Abschreibungen auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe
von EUR 10,3 Mio. erforderlich. Negativ wirkte sich insbesondere die ausschüttungsbedingte Abschreibung von Anteilen an
einem verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 7,5 Mio. aus. Im Vorjahr wurden Abschreibungen auf Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 10,8 Mio. vorgenommen. Zuschreibungen auf Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhten im Vorjahr das Bewertungs- und Veräußerungsergebnis um EUR 6,4 Mio.
Zu weiteren Details und Aufgliederung siehe Aufgliederung zum Bewertungs- und Veräußerungsergebnis im Anhang zum
Jahresabschluss.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag und der Aufwendungen
aus sonstigen Steuern sind im Anhang unter Punkt „3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung“ dargestellt.
1.1.4 Erläuterungen zu Bilanz und Eigenmittel
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 1,5 Mrd. auf rund EUR 15,0 Mrd. Dies ist maßgeblich
auf die im Zuge des TLTRO III-Programmes der Europäischen Zentralbank erfolgte Renanzierung in Höhe von EUR 1,5 Mrd.
zurückzuführen.
Die Forderungen an Kreditinstitute beinhalten größtenteils Renanzierungen von Verbundbanken und verringerten sich
gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,2 Mrd. auf EUR 2,3 Mrd.
220 Jahresnanzbericht 2020
Die Forderungen an Kunden sind im Verlauf des Geschäftsjahrs vor allem wegen COVID-19-bedingter, rückläuger Ausnüt-
zungen von Kontokorrentrahmen um EUR 0,2 Mrd. auf EUR 5,4 Mrd. moderat gesunken.
Die Schuldtitel öffentlicher Stellen bestehen ausschließlich aus Wertpapieren in Euro und betragen zum Ende des Ge-
schäftsjahres EUR 0,9 Mrd. (2019: EUR 0,9 Mrd.).
Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen zum Jahresabschluss EUR 198,0 Mio. (2019: EUR 408,4 Mio.) und verringer-
ten sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR 210,4 Mio. Diese Position beinhaltet zum überwiegenden Teil die positiven
Marktwerte und Zinsabgrenzungen von Zinsabsicherungsgeschäften im Handelsbuch (Interest Rate Swaps) in Höhe von
EUR 124,1 Mio. (2019: EUR 356,1 Mio.). Der saldierte Ausweis „interner Derivate“ führte zu einem Rückgang der sonstigen
Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenstände ist im Anhang unter Punkt
„2.1 Erläuterungen zu Aktivposten“ dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen mehrheitlich aus täglich fälligen Einlagen in Euro und weisen im Ge-
schäftsverlauf einen Anstieg von EUR 6,5 Mrd. auf EUR 6,8 Mrd. auf.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich insbesondere aufgrund der Teilnahme am TLTRO III-Pro-
gramm der Europäischen Zentralbank in Höhe von EUR 1,5 Mrd. von EUR 2,8 Mrd. auf EUR 4,2 Mrd. Mit Ausnahme aus dem
TLTRO III-Programm sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten überwiegend den Verbundbanken zuzuordnen.
In den verbrieften Verbindlichkeiten sind Covered-Bond Emissionen in Höhe von EUR 2,5 Mrd. enthalten. Die verbrieften
Verbindlichkeiten betragen zum Ende des Geschäftsjahres EUR 2,6 Mrd. und weisen einen geringen Anstieg gegenüber dem
Vorjahr (2019: EUR 2,5 Mrd.) auf.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 160,5 Mio. (2019: EUR 434,3 Mio.) setzen sich überwiegend aus negativen
Marktwerkten und Zinsabgrenzungen aus Zinsabsicherungsgeschäften (Interest Rate Swaps) im Handelsbuch in Höhe von
EUR 127,3 Mio. (2019: EUR 366,5 Mio.) zusammen. Der saldierte Ausweis „interner Derivate“ führte zu einem Rückgang
der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten ist im Anhang unter
Punkt „2.2 Erläuterungen zu Passivposten“ dargestellt.
Im Dezember 2020 erfolgte der Rückkauf von selbst begebenem PS-Kapital im Nennbetrag von EUR 9,9 Mio. unter gleich-
zeitiger Ausbuchung („Konfusion“), wodurch sich das Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 verminderte.
Die Gewinnrücklagen (andere Rücklagen) erhöhten sich auf Grund des in der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2020
getroffenen Gewinnverwendungsbeschlusses zur Thesaurierung um EUR 30,0 Mio. sowie auf Grund der im Zuge der Bi-
lanzaufstellung vorgenommenen Zuweisung des Jahresüberschusses des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020 in Höhe von
EUR 32,8 Mio. Darüber hinaus wurde der über dem historischen Ausgabekurs liegende Teil des Kaufpreises für den Rückkauf
von selbst begebenem PS-Kapital (s.o.) in Höhe von EUR 0,5 Mio. gegen die Gewinnrücklagen (andere Rücklagen) verrechnet.
Dies führte in Summe zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen von EUR 109,1 Mio. um EUR 62,3 Mio. auf EUR 171,4 Mio.
Gemäß Art 92 CRR muss die VBW zu jedem Zeitpunkt folgende Eigenmittelanforderungen erfüllen:
a) eine harte Kernkapitalquote von 4,5 %,
b) eine Kernkapitalquote von 6,0 % und
c) eine Gesamtkapitalquote von 8,0 %.
Die Bemessungsgrundlage für die Eigenmittelanforderungen ist der Gesamtrisikobetrag, dieser beträgt zum Jahresende
EUR 3,8 Mrd. (31.12.2019: EUR 4,0 Mrd.) Die Mindestanforderungen an die VBW in absoluten Beträgen sind ein hartes Kern-
kapital von EUR 168,8 Mio., ein Kernkapital von EUR 225,1 Mio. und ein Gesamtkapital von EUR 300,1 Mio. Die tatsächliche
harte Kernkapitalquote beträgt 15,2 %, womit die Eigenmittelanforderungen zum Abschlussstichtag um EUR 402,9 Mio. über-
erfüllt wurden. Die Kernkapitalquote beträgt 21,1 % und wurde um EUR 566,6 Mio. übererfüllt. Die Gesamtkapitalquote beträgt
32,3 %. Somit wurden die gesetzlichen Eigenmittelanforderungen zum Abschlussstichtag um EUR 910,4 Mio. übererfüllt.
Jahresnanzbericht 2020 221220 Jahresnanzbericht 2020
1.2 Bericht über die Zweigniederlassungen
Die VBW verfügt über keine Zweigniederlassungen.
1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren
Die bankrechtlichen Eigenmittel der VBW betragen zum 31.12.2020 EUR 1.210,5 Mio. (31.12.2019: EUR 1.190,8 Mio.). Die
risikogewichteten Aktiva betrugen zum Ultimo 2020 EUR 3,8 Mrd. und sind gegenüber dem Ultimo 2019 (EUR 4,0 Mrd.) um
EUR 0,2 Mrd. gesunken.
Die vorhandenen Eigenmittel überschreiten das regulatorische Erfordernis um EUR 910,4 Mio.
– Die harte Kernkapitalquote bezogen auf das Gesamtrisiko beträgt 15,2 %. (31.12.2019: 13,7 %)
– Die Kernkapitalquote bezogen auf das Gesamtrisiko beträgt 21,1 % (31.12.2019: 19,2 %)
– Die Gesamtkapitalquote liegt bei 32,3 % (31.12.2019: 29,8 %)
Aufgrund der Zentralorganisationsfunktion, welche die VBW für den Volksbanken-Verbund ausübt, sind die folgenden Kenn-
zahlen nur bedingt mit anderen Retailbanken vergleichbar.
Der Ausleihungsgrad I beträgt im Berichtsjahr 297,2 % (2019: 280,3 %). Der Ausleihungsgrad I errechnet sich als Quotient
zwischen Kundenforderungen und Spareinlagen.
Der Ausleihungsgrad II beträgt im Berichtsjahr 57,7 % (2019: 61,7 %). Der Ausleihungsgrad II errechnet sich als Quotient
zwischen Kundenforderungen und der Summe von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und verbrieften Verbindlichkeiten.
Die Provisionsspanne beträgt im Geschäftsjahr 0,4 % (2019: 0,4 %). Die Provisionsspanne errechnet sich als Quotient aus
dem Saldo aus Provisionserträgen und Provisionsaufwendungen und der Bilanzsumme.
Die Betriebsertragsspanne beträgt im Geschäftsjahr 1,9 % (2019: 2,1 %). Die Betriebsertragsspanne errechnet sich als
Quotient zwischen Betriebserträgen und Bilanzsumme.
Die Betriebsaufwandsspanne beträgt im Geschäftsjahr 1,5 % (2019: 1,8 %). Die Betriebsaufwandsspanne errechnet sich als
Quotient zwischen Betriebsaufwendungen und Bilanzsumme.
1.4 Nachhaltigkeit
Die VBW berichtet über Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
Menschenrechte, Korruption und Bestechung sowie Diversität gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
(NaDiVeG) im Rahmen der Konzern-Berichterstattung in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1 Wirtschaftliches Umfeld und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
2.1.1 Wirtschaftliches Umfeld
OeNB-Prognose und WIFO
Im Dezember 2020 prognostizierte das WIFO Wachstumsraten von 4,5 % 2021 und 3,5 % 2022, falls ein erneuter „Lockdown“
2021 vermieden werden kann. Sollte es zu einem vierwöchigen vollen und anschließenden ebenso lange andauernden teil-
weisen „Lockdown“ im ersten Quartal kommen, soll die Wachstumsrate im heurigen Jahr bei 2,5 % liegen. Die EZB erwartet
in den ebenfalls im Dezember veröffentlichten Projektionen für 2021 in der Eurozone eine Wachstumsrate von 3,9 % heuer
und 4,2 % sowie 2,1 % in den Folgejahren. Die darin enthaltene OeNB-Prognose sieht die Rate des Wirtschaftswachstums in
Österreich heuer bei 3,6 %, worauf 4,0 % und 2,2 % in den nächsten beiden Jahren folgen. Auch die OeNB gibt einen unteren
Wert für den Fall fortdauernder Einschränkungen an. Das „starke“ COVID-Szenario beziffert das BIP-Wachstum für das
222 Jahresnanzbericht 2020
laufende Jahr auf lediglich 0,4 %, gefolgt von 3,3 % J/J 2022. Die laut dem mittleren OeNB-Szenario größten Wachstumsbei-
träge sollen im heurigen Jahr vom privaten Konsum und den Exporten stammen. Das real verfügbare Haushaltseinkommen
steigt demnach 2021 um 0,2 % und legt in den nächsten beiden Jahren mit 2,3 % und 1,8 % deutlicher zu. Die Sparquote
der Haushalte sinkt heuer auf 10 %, womit sie noch klar über dem Wert von 2019 liegt, fällt aber mit 7,9 % und 7,7 % in den
nächsten beiden Jahren unter das Vorkrisenniveau.
Die OeNB geht davon aus, dass die Inationsrate heuer bei 1,4 % und in den nächsten beiden Jahren bei 1,7 % liegt. Die
Projektionen der EZB für den Euroraum sehen deutlich niedrigere Inationsraten von 1,0 % heuer und 1,1 % sowie 1,4 %
in den beiden Folgejahren, womit die Ination im gesamten Prognosehorizont klar unterhalb des Zielwerts der EZB liegen
dürfte. Dies und die angekündigte weiterhin lockere Geldpolitik sprechen für ein weiterhin niedriges Zinsniveau im Jahr 2021.
Zur Jahresmitte wird das Ergebnis der Überprüfung der geldpolitischen Strategie erwartet. Diese könnte eine in Nuancen
veränderte Denition des Inationsziels bringen.
Gesteigerte Inationserwartungen, etwa durch höhere Energiepreise und die Rücknahme von preisdämpfenden Mehrwert-
steuersenkungen oder vermehrte Investitionsnachfrage, zu der etwa die von der Bundesregierung beschlossene Investi-
tionsprämie beitragen kann, führen aber möglicherweise zu wieder steigenden Renditen. Die prognostizierte Belebung der
Investitionen würde, ebenso wie die auch noch zum Jahreswechsel feststellbare solide Nachfrage nach Wohnimmobilien,
im laufenden Jahr ein weiteres Kreditwachstum erwarten lassen. Gedämpft bzw. kompensiert wird dies insbesondere bei
den Unternehmenskrediten aber durch das erhöhte Ausgangsniveau, die Rückführung von Überbrückungen und die in diesem
Jahr beginnende Tilgung gestundeter Beträge.
Das Hauptrisiko des skizzierten Ausblicks liegt im Fortgang der Pandemie. Rasche Fortschritte würden den Ausblick aufhellen,
Mutationen und/oder organisatorische Mängel bei der Impfstrategie können aber auch zu empndlichen Rückschlägen hren
und die Rücknahme der Beschränkungen, die zu Jahresbeginn auf dem Wirtschaftsleben lasteten, langsamer gestalten als
erhofft. Je länger die Pandemie andauert, desto mehr werden die nanziellen (und politischen) Möglichkeiten von Staaten
und Unternehmen überdehnt, was nicht nur die spätere Konjunkturerholung belastet, sondern auch ein wachsendes System-
risiko auf dem Finanzmarkt nach sich ziehen kann. Auch der Handelskonikt stellt weiterhin ein konjunkturelles Risiko dar.
Zudem könnte es zu erneuten Unterbrechungen oder Verzögerungen in internationalen Lieferketten kommen, die österrei-
chische Exporteure und Zulieferer betreffen können und in der Folge andere Unternehmen und die Beschäftigungssituation
der privaten Haushalte belasten, was sich auch im Bankgeschäft niederschlagen würde. Verlängerte bzw. erneute Reise-
beschränkungen oder ein mangelndes Gefühl der persönlichen Sicherheit würden den Tourismus treffen. Spannungen
in der Europäischen Union, mitunter im Zusammenhang mit den andauernden Verhandlungen über die Beziehungen mit
Großbritannien oder eine wachsende politische Unsicherheit in den Mitgliedsländern, etwa nach Neuwahlen, stellen ein
Risiko für den Pfad der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region dar. Ein rascher Zinsanstieg wäre ebenfalls als Risiko
für Konjunktur und Immobilienmärkte einzustufen. Eine abrupte Änderung des makroökonomischen Umfelds könnte auch
dazu führen, dass Unternehmensanleihen mit dem niedrigsten Investment-Grade Rating BBB herabgestuft werden, sodass
Verkäufe in Folge von Ratingverschlechterungen zu Verwerfungen an den Finanzmärkten führen könnten. Zusätzlich haben
auch geopolitische Konikte das Potenzial, den wirtschaftlichen Ausblick zu trüben.
2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die regional agierenden Volksbanken betreuen die Kundinnen und Kunden vor Ort und sind im Verbund Sprachrohr ihrer
Interessen und derer Bedürfnisse. Um als Hausbank der Österreicherinnen und Österreicher noch besser auf deren Be-
dürfnisse eingehen zu können, setzen die Volksbanken das Betreuungskonzept „Hausbank der Zukunft" konsequent im
Verbund um. Die Kunden in den Regionen werden in den Mittelpunkt gestellt. Ziel ist es zum erfolgreichsten dezentralen
Bankenverbund in Österreich zu werden.
Die Volksbanken haben zur Positionierung des Verbundes als „Hausbank der Zukunft“ die Umsetzung des Programmes
„Adler“ beschlossen. Die umfangreichen Maßnahmen aus „Adler“ werden im Volksbanken-Verbund seit 2019 konsequent
umgesetzt, berichtet und gesteuert. Bis Ende 2022 soll das Projekt vollumfänglich abgeschlossen sein.
Die konsequente Ausrichtung als Hausbank der Zukunft steht auf zwei Säulen. Auf einer hohen Abwicklungsqualität für die
regionale Kundenarbeit und auf der zentralen Säule „Steuerung und Dienstleistung“ mit der Bündelung von Zentralfunktionen
des Verbundes innerhalb der VBW.
Jahresnanzbericht 2020 223222 Jahresnanzbericht 2020
Durch die konsequenten Weiterentwicklungen unseres „hausbanking“ sind die Volksbanken am Puls der Zeit und die Kunden
haben uns dafür in den aktuellen Kundenzufriedenheitsmessungen ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt.
Weiters arbeiten die Volksbanken efzienter nach einheitlichen Regeln und in einheitlichen Strukturen zusammen. Die
genossenschaftliche Arbeitsteilung ist mehrheitlich umgesetzt. Seit Mitte 2020 verfügen die Volksbanken über einheitliche
Organigramme und die neuen Stellenbeschreibungen und Leistungskataloge sind zu drei Viertel implementiert. Die Umset-
zungspläne in den Bereichen Finanzen, Controlling, Legal und Compliance sind mittlerweile verbundweit im Echtbetrieb. Bei
den Aufgaben im Facility Management und der Auslagerung ORG/IT sind die nalen Schritte schon gesetzt.
Die Einführung von MSC Passiv, MSC Aktiv und der Kreditsachbearbeitung in den Verbundbanken, sowie die laufende Un-
terstützung und Kooperation mit der Zentralorganisation der VBW macht sich bezahlt. Die neue, schlankere und efzientere
Zusammenarbeit schlägt sich günstig in der Kostenstruktur nieder.
Für 2021 stehen neben dem Kunden weiterhin die verbundweite Zusammenarbeit, die Verbesserung der Prozesse und die
Forcierung der Digitalisierung im Mittelpunkt.
In Summe werden diese strukturellen wie kulturellen Veränderungen dazu beitragen, die Volksbank als modernster Ban-
ken-Verbund in Österreich zu etablieren.
Der Volksbanken-Verbund hat sich im Zuge der Mittelfristplanung eine Reihe strategischer Ziele gesetzt, deren Erreichung,
Einhaltung bzw. Unter- oder Überschreitung über die nächsten Jahre im Fokus des Managements stehen wird. Dazu zählen
unter anderem eine Verbesserung der Cost-Income-Ratio, eine Kernkapitalquote (CET 1) von mindestens 10,9 %, eine Gesamt-
kapitalquote von mindestens 15,5 %, eine NPL Quote (Non-performing loans) von maximal 3,0 %, sowie einen Return on Equity
(RoE) von über 8,0 %.
Der Fokus der VBW als Retailbank soll in dieser herausfordernden Zeit weiterhin auf das Kundengeschäft gelegt werden, ins-
besondere unterstützt durch die Verstärkung des Engagements bei der Digitalisierung des Vertriebs, eine der wesentlichsten
Chancen aus der COVID-19-Krise. Nicht zuletzt aufgrund des geänderten Kundenverhaltens und dessen Auswirkung auf den
Vertrieb liegt hier ein wesentlicher Fokus der VBW. Es besteht dadurch die Möglichkeit dem Kunden schnelleres Service zu
bieten und somit die Kundenbeziehung zu stärken. Erfreulich ist dabei die Tatsache, dass die VBW gerade jetzt mit der App
„hausbanking“ ein sehr wettbewerbsfähiges Produkt am Markt hat.
Die VBW hat mit den gebildeten Risikovorsorgen die zu erwartende Verschlechterung der Kreditqualität berücksichtigt. Da
nach derzeitiger Einschätzung davon auszugehen ist, dass mit den Risikovorsorgen im Abschluss 2020 alle der VBW derzeit
bekannten Risiken aus der COVID-19-Krise abgedeckt werden können, wird für das Geschäftsjahr 2021 trotz deutlich höher
geplanter Risikoaufwendungen mit einem positiven Jahresüberschuss gerechnet. Im Einzelabschluss der VBW wird aus
heutiger Sicht nicht mit einer Reduktion der verteilungsfähigen Posten („Available Distributable Items“) gerechnet.
2.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die Übernahme und professionelle Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken ist eine Kernfunktion
jeder Bank. Die Volksbank Wien (VBW) als Zentralorganisation (ZO) des Kreditinstitute-Verbundes gemäß § 30a BWG beste-
hend aus der VBW und den zugeordneten Kreditinstituten (ZK) des Volksbankensektors erfüllt diese zentrale Aufgabe für den
Volksbanken-Verbund, sodass dieser über Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren für die Erfassung, Beurteilung,
Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken und der Vergütungspolitik und -praktiken
(§ 39 Abs. 2 BWG) verfügt. Die Umsetzung der Steuerung im Volksbanken-Verbund erfolgt durch Generelle und im Bedarfsfall
durch Individuelle Weisungen und korrespondierende Arbeitsrichtlinien in den ZKs.
Folgende Risiken werden im Volksbanken-Verbund im Zuge der Risikoinventur als wesentlich eingestuft:
– Kreditrisiken
– Marktrisiken
– Liquiditätsrisiken
Operationelle Risiken
Sonstige Risiken (z.B. Strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Eigenkapitalrisiko und Ertrags- und Kostenrisiko,
Modellrisiko)
224 Jahresnanzbericht 2020
2.2.1 Aktuelle Entwicklungen
Der Volksbanken-Verbund durchlief im Jahr 2020 erneut den jährlichen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess
(Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus der EZB. Im Mai
wurde von der EZB angekündigt, dass für den SREP 2020 ein pragmatischer Ansatz verfolgt wird. Im Zuge dessen erhielt die
VBW in ihrer Funktion als ZO des Volksbanken-Verbundes im November 2020 einen „operational letter“, welcher ein verein-
fachtes Verfahren zur Übermittlung der aufsichtlichen Erwartungen darstellt. Des Weiteren wurde von der EZB angekündigt
die Höhe der Säule 2 Anforderung (2,5 %) und der Säule 2 Kapitalempfehlung (1,0 %) nur unter außergewöhnlichen Umständen
anzupassen.
Basierend auf dem pragmatischen Ansatz der EZB für den SREP 2020 und unter Berücksichtigung der derzeit für den
Volksbanken-Verbund geltenden Kapitalanforderungen wurde von der EZB entschieden, keinen neuen Beschluss für den
SREP-Zyklus 2020 zu erlassen. Der Beschluss der EZB vom Dezember 2019 und damit die Höhe der Kapitalanforderungen
bleiben somit weiterhin in Kraft.
Mit Beschluss der EZB vom April 2020 wurde die Zusammensetzung der Kapitalanforderungen als Reaktion auf den Aus-
bruch der Corona Pandemie geändert. Kapitalinstrumente, die nicht als hartes Kernkapital einzustufen sind, können für die
teilweise Erfüllung der Säule 2 Anforderung herangezogen werden. Die Säule 2 Anforderung muss nun nicht mehr zu 100 %
mit CET1 erfüllt werden, sondern muss zu mindestens 56,25 % mit hartem Kernkapital und zu mindestens 75 % mit Kern-
kapital vorgehalten werden. Durch die geänderte Zusammensetzung der Säule 2 Anforderung hat sich der Bedarf an AT1
erhöht. Der dadurch entstandene AT1 shortfall wird mit CET 1 abgedeckt. Unverändert bleibt die Höhe der Gesamtkapital-
anforderung von 14 %. Damit ergeben sich für den Volksbanken-Verbund per 31.12.2020 folgende Kapitalquoten:
Die für den Volksbanken-Verbund festgelegte Kapitalempfehlung (CET 1 Demand) beträgt 10,41 % und setzt sich wie folgt
zusammen: Säule 1 CET 1-Anforderung von 4,5 %, Säule 2 Anforderung von 1,41 %, Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %, Sys-
temrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 % und Säule 2 Kapitalempfehlung von 1,0 %. Damit ist
der CET 1 Demand aufgrund der geänderten Zusammensetzung der Säule 2 Anforderung um 1,09 Prozentpunkte gesunken.
Ein etwaiger AT1/Tier 2 shortfall erhöht den CET1 Bedarf entsprechend.
Die Tier 1 Kapitalanforderung beträgt 11,38 % (Säule 1 Anforderung von 6,0 %, Säule 2 Anforderung von 1,88 %, Kapitaler-
haltungspuffer von 2,5 %, Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 %) und ist aufgrund der
geänderten Zusammensetzung der Säule 2 Anforderung um 0,62 Prozentpunkte gesunken.
Die Gesamtkapitalanforderung beträgt 14,00 % (Säule 1 Anforderung von 8,0 %, Säule 2 Anforderung von 2,50 %, Kapitalerhal-
tungspuffer von 2,5 %, Systemrisikopuffer von 1,0 %, Puffer für systemrelevante Institute von 1,0 %) und ist somit unverändert
geblieben.
Per Dezember 2020 ist die höhere Anforderung aus Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute vorzuhalten.
Mit Inkrafttreten der BWG Novelle, aufgrund derer der Systemrisikopuffer und der Puffer für systemrelevante Institute additiv
vorzuhalten sind, wird eine Senkung der Quoten erwartet.
2.2.2 Risikopolitische Grundsätze
Die risikopolitischen Grundsätze der VBW umfassen die innerhalb des Volksbanken-Verbundes gültigen Normen im Umgang
mit Risiken und werden zusammen mit dem Risikoappetit vom ZO-Vorstand festgelegt. Ein verbundweit einheitliches Regel-
werk und Verständnis zum Risikomanagement ist die Basis für die Entwicklung eines Risikobewusstseins und einer Risiko-
kultur im Unternehmen. Der Volksbanken-Verbund lässt sich in seinen Aktivitäten vom Grundsatz leiten, Risiken nur in dem
Maße einzugehen, wie dies zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele erforderlich ist. Die damit verbundenen Risiken
werden gesamthaft unter Anwendung von Grundsätzen für das Risikomanagement durch die Gestaltung der Organisations-
struktur und der Geschäftsprozesse gesteuert.
2.2.3 Organisation des Risikomanagements
Die VBW hat alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um dem Anspruch eines modernen Risikoma-
nagements zu entsprechen. Es gibt eine klare Trennung zwischen Markt und Marktfolge. Die Funktion eines zentralen und
unabhängigen Risikocontrollings ist eingerichtet. An der Spitze des Risikocontrollings steht auf Vorstandsebene der Chief
Risk Ofcer (CRO). Innerhalb des Vorstandsressorts des CRO gibt es eine Trennung zwischen Risikocontrolling und opera-
tivem Kreditrisikomanagement. Die Risikobeurteilung, -messung und -kontrolle erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip. Diese
Jahresnanzbericht 2020 225224 Jahresnanzbericht 2020
Aufgaben werden zur Vermeidung von Interessenskonikten von unterschiedlichen Organisationseinheiten wahrgenommen.
Das Geschäftsmodell erfordert es, Risiken effektiv zu identizieren, zu bewerten, zu messen, zu aggregieren und zu steu-
ern. Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und
Überwachungsprozessen gesteuert, die eng an den Tätigkeiten der Unternehmens- und Geschäftsbereiche ausgerichtet
sind. Als Voraussetzung und Basis für ein solides Risikomanagement wird das Risk Appetite Framework (RAF) für den
Volksbanken-Verbund auch in der VBW laufend weiterentwickelt, um den Risikoappetit bzw. den Grad der Risikotoleranz zu
denieren, den die VBW bereit ist zu akzeptieren, um seine festgelegten Ziele zu erreichen. Der Grad der Risikotoleranz manifes-
tiert sich insbesondere durch die Festlegung und Überprüfung von geeigneten Limiten und Kontrollen. Das Rahmenwerk wird
laufend im Hinblick auf regulatorische Anforderungen, Änderungen im Marktumfeld oder des Geschäftsmodells überprüft
und weiterentwickelt. Das Ziel der VBW ist es, durch dieses Rahmenwerk ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollum-
feld zu entwickeln, in dem alle Mitarbeiter ihre Rolle und Verantwortung verstehen und wahrnehmen.
Die Steuerung der Risiken im Volksbanken-Verbund erfolgt über drei beschlussfassende Gremien in der VBW: (i) Risk Com-
mittee (RICO), (ii) Asset Liability Committee (ALCO), (iii) Kreditkomitee (KK). Die Zuständigkeiten dieser Komitees umfassen
sowohl Themenbereiche der VBW als Einzelinstitut als auch Agenden des gesamten Volksbanken-Verbundes gem. §30a BWG.
Die Risikoberichterstattung in den ZKs erfolgt in den jeweiligen lokalen Gremien.
Das RICO dient für die Steuerung aller wesentlichen Risiken auf mit Fokus auf Portfolioebene und stellt sicher, dass Ent-
scheidungen über Risikopolitik im Einklang mit dem Risikoappetit stehen. Ziel ist es, dem Vorstand der VBW eine ganz-
heitliche Betrachtung aller Risiken (Gesamtbankrisikobericht) sowie eine Übersicht zu aufsichtsrechtlichen und sonstigen
risikorelevanten Themenstellungen zur Verfügung zu stellen.
Das ALCO ist das zentrale Gremium zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken, Währungs- und Liquiditätsrisiken, sowie für
Veranlagungsrisiken durch Positionierungen des Bankbuches, unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Risiko und
Ertrag und der langfristigen Sicherstellung der Renanzierung.
Das KK ist ein Gremium für Kreditentscheidungen auf Basis der gültigen Kompetenzregelungen, für die Abnahme von
Maßnahmenplänen bei Sanierungs- bzw. Betreibungskunden sowie für die Genehmigung von Dotierungen von Einzelwert-
berichtigungen, Rückstellungen und Verzichten.
2.2.4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellen sich in der VBW wie folgt dar:
Säule 1: Mindesteigenmittelanforderungen
Im Rahmen der Säule 1 wird die Erfüllung der regulatorischen Mindestanforderungen sichergestellt. Sowohl für das Kre-
ditrisiko als auch für das Marktrisiko und das Operationelle Risiko kommen die jeweiligen regulatorischen Standardansätze
zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderungen zur Anwendung.
Säule 2: Internal Capital & Liquidity Adequacy Assessment
Über den internen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozess werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzu-
stellen, dass allen Risiken, die sich aus aktuellen und geplanten Geschäftsaktivitäten ergeben, eine jederzeit angemessene
Liquiditäts- und Kapitalausstattung gegenübersteht. Die Ausgestaltung des internen Liquiditäts- und Kapitaladäquanzprozes-
ses richtet sich dabei nach den regulatorischen Anforderungen und den aufsichtlichen Erwartungen der EZB sowie nach den
internen Leitlinien.
Säule 3: Offenlegung
Den Anforderungen der Säule 3 wird durch die Veröffentlichung der qualitativen und quantitativen Offenlegungsvorschriften
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) auf der institutseigenen Homepage
unter www.volksbankwien.at/investoren/offenlegung nachgekommen.
2.2.5 Verbundweites Risikomanagement
Das Risikocontrolling der VBW als ZO verantwortet die Risiko-Governance, Methoden und Modelle für die verbundweit
strategischen Risikomanagementthemen sowie die Vorgaben zur Steuerung auf Portfolioebene. Die ZO hat zur Erfüllung
226 Jahresnanzbericht 2020
ihrer Steuerungsfunktion Generelle Weisungen (GW) gegenüber den ZKs erlassen. Die GW RAF (Risk Appetite Framework),
GW ICAAP, GW ILAAP, GW Grundsätze des Kreditrisikomanagements (GKRM) und die nachgelagerten Verbundhandbücher
und die damit verbundenen Arbeitsrichtlinien regeln verbindlich und einheitlich das Risikomanagement. Die Risikostrategie
wird ebenfalls in Form einer GW erlassen. Ziel ist es, allgemeine und verbundweit konsistente Rahmenbedingungen und
Grundsätze für die Messung und den Umgang mit Risiken sowie die Ausgestaltung von Prozessen und organisatorischen
Strukturen verständlich und nachvollziehbar zu dokumentieren bzw. festzulegen. Die Vorstände und Geschäftsführer der
ZKs haben im Rahmen ihrer allgemeinen Sorgfaltspicht im Interesse der Gesellschaften ausnahmslos und uneinge-
schränkt dafür Sorge zu tragen, dass die Generellen Weisungen im jeweiligen Unternehmen formal und faktisch Geltung
erlangen. Jegliche Abweichungen und Sonderregelungen zu den Generellen Weisungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt
und vorab mit der VBW als ZO abzustimmen und von dieser zu genehmigen.
Im Volksbanken-Verbund werden eine umfassende Risikokommunikation und ein direkter Informationsaustausch als be-
sonders wichtig angesehen. Um einen fachlichen Austausch auf Arbeitsebene zu ermöglichen, wurde ein Fachausschuss
des Risikocontrollings eingeführt. Jedes ZK muss über eine eigene Risk Management Function (RMF) verfügen, die für die
unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken im jeweiligen ZK zuständig ist.
Die Risiko-Governance sowie die Methoden und Modelle werden vom Risikocontrolling der VBW als ZO tourlich an die ak-
tuellen Rahmenbedingungen angepasst bzw. weiterentwickelt. Neben der regelmäßigen Re-Modellierung, Re-Kalibrierung
sowie Validierung der Risikomodelle werden die Methoden im ICAAP & ILAAP laufend verbessert und neue aufsichtsrechtliche
Anforderungen überwacht und zeitgerecht umgesetzt.
a) Interner Kapitaladäquanzprozess
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen, risikoadäquaten Kapitalausstattung hat die VBW in ihrer Funktion als ZO des Volks-
banken-Verbundes internationaler Best Practice folgend einen internen Kapitaladäquanzprozess (ICAAP) als revolvierenden
Steuerungskreislauf aufgesetzt dem sowohl die VBW als auch alle ZKs unterliegen. Der ICAAP startet mit der Identikation
der wesentlichen Risiken, durchläuft den Prozess der Risikoquantizierung und -aggregation, der Ermittlung der Risiko-
tragfähigkeit, der Limitierung und schließt mit der laufenden Risikoüberwachung und daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Erläuterungen zum ILAAP sind unter dem Punkt d) Liquiditätsrisiko dargestellt.
Die einzelnen Elemente des Kreislaufes werden mit unterschiedlicher Frequenz durchlaufen (z.B. täglich für die Risikomes-
sung Marktrisiko Handelsbuch, quartalsmäßig für die Erstellung der Risikotragfähigkeitsrechnung, jährlich für Risikoinventur
und Festlegung der Risikostrategie). Alle im Kreislauf beschriebenen Aktivitäten werden zumindest jährlich auf ihre Aktualität
und ihre Angemessenheit hin geprüft, bei Bedarf an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und vom Vorstand der
ZO abgenommen. Eine umfassende Überarbeitung des internen Kapitaladäquanzprozesses hat sich im Jahr 2019 aufgrund
des im November 2018 veröffentlichten Leitfadens der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer ange-
messenen Kapitalausstattung ergeben. Mit Hinblick darauf wurden insbesondere die Risikotragfähigkeitsrechnung und der
interne Stresstest weiterentwickelt.
Risikoinventur
Die Risikoinventur hat zum Ziel die Wesentlichkeit bestehender und neu eingegangener bankgeschäftlicher Risiken zu
bestimmen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zusammengefasst und für die VBW ausgewertet. Die Ergebnisse
der Risikoinventur ießen in die Risikostrategie ein und bilden den Ausgangspunkt für die Risikotragfähigkeitsrechnung, da
wesentliche Risikoarten in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt werden.
Risikostrategie
Die Risikostrategie der VBW basiert auf der Verbund-Risikostrategie und auf der Verbund-Geschäftsstrategie und schafft
konsistente Rahmenbedingungen und Grundsätze für ein einheitliches Risikomanagement. Die Risikostrategie wird zumin-
dest jährlich auf ihre Aktualität und ihre Angemessenheit hin geprüft und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.
Sie gibt die Regeln für den Umgang mit Risiken vor, und sorgt für die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die
Erstellung der Risikostrategie erfolgt im Zuge der Geschäftsplanung. Die Verknüpfung der Inhalte der Risikostrategie und
der Geschäftsplanung erfolgt verbundweit durch die Integration der Zielvorgaben des Risk Appetite Statements in die GW
Controlling – Planung und Reporting.
Jahresnanzbericht 2020 227226 Jahresnanzbericht 2020
Risikoappetiterklärung (Risk Appetite Statement – RAS) und Limitsystem
Das Kernelement der Risikostrategie stellt ein im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehendes Risk Appetite Statement
(RAS) und integriertes Limitsystem dar. Das aus strategischen und vertiefenden Kennzahlen bestehende RAS Kennzahlen-Set
unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung zentraler strategischer Ziele der VBW und operationalisiert diese.
Der Risikoappetit, d.h. die Indikatoren des RAS, wird aus dem Geschäftsmodell, dem aktuellen Risikoprol, der Risikokapazi-
tät und den Ertragserwartungen bzw. der strategischen Planung abgeleitet. Das auf Teilrisikoarten herunter gebrochene
Limitsystem sowie das RAS geben den Rahmen für jenes maximale Risiko vor, das die VBW bereit ist, für die Erreichung
der strategischen Ziele einzugehen. Die RAS Kennzahlen werden mit einem Ziel-, einem Trigger- und einem Limitwert
versehen und werden ebenso wie die Gesamtbank- und Teilrisikolimits laufend überwacht. Damit wird sichergestellt, dass
Abweichungen von der Risikostrategie rasch erkannt werden und zeitgerecht Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet
werden können. Das Kennzahlenset des RAS setzt sich wie folgt zusammen:
Kapitalkennzahlen (z.B. CET1-Ratio, T1-Ratio, TC-Ratio, RTF)
Kreditrisikokennzahlen (z.B. NPL-Ratio, Coverage Ratio, Nettozuführungsquote Risikovorsorgen, Forbearance Ratio)
Zinsrisikokennzahlen (z.B. OeNB Zinsrisikokoefzient, PVBP, EBA Zinsrisikokoefzient)
Liquiditätsrisikokennzahlen (z.B. LCR, NSFR)
Kennzahlen für das operationelle Risiko (z.B. OpRisk Verluste im Verhältnis zum CET1, IKS-Durchführungsquote)
Weitere risikorelevante Kennzahlen (z.B. CIR, Branchenkonzentrationen)
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung stellt ein zentrales Element in der Umsetzung des ICAAP dar. Mit ihr wird die jederzeit
ausreichende Deckung der eingegangenen Risiken durch adäquate Risikodeckungsmassen nachgewiesen und für die Zukunft
sichergestellt. Zu diesem Zweck werden alle relevanten Einzelrisiken aggregiert. Diesem Gesamtrisiko werden die vor-
handenen und vorab denierten Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die Einhaltung der Limite wird quartalsweise
überwacht und berichtet.
Bei der Bestimmung der Risikotragfähigkeit werden unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt, die sich in drei Sichtweisen
widerspiegeln:
Regulatorische Sicht (Einhaltung der regulatorischen Eigenmittelquoten)
Ökonomische Perspektive
Normative Perspektive
Die regulatorische Säule 1 Perspektive stellt den nach gesetzlichen Vorgaben berechneten Gesamtrisikobetrag den regula-
torischen Eigenmitteln gegenüber. Die Sicherstellung der regulatorischen Risikotragfähigkeit ist gesetzlich verankert und
stellt eine Mindestanforderung dar. Die Zusammensetzung der regulatorischen Gesamtrisikoposition der VBW entspricht
dem Muster einer regional tätigen Retail Bank.
Die ökonomische Perspektive trägt zur Sicherstellung des Fortbestands der Bank bei, indem bei der Steuerung der Kapital-
ausstattung der wirtschaftliche Wert im Vordergrund steht. Die Risikotragfähigkeit der ökonomischen Perspektive ergibt sich
aus der Gegenüberstellung ökonomischer Risiken und dem internen Kapital (Risikodeckungsmasse). Ökonomische Risiken
sind Risiken, die den wirtschaftlichen Wert der Bank beeinträchtigen können und somit die Angemessenheit der Kapital-
ausstattung aus ökonomischer Sicht beeinträchtigen können. Bei der Quantizierung der ökonomischen Risiken wird auf
interne Verfahren, in der Regel Value at Risk (VaR) mit einem Kondenzniveau von 99,9 % und einem Zeithorizont von einem
Jahr, zurückgegriffen. Dabei werden alle quantizierbaren Risiken berücksichtigt, die im Rahmen der Risikoinventur als
wesentlich identiziert wurden. Als Risikodeckungsmasse werden stille Reserven, das im laufenden Geschäftsjahr erzielte
Jahresergebnis sowie jene Eigenmittel, die bei der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Verlustabsorption zur Verfügung
stehen, angesetzt. Das Gesamtbankrisikolimit ist mit 95 % der verfügbaren Risikodeckungsmasse festgelegt. Voraussetzung
für die Angemessenheit der Kapitalausstattung aus ökonomischer Perspektive ist, dass das interne Kapital fortlaufend zur
Abdeckung der Risiken und zur Unterstützung der Strategie ausreicht.
Im Rahmen der normativen Perspektive wird sichergestellt, dass die Bank über einen mehrjährigen Zeitraum in der Lage
ist, ihre Eigenmittelanforderungen zu erfüllen und sonstigen externen nanziellen Zwängen gerecht zu werden. Sie stellt
die Risikotragfähigkeit auf Basis der strategischen Planung unter normalen und adversen Bedingungen dar und umfasst im
228 Jahresnanzbericht 2020
Wesentlichen die Simulation der GuV- und Eigenmittelpositionen über drei Jahre. Dabei werden die strategische Planung
sowie verschiedene Krisenszenarien simuliert und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des jeweiligen Szenarios
die Entwicklung der regulatorischen Eigenmittelquoten berechnet. Die zentralen Betrachtungsgrößen der normativen Per-
spektive sind daher die regulatorischen Eigenmittelquoten CET1, Tier 1 und Total Capital. Die normative Perspektive wurde
verbundweit umgesetzt und bezieht somit die VBW ein.
Stress Testing
Für das Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie für das operationelle Risiko werden regelmäßig risikoartenspezische
Stresstests bzw. Risikoanalysen durchgeführt, wobei die Krisenszenarien derart gestaltet werden, dass das Eintreten von
sehr unwahrscheinlichen aber nicht unmöglichen Ereignissen simuliert bzw. geschätzt wird. Anhand dieser Vorgehensweise
können u.a. extreme Verluste erkannt und analysiert werden.
Neben diesen risikoartenspezischen Stresstests und Sensitivitätsanalysen werden regelmäßig auch bankinterne Stresstests
durchgeführt, welche risikoartenübergreifend sind. Der halbjährlich durchgeführte interne Stresstest setzt sich aus Szenario-
analysen, Sensitivitätsanalysen und dem Reverse Stresstest zusammen. In den Szenarioanalysen werden volkswirtschaftliche
Krisenszenarien deniert und daraus die geänderten Risikoparameter für die einzelnen Risikokategorien und Geschäftsfelder
abgeleitet. Neben der Risikoseite werden auch die Effekte der Krisenszenarien auf die Risikodeckungsmassen ermittelt. Die
Vorgaben der normativen Perspektive überschneiden sich an dieser Stelle mit den Anforderungen an die Szenarioanalysen
für den internen Stresstest da über einen mehrjährigen Zeitraum für verschiedene Krisenszenarien die Entwicklung der
regulatorischen Eigenmittelquoten simuliert wird. Aus den Erkenntnissen des internen Stresstests werden Handlungs-
empfehlungen deniert und diese in Maßnahmen übergeleitet. So wird beispielsweise das Reporting-Rahmenwerk um
neue Aspekte erweitert, zusätzlich Limite deniert, risikoreichere Branchen stärker überwacht und Planungsvorgaben für
strategische Risikokennzahlen abgeleitet.
Von der EBA/EZB wird alle zwei Jahre ein EU-weiter, risikoartenübergreifender Stresstest durchgeführt an dem der Volks-
banken-Verbund teilnimmt. Der nächste EBA/EZB Stresstest ndet im Jahr 2021 statt. Die Stresstestergebnisse werden von
der EZB zur Beurteilung des Kapitalbedarfs im Rahmen des SREP herangezogen. In den Jahren zwischen dem risikoarten-
übergreifenden EBA/EZB-Stresstests wird von der Aufsicht ein risikospezischer Stresstest durchgeführt. Der Volksbanken-
Verbund hat daher im Jahr 2019 am Liquiditäts-Stresstest teilgenommen.
Risikoreporting
Das in der VBW implementierte Reporting-Rahmenwerk zielt darauf ab, sicherzustellen, dass alle wesentlichen Risiken
vollständig identiziert, überwacht und efzient sowie zeitnah gesteuert werden. Das Reporting-Rahmenwerk bietet eine
ganzheitliche und detaillierte Darstellung der Risiken und eine spezische Analyse der einzelnen Risikoarten.
Als Kernelement des Reporting-Rahmenwerks dient der monatliche bzw. für die RTFR und Kapitalkennzahlen quartals-
weise, Gesamtbankrisikobericht. Der Gesamtbankrisikobericht gibt einen Überblick über die Situation und Entwicklung der
RAS-Kennzahlen, die Auslastung der Risikotragfähigkeit, adressiert alle wesentlichen Risiken und enthält umfangreiche
qualitative und quantitative Informationen. Der Gesamtbankrisikobericht liefert dem Vorstand monatlich steuerungsrelevante
Informationen und ergeht quartalsweise an den Aufsichtsrat der VBW. Als Ergänzung zum Gesamtbankrisikobericht kom-
plettieren diverse risikospezische Berichte (z.B. Analysen im Kreditrisiko über die Entwicklung einzelner Sub-Portfolien)
das Reporting-Rahmenwerk.
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Da der Volksbanken-Verbund in Österreich als ein bedeutendes Institut eingestuft wurde, muss der Verbund einen Sanie-
rungsplan erstellen und bei der Europäischen Zentralbank einreichen. Die VBW in ihrer Funktion als ZO des Volksbanken-
Verbundes ist für die Erstellung des Gruppensanierungsplans (GSP) für den Verbund zuständig. Für die VBW sowie Zugeord-
nete Institute wird kein separater Sanierungsplan erstellt. Der GSP wird mindestens einmal jährlich aktualisiert und berück-
sichtigt sowohl Änderungen in den Geschäftsaktivitäten als auch veränderte aufsichtsrechtliche Anforderungen.
b) Kreditrisiko
Unter dem Kreditrisiko werden mögliche Verluste verstanden, die dadurch entstehen, dass ein Vertragspartner seinen
Zahlungsverpichtungen nicht nachkommt.
Jahresnanzbericht 2020 229228 Jahresnanzbericht 2020
Organisation Kreditrisikomanagement
Die mit dem Kreditrisiko im Zusammenhang stehenden Aufgaben werden in der VBW von den Bereichen Kreditrisiko-
management und bestimmten Teilbereichen des Risikocontrollings wahrgenommen. Für die operativen Kreditrisikomanage-
ment-Funktionen sind die Abteilungen Kreditrisikomanagement Filialen, Kreditrisikomanagement Immobilien- & Unterneh-
mensnanzierungen, Sanierung & Betreibung zuständig. Das Risikocontrolling ist auf Portfolioebene für die Risikobeurteilung,
-messung und -kontrolle sowie das Kreditrisikoberichtswesen zuständig.
Operatives Kreditrisikomanagement
Grundsätze Kreditvergabe
Kreditgeschäfte setzen zwingend Entscheidungen mit kreditnehmerbezogenen Limiten voraus. Die Festlegung und
Überwachung bestimmter Limite wird einheitlich auf Verbundebene geregelt.
Die Ratingverpichtung gilt für jeden Kreditnehmer mit einem Obligo über der denierten Mindesthöhe. Der
Ratingprozess basiert auf einem 4-Augen-Prinzip und gilt verbundweit.
Bei der Auswahl von Kreditsicherheiten wird auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet und somit auf vornehmlich
werthaltige, wenig bearbeitungs- und kostenintensive sowie auf tatsächlich verwertbare Kreditsicherheiten
zurückgegriffen. Aus diesem Grund werden Sachsicherheiten, wie beispielsweise Immobiliensicherheiten
und nanzielle Sicherheiten, wie Bar- oder Wertpapiersicherheiten, eine bevorzugte Stellung eingeräumt. Die
Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von Kreditsicherheiten ist grundsätzlich vor jeder Kreditentscheidung zu
beurteilen. Grundsätze für das Management von Sicherheiten bzw. einheitliche Regeln für die Auswahl, Bestellung,
Verwaltung und Bewertung von Kreditsicherheiten gelten auf Verbundebene.
Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite werden grundsätzlich nicht mehr angeboten bzw. vergeben.
Der Hauptmarkt des Kreditgeschäftes ist der österreichische Markt.
Konsortialkredite werden grundsätzlich gemeinsam mit der ZO eingegangen.
Entscheidungsprozess
In allen Einheiten der VBW, die Kreditrisiko generieren, ist eine strenge Trennung von Vertriebs- und Risikomanagement-
einheiten gegeben. Sämtliche Einzelfallentscheidungen werden unter strenger Beachtung des 4-Augen-Prinzips getroffen, für
welche eindeutige Abläufe festgelegt wurden. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Limitsysteme, welche die Entscheidungs-
kompetenzen der einzelnen Einheiten in einen Rahmen fassen.
Engagement- und Sicherheitenüberwachung
Die Prozesse zur Überprüfung der Engagements und Sicherheiten sind verbundweit geregelt und von allen zugeordneten
Kreditinstituten (ZK) einzuhalten.
Limitierung
Die Überwachung, Steuerung und Begrenzung des Risikos von Einzelengagements und von Klumpenrisiken erfolgt anhand
differenzierter Limitkategorien.
Im Volksbanken-Verbund wird die Gruppe verbundener Kunden (GvK) als Basis für Limite bei Neukreditvergaben und die
laufende Überwachung herangezogen. Hinsichtlich der Limite wird zwischen den Vorgaben auf Ebene des Volksbanken-
Verbundes und für die Einzelinstitute unterschieden. Die Überprüfung der Limitierungen auf Einzelgeschäftsebene erfolgt
kontinuierlich im Kreditrisikomanagement der ZK und wird anhand zentraler Auswertungen durch das Kreditrisikomanage-
ment der VBW als ZO überwacht.
Im Zusammenhang mit Portfoliolimitierungen werden derzeit im Volksbanken-Verbund hauptsächlich Limite für Auslands-
nanzierungen und Wesentlichkeitsgrenzen für Regionen und Branchen deniert. Diese Limite sind für den Kreditvergabe-
prozess relevant und werden monatlich durch das Risikocontrolling überwacht.
Um eine entsprechend nachhaltig gesunde Portfolioqualität zu erzielen, gibt es bonitätsabhängige verbundweite Vorgaben
für Geschäfte mit Neukunden und Obligoerhöhungen bei Bestandskunden.
Intensiviertes Kreditrisikomanagement
Unter intensiviertem Kreditrisikomanagement wird im Volksbanken-Verbund und damit auch in der VBW die gesonderte
Beobachtung von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten und/oder ausfallsgefährdeter Kunden verstanden. Das intensivierte
230 Jahresnanzbericht 2020
Kreditrisikomanagement umfasst unter anderem Prozesse rund um die Früherkennung von ausfallsgefährdeten Kunden,
das Mahnwesen, Forbearance-Prozesse sowie die Ausfallserkennung.
Früherkennung: Bei der Früherkennung werden Kunden, welche innerhalb der nächsten Monate ein erhöhtes Ausfallsrisiko
aufweisen könnten, auf Grund bestimmter Indikatoren systematisch identiziert. Der VBW wird damit die Möglichkeit gegeben,
potenziellen Ausfällen frühzeitig entgegen steuern zu können. Die Früherkennung von ausfallgefährdeten Kunden ist verbund-
weit in einem einheitlichen Frühwarnsystem geregelt.
Mahnwesen: Das im gesamten Volksbanken-Verbund und damit der VBW zum Einsatz kommende Mahnwesen basiert auf
einer automatisierten und einheitlichen Basis und darauf aufbauend vordenierten Prozessen.
Forbearance: Unter Forbearance werden Zugeständnisse verstanden, die die Bank dem Kreditnehmer im Zusammenhang mit
nanziellen Schwierigkeiten oder drohenden nanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers gewährt, ansonsten aber nicht
gewähren würde. Kreditnehmer, bei denen Geschäfte als forborne eingestuft wurden, unterliegen im Volksbanken-Verbund
besonderen (Überwachungs-)vorschriften.
Ausfallserkennung: Der Prozess der Ausfallserkennung dient dazu, Ausfälle rechtzeitig zu erkennen. Ein Kunde gilt als
ausgefallen, wenn gemäß CRR ein Leistungsverzug von über 90 Tagen und/oder eine vollständige Begleichung der Verbind-
lichkeit als unwahrscheinlich angesehen wird. Der Volksbanken-Verbund hat 13 mögliche Ausfallseventarten deniert, die
für eine verbundweit einheitliche Klassizierung von Ausfallsereignissen verwendet werden. Die Ausfallserkennung baut
unter anderem auch auf den oben beschriebenen Frühwarnerkennungs- und Forbearance-Prozessen auf. Zusätzlich gibt
es weitere (Prüf-) Prozesse, wie z.B. die Analyse der erwarteten cash ows innerhalb der regulären oder anlassbezogenen
Engagementüberprüfung, die eine Einstufung in eine Ausfallsklasse auslösen können.
Problem Loan Management
Im Rahmen des verbundweiten Problem Loan Management-Systems (PLM) erfolgt die Zuordnung der Kunden anhand
eindeutig denierter Indikatoren, die verbundweit einheitlich zur Anwendung kommen. Es wird in weiterer Folge zwischen
Kunden in
Intensivbetreuung (negative Änderung der Risikoeinschätzung, aber noch nicht ausgefallen),
Sanierung (akute Ausfallsgefährdung bzw. bereits ausgefallen, Kunde jedoch sanierungswürdig) und
Betreibung (ausgefallene und nicht sanierungswürdige Kunden)
unterschieden und entsprechend differenzierte Bearbeitungsprozesse sind im Volksbanken-Verbund einheitlich aufgesetzt.
Management der COVID-19-Krise
In Österreich wurden Mitte März bzw. im Zuge der 2. Infektionswelle ab Anfang November strenge Containment-Maßnahmen
gesetzt, die die wirtschaftliche Aktivität vorübergehend stark reduzierten, verbunden mit Einkommens- und Umsatzverlusten
für unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen sowie einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit, die
durch ein Kurzarbeitsprogramm teilweise abgefedert wurde. Die Langzeiteffekte auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sind
derzeit schwer abschätzbar.
Die starke Bindung des Volksbanken-Verbundes zu seinen Kunden und zur Region hat sich auch in Zeiten der COVID-19-Krise
gezeigt. Einer Vielzahl an Kunden wurden COVID-19-bedingte Maßnahmen eingeräumt, um den entstandenen Liquiditäts-
engpassen zu begegnen und existenzbedrohende Umstände zu bewältigen. Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Arten
und Ausgestaltungen von Stundungen, Laufzeitverlängerungen, Überbrückungsnanzierungen und Rahmenerhöhungen bei
Bestandskunden. Überbrückungsnanzierungen und Rahmenerhöhungen erfolgen mehrheitlich besichert mit Garantien aus
dem staatlichen Maßnahmenpaket, Stundungen unterliegen zum Großteil den Bedingungen der EBA Guidelines on legislative
and non-legislative loan repayments moratoria bzw. des seitens der österreichischen Regierung beschlossenen gesetzlichen
Moratoriums für Privatkunden und Kleinstunternehmer. Der Volksbanken-Verbund und somit die VBW hat sich am privaten
Moratorium des österreichischen Bankensektors für Privat- und Unternehmenskunden beteiligt.
Konten mit COVID-19-bedingten Maßnahmen werden gekennzeichnet und das Monitoring des COVID-19-induzierten Portfolios
erfolgt laufend und engmaschig. Für Kreditnehmer, deren Konten COVID-19-Zugeständnisse aufweisen, wurde im Volksbanken-
Verbund ein separater Überwachungsprozess aufgesetzt. Ergänzend zu Reviews im Rahmen des Early Warning Systems bzw.
des Problem Loan Managements und dem standardmäßig einmal jährlich vorzunehmenden Kreditreview für die Überwa-
chung von großen Kunden in der Standardbetreuung, wurde ein risikoorientierter Einzelkunden-Review des Corona Portfolios
Jahresnanzbericht 2020 231230 Jahresnanzbericht 2020
eingeführt. Darüber hinaus wurden die Prozesse hinsichtlich der Ratingaktualisierung bei Kommerzkunden im Zusammen-
hang mit dem Management der Corona-Krise geschärft.
Quantitatives Kreditrisikomanagement bzw. Kreditrisikocontrolling
Messung und Steuerung des Kreditrisikos
Zur Messung und Steuerung des Kreditrisikos ist auch die Entwicklung von ausgereiften Modellen sowie von Systemen und
Prozessen, die auf das bankindividuelle Portfolio zugeschnitten sind, notwendig. Dadurch soll einerseits die Kreditentschei-
dung strukturiert und verbessert werden, andererseits bilden diese Instrumente bzw. deren Ergebnisse auch die Grundlage
für die Portfoliosteuerung.
Die Ergebnisse der Kreditrisikomessung werden monatlich an den Vorstand im Rahmen des Risk Commitees berichtet.
Wichtigstes Ziel für den Einsatz der Kreditrisiko-Modelle und Instrumente ist die Verlustvermeidung durch Früherkennung
von Risiken.
Ratingsysteme
Verbundweit werden standardisierte Modelle zur Bonitätsbestimmung (die VB Ratingfamilie) und zur Bestimmung der Verlust-
höhe im Ausfall angewandt. Die erwartete Ausfallswahrscheinlichkeit jedes Kunden wird über die VB Ratingfamilie geschätzt
und über die VB Masterskala ausgedrückt, die insgesamt 25 Ratingstufen umfasst. Das verwendete PD-Band ermöglicht nicht
nur den Vergleich interner Ratings mit den Klassizierungen externer Ratingagenturen, sondern auch den Vergleich der
Bonitätseinstufung über Kundensegmente hinweg.
Die Ratingstufen der Ratingklasse 5 decken die verbundweit zur Anwendung kommenden Ausfallsgründe für einen Kredit
ab und werden auch zum Reporting nicht-performender Kredite (NPL) herangezogen.
Credit Value at Risk
Die Berechnung des für das Kreditrisiko erforderlichen ökonomischen Kapitalbedarfes erfolgt über die Credit Value at Risk
(CVaR) Methodik. Der Volksbanken-Verbund hat sich zu diesem Zweck für eine statistische Simulationsmethode entschieden.
Im Detail wird für die Modellierung der Kreditrisiken im Kreditportfolio ein weiterentwickeltes und den internen Erfordernissen
angepasstes Merton Modell herangezogen.
Konzentrationen
Die Quantizierung und Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen von Konzentrationen erfolgt monatlich einerseits über die
ermittelten Risikoparameter und andererseits im Zuge der Erstellung des Risikoberichtes.
Kontrahentenausfallrisiko
Dem Kontrahentenrisiko für Marktwerte aus unbesicherten Derivaten wird mittels Credit Value Adjustments (CVA) bzw.
Debt Value Adjustment (DVA) – als Näherungsfunktion des potenziellen zukünftigen Verlustes in Bezug auf das Kontra-
hentenausfallrisiko – Rechnung getragen. Das expected future exposure (EFE) wird hierbei mittels Monte Carlo Simulation
ermittelt. Für jene Kontrahenten, für die keine am Markt beobachtbaren Credit Spreads verfügbar sind, basieren die Aus-
fallswahrscheinlichkeiten auf internen Ratings des Volksbanken-Verbundes. Der Verbund verwendet kein internes Modell
zur Berechnung des Kontrahentenausfallrisikos.
Kreditrisikominderung
Die Berücksichtigung der Sicherheiten in den Kreditrisikomodellen für CVaR und in den Expected Loss Berechnungen erfolgt
primär über die verbundweiten LGD-Modelle. Ausgangspunkt für die Berücksichtigung von Sicherheiten ist jeweils der
aktuelle Markt-, Verkehrs-, Nominal- oder Rückkaufswert.
Zur Reduktion des Kontrahentenrisikos von derivativen Geschäften verwendet der Volksbanken-Verbund Kreditrisikominde-
rungstechniken wie Netting und Sicherheitenaustausch. Der Verbund strebt mit allen wesentlichen Marktteilnehmern den
Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support
Annex (CSA) an. Es ndet ein täglicher Abgleich der Marktwerte der derivativen Geschäfte mit den Kontrahenten statt. Über-
schreiten die Marktwerte bestimmte vertraglich festgelegte Schwellenwerte, müssen diese Überhänge mit Sicherheiten
abgedeckt werden. Diese Sicherheiten werden regulatorisch anerkannt und reduzieren das Risiko.
232 Jahresnanzbericht 2020
Einussfaktoren zur Schätzung der erwarteten Verluste (Expected Credit Losses „ECL“) und Wertminderungen
Zur Messung eines wesentlichen Anstiegs des Kreditrisikos werden verschiedene Einussfaktoren, Annahmen und Techniken
herangezogen.
Ratingsysteme
Jedes Exposure wird bei der erstmaligen Erfassung auf Basis der verfügbaren Informationen über den Kreditnehmer einem
Kreditrisiko-Rating zugeordnet. Die Engagements unterliegen einer laufenden Überwachung, und die Risikomanagement-
richtlinien der Bank erfordern eine mindestens jährliche Erneuerung der Bonität. Die etablierten Governance-Prozesse,
einschließlich der RAS-Limits (Risk Appetite Statement), stellen sicher, dass eine gültige Bonitätsbeurteilung bei über 98 %
der Engagements vorliegt.
Die Bank verfügt über ein umfassendes Set an Ratingsystemen, um alle relevanten Forderungsarten abzudecken. Die wich-
tigsten Bestandteile der Ratingsysteme für die Hauptportfolien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Portfolio Haupteinussfaktoren der Ratingsysteme
KMU und Corporate
Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse und
Managementkonten (wirtschaftliche Verhältnisse der Eigentümer) des Kreditnehmers
gewonnen wurden.
Tatsächliche und erwartete wesentliche Änderungen des regulatorischen,
technologischen oder geschäftlichen Umfelds des Kreditnehmers
Qualitative Beurteilung des Kreditnehmermanagements, der Transparenz der Angaben
des Kreditnehmers, der Angemessenheit der Rechnungslegungsprozesse des
Kreditnehmers und sonstige Softfacts.
Neue und / oder erwartete Veränderungen der nanziellen Situation des Kreditnehmers,
die sich nicht in den letzten Abschlüssen widerspiegeln.
Intern erhobene Daten über das Verhalten des Kreditnehmers, z.B. Überziehungen bei
Kontokorrentkrediten und Inanspruchnahme von Kreditlinien.
Soweit verfügbar, Ratings von externen Ratingagenturen für den Kreditnehmer oder für
die Muttergesellschaft des Kreditnehmers.
Privatkunden
Kreditwürdigkeitskennzahlen sowie soziodemographische Antragsbewertung
Informationen von Kreditbüros
Für das Neukreditgeschäft mit Bestandskunden sowie für die laufende Überwachung –
intern gesammelte Daten zum Kundenkontoverhalten, z.B. Zahlungsverzögerungen und
Änderungen bei den Kontoeingängen oder -ausgängen
Banken
Informationen, die bei der regelmäßigen Überprüfung der Jahresabschlüsse,
Offenlegungen und Berichte des Kreditnehmers gewonnen wurden.
Qualitative Beurteilung der Marktposition, der Asset-Qualität und des
Konzentrationsrisikos des Portfolios des Kontrahenten.
Implizite Unterstützung oder explizite Garantien von Staaten, Regierungen oder
Muttergesellschaften
Alle Ratingsysteme werden regelmäßig von einer unabhängigen Einheit innerhalb des Risikocontrollings nach qualitativen
und quantitativen Kriterien validiert, einschließlich Backtesting auf tatsächliche Ratingmigrationen und Ausfälle.
Sämtliche Ratingsysteme wenden die Volksbank Masterskala an, die aus 20 Ratingstufen (1A bis 4E) plus 5 zusätzlichen
Stufen (5A bis 5E) für ausgefallene Kunden besteht. Die Masterskala ordnet einer Ratingklasse nicht überlappende Intervalle
von Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) zu. Die PDs des Ratingsystems werden als langfristige, Through-
The-Cycle (TTC) Ausfallwahrscheinlichkeiten über einen Zeitraum von 12 Monaten modelliert. Die Ratings externer Rating-
agenturen werden ebenfalls durch statistische Analysen der von den Ratingagenturen veröffentlichten historischen Ausfall-
raten auf die Volksbank Masterskala abgebildet.
Jahresnanzbericht 2020 233232 Jahresnanzbericht 2020
Lifetime Probability of Default
Ratings sind ein wesentlicher Input für die Bestimmung der Lifetime PD für die ECL-Berechnung. Für die Analyse der Lifetime
PD wird das Portfolio der Volksbank in die folgenden Segmente unterteilt:
KMU und Corporate
– Privatkunden
– Banken
– Staaten
Großunternehmen (Unternehmen mit Ratings externer Ratingagenturen)
Sonstige Engagements (hauptsächlich Immobilien- und öffentliche Infrastrukturprojekte, die nicht mit den üblichen
Ratingsystemen für KMU oder Corporates behandelt werden)
Für die Segmente „Privatkunden", „KMU und Corporates" und „Sonstige Engagements" extrahiert die Bank langfristige,
repräsentative Stichproben von internen Ratings und Ausfällen, die alle wesentlichen Teilsegmente und Ratingklassen
abdecken. Statistische Modelle werden eingesetzt, um die gesammelten Daten zu analysieren und Schätzungen über die
Restlaufzeit-PD und wie sich diese im Laufe der Zeit voraussichtlich ändern werden zu erstellen.
Für die Segmente „Banken und Finanzwesen", „Nichtnanzielle Unternehmen" und „Staaten" verwendet die Bank die lang-
fristigen Ausfallstudien der externen Ratingagenturen, um die Lifetime PD nach Ratingklassen zu ermitteln.
Zukunftsgerichtete Informationen
Die Bank berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen sowohl in ihrer Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Instru-
ments seit seiner erstmaligen Erfassung signikant erhöht hat, als auch in ihrer Bewertung der ECL. Die zukunftsorientierten
Informationen umfassen sowohl makroökonomische Prognosen als auch vorhandene Informationen auf Einzelkundenebene.
Die Informationen auf Einzelkundenebene, wie beispielsweise neue und / oder erwartete Veränderungen der nanziellen
Situation des Kreditnehmers, die sich nicht in den letzten Abschlüssen widerspiegeln, werden im Rahmen des Ratingpro-
zesses erfasst und bewertet.
Die makroökonomischen Prognosen der EZB werden als Ankerpunkt für die Festlegung der realwirtschaftlichen Szenarien
eingesetzt. Basierend auf der Analyse der Wirtschaftsexperten der Researchabteilung der Bank und unter Berücksichtigung
weiterer Marktdaten formuliert die Bank:
ein „Base Case"-Szenario auf die zukünftige Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen. Das „Base Case"-
Szenario stellt das wahrscheinlichste Ergebnis dar und entspricht im Wesentlichen dem Baseline Szenario der EZB.
Das Szenario ist darüber hinaus mit Informationen abgestimmt, die von der Bank für andere Zwecke wie strategische
Planung und Budgetierung verwendet werden; und
zwei weitere mögliche Prognoseszenarien, die ein optimistischeres und ein pessimistischeres Ergebnis der relevanten
wirtschaftlichen Variablen darstellen.
Der Prognoseprozess umfasst sowohl die Projektion der Entwicklung der relevanten wirtschaftlichen Variablen über die
nächsten drei Jahre als auch die Schätzung der Wahrscheinlichkeit für jedes Szenario. Die Bank führt regelmäßig (halb-
jährlich) Stresstests mit extremen Schocks durch, um die Auswirkungen stark verschlechterter Wirtschaftsbedingungen zu
quantizieren und die Notwendigkeit einer Neukalibrierung des „Base Case"-Szenarios und/oder der anderen Prognosesze-
narien zu analysieren.
Berücksichtigung der zukunftsgerichteten Informationen
Die Bank führt eine eingehende Analyse durch, um die Zusammenhänge zwischen der Veränderung der Ausfallraten und
der Veränderung der wichtigsten makroökonomischen Faktoren zu identizieren und zu kalibrieren.
Die Analyse für Privatkunden und für KMU und Unternehmenskunden basiert auf einer Zeitreihe von durchschnittlichen
Ausfallraten, die aus dem intern verfügbaren Datensatz geschätzt werden. Dabei werden multivariate Regressionsanalysen
pro Portfolio durchgeführt. Erklärende Variablen sind u.a. das Gesamtwachstum des BIP in Österreich und in der Eurozone,
die Arbeitslosenrate und das Wachstum der Unternehmenskreditnachfrage. Für Portfolien mit wenigen Ausfällen (Banken,
Staaten, Gemeinde, etc.) werden die Ausfallszeitreihen von den externen Ratingagenturen mit qualitativen Analysen pro Seg-
ment kombiniert. So wird beispielsweise das KMU und Corporates Modell angewendet, um zukunftsorientierte Informationen
234 Jahresnanzbericht 2020
in die Risikobewertungen auch im Portfolio großer, extern bewerteter Großunternehmen zu integrieren. Das für das Segment
„Sonstige Engagements" verwendete Modell ist eine gewichtete Mischung aus den Modellen für KMU und Unternehmen
(90 %), und Staaten (10 %).
Denition von Stagetransfer und Ausfall
Ein nanzieller Vermögenswert gilt als ausgefallen (Stufe 3), wenn:
es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpichtungen vollständig erfüllen wird, ohne auf
Maßnahmen wie die Liquidation einer Sicherheit (falls vorhanden) zurückzugreifen; oder
der Kreditnehmer bei einer wesentlichen Kreditverpichtung mehr als 90 Tage überfällig ist.
Die Denition des Ausfalls ist vollständig an jene Ausfalldenition der Bank für Zwecke der Eigenmittelunterlegung (CRR)
angepasst.
Die Volksbank setzt einen Unlikeliness-To-Pay (UTP)-Bewertungsprozess ein, der durch ein umfassendes Frühwarnsystem
(EWS) unterstützt wird. Das EWS verwendet unterschiedliche qualitative und quantitative Indikatoren, um potenzielle signi-
kante Erhöhungen des Kreditrisikos zu ermitteln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ratingherabstufungen, negative
Kontoverhaltensbeobachtungen oder Verschlechterungen bestimmter Finanzkennzahlen des Kreditnehmers.
Forderungen an Kreditnehmer, deren Rückzahlung als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, werden zu Zwecken der Wert-
minderung der Stage 3 zugeordnet. Kreditnehmer mit einem weniger starken, aber dennoch signikanten Anstieg des
Kreditrisikos (Kunden in der Intensivbetreuung) werden für Wertminderungszwecke als Stage 2 eingestuft.
Weitere Indikatoren für die Zuordnung zu Stage 2 sind:
Kreditnehmer mit einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen bei wesentlichen Engagements
Forbearancemaßnahmen als qualitativer Indikator für einen signikanten Anstieg des Kreditrisikos.
Alle Finanzinstrumente, bei denen die Bank nicht in der Lage ist, die Bonität beim erstmaligen Ansatz oder die Bonität
zum Stichtag zu beurteilen.
Die Bank kalibriert eine bidirektionale Abbildung zwischen den Veränderungen der Laufzeit-Kreditverluste und der Rating-
migration von der erstmaligen Erfassung bis zum aktuellen Stichtag unter Berücksichtigung der aktuellen zukunftsgerich-
teten Informationen. Somit werden die quantitativen Stagetransfers aus signikanten Herabstufungen des aktuellen Ratings
des Kunden gegenüber der Bonität bei der erstmaligen Erfassung abgeleitet. Basierend auf der Volksbank Masterskala mit
20 (Lebend-)Ratingstufen liegt die Anzahl der zu Stage 2 führenden Ratingklassenabstufungen von 1 bis 5, abhängig von der
Original- und Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments, vom anfänglichen Rating, vom Kundensegment sowie von den
aktuellen zukunftsgerichteten Informationen.
Messung des erwarteten Verlustes (Expected Credit Loss „ECL“)
Die Bank ermittelt den ECL auf Einzelinstrumentenbasis, unabhängig von der Wesentlichkeit des Engagements.
Lebendportfolio
Für das Lebendportfolio (Stage 1 und Stage 2) basiert die Messung auf Modellparametern, die aus intern entwickelten statis-
tischen Modellen und anderen historischen Daten abgeleitet werden.
Die wichtigsten Modellparameter für die Messung von ECL sind:
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD);
Exposure at Default (EAD), unterteilt in Secured-EAD und Unsecured-EAD; und
Verlust bei Ausfall (LGD).
Die PD-Parameter sind abhängig vom aktuellen Rating und Segment des Kreditnehmers und werden wie oben beschrieben
an zukunftsorientierte Informationen angepasst.
Der EAD-Parameter wird als das prognostizierte zukünftige Exposure des betrachteten Finanzinstruments gemessen. Die
Projektion basiert auf dem cash ow-Plan des Instruments. Für die ECL-Berechnung verwendet die Bank den cash ow-Plan
aus dem Asset-Liability-Management (ALM)-System. Damit werden die ECL-Berechnung und das strategische Zins- und
Jahresnanzbericht 2020 235234 Jahresnanzbericht 2020
Liquiditätsrisikomanagement aufeinander abgestimmt. Der cash ow-Plan basiert auf den vertraglichen Bedingungen des
Finanzinstruments, einschließlich der Amortisation, und wird in Übereinstimmung mit den umfassenden ALM-Modellen
der Bank angepasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsprognosen für variabel verzinsliche Instrumente. Für
außerbilanzielle Finanzinstrumente wie Kreditlinien oder Garantien verwendet die Bank Credit-Conversion-Factors (CCF),
um den Forderungsbetrag im Falle eines Ausfalls zu ermitteln (EAD für Off-Balance). Die CCF-Parameter werden anhand
der Kontoverhaltensdaten von zuvor ausgefallenen Kunden über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Ausfall geschätzt.
Für Produktarten, bei denen die internen Standarddaten begrenzt sind, verwendet die Bank die in der CRR festgelegten
regulatorischen CCF-Benchmarks.
Das EAD wird in Secured-EAD- und Unsecured-EAD-Teile unterteilt, die sich nach dem Wert der vom Kreditnehmer verpfän-
deten Sicherheiten richten. Ausgangspunkt für die Secured-EAD-Berechnungen sind die Belehnwerte der Sicherheiten. Diese
Belehnwerte werden regelmäßig überprüft und entsprechend den Risikomanagementrichtlinien der Bank aktualisiert (z.B.
Immobilienbewertungen werden mindestens einmal in 3 Jahren und unmittelbar nach Eintritt eines wesentlichen Ereignisses
innerhalb der Kundenbeziehung, wie Kreditausfall, Verlängerung der Kreditlinie oder Rollover, neu geschätzt). Der Secured
EAD ist der Teil des EAD, der durch die Sicherheiten abgedeckt ist (begrenzt auf 100 % des EAD). Der ungesicherte EAD wird
als Rest des EAD betrachtet.
Der LGD ist die Höhe des wahrscheinlichen Verlusts bei einem Ausfall. LGD-secured und LGD-unsecured Parameter werden
separat ermittelt. Der Parameter LGD-secured spiegelt das Restrisiko wider, das sich aus der Wahrscheinlichkeit ergibt,
dass eine bestimmte Sicherheit zum Zeitpunkt des Ausfalls nicht zu einem nachhaltigen Preis liquidiert werden kann. Der
Parameter LGD-unsecured spiegelt die Bereitschaft und Fähigkeit eines ausgefallenen Kreditnehmers wider, die Verpich-
tungen bis über den Belehnwert der verfügbaren Sicherheiten hinaus zurückzuzahlen. Beide LGD-Parameter in Kombination
messen das Verwertungsrisiko, einschließlich der Kosten für die Liquidation von Sicherheiten, sowie den Zeitwert des Geldes
(basierend auf dem Effektivzinssatz der ausgefallenen Vermögenswerte).
Die Bank ermittelt den LGD-Parameter basierend auf der Historie der Einbringungsquoten von Forderungen gegen ausge-
fallene Kunden. Für bestimmte Portfolios, für die die Bank keine ausreichenden historischen Daten von Ausfallereignissen
aufweist, wird eine Expertenschätzung vorgenommen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Segmente:
Portfolio Haupteinussfaktoren für den LGD
Corporate inklusive
Interne historische Daten von Ausfallereignissen und Recoveries, einschließlich
Spezialnanzierungen Ausfalldatum und Abschlussdatum / Ereignisstatus
KMU
Wichtigste Sicherheitsart (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Versicherungen,
Privatkunden Sonstiges) berücksichtigt
Banken
Expertenschätzungen
Regulatorische Benchmarks, die in der CRR festgelegt sind.
Sonstige
Expertenschätzungen und Szenarioanalysen
Die erwarteten Verluste werden für Finanzinstrumente der Stage 1 über einen Zeitraum von 12 Monaten oder die Laufzeit
des Instruments, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, prognostiziert. Bei Finanzinstrumenten der Stage 2 werden die
erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit des Instruments prognostiziert. Die Laufzeit entspricht der vertraglichen
Laufzeit. Bei Finanzinstrumenten wie Kreditzusagen und Garantien wird die vertragliche Fälligkeit durch den ersten Tag
festgelegt, an dem die Bank das Recht hat, die Rückzahlung zu verlangen oder eine Kreditzusage oder Garantie zu kündigen.
In Fällen, in denen die vertragliche Laufzeit nicht bestimmt werden konnte (z.B. wenn der Kreditnehmer eine unbefristete
Verlängerungsoption hat), wird die Gesamtlaufzeit des Instruments auf 30 Jahre festgelegt.
Der ECL wird als Barwert der prognostizierten erwarteten Verluste berechnet. Die Diskontierung erfolgt mit dem Effektiv-
zinssatz des Instruments.
Ausgefallene Forderungen
Bei ausgefallenen Kunden (Stage 3) hängt die Messung von der Signikanz der Forderung ab.
236 Jahresnanzbericht 2020
Für ausgefallene Kunden mit einem Gesamtrahmen von über 750.000 EUR sowie in einer begrenzten Anzahl von Sonderfällen
wird die ECL-Schätzung ohne Anwendung statistischer Modellparameter durchgeführt. Stattdessen schätzt die Bank die
cash ows auf Einzelinstrumentenbasis in zwei Szenarien:
Going Concern: Nach Restrukturierungs- und Forbearance-Maßnahmen ist der Kreditnehmer in der Lage, die
Verpichtungen zu erfüllen.
Gone Concern: Der Kreditnehmer ist nicht in der Lage, die Verpichtungen zu decken und die Bank nimmt eine
Liquidation der Sicherheit vor.
Die Recovery-cash ows sowie die Wahrscheinlichkeiten für die beiden Szenarien werden auf Einzelinstrumentenbasis unter
Beachtung dokumentierter Benchmarks und Richtlinien geschätzt.
Der ECL wird berechnet als die Differenz aus dem Buchwert der Finanzinstrumente und dem wahrscheinlichkeitsgewichteten
durchschnittlichen Barwert der Rücküsse in den beiden Szenarien. Die Diskontierung erfolgt mit dem Effektivzinssatz des
Instruments.
Für ausgefallene Kreditnehmer, die nicht wie oben beschrieben speziell behandelt werden, wird der statistische Modellansatz
angewendet. Der ECL wird durch Multiplikation des Buchwerts des Finanzinstruments mit dem LGD bestimmt. Der LGD-
Parameter wird aus den gleichen historischen Stichprobendaten geschätzt, die auch für die LGD im Lebendportfolio verwendet
werden. Insbesondere die Sicherungsart (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Versicherungen, etc.) und der Sicherungs-
betrag werden durch die Aufteilung des ausgefallenen Engagements in einen besicherten und einen ungesicherten Teil und
die Anwendung des LGD-secured bzw. LGD-unsecured berücksichtigt. Der Ansatz benötigt keine zusätzliche Diskontierung,
da der Zeitwert-Effekt bereits in die LGD-Schätzung einbezogen wird.
Risikovorsorgen in Bezug auf COVID-19
Bezüglich der Ermittlung der Risikovorsorgen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie (Adaptierung der systemseitig verwendeten Standardmethodik, Verwendung von Post-Model-Adjustments) ver-
weisen wir auf die Angaben zur Ermittlung der Risikovorsorge/Wertberichtigung im Anhang zum Jahresabschluss.
Sensitivitätsanalysen der Risikovorsorgen im Zuge der COVID-19-Krise
Um die Schätzunsicherheiten der Modelle zur ECL-Bemessung in der aktuellen neuartigen Situation zu quantizieren werden
Sensitivitäten berechnet.
Die Stagezuordnung erfolgt stets auf Einzelkunden- bzw. Einzelkontoebene und setzt voraus, dass die Bank eine Einzelkun-
denbonitätsbeurteilung angemessen durchführen kann. Im Rahmen der Ermittlung des Post-Model-Adjustments wurden u.a.
Ratingmigrationen und Stagetransfers simuliert. Um die Effekte aus Schätzunsicherheiten der zugrundeliegenden Annahmen
darzulegen wird das PMA aus nicht erkannten Stagetransfers und nicht aktualisierten Ratings mit einer hypothetischen Stage
2 bzw. Stage 1 Zuordnung des Gesamtportfolios von Kundenforderungen verglichen.
Im Rahmen der Bestimmung der Lifetime PD Parameter werden neben dem EZB Baseline-Szenario von Juni 2020 als
Ankerpunkt auch die zwei weiteren EZB Szenarien („mild“ und „severe“) herangezogen und jeweils mit 20 % gewichtet. Die
Effekte einer abweichenden Gewichtung der Szenarien sowie der Anwendung ein aktuelleres EZB-Szenario-Set (Dezember
2020) wurden geschätzt.
Bei der ECL-Bemessung für Stage 3 Kunden werden aktuelle Schätzungen für die Marktwerte der Sicherheiten herangezogen.
Darüber hinaus werden Kunden in Sanierung mit tendenziell niedrigeren Risikovorsorgen als Betreibungskunden versehen.
Die Effekte aus einem Übergang nach Betreibung des Sanierungsportfolios der Bank wird zusätzlich als Teil der Sensitivitäten
im NPL Bereich berücksichtigt.
Kreditrisikoberichtswesen
Das Kreditrisiko-Reporting erfolgt monatlich mit dem Zweck, stichtagsbezogen eine detaillierte Darstellung des bestehen-
den Kreditrisikos darzustellen und an den Gesamtvorstand zu berichten. Entsprechende Reports werden für die VBW, deren
wesentliche Einheiten und deren wesentliche Geschäftsfelder erstellt. Die Informationen ießen auch in die Kreditrisikoteile
des Gesamtbankrisikoberichts ein.
Jahresnanzbericht 2020 237236 Jahresnanzbericht 2020
Die Berichte umfassen die quantitative Darstellung der steuerungsrelevanten Informationen zum Kreditrisiko, die durch
eine kurze Lageeinschätzung und gegebenenfalls weitere qualitative Informationen ergänzt werden.
Folgende Analysen sind Bestandteil des monatlichen Reports:
– Portfolioverteilung
– Neugeschäftsentwicklung
– Bonitätsverteilungen
Non-performing loans (NPL)
– Forbearance
– Kreditrisikokonzentrationen
– Ländergruppenanalyse
– Kundensegmente
– Branchenverteilungen
Für das COVID-19-induzierte Portfolio wurde ein wöchentliches Monitoring basierend auf tagesaktuellen Daten aufgesetzt, um
Entwicklungen laufend verfolgen und Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können.
c) Marktrisiko
Das Marktrisiko ist deniert als Risiko eines Verlustes durch ungünstige Entwicklungen von Marktrisikofaktoren, z.B. Zins-
sätzen, Credit Spreads, Wechselkursen und Volatilitäten. Die VBW unterscheidet folgende Risikoarten des Marktrisikos:
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Credit Spread Risiko
Marktrisiko im Handelsbuch
Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Zinsänderungsrisiken entstehen hauptsächlich durch das Eingehen von Fristentransformation, welche durch eine abweichen-
de Zinsbindung zwischen Aktiva und Passiva entsteht. Das Eingehen von Fristentransformation stellt in Form des Strukturbei-
trags eine Einkommensquelle für die Bank dar.
Das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch umfasst sämtliche zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte mit
Ausnahme von Geschäften des Handelsbuches. Die mit dem Kundengeschäft einhergehende Zinsrisikoposition der VBW be-
steht hauptsächlich aus indexgebundenen Krediten und Einlagen ohne Zinsbindung (in Form von Sicht- und Spareinlagen)
sowie impliziten Zinsuntergrenzen sowohl im aktivseitigen als auch passivseitigen Kundengeschäft. Im Kreditportfolio ndet
seit einigen Jahren eine Verschiebung von indexgebundenen Positionen hin zu Fixzinspositionen statt, da im Neugeschäft
zunehmend Fixzinskredite vergeben werden. Die Steuerung des Wachstums der Fixzins-Volumina stellt einen mehrjährigen,
schrittweisen Aufbau einer rollierenden Fixzins-Position sicher. Weitere maßgebliche Einussfaktoren sind Anleihepositionen
des Eigendepots, Eigenemissionen und die zur Steuerung der Zinsposition eingesetzten Zins-Swaps. Kundengeschäft ohne
Zinsbindung wird mittels Zins-Replikaten in die Modellierung des Zinsrisikos aufgenommen, um deren Preissensitivität ge-
genüber Zinsänderungen abzubilden (z.B. für Sicht-/Spareinlagen, Giro-Überziehungen, b.a.w.-Kredite, etc.). Zur Steuerung
können sowohl Layer Hedges für Fixzinskreditportfolios als auch Micro Hedges für Wertpapierpositionen, Emissionen und
einzelne Kredite eingesetzt werden – sowohl unter IFRS als auch UGB.
Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt im Rahmen der dualen Steuerung sowohl aus einer barwertigen Sicht als auch aus
einer periodischen-/GuV-orientierten Sicht. Für beide Sichten werden konsistent die gleichen Zinsszenarien verwendet.
Dabei werden in beiden Sichten auch die impliziten Zinsuntergrenzen im Kundengeschäft berücksichtigt, welche auf dem
aktuell niedrigen Zinsniveau einen materiellen Risikotreiber darstellen.
Gesteuert wird die Zinsposition der VBW durch das Asset-Liability-Committee (ALCO) im Rahmen von Risikolimiten, welche
vom Risikocontrolling festgelegt und vom Vorstand über die Risikostrategie genehmigt werden. Das ALCO wird in der ZO
monatlich oder bei Bedarf auch ad hoc abgehalten. Die Leitung des ALCO obliegt dem Asset-Liability-Management (ALM),
welches organisatorisch dem Bereich Treasury zugeordnet ist. Maßnahmenvorschläge für die Steuerung der Zinsposition
werden vom ALM in Abstimmung mit dem Risikocontrolling und den lokalen ALCOs der zugeordneten Kreditinstitute erarbei-
tet. Ziel ist dabei die Generierung eines Strukturbeitrages durch positive Fristentransformation. Das Zinsrisikoreporting im
ALCO erfolgt durch die Abteilung Markt- und Liquiditätsrisiko der ZO.
238 Jahresnanzbericht 2020
Die Risikomessung und Limitierung erfolgt barwertig hauptsächlich auf Basis von aufsichtsrechtlich denierten Zinsszenarien
(6 EBA Szenarien), der Zinssensitivität in Form eines PVBP, Zins-Gaps (Nettoposition der Zinsbindung pro Laufzeitband), und
einem Zinsbuch-VaR auf Basis historischer Simulation. Eine periodenbezogene Zinsertrags-Risikomessung erfolgt in Form
einer Zinsergebnissimulation. Dabei werden für die aufsichtsrechtlich denierten Szenarien (6 EBA Szenarien) die Auswir-
kungen auf das Zinsergebnis für die nächsten 12 Monate berechnet.
In beiden Sichten (barwertig und periodisch) werden Positionen mit unbestimmter Zinsbindung (z.B. in Form von Sicht- und
Spareinlagen, Kontokorrentkredite) mittels Replikats- bzw. Rollierungsannahmen einheitlich in die Risikomessung ein-
bezogen. Die Annahmen werden auf Basis statistischer Analysen ergänzt durch Expertenmeinungen festgelegt. Die Mo-
dellierung hat zum Ziel, die Entwicklung der Kundenzinsen in Abhängigkeit von Marktzinsen zu beschreiben. Dies erfolgt
auf Basis historisch beobachteter Korrelationen (Minimierung der Volatilität der Marge gegenüber einer Kombination von
Referenzzinssätzen). In diese Modellierung wurde in 2020 auch die Modellierung einer Zinsuntergrenze für Spareinlagen
und Giro Forderungen aufgenommen, da deren Verzinsung nicht unter 0 % fallen kann. Durch den hohen Anteil an Positionen
mit unbestimmter Zinsbindung an der Bilanz hat die Modellierung der Replikate eine signikante Auswirkung auf die Zins-
risikomessung, insbesondere auf die barwertige Zinsrisikomessung.
Konzentrationsrisiko
Im Zinsänderungsrisiko bestehen keine Konzentrationsrisiken.
Credit Spread Risiko
Der Credit Spread deniert sich als Aufschlag auf den risikolosen Zinssatz. Das Credit Spread Risiko entsteht aus den
Schwankungen der Vermögensbarwerte aufgrund sich im Zeitablauf verändernder Credit Spreads.
Bei den für das Credit Spread Risiko relevanten Geschäften handelt es sich um eigene Veranlagungen im A-Depot und nicht
um Forderungen an Kunden. Diese umfassen im Wesentlichen Anleihen, Fonds sowie Schuldscheindarlehen. Dieses A-Depot
des Volksbanken-Verbunds wird hauptsächlich als Liquiditätspuffer und zentral in der VBW gehalten. CDS-Positionen wären
auch einzubeziehen, bestehen aktuell weder in der VBW noch im Verbund. Das Reporting erfolgt monatlich im ALCO und ist
Bestandteil des Gesamtbankrisikoberichts.
Die Risikomessung erfolgt hauptsächlich über einen Credit-Spread VaR und einer Sensitivität gegenüber einem Anstieg
der Credit Spreads um 100 BP. Die Berechnung des Credit Spread VaR basiert auf einer historischen Simulation für ein
Kondenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von einem Jahr. Dabei wird das Portfolio in 25 Risikocluster gegliedert,
abhängig von Rating, Branche, Produktart und Seniorität. Der VaR ießt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung in
den ICAAP ein.
Der Investmentstrategie entsprechend wird das A-Depot hauptsächlich als Liquiditätspuffer zentral in der ZO gehalten und
beinhaltet hochliquide Anleihen des öffentlichen Sektors und Covered Bonds mit hoher Bonität. Es ist zum Großteil an die
regulatorische Liquidity Coverage Ratio (LCR) anrechenbar.
Konzentrationsrisiko
Konzentrationsrisiken können nur auf Ebene von Emittenten oder Risikoclustern im Sinne von gleichartigen Emittenten
entstehen. Im Credit Spread Risiko werden Risikocluster überwacht.
Marktrisiko im Handelsbuch
Das Marktrisiko im Handelsbuch in der VBW hat eine untergeordnete Bedeutung. Das Handelsbuch wird zentral in der ZO
geführt. Das Handelsbuch übernimmt hauptsächlich die Rolle des Transformators, in dem kleinere Losgrößen aus dem
Kundengeschäft gesammelt werden und am Markt dynamisch gehedgt werden. Zusätzlich werden durch Treasury Markt-
risiken im Rahmen der genehmigten Limite eingegangen, um entsprechende Erträge zu erwirtschaften. In 2020 wurde das
Handelsbuchvolumen deutlich reduziert. Es liegt nun dauerhaft unter der aufsichtsrechtlichen Schwelle von 500 Mio. EUR
(Art. 325 CRR). Die Reduktion konnte durch eine Bestandsbereinigung erreicht werden. Dabei wurden interne Geschäfte aus
früheren Jahren mit dem Bankbuch umgebucht und nun nicht mehr über das Handelsbuch geführt.
Die Risikomessung erfolgt hauptsächlich über einen VaR der Zins-, Volatilitäts- und Fremdwährungsrisiken (historische
Simulation), einen BPV-Brutto und -Netto (Outright) und einer indikativen P&L für das Stop Loss Limit. Zusätzlich bestehen
Jahresnanzbericht 2020 239238 Jahresnanzbericht 2020
branchenübliche Limite für Kennzahlen zu Optionen („Griechen“). Das Reporting erfolgt täglich an die Bereiche Treasury
und Risikocontrolling und monatlich im ALCO.
Das Risiko des Handelsbuchs ist relativ gering und entsteht hauptsächlich in EUR Zinspositionen. Die regulatorischen Eigen-
mittelerfordernisse des Handelsbuchs werden mittels Standardansatz berechnet – der Volksbanken-Verbund und damit die
VBW, hat kein internes Modell für Marktrisiko im Handelsbuch im Einsatz.
Da Extremsituationen durch den berechneten VaR nicht abgedeckt sind, werden monatlich bzw. anlassbezogen umfangreiche
Stresstests über alle Portfolios des Handelsbuches durchgeführt.
Fremdwährungsrisiko (offene Devisenpositionen)
Das Fremdwährungsrisiko aus der offenen Devisenposition hat in der VBW eine untergeordnete Bedeutung. Es entsteht
durch die Wertänderung offener Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung durch Schwankungen der
Wechselkurse.
d) Liquiditätsrisiko
Die VBW ist als ZO des Volksbanken-Verbundes für das verbundweite Liquiditätsmanagement zuständig und fungiert als
„lender of last resort“ für die zugeordneten Kreditinstitute. Über die VBW decken die zugeordneten Kreditinstitute ihren
Renanzierungsbedarf ab und legen ihre Überschussliquidität an.
Die wichtigste Renanzierungsquelle der VBW besteht aus Kundeneinlagen, welche sich in der Vergangenheit als stabiles
Funding erwiesen haben. Naturgemäß entsteht daraus der überwiegende Teil des Liquiditätsrisikos. Am Kapitalmarkt besteht
zusätzlich für die VBW die Möglichkeit der Renanzierung durch Emissionen, hauptsächlich durch Covered Bonds.
In der VBW wird für den Verbund sowohl die operative, kurzfristige Liquiditätssteuerung als auch das mittel- bis langfristige
Liquiditätsmanagement zentralisiert im Bereich Treasury durch die Abteilung Liquiditätsmanagement durchgeführt. Die
verbundweite Überwachung und Limitierung des Liquiditätsrisikos sowie die methodischen Vorgaben betreffend Risiko-
messung werden von der Abteilung Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling in der VBW wahrgenommen.
Gesteuert wird die Liquiditätsposition der VBW durch das ALCO im Rahmen von Risikolimiten, welche vom Risikocontrolling
festgelegt und vom Vorstand im ALCO genehmigt werden. Das ALCO ist das zentrale Gremium zur Steuerung von Liquiditäts-
risiken. Das Liquiditätsrisikoreporting im ALCO erfolgt durch die Abteilung Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling.
Die VBW unterscheidet im Liquiditätsrisiko zwischen dem Illiquiditätsrisiko und dem Fundingverteuerungsrisiko. Das Illiqui-
ditätsrisiko ist die Gefahr, Zahlungsverpichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bedienen zu können. Es besteht für die
VBW als Retailbank typischerweise in einem „Bankrun“. Dieser tritt ein, wenn Kunden aufgrund eines Vertrauensverlustes
große Volumina an Einlagen abziehen und gleichzeitig der Bank alternative Fundingquellen nicht (mehr) zugänglich sind. Das
Illiquiditätsrisiko wird durch das Vorhalten eines ausreichenden Liquiditätspuffers gesteuert. Der VBW obliegt die zentrale
Verwaltung des Liquiditätspuffers für den gesamten Verbund. Der Liquiditätspuffer besteht hauptsächlich aus hochliquiden
Anleihen, welche großteils LCR-anrechenbar sind, Einlagen bei der Nationalbank, EZB-Tenderpotenzial und Covered Bond
Emissionspotenzial. Die Liquidität des Liquiditätspuffers wird regelmäßig getestet. Zuständig für das laufende Management
des Liquiditätspuffers im Verbund ist die Abteilung Liquiditätsmanagement im Bereich Treasury. Das Fundingverteuerungs-
risiko ist in der VBW als negativer GuV-Effekt deniert, der aufgrund einer potenziellen zukünftigen Erhöhung der Renan-
zierungskosten am Geld- und Kapitalmarkt sowie im Kundenbereich eintritt. Es ist im Rahmen des ICAAP in der Risiko-
tragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Dieses Risiko ist durch die Fundingstruktur in der VBW von vergleichsweise gering,
da wenig Abhängigkeit vom Kapitalmarkt besteht und eine geringe Preissensitivität bei Kundeneinlagen beobachtet wird.
Die Risikomessung und Limitierung des Illiquiditätsrisikos erfolgt über die regulatorischen Kennzahlen LCR und NSFR, die
Survival Period aus dem bankinternen Liquiditäts-Stresstesting und über zusätzliche operative Kennzahlen. Die LCR zielt auf
die Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit von Banken unter Stressbedingungen über einen kurzfristigen Zeit-
horizont von 30 Kalendertagen ab. Die Berechnung der LCR erfolgt wöchentlich und zum Monatsultimo durch die Abteilung
Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling. Die NSFR beschränkt die Liquiditätsfristentransformation, indem in Abhängigkeit der
Liquiditätscharakteristika der Aktiva und sonstigen außerbilanziellen Geschäften einer Bank ein Mindestvolumen an stabiler
Renanzierung festgelegt wird. Die Berechnung für die VBW erfolgt wöchentlich und zum Quartalsultimo durch die Abtei-
lung Markt- und Liquiditätsrisikocontrolling. Die Survival Period beschreibt jenen Zeitraum, in dem in einem Stress-Szenario
240 Jahresnanzbericht 2020
der vorgehaltene Liquiditätspuffer ausreicht, um kumulierte Nettoliquiditätsabüsse abzudecken. Es werden Stressszenarien
unterschiedlicher Schweregrade berechnet. In den Szenarioannahmen werden eine Volksbankenkrise, eine österreichweite
Bankenkrise sowie ein europaweites Marktstressszenario unterstellt. Für die Survival Period kommt das ungünstigste der
berechneten Szenarien zur Anwendung. Die Survival Period wird auf Verbundebene berechnet – nicht auf Einzelbankebene.
Die Risikomessung des Fundingverteuerungsrisikos erfolgt durch eine Szenarioanalyse, welche die Auswirkung auf die
Fundingkosten unter Berücksichtigung allgemeiner Planungsunsicherheiten sowie adverse idiosynkratischer Bedingungen
berücksichtigt. Diese Berechnungen gehen in den ICAAP sowie das verbundweite Stresstesting ein.
Konzentrationsrisiko
Durch das diversizierte Funding über Kundeneinlagen ist das Konzentrationsrisiko nicht materiell. Die einzigen Risikocluster
bestehen auf Kundenebene. Daher werden die größten Einlagen auf Kundenebene sowohl im Risikocontrolling als auch im
operativen Liquiditätsmanagement überwacht. Sie liegen in der Regel unter 1 % der Bilanzsumme. Ausnahmen ergeben
sich nur kurzfristig bei einzelnen Großkunden zur Durchführung von Zahlungsverkehrstransaktionen bzw. zum Liquiditäts-
spitzenausgleich. Diese Einlagen werden im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung regelmäßig überwacht und berichtet.
Operatives Liquiditätsmanagement
Die Abteilung Liquiditätsmanagement im Bereich Treasury ist verantwortlich für das operative Liquiditätsmanagement.
Die Abteilung ist die zentrale Stelle in der VBW und im Volksbanken-Verbund für Fragestellungen betreffend Pricing von
Liquidität (Transferpricing), das verbundweite zentrale Management von Collateral, die Festsetzung der Fundingstruktur, die
Disposition der verfügbaren liquiden Mittel und die Einhaltung der Renanzierungsstrategie und nimmt folgende wesentliche
Aufgaben wahr:
Cash-Management (Settlement aller Transaktionen des Verbundes sowie Disposition der von der VBW unterhaltenen
Bankverbindungen)
Collateralmanagement: EZB-fähiges Collateral des Verbundes (Anleihen und Credit Claims)
– Emissionsplanung
Tägliche Liquiditätsvorschau für die nächsten 31 Tage und wöchentlich für die nächsten 12 Monate
Monitoring der Renanzierungspositionen des Volksbanken-Verbundes sowie das mit Genehmigung des § 30a BWG
von der VBW als ZO in Kraft gesetzte Kontrollsystem für die zugeordneten Kreditinstitute – u.a. Liquiditätsmeldungen,
Renanzierungssteuerung, Collateralnutzung, Frühwarnsystem
Einhaltung der Mindestreservevorschriften für den Volksbanken-Verbund
Reporting an den ZO-Vorstand und das ALCO
Tägliches ZK-Li-Reporting und ALCO Berichte
Monitoring Asset-Encumbrance-Ratio
e) Operationelles Risiko
Die VBW deniert das Operationelle Risiko als Gefahr von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von
internen Verfahren (Prozessen), Menschen, Systemen oder externen Ereignissen sowie die damit in Verbindung stehenden
Rechtsrisiken. Die Themen Reputations-, Verhaltens-, Modell-, IT- und Sicherheitsrisiko sind mit dem Operationellen Risiko
eng verbunden und werden aktiv mitberücksichtigt. Die Berechnung des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses erfolgt
nach dem Standardansatz. Für die ökonomische Betrachtung wird eine interne Methode, basierend auf Verlustdaten und
Szenarien, verwendet.
Organisation
In der VBW ist das Linienmanagement für das Management der operationellen Risiken (OpRisk Management) verantwortlich.
Dieses wird dabei durch zentral und dezentral angesiedelten Experten aus den Bereichen operationelles Risiko und inter-
nes Kontrollsystem unterstützt. Ziel ist die Optimierung von Prozessen um die Eintrittswahrscheinlichkeit von operationel-
len Risiken zu verringern und/oder die Auswirkung operationeller Schäden zu reduzieren. Weiters ermöglicht eine enge
Zusammenarbeit mit dem Security-, Safety- und Versicherungsmanagement eine optimale und umfassende Steuerung
operationeller Risiken.
Methoden im Management operationeller Risiken
Im Rahmen des Managements operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet.
Quantitative Elemente umfassen beispielsweise die Durchführung von Risikoanalysen, die Durchführung von Stresstests
auf Verbundebene, die Festlegung und Überwachung eines Risikoappetits sowie der Risikoindikatoren und die Erstellung
Jahresnanzbericht 2020 241240 Jahresnanzbericht 2020
der Ereignisdatensammlung. Qualitative Steuerungsmaßnahmen nden in der Durchführung von Schulungen, Bewusstseins-
bildungsmaßnahmen, Risikoanalysen, der Erstellung der Ereignisdatensammlung inkl. Ursachenanalyse, der Implementie-
rung einheitlicher IKS Kontrollen sowie durch die Risikoberichterstattung Widerklang.
Im Fall der Überschreitung der für das operationelle Risiko denierten Kennzahlen kommt der denierte Eskalationsprozess
zur Anwendung. Dieser sieht eine detaillierte Ursachenanalyse sowie in weiterer Folge die Einleitung von Maßnahmen vor.
Abgeleitet aus der Risikostrategie des Volksbanken-Verbund gelten folgende Grundsätze und Prinzipien im OpRisk Manage-
ment in der VBW:
Als oberstes Ziel für den gesamten OpRisk Managementprozess wird die Optimierung von Prozessen zur Verringerung
der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder der Auswirkung operationeller Schäden festgeschrieben.
Die Ereignisdokumentation erfolgt vollständig und angemessen verständlich in einer elektronischen Plattform,
um sachverständigen Dritten die Möglichkeit zu geben, Nutzen daraus zu ziehen. Operationelle Ereignisse werden
verbundweit in einheitlicher Form erfasst. Die daraus resultierende Transparenz über eingetretene Ereignisse
ermöglicht eine aus der Historie abgeleitete Risikobewertung.
Die Methoden, Systeme und Prozesse im OpRisk Management werden von der ZO vorgegeben und sind von den
jeweiligen Instituten einzuhalten.
Die Angemessenheit der Risikosteuerungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie weiterer risikominimierender
Maßnahmen wird laufend, zumindest jedoch jährlich, bewertet und an den Vorstand berichtet. Maßnahmen zur
Risikosteuerung umfassen beispielsweise Bewusstseinsbildungsmaßnahmen/Schulungen, die Überwachung der
OpRisk Risikokennzahlen, die Sicherstellung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Kunden- und
Unternehmensdaten sowie die betriebliche Notfallplanung, aber auch insbesondere die angemessene Trennung von
Verantwortlichkeiten sowie die Beachtung des 4-Augenprinzips als Steuerungsmaßnahmen. Operationelle
(Rest-)Risiken, die nicht vermieden, vermindert oder transferiert werden, müssen formal und nachweislich durch die
Geschäftsleitung akzeptiert werden.
Die Efzienz des OpRisk Managements wird durch periodische und unabhängige Revisionsprüfungen bestätigt.
Internes Kontrollsystem
In der VBW ist ein internes Kontrollsystem (IKS) nach den Prinzipien der international anerkannten Standards des Committee
of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) installiert. Es existieren detaillierte Beschreibungen der
IKS-Abläufe und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug auf das IKS sind klar deniert. Für
das IKS erfolgt ein regelmäßiges Reporting. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und überprüft, die IKS-relevanten Risiken
werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Somit ist ein laufender Optimierungsprozess gewährleistet. Die Revision prüft in
ihrer Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz das IKS. Geprüft werden die Wirksamkeit und Angemessenheit des
IKS sowie die Einhaltung der Arbeitsanweisungen. Das OpRisk und IKS-Rahmenwerk stellt die einzelnen untereinander in
Zusammenhang stehenden Komponenten dar, die im Volksbanken-Verbund zur Identikation, Messung, Überwachung und
Steuerung des operationellen Risikos implementiert sind. Die enge Verzahnung des OpRisk Managements mit dem IKS gewähr
-
leistet die entsprechende Berücksichtigung der operationellen Risiken im Volksbanken-Verbund
.
f) Sonstige Risiken
An sonstigen Risiken sieht sich die VBW dem strategischen Risiko, dem Eigenkapitalrisiko, dem direkten Immobilienrisiko,
dem Modellrisiko und dem Ertrags- und Kostenrisiko gegenüber.
Das strategische Risiko ist das Risiko einer negativen Auswirkung auf Kapital und Ertrag durch geschäftspolitische Ent-
scheidungen oder mangelnde Anpassung an Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld.
Unter Eigenkapitalrisiko versteht die VBW die Gefahr einer unausgewogenen Zusammensetzung des bankinternen Eigenka-
pitals hinsichtlich Art und Größe der Bank oder Schwierigkeiten, zusätzliche Risikodeckungsmassen im Bedarfsfall schnell
aufnehmen zu können.
Das direkte Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr, dass es zu negativen Wertänderungen im Immobilienportfolio (Immobilien
in der Eigenbilanz oder der Bilanz eines Tochterunternehmens) kommt.
Das Ertrags- und Kostenrisiko ist das Risiko aus der Volatilität der Erträge und damit die Gefahr, die remanenten Fixkosten
nicht mehr (vollständig) abdecken zu können.
242 Jahresnanzbericht 2020
Das Modellrisiko ist der potenzielle Verlust der durch eine mangelhafte Konzeption, ungeeignete konzeptionelle Anwendung
oder die Inkonsistenz eines Modells entstehen kann.
Unter Beteiligungsrisiko versteht die Bank das Risiko, dass eine gehaltene Beteiligung ausfällt oder an Wert verliert. Da
dieses Risiko für die Bank wesentlich ist, wird es quantiziert und in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Das
Beteiligungsrisiko wird dazu in folgende Ausprägungen unterteilt:
Ausfallrisiko von Beteiligungen
Abwertungsrisiko von Beteiligungen
FX-Risiko aus Beteiligungen
Das Ausfallrisiko von Beteiligungen wird über das Credit Value at Risk Modell berechnet und im Zuge des Kreditrisikorepor-
tings auch berichtet und im UGB Abschluss berücksichtigt, wobei nicht nur klassische Beteiligungen, sondern auch Kredite
an diese Beteiligungen, die der „IAS 24 Related Parties Denition“ entsprechen, in dieser Risikoart berücksichtigt werden.
Das Abwertungsrisiko von Beteiligungen wird mittels Abschlägen von den Buchwerten der Beteiligungen in der Risikotrag-
fähigkeitsrechnung berücksichtigt.
Das FX-Risiko aus Beteiligungen beschreibt das Risiko der Wertänderung konsolidierter Kernkapitalbestandteile in
Nicht-EUR-Währungen aufgrund von Wechselkursschwankungen und wird mittels Value at Risk über das interne Marktrisi-
komodell berechnet.
Das Beteiligungsvolumen zu Anschaffungswerten beträgt zum 31.12.2020 EUR 380,9 Mio. (2019: EUR 380,2 Mio.), wovon
EUR 180,4 Mio. (2019: EUR 179,9 Mio.) auf verbundene Unternehmen und EUR 200,5 Mio. (2019: EUR 200,3 Mio.) auf Beteili-
gungsunternehmen entfallen. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind vorwiegend dem Finanzdienst-
leistungssektor zuzuordnen. Zum 31.12.2020 liegen kumulierte Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in
Höhe von EUR 160,6 Mio. (2019: EUR 152,6 Mio.) und auf Beteiligungen in Höhe von EUR 134,8 Mio. (2019: EUR 132,8 Mio.) vor.
Abwertungen von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen wurden 2020 in Höhe von EUR 10,3 Mio. (2019: EUR 10,8 Mio.)
vorgenommen. Zuschreibungen erfolgten im Geschäftsjahr keine (2019: EUR 6,4 Mio.).
Aufgrund der andauernden schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung, vor allem auch im Bankenumfeld, besteht das Risiko
von sinkenden Erträgen und Ausschüttungen aus Beteiligungen. Dies kann zukünftig zu geringeren Marktwerten führen.
Die Nicht-Standard-Risiken bzw. nichtnanzielle Risiken (Conduct-Risiken, Compliance-Risiken, Rechtsrisiken, Modellrisiken
sowie IT- und Systemrisiken, Auslagerungsrisiken) werden u.a. im Compliance-Rahmenwerk und Rahmenwerk für operatio-
nelle Risiken berücksichtigt und im Rahmenwerk für Auslagerungen.
Zur Steuerung der sonstigen Risiken sind vor allem organisatorische und prozessuale Maßnahmen implementiert.
2.3 Verwendung von Finanzinstrumenten
In der VBW sind zinssatz- und währungsbezogene sowie sonstige derivative Finanzinstrumente im Einsatz. Hinsichtlich der
Volumina (Derivatespiegel) und der Angaben zu den Finanzinstrumenten gemäß § 238 UGB wird auf den Anhang („Ergänzende
Angaben“) des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 verwiesen. Im Bankbuch werden Finanzinstrumente in erster Linie
zu Hedgingzwecken verwendet, d.h. zur Absicherung von Liquiditäts-, Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken.
Die Vorschriften gemäß AFRAC Stellungnahme „Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)“ vom Dezember 2020 zur un-
ternehmensrechtlichen Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten werden angewendet. Andere im Geschäfts-
jahr 2020 entstandene Risiken und drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten wurden in der Höhe der negativen
Marktwerte durch Dotierung von Rückstellungen berücksichtigt. Effektivitätsmessungen werden für Bewertungseinheiten
laufend vorgenommen. Für negative Marktwerte aus ineffektiven Bewertungseinheiten sowie für den ineffektiven Teil von
effektiven Sicherungsbeziehungen (negativer Marktwertüberhang des Derivats) werden entsprechende Risikovorsorgen
(Rückstellungen) gebildet.
Jahresnanzbericht 2020 243242 Jahresnanzbericht 2020
Im Handelsbuch werden Finanzinstrumente mit der Absicht verwendet, Kunden-cash ows auszusteuern sowie um be-
stehende oder erwartete Unterschiede zwischen den Kauf- und Verkaufspreisen oder Schwankungen von Marktpreisen
kurzfristig zu nutzen. Die Einhaltung der Limite sowohl im Handelsbuch als auch im Bankbuch werden durch eine eigene
Marktrisikoabteilung laufend überwacht und ist in der Richtlinie „Marktrisiko“ geregelt. Für die Kontrolle des Marktrisikos
im Handelsbuch werden Backtesting-Berechnungen angestellt, die täglich die Plausibilität und Verlässlichkeit der Risiko-
kennziffern durch Rückvergleiche (Backtesting) überprüfen.
Dem Kontrahentenrisiko für positive Marktwerte aus unbesicherten Zinssteuerungsderivaten des Handelsbuches wird mit-
tels Credit Value Adjustments („CVA“) – als Näherungsfunktion des potenziellen zukünftigen Verlustes in Bezug auf das
Kontrahentenausfallsrisiko – Rechnung getragen. Die CVA Charge (Anpassung der Kreditbewertung) ist die Anpassung
eines Portfolios von Geschäften mit einer Gegenpartei zum mittleren Marktwert. Diese Anpassung spiegelt den Marktwert
des Kreditrisikos der Gegenpartei gegenüber dem Institut wider, jedoch nicht den Marktwert des Kreditrisikos des Instituts
gegenüber der Gegenpartei. Die Berechnung erfolgt für alle nicht börsengehandelten Derivate des Handelsbuchs in Bezug
auf alle Geschäftstätigkeiten eines Instituts (inkl. Wertpapiernanzierungsgeschäfte, sofern die Aufsicht hierbei ein wesent-
liches CVA-Risiko feststellt).
3 Bericht über Forschung und Entwicklung
Die VBW betreibt keine Forschung und Entwicklung.
4 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Das Ziel des internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive interne
Kontrollen in Hinsicht auf die Rechnungslegung zu gewährleisten. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung
und Ausgestaltung eines entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungs-
legungsprozess.
In der VBW ist ein internes Kontrollsystem (IKS) nach dem international anerkannten COSO-Standard installiert. Es existie-
ren detaillierte Beschreibungen der IKS-Abläufe und der Kontrollmaßnahmen. Die Verantwortlichkeiten und Rollen in Bezug
auf das IKS sind klar deniert. Für das IKS erfolgt ein regelmäßiges Reporting. Kontrollaktivitäten werden dokumentiert und
überprüft, die IKS-relevanten Risiken werden regelmäßig evaluiert und angepasst. Somit ist ein laufender Optimierungspro-
zess gewährleistet. Die interne Revision überprüft unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die
Einhaltung interner Vorschriften. Die Revision ist als Stabstelle dem Vorstand zugeordnet und deren Leiter berichtet direkt an
den Gesamtvorstand und erstattet auch dem Aufsichtsrat quartalsweise Bericht.
4.1 Kontrollumfeld
Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist oberstes Ziel der VBW im Rahmen der Finanzberichterstattung.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines entsprechenden internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und gibt in der Konzernrichtlinie IKS einen kon-
zernweiten Rahmen für die Implementierung vor. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt innerhalb der VBW der
Gruppe OPRISK und Risikogovernance. Für Hauptbuch-Buchungen ist die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips vorgeschrie-
ben. Im Hauptbuch-Buchungssystem wird in elektronischer Form der Mitarbeiter dokumentiert, der den Buchungsauftrag
gegeben hat. Elektronische Belege werden systemtechnisch im 4-Augen-Prinzip freigegeben.
4.2 Risikobeurteilung
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch die Prozessverantwortlichen erhoben und überwacht,
um insbesondere die vollständige und korrekte Erfassung sämtlicher Geschäftsfälle, die zeitgerechte Überweisung von
244 Jahresnanzbericht 2020
Rechnungen und die richtige Berechnung sowie termingerechte Abfuhr von Steuern sicherzustellen. Der Fokus wird dabei
auf jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko
besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Posten
und Sachverhalte des Abschlusses zu: Werthaltigkeit der nanziellen Vermögenswerte, Risiken des Bankgeschäfts, Sozial-
kapital sowie Ausgang von Rechtsstreitigkeiten. Teilweise wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt oder es werden
externe Experten zugezogen, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
4.3 Kontrollmaßnahmen
Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potentiellen Fehlern
vorgebeugt wird bzw. Abweichungen in der Finanzberichterstattung entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen
reichen von der Durchsicht der verschiedenen Periodenergebnisse durch das Management hin zur spezischen Überleitung
von Konten und Positionen und der Analyse der fortlaufenden Prozesse im Rechnungswesen. Im Rahmen des Internen
Kontrollsystems werden zwei Arten von Kontrollen unterschieden.
Operative Kontrollen beinhalten manuelle Kontrollen, die von Mitarbeitern anhand bestimmter Arbeitsschritte durchgeführt
werden, automatische Kontrollen, die mit Hilfe von EDV-Systemen durchgeführt werden, und präventive Kontrollen, die das
Ziel haben, durch Funktionstrennungen, Kompetenzregelungen und Zugriffsberechtigungen Fehler und Risiken im Vorhinein
zu vermeiden.
Management-Kontrollen dienen dazu, auf Stichprobenbasis die Einhaltung von operativen Kontrollen durch die Führungs-
kräfte sicherzustellen. Dazu liegt ein eigener Kontrollplan vor, in dem die Periodizität der Überprüfungen in Abhängig-
keit des Risikogehaltes von der jeweiligen Führungskraft (Bereichsleiter, Abteilungsleiter, Gruppenleiter) festgelegt ist. Die
Stichproben sind für Dritte nachvollziehbar im Kontrollplan zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden halbjährlich an die
nächste Führungskraft (Managementreporting) berichtet.
Die gesamte Kontrolldokumentation (Operative Kontrollen und Management-Kontrollen) erfolgt automationsunterstützt
mittels der Software „BART“.
Zusätzlich überprüft die interne Revision unabhängig und regelmäßig auch im Bereich des Rechnungswesens die Ein-
haltung interner Vorschriften. Die Revision ist als Stabstelle direkt dem Vorstand zugeordnet, berichtet direkt an den Vor-
standsvorsitzenden und erstattet auch dem Aufsichtsrat quartalsweise Bericht.
4.4 Information und Kommunikation
Richtlinien und Vorschriften hinsichtlich Finanzberichterstattung werden vom Abteilungs- und Bereichsleitung regelmäßig
aktualisiert und an alle betroffenen Mitarbeiter kommuniziert.
Zusätzlich dazu werden die Mitarbeiter des Rechnungswesens laufend im Hinblick auf Neuerungen in der Rechnungslegung
geschult, um Risiken einer unbeabsichtigten Fehlberichterstattung frühzeitig erkennen zu können.
Ein zumindest quartalsweise erstellter Managementreport beinhaltet Aussagen über Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit,
aktive Durchführung und Effektivität des Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
4.5 Überwachung
Der Vorstand erhält regelmäßig zusammengefasste Finanzreportings wie z.B. monatliche und quartalsweise Berichte über
die Entwicklung der jeweiligen Segmente und der wichtigsten Finanzkennzahlen. Zu veröffentlichende Abschlüsse werden
von leitenden Mitarbeitern des Rechnungswesens, der Bereichsleitung und des Vorstandes vor Weiterleitung an die zuständi-
gen Gremien einer abschließenden Kontrolle unterzogen.
Jahresnanzbericht 2020 245244 Jahresnanzbericht 2020
Über das Ergebnis der Überwachungstätigkeit in Bezug auf die Rechnungslegungsprozesse wird im Rahmen des Manage-
mentreports berichtet. Der Report beinhaltet eine Risikoeinschätzung der Prozesse auf qualitativer Basis. Weiters wird im
Report dokumentiert, wie viele Kontrollen in Relation zu den Kontrollvorgaben durchgeführt wurden.
Darüber hinaus übt die Stabsstelle „Interne Revision“ eine Überwachungs- und Aufsichtsfunktion aus.
Wien, den 24. Februar 2021
Der Vorstand
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Mag. Dr. Rainer Borns Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter Generaldirektor-Stellvertreter
246 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
VOLKSBANK WIEN AG,
WIEN,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues
Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern
die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruichen
Pichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pichtgemäßen Ermessen am be-
deutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zu-
sammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz mit einem Betrag von EUR 5.393.781.750,75 ausgewiesen. Der Vorstand
der VOLKSBANK WIEN AG erläutert die Vorgehensweise für die Bildung von Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden
im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Die Bank überprüft im Rahmen der Überwachung der Forderungen an Kunden, ob Ausfälle vorliegen und somit Wertbe-
richtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rücküsse in
voller Höhe leisten können.
Die Berechnung der Wertberichtigungen für ausgefallene, individuell bedeutsame Forderungen an Kunden basiert auf einer
Analyse der erwarteten und szenariogewichteten, zukünftigen Rücküsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirt-
schaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Sicherheiten sowie der Schätzung der Höhe
und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rücküsse abhängig.
Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Forderungen an Kunden führt die Bank eine Berechnung der Wertberichtigun-
gen auf Basis statistisch ermittelter gemeinsamer Risikomerkmale durch. Die Berechnung dieser Wertberichtigungen erfolgt
in Abhängigkeit der Default-Stufe und der vorhandenen Sicherheiten mit statistischen Verlustquoten. Diese Verlustquoten
werden aus intern berechneten und extern bezogenen Ausfallsinformationen ermittelt.
Jahresnanzbericht 2020 247246 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bei nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden wird für den erwarteten Kreditverlust ("expected credit loss", "ECL") eben-
falls eine Wertberichtigung gebildet. Die Ermittlung der Wertberichtigung erfolgt gemäß der Empfehlung des "Gemeinsames
Positionspapier des AFRAC und FMA – Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten" nach der im Konzernabschluss der
Gesellschaft angewendeten Wertberichtigungsmethodik gemäß IFRS 9. Dabei wird grundsätzlich der 12 Monats-ECL (Stufe
1) verwendet. Bei einer signikanten Erhöhung des Kreditrisikos (Stufe 2) wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit berech-
net. Bei der Ermittlung des ECL sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte
Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berück-
sichtigen. Zur angemessenen Berücksichtigung der COVID-19-Krise im Rahmen der Ermittlung der Wertberichtigungen
wurde von der Bank zusätzlich zum ursprünglichen Modellergebnis eine Erhöhung ("Post Model Adjustment") in Höhe der
zusätzlich geschätzten Auswirkungen vorgenommen.
Das Risiko für den Abschluss ergibt sich daraus, dass nach Berücksichtigung der genannten Einussfaktoren, wie zum
Beispiel die Stufentransfers, die Ermittlung der Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des Post Model Adjustments
in bedeutendem Ausmaß auf Annahmen und Schätzungen basieren, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzun-
sicherheiten in Bezug auf die Höhe der Wertberichtigungen ergeben.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen
durchgeführt:
Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bildung von Wertberichtigungen für
Forderungen an Kunden analysiert und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, Ausfälle zu identizieren und die
Wertberichtigungen für Forderungen an Kunden in angemessener Höhe zu ermitteln. Darüber hinaus haben wir die
relevanten Schlüsselkontrollen erhoben, deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt und in Stichproben
deren Effektivität getestet.
Wir haben auf Basis einer Stichprobe von Forderungen an Kunden aus unterschiedlichen Portfolien untersucht,
ob Indikatoren für Ausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert unter besonderer
Berücksichtigung von Ratingstufen, von im Zuge der COVID-19-Krise gewährten Stundungen und von Branchen mit
erhöhtem Ausfallsrisiko.
Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Forderungen an Kunden wurden in Stichproben die von der Bank
getroffenen Annahmen im Rahmen der Wertberichtsermittlung hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz sowie Zeitpunkt
und Höhe der angenommenen Rücküsse untersucht.
Bei individuell nicht bedeutsamen ausgefallenen und nicht ausgefallenen Forderungen an Kunden, deren
Wertberichtigung auf Basis des ECL berechnet wurde, haben wir die Methodendokumentation der Bank auf
Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner Validierungen die
Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind, Wertberichtigungen
in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der 12-Monats-PD (Stufe 1) und der
Restlaufzeit-PD (Stufe 2) beurteilt. Dabei wurden insbesondere die Angemessenheit der verwendeten statistischen
Modelle und Parameter sowie die mathematischen Funktionsweisen beurteilt. Insbesondere haben wir die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ermittlungsmethode der Ausfallwahrscheinlichkeiten beurteilt.
Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert
und deren Berücksichtigung in Parameterschätzung überprüft. Wir haben die Herleitung und Begründung des
Post Model Adjustments, sowie die zugrundeliegenden Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt.
Die rechnerische Richtigkeit und Vollständigkeit der Wertberichtigungen haben wir mittels einer vereinfachten
Nachrechnung des ECLs der gesamten kreditrisikorelevanten Forderungen an Kunden überprüft. Bei diesen
Prüfungshandlungen haben wir unsere Finanzmathematiker als Spezialisten eingebunden. Weiters wurden einzelne
automatische Kontrollen der dem Berechnungsmodell zugrunde liegenden IT Systeme auf ihre Wirksamkeit beurteilt.
Hierzu wurden interne IT-Spezialisten herangezogen.
Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Vorgehensweise bei der Bildung der Wertberichtigungen für
Forderungen an Kunden in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie die Angaben zu wesentlichen
Annahmen und Schätzunsicherheiten im Anhang zutreffend sind.
248 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine
Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informa-
tionen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmig-
keiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig
falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der
Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesell-
schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprü-
fung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine
solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf
der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
Jahresnanzbericht 2020 249248 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf
unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer
solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi-
schen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die
nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
250 Jahresnanzbericht 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 28. Mai 2019 vom Aufsichtsrat
mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 14. Mai 2020 wurden wir für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr gewählt und am 26. Mai 2020 vom Auf-
sichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter Reiffenstuhl.
Wien, am 24. Februar 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Jahresnanzbericht 2020 251250 Jahresnanzbericht 2020
BILANZEID
VOLKSBANK WIEN AG
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens
so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht
die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, 24. Februar 2021
DI Gerald Fleischmann
Generaldirektor
Filialen, Generalsekretariat, Immobiliennanzierungen, Kommunikation/Marketing,
Organisation & IT, Personalmanagement, Private Banking/Treasury, Transition Adler & Strategie,
Unternehmensnanzierungen, Vertriebsmanagement
Mag. Dr. Rainer Borns
Generaldirektor-Stellvertreter
Controlling, Financial Data Steering, Finanzen, Kapital- und Stakeholdermanagement, Legal,
VB Infrastruktur und Immobilien Facilitymanagement, VB Infrastruktur und Immobilien Immobilienmanagement
Dr. Thomas Uher
Generaldirektor-Stellvertreter
Digitale Transformation, Kreditrisikomanagement, Sanierung & Betreibung, Risikocontrolling,
VB Services für Banken Abwicklung, VB Services für Banken MSC/KSC und Kreditsachbearbeitung
Ressort Gesamtvorstand
Compliance, Revision
252 Jahresnanzbericht 2020
PERSONEN UND ADRESSEN
Jahresnanzbericht 2020 253252 Jahresnanzbericht 2020
254 VOLKSBANK WIEN AG
255 Terminologie
256 Impressum
254 Jahresnanzbericht 2020
VOLKSBANK WIEN AG
ZENTRALE
VOLKSBANK WIEN AG
A-1030 Wien, Dietrichgasse 25
Telefon: +43 (1) 40137-0
Telefax: +43 (1) 40137-7600
e-Mail: kundenservice@volksbankwien.at
Internet: www.volksbankwien.at
ANSPRECHPARTNER
Digitale Transformation
Horst Weichselbaumer-Lenck
e-mail: horst.weichselbaumer-lenck@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-4883
Telefax: +43 (1) 40137-84883
Filialen
Bernhard Bregesbauer MSc
e-mail: bernhard.bregesbauer@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-7530
Telefax: +43 (1) 40137-87530
Finanzen
Mag. (FH) Martin Scheibenreif
e-mail: martin.scheibenreif@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3386
Telefax: +43 (1) 40137-83386
Immobiliennanzierungen
DI Martin Rosar
e-mail: martin.rosar@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3399
Telefax: +43 (1) 40137-83399
Investor Relations
Karl Kinsky, MBA
e-mail: investorrelations@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3338
Telefax: +43 (1) 40137-83338
Kommunikation / Marketing
Wolfgang Layr
e-mail: wolfgang.layr@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3550
Telefax: +43 (1) 40137-83550
Personalmanagement
Mag. Alexander Riess
e-mail: alexander.riess@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-5471
Telefax: +43 (1) 40137-85471
Private Banking / Treasury
Michael Santer
e-mail: michael.santer@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3178
Telefax: +43 (1) 40137-83178
Unternehmensnanzierungen
Robert Walenta
e-mail: robert.walenta@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-5474
Telefax: +43 (1) 40137-85474
Jahresnanzbericht 2020 255254 Jahresnanzbericht 2020
TERMINOLOGIE
Volksbanken-Verbund
Zum Volksbanken-Verbund gehört neben den
Instituten der Primärstufe auch die VBVM
(Volksbank Vertriebs- und Marketing eG).
Kreditinstitute-Verbund gem. § 30a BWG
Der Kreditinstitute-Verbund setzt sich aus
den Instituten der Primärstufe als Zugeordnete
Kreditinstitute und der VOLKSBANK WIEN AG
als Zentralorganisation zusammen.
Volksbank Primärstufe
8 regionale Volksbanken, 1 Spezialbank
(Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG)
VOLKSBANK WIEN AG
Ist eine der regionalen Volksbanken und gleichzeitig
Zentralorganisation des Volksbanken- Verbundes.
Österreichischer Genossenschaftsverband
Revision und Interessenvertretung erfolgen im
Volksbanken-Verbund durch den Österreichischen
Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) – kurz
ÖGV. Darüber hinaus ist der ÖGV gemäß BWG für die
Früherkennung bei seinen Mitgliedern zuständig,
seit Anfang 2019 gemeinsam mit der Einlagen-
sicherung Austria.
Kommunikation / Marketing
Wolfgang Layr
e-mail: wolfgang.layr@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3550
Telefax: +43 (1) 40137-83550
Personalmanagement
Mag. Alexander Riess
e-mail: alexander.riess@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-5471
Telefax: +43 (1) 40137-85471
Private Banking / Treasury
Michael Santer
e-mail: michael.santer@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-3178
Telefax: +43 (1) 40137-83178
Unternehmensnanzierungen
Robert Walenta
e-mail: robert.walenta@volksbankwien.at
Telefon: +43 (1) 40137-5474
Telefax: +43 (1) 40137-85474
256 Jahresnanzbericht 2020
Impressum:
Medieninhaber und Hersteller:
VOLKSBANK WIEN AG
A-1030 Wien, Dietrichgasse 25
Telefon: +43 (1) 40137-0
e-Mail: kundenservice@volksbankwien.at
Internet: www.volksbankwien.at
Konzernberichtsteam und Redaktion:
Mag. Sven Steiner, Robert Bortolotti, MA,
Dipl.-Kfm. Christian Haberer, Ing. Mag. Philipp Ackerl,
Mag. Monika Bäumel, Mag. Christina Eder
Gestaltung und Produktion:
Bianca Statna
VOLKSBANK WIEN AG
A-1030 Wien, Dietrichgasse 25
Fotos:
Robert Polster, Paul Wilke
Redaktionsschluss:
April 2021
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen
kann trotz sorgfältiger Recherche und Erfassung keine Haftung übernommen werden.
Alle Bezeichnungen in diesem Bericht, die der besseren Lesbarkeit wegen ausschließlich in
der männlichen Form verwendet wurden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
256 Jahresnanzbericht 2020
© Robert Polster
1) Bezogen auf das Gesamtrisiko 2) Ultimo-Wert UGB/unkonsolidiert 3) Ultimo-Anzahl Mitarbeiter auf Basis von Vollzeitäquivalenten
Stand: 31.12.2020, VOLKSBANK WIEN AG inklusive Zentralorganisationsfunktion
333.382
KUNDEN
1.302
3)
MITARBEITER
22,4 %
1)
KERNKAPITALQUOTE
16,4
2)
MRD. EUR GESCHÄFTSVOLUMEN
529900D4CD6DIB3CI9042020-01-012020-12-31529900D4CD6DIB3CI9042019-01-012019-12-31529900D4CD6DIB3CI9042020-12-31529900D4CD6DIB3CI9042019-12-31529900D4CD6DIB3CI9042018-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042019-01-012019-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042019-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042018-12-31VOL:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042019-01-012019-12-31VOL:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042019-12-31VOL:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042018-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042019-01-012019-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042019-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042018-12-31VOL:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042019-01-012019-12-31VOL:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042019-12-31VOL:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042018-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042019-01-012019-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042019-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042018-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042019-01-012019-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042019-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042018-12-31529900D4CD6DIB3CI9042020-01-012020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042020-01-012020-12-31VOL:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042020-12-31VOL:AdditionalTier1CapitalMember529900D4CD6DIB3CI9042020-01-012020-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042020-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember529900D4CD6DIB3CI9042020-01-012020-12-31VOL:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042020-12-31VOL:RetainedEarningsAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900D4CD6DIB3CI9042020-01-012020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900D4CD6DIB3CI9042020-01-012020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900D4CD6DIB3CI9042020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberiso4217:EURVolksbank Wien AGWien, ÖsterreichAGÖsterreichDietrichgasse 25, 1030 WienÖsterreichBankwesenVolksbank Wien AGVolksbank Wien AGN/A